I Herr Dr. Markus Schmitz I Vorsitzender der Geschäftsführung

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 Präsentation transkript:

28.04.2015 I Herr Dr. Markus Schmitz I Vorsitzender der Geschäftsführung Arbeit für Flüchtlinge – Wie gelingt die Integration in den Arbeitsmarkt? Fachgespräch der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen

Integrationsarbeit für Menschen mit Fluchtgeschichte 17.04.2017 Integrationsarbeit für Menschen mit Fluchtgeschichte Asylbewerber/Geduldete mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (Unbegleitete) minderjährige/ junge Flüchtlinge* Erwachsene mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit Flüchtlinge Asylbewerber keine Anerkennung Projekte / Betreuung Arbeitsagenturen in Kooperation mit den Jobcentern Vorbereitungsklassen an den Berufsschulen in Bayern Basis-angebot Be-ratung & Inte- gration Arbeit und Aufent-halt zuge-lassen Jobcenter (SGB II) Lebens- unterhalt Vermittlung Grundangebot für anerkannte Flüchtlinge Berufs- bildungs-werke Modell-projekte Basisangebot Berufsberatung Early Inter-vention Modell- projekte Aufnahme einer Ausbildung oder eines Beschäftigungs-verhältnisses Arbeitslosigkeit *mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit © RD Bayern

Netzwerkpartner Basisangebot Berufsorientierung/Beratung/Vermittlung gute Deutschkenntnisse sind das Kernelement der Integration Flüchtlinge in Vorbereitungsklasse I (BIJ I) EU-Ausländer Flüchtlinge im Berufsintegrationsjahr (BIJ II) Berufsschule Berufsorientierung & Clearingberatung Berufsberater + Fachdienste (ggf. Deutschtest) zusätzlicher Unterstützungsbedarf individuelle Berufsvorbereitung weitere Sprachförderung Vertiefung Lebensweltorientierung AA/JC (speziell geschulte Fachkräfte) Sprache Träger weiter- führende Schule Berufl.Qualifizierung Vermittlungsbudget Assistierte Ausbildung (asA) Einstiegs-qualifizierung Betriebe Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) Arbeit Ausbildung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) BvB, abH und asA sind für Asylberechtigte und Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention sofort zugänglich. Für Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 AufenthG ist eine Förderung mit BvB, abH und asA derzeit nach 48 Monaten Aufenthalt in Deutschland, ab 01.08.2016 nach 15 Monaten möglich.

Basisangebot zur Integration von erwachsenen Flüchtlingen in den bayerischen Regionen Etablierung von Runden Tischen zur Steuerung der Netz- werkarbeit in den Regionen Einrichtung von Ansprechpartnern für interne Abläufe bei den beteiligten Partnern Relevante Partner Identifikation von Bewerbern mit Bleibeperspektive Ausländer-behörden/ BAMF Kompetenzfeststellung und Unterstützung bei der Anerkennung von Abschlüssen Arbeits-agenturen

Basisangebot zur Integration von erwachsenen Flüchtlingen in den bayerischen Regionen Landkreise BAMF Freistaat u. a. Unterstützung bei der Sprachförderung Soziale Betreuung Hilfe bei Integrationsfragen Hilfe bei Wohnungssuche Einbindung Ehrenamt Netzwerke Kommunale Partner Weitsichtige Durchführung der Vorrangprüfung und Vermittlung in Praktikum oder Arbeit Arbeits-agenturen/ JC Regionale AG-Institutionen