Rechtsanwendung an einem Beispiel aus der Sozialen Arbeit

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 Präsentation transkript:

Rechtsanwendung an einem Beispiel aus der Sozialen Arbeit Probelehrveranstaltung am 20.VI.2013 (Professur für Recht der Sozialen Arbeit), FH Mittweida Dozentin Dr.Vera Slupik, Berlin

Fallbeispiel: Da mehrere Kinder der Klasse 4c häufiger nicht zur Schule kommen, werden die Eltern in die Schule eingeladen. Einige erscheinen nicht. Die Lehrer erörtern mit den Erziehern der schulangeschlossenen Tageseinrichtung und dem Sozialarbeiter, was zu tun ist. In einem Fall ist das Kind im ersten Halbjahr nur insgesamt 14 Tage in der Schule gewesen. Was kann getan werden? Was ist zulässsig?

Lösung: Verfassungen: Art.6 GG Art. 7 I GG(Schulaufsicht) Art. 9 Sächs. Verf. Art. 101, 102 I S.2 Sächs.Verf.(Allg.Schulpflicht)

Einfachgesetzliche Grundlagen: Schulrecht §§ 26 – 31 SächsSchulG § 31 Verantwortung für die Erfüllung der Schulpflicht § 31 I Elternpflichten § 31 III S.1 Landkreis, kreisfreie Städte („erforderliche Maßnahmen“) treffen

Einzelüberlegungen: - Vorrang pädagogischer Maßnahmen § 3 Abs.2 i.V.m. § 79 I und II SGB VIII § 2 Abs.2 SGBVIII Schulsozialarbeiter Art. 1 § 3 BKiSchG § 8 Abs.3 SGBVIII Beratung

Sanktionen und Zwangsmaßnahmen: - § 61 SächsSchulG (Ordnungsbußen gegen Beteiligte, Eltern, Schutzpflichtige, Betroffene bis 1250€) - Zwangsmaßnahmen werden im Gesetz nicht erwähnt - aber: Vorrang vor Sanktionen, Zwangsgeld, - haft, Entzug der Sorgeberechtigung

Ergebnis: Bleibt Gespräch ergebnislos, nach weiterer schriftlicher Aufforderung an die Eltern, Sanktionen und Zwangsmaßnahmen möglich. Pädagogische Begleitung ständig. Bei Kind mit bloß vierzehntägiger Anwe- senheit hätte früher gehandelt werden müssen. Beurteilungsspielraum, ggfls. Ermessen reduziert sich.

Literatur: F.Hufen, Erziehung und Bildung, RdJB 2013, Sonderheft P.-Ch.Kunkel, Schulsozialarbeit, RDJB 2013, Sonderheft Niehues/Rux, Schul- und Prüfungsrecht, 4.Aufl. 2006, Bd. 1, S. 89-93.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

Dozentin: Dr.Vera Slupik, Berlin 2013.tease@web.de fon: 030/23607142(FirmenAB)