Etikettierung von Bio-Lebensmitteln und
Verarbeitungsrichtlinien Wann darf ein Produkt als Bioprodukt gekennzeichnet werden? Wenn ein gültiger Kontrollvertrag vorliegt Nach Beendigung der Umstellungszeit Die verarbeiteten Rohstoffe sowie die Zutaten aus kontrollierter biologischer Landwirtschaft stammen
Verarbeitungsrichtlinien
Verarbeitungsrichtlinien Ausnahme: Folgende Zutaten dürfen im Ausmaß von 5% bezogen auf das Gesamtgewicht aller landwirtschaftlicher Zutaten auch in konventioneller Qualität eingesetzt werden. Siehe Seite 155 im Betriebsmittelkatalog
Verarbeitungsrichtlinien Unverarbeitete pflanzliche Erzeugnisse: Essbare Früchte, Nüsse und Samen: Eicheln Stachelbeeren Getrocknete Himmbeeren Maracuja Kolanuss (nur Codex) Getrocknete rote Johannisbeeren (nur Codex)
Verarbeitungsrichtlinien Essbare Wildpflanzen… …dürfen nur dann als „Bio“ bezeichnet und als Zutaten für ein Bioprodukt verwendet werden, wenn die Sammelgebiete in die Biokontrolle einbezogen und anerkannt wurden.
Verarbeitungsrichtlinien Gemüse, Kräuter und Obst… …dürfen auch nur dann als „Bio“ gekennzeichnet bzw. verarbeitet werden, wenn der Garten ebenso kontrolliert und anerkannt ist.
Verarbeitungsrichtlinien Notwendige Aufzeichnungen für die Kontrolle Liste aller zugekauften Zutaten Lieferscheine und Rechnungen Rezepturen Produktions- und Verkaufsaufzeichnungen
Verarbeitungsrichtlinien Das Bio Austria Logo Das Bio Austria-Logo darf nur von Bio Austria-Mitgliedsbetrieben verwendet werden. Es kann nach erfolgter Umstellungszeit vom Bio Austria Bundesbüro in Linz in digitaler Form (CD) angefordert werden und darf dann am Etikett verwendet werden
Verpackungsmaterial ETIVERA Verpackungstechnik GmbH Industriestraße 266 8321 St. Margarethen Telefon: 03115-21999-0 Telefax: 03115-21999-88 Email: office@propack.at www.etivera.at
Kennzeichnung von Bio-Produkten Seit 1. Juli 2010 ist die Kennzeichnung von verpackten Bio-Lebensmitteln mit dem EU-Bio-Logo verpflichtend.
Anforderung an die Gestaltung EU-Bio-Logo Anforderung an die Gestaltung Höhe: Mind. 9 mm Breite: Mind. 13,5 mm
EU-Bio-Logo Bei sehr kleiner Verpackung darf die Höhe auf 6 mm verringert werden. Verhältnis von Höhe zu Breite muss mit 1:1,5 erhalten bleiben.
EU-Bio-Logo Mögliche Varianten: Bei 4 Farbendruck grün-weiß Wenn kein Farbdruck schwarz-weiß Bei schlechter Erkennbarkeit mit Rand
EU-Bio-Logo Was sonst noch geht:
EU-Bio-Logo Kontrollstellencode: AT-BIO-301 (ABG) AT-BIO-401 (BIOS) AT-BIO-402 (Lacon) AT-BIO-501 (SLK) AT-BIO-902 (SGS) AT-BIO-701 (BIKO)
EU-Bio-Logo Herkunftsbezeichnung: „Österreichische Landwirtschaft“ Gesamtmenge aller landwirtschaftlichen Zutaten stammen zu 98% aus Österreich.
EU-Bio-Logo Herkunftsbezeichnung: „EU-Landwirtschaft“ Die Gesamtmenge der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs stammen mind. zu 98% aus der EU. AT-BIO-401 EU-Landwirtschaft
EU-Bio-Logo Herkunftsbezeichnung: „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft und Nicht-EU-Landwirtschft“ Bei Einsatz von Rohstoffen, die nicht nur aus der EU stammen. z.B. Bio-Rohrzucker aus Brasilien.
Das Etikett
Allergenkennzeichnung
Allergene Stoffe Glutenhaltige Getreide: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon Krebstiere Eier Fische Erdnüsse Sojabohnen Milch Schalenfrüchte: Mandeln, Hasel-, Wal, Kaschu-, Pecan-, Paranüsse, Pistazien. Ausgenommen sind Nüsse zur Alkoholherstellung. Sellerie Senf Sesam Schwefeldioxid und Sulphite >10mg/kg oder 10mg/l Lupinen Weichtiere
Etikettierung Was muss aufs Etikett: Sachbezeichnung Los (Charge) Mindesthaltbarkeitsdatum Nettofüllmenge/Gewicht Name und Adresse Zutaten Lagerbedingungen Alkoholgehalt Nummerncode der Biokontrollstelle EU-Biologo mit Herkunftsbezeichnung
Alles richtig? Es fehlt die Herkunftsbezeichnung Biohinweis in der Sachbezeichnung Die Gewichtsangabe muss in Gramm erfolgen Mindestens haltbar bis: Losnummer kann entfallen, wenn das MHD auf den Tag genau angegeben wird. Der Hinweis auf die biologische Landwirtschaft muss unter der Zutatenliste stehen Salz ist ein Naturprodukt und deshalb kein Bioprodukt