Hochwasser 2013 Beseitigung von Schäden in der Forstwirtschaft Schwerpunkte und Stand der Beantragung im ALFF Altmark © Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung.

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Hochwasser 2013 Beseitigung von Schäden in der Forstwirtschaft Schwerpunkte und Stand der Beantragung im ALFF Altmark © Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, 30.09.2014

Gesamtwaldfläche im ALFF Altmark ohne Bund, Land: 116772 ha, Anzahl der Waldbesitzer: 21394

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 (RL Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013) Gemeinsamer RdErl. StK, MF, MI, MLV, MWW, MLU, MK, MS vom 2. August 2013 Abschnitt II - Besondere Regelungen - B. Hilfen zur Schadensbeseitigung der Land- und Forstwirtschaft und in der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden 1.2 Gegenstand der Förderung: b) Schäden an betriebl. Einrichtungen u. Anlagen (z.B. Forsthütten, jagdl. Einrichtungen) d) Schäden an Forstkulturen sowie am aufstockenden Bestand - Aufforstungen infolge Hochwasserschäden ( Wiederherstellungskosten) - Bestandesschäden (Zuschuss je Festmeter aufgearbeitetes Kalamitätsholz) - Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 80 v. H. der anerkannten Schäden. - Mehrwertsteuer förderbar wenn nicht abziehbar nach § 15 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes. - Beihilfen werden als „De-minimis“- Beihilfen gewährt. - Bei Eigenleistung nur Material förderbar, keine Arbeitsleistung. 2. Schäden an der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden - Forstlicher Wegebau wird über den landwirtschaftlichen Wegebau mit abgewickelt. Erfassung erfolgt in den Gemeinden diese stellen die Anträge bei den ÄLFF.

Ablauf der Antragstellung und Abrechnung Feststellung des Schadens durch Waldbesitzer od. Forstamt Erstellung der Schadensdokumentation durch das Forstamt

Antragstellung auf Formular (Auftragswert über 500,- Euro, Unterstützung hierbei durch Forstamt od. ALFF) Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen Einzureichen: - Eigentumsnachweis - 3 Angebote (Aufforstung) - Schadensdokumentation Erstellung Zuwendungsbescheid (bei Aufforstung incl. Kulturpflege, 3 Jahre) Auszahlungsantrag auf Formular - Rechnung - Zahlungsnachweis (Aufforstung) - Durch Forstamt bestätigtes Holzaufnahmebuch bzw. Holzaufnahmelisten Auszahlung Die Auszahlung der Kulturpflegekosten erfolgt jährlich auf Antrag nach Durchführung.

Anträge für Forstmaßnahmen sind unter Verwendung des einheitlichen Vordrucks bis zum 30.06.2015 bei dem zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) als Bewilligungsbehörde einzureichen. http://www.mlu.sachsen-anhalt.de/ stichworte-a-z/ forst/ hochwasserschaeden-im-privatwald/

Wiederaufbauhilfe für den Bereich Forstwirtschaft Anträge können durch private Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Unternehmen und Zusammenschlüsse gestellt werden, die durch das Hochwasser 2013 geschädigt worden sind. Die Anträge sind bis zum 31.12.2014 beim örtlich zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zu stellen. Wichtig ist, dass den Anträgen die durch das örtlich zuständige Betreuungsforstamt bestätigten Schadensmeldungen beizufügen sind. Schäden an der Infrastruktur (Wege, Brücken, Durchlässe etc.) sind formlos bei den jeweiligen Gemeinden anzuzeigen. Dies erfolgt entweder durch den Eigentümer direkt oder durch das Landeszentrum Wald, wenn die Schäden bereits gemeldet oder erhoben wurden. Folgende Formulare sind zu verwenden: De-Minimis-Beihilfen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 Vorhabenbeschreibung zum Antrag Verwendungsnachweis/Auszahlungsantrag für forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 Flurstück- und Flächennachweis für Pächter Flurstück- und Flächennachweis für Eigentümer und Mitglieder FwZ Erfassung von Hochwasserschäden im Privatwald Das Hochwasser hat auch vor den Wäldern Sachsen-Anhalts keinen Halt gemacht. Das eigentliche Ausmaß der Schäden an Forstkulturen, Zäunen, Wegen und Brücken wird jetzt erst nach Ablaufen und Versickern des Wassers nach und nach sichtbar. Erkennbare Schäden im Privatwald müssen jetzt unverzüglich durch die Waldbesitzer erfasst und beim Landeszentrum Wald oder beim für Sie zuständigen Betreuungsforstamt angezeigt werden. Für Waldflächen, die im Rahmen der forstlichen Förderung bezuschusst worden sind, besteht sogar eine Anzeigepflicht des Waldbesitzers. Zur Erfassung der Schäden sind folgende Formulare zu verwenden: Anzeige von Schäden an forstlich geförderten Maßnahmen durch das Hochwasser Mai/Juni 2013 Meldung von Schäden an Waldbeständen und Wegen durch das Hochwasser Mai/Juni 2013 Erfassung der geschädigten Waldflächen (Anlage 1 Hochwasserschadensmeldung) Erfassung der geschädigten Wege und Brücken (Anlage 2 Hochwasserschadensmeldung) Handlungshinweise für die Anzeige von Schäden an Waldflächen durch Hochwasser im Mai/Juni2013

Stand Antragsstellung und Auszahlung im Bereich ALFF Altmark (Privatwald) Fläche ges. Aufforstung Kulturpfl. Kalamitätsh. Landkreis Gemeinde Gemarkung Zuwendun.-fäh. % Zuwend. ausgezahlt   ha fm Euro 0,90 183,00 Stendal Wust-Fischbeck Wust 7360,57 80 5888,46 4841,45 0,80 Fischbeck 7942,00 6353,60 1296,80 1,60 Klietz Scharlibbe 6449,60 4428,80 2892,80 1,96 470,00 Havelberg Kümmernitz / Velgast 28037,59 22430,07 1,50 Kümmernitz 4800,00 3840,00 22,00 1124,67 23899,24 19119,39 0,70 84,95 Schönhausen Neumark-Lübars 2123,75 1699,00 0,50 250,00 Kamern 10342,50 8274,00 100,00 7030,00 5624,00 9 30,46 7,76 3,80 2212,62 97985,25 77657,32 29849,44

Stand Antragsstellung und Auszahlung in Sachsen - Anhalt Anträge Fläche ges. Aufforstung Kalamitätsholz Bereich Zuwendun.-fäh. Prozent Zuwendung ausgezahlt   ha fm Euro 9 30,46 7,76 2212,62 ALFF Altmark 97985,25 80 77657,32 29849,44 3 1,5 0,31 300,00 ALFF Anhalt 7345,00 5876,00 976,81 1 54,97 3856,81 Wittenberg 81907,50 65526,00 8 141,77 Divers. 401184,75 321475,00 54199,21 6 betrieb. Einr. 63061,06 50448,85 27 228,70 149,84 651483,56 520983,17 201000,31 In einem geringen Umfang erfolgt auf Wunsch der Waldbesitzer die Wiederaufforstung / Wiederholung (z.B. bei einem gewünschten Baumartenwechsel, Kulturpfl. für fünf Jahre) über die Förderrichtlinie Forst LSA 2007. Anträge auf Wegebaumaßnahmen im Privatwald sind in den ÄLFF noch nicht eingegangen / erfasst. Anträge auf Wiederherstellung betr. Einrichtungen (Forsthütten, jagdl. Einrichtungen) im Privatwald sind in den ÄLFF noch nicht eingegangen / erfasst.