Proseminar Grundzüge der Rechtwissenschaft I Sommersemester 2009.

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 Präsentation transkript:

Proseminar Grundzüge der Rechtwissenschaft I Sommersemester 2009

Terminübersicht Mi 13.05: Einführung ins Schuldrecht, Kauf/Tausch, Verbraucherschutz Mi 20.05: Realkontrakte Mi 27.05: AGB, CIC Mi 03.06: Schenkung Ziel und Dauerschuldverhältnisse

Terminübersicht Mi 10.06: Leistung und Erfüllung Mi 17.06: Leistungsstörung, Gewährleistung Mi 24.06: Dienst- Arbeitsvertrag, Auftrag, Zeit Mi 01.07: Prüfung

Einteilung des Privatrechts Allgemeine- Sonderprivatrecht (Arbeitsrecht und Unternehmensrecht) Einteilung des Bürgerlichen Rechts Rechtsquellen des Bürgerlichen Rechts ABGB: 1812, Institutionensystem

Das Schuldverhältnis: Entstehung und Inhalt Schuldverhältnisse sind rechtliche Sonderbeziehungen, durch die eine Person gegenüber einer anderen Person verpflichtet wird, etwas zu tun oder zu unterlassen. Bündel an Rechten und Pflichten Synallagma

Umfang Hauptleistungspflichten: Rechte und Pflichten Nebenpflichten: aus besonderen Vereinbarungen, dem Gesetz oder aus ergänzender Vertragsauslegung Schutz und Sorgfaltspflichten

Entstehung § 859: Rechtsgeschäft, Gesetz oder erlittene Beschädigung (Schadenersatz) Aufnahme rechtsgeschäftlichen Kontakts (CIC) Schutz und Sorgfaltspflichten Aufklärungspflichten

Relativität Vinculum iruis zwischen zwei Personen Beeinträchtigung fremder Forderungsrechte Nebenvereinbarungen: Vertragsstrafe, Angeld, Reugeld

Schuld und Haftung Haftung des Schuldners: Schuldner muss für seine Verpflichtung einstehen. Beschränkte Haftung: cum viribus, pro viribus Naturalobligation

Vertragstypen des ABGB „Allgemeines Vertragsrecht“ Grundregeln „Besonderes Vertragsrecht“ Konkretisierung der einzelnen Schuldverhältnisse Veräußerungsverträge: Kauf, Tausch, Schenkung -> Übertragung von Eigentum

Vertragstypen des ABGB Gebrauchsüberlassung: Leihe, Darlehen und Bestandsvertrag Dienstleistungsverträge: Werkvertrag (Herstellung eines Erfolgs), Dienstvertrag (sorgfältige Bemühung), Auftrag (Rechtshandlung) und Verwahrung Konsensual-/Realvertrag

Kauf und Tausch Ware gegen Preis (essentialia negotii) Abschlusswille Verpflichtungsgeschäft Kaufvertrag über fremde Sachen ist gültig

Rechte und Pflichten Verkäufer muss die Ware zum freien Besitz übergeben. §1047 (mit Bestandteilen und Zugehör) Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis Zug um Zug gegen die Ware zahlen (1063) Nebenvereinbarungen