Ausgliederung aus der Sicht des Rechnungshofes Vortrag von MR Dr Ludwig.

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 Präsentation transkript:

Ausgliederung aus der Sicht des Rechnungshofes Vortrag von MR Dr Ludwig

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 2 – MR Dr. Peter Ludwig Rechnungshof seit 1972 Abteilungsleiter Bereich Landesverwaltung seit 1986 Teilnahme an über 100 Gebarungsüberprüfungen davon weit über 50 geleitet

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 3 – Prolog

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 4 – „Ausgliederung“ Verwaltungsaufgaben werden auf einen für die Aufgabenfüllung eigens geschaffenen, von der öffentlichen Hand kontrollierten Rechtsträger übertragen

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 5 – Motive  Ermöglichung einer wirtschaftlichen Geschäftsführung  Erhöhte Kooperationsmöglichkeiten  Möglichkeit für außerbudgetäre Finanzierungen

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 6 – Dimension der Ausgliederung »Dynamik der Entwicklung »Überlagerung mit dem Begriff des öffentlichen Unternehmens »Unterschiedliche Meldepflichten gegenüber Kontrolleinrichtungen »Gemengengelagen (Gemeinschaftsaufgaben zB Festspiele, Theater) »Unterschiedliche Erfassungen »Teilrechtsfähigkeit als Problem sui generis

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 7 – JahrUnternehmungenVorstandsmitgliederBeschäftigte

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 8 – Befassung des Rechnungshofes mit dem Thema Ausgliederung

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 9 – Tätigkeitsbericht (Bund) Seiten

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 10 – Erwartungen  eigenständige finanzielle Gebarung  Personalbewirtschaftung außerhalb des öffentlichen Rechtes  Ausnutzung der Möglichkeiten privater Gestaltungsformen

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 11 – Auswirkungen aus Sicht der Finanzkontrolle  Vollständigkeit  Klarheit (Gliederungsvorschriften)  Wahrheit  Einheit  Ausweg aus Budgetenge stellt sich vielfach nur als Umweg dar

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 12 – Problemfelder  Gibt die öffentliche Hand eine Aufgabe ab?  Wie wird die Aufsicht bzw. Kontrolle durchgeführt?  Könnte nicht bei Verbleib im jeweiligen Haushalt ein gleiches Ergebnis erreicht werden?  Entsteht eine Renaissance der „Fondswirtschaft“?

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 13 – Grundsätze aus der Sicht des Rechnungshofes  Zweckmäßigkeit der Aufgabenübertragung ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden!  Darstellung des Nutzens einschließlich der kostenmäßigen Auswirkungen!  Liegt ein „Fluchtversuch“ vor oder  wurde eine echte Abgabe von öffentlichen Leistungen vorgenommen („Entschlackung“)?

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 14 – Tätigkeitsbericht (Bund) Seiten

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 15 – Gründe für die Ausgliederung  Wandel im Verständnis staatlichen Handelns  Forderung nach effizienter staatlicher Aufgabenerfüllung  Forderung nach Reform der staatlichen Strukturen  Nachhaltige Haushaltskonsolidierung  EU: durch Verringerung protektionistischer Strukturen Funktionsfähigkeit des Gemeinsamen Marktes zu verbessern.

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 16 – Welche Erwartungen hat die Politik  Effizientere und kostengünstigere Leistungserstellung  Deutliche Entlastung der Haushalte  Reduktion von Dienstposten  Leichtere Erfüllung der „Maastricht-Kriterien“

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 17 – Entscheidungsgrundlagen für eine Ausgliederung

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 18 – Rahmenbedingungen  Verfassungsrechtliche  Dienstrechtliche  Haushaltspolitische  Wettbewerbsrechtliche  Gesellschaftspolitische

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 19 – Ausgliederung an und für sich kein Gestaltungsmittel zur Erfüllung der fiskalischen Konvergenzkriterien

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 20 – Exkurs aus persönlicher Erfahrung  „Beamtensyndrom“  Negative Besetzung des öffentlichen Rechnungswesens  Schnittstelle Privat Staat  Ökonomische Rationalität versus politische Rationalität  Fehlen einer Gesamtverantwortung

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 21 – Eignung der Aufgabe für Ausgliederung  hoheitliche Tätigkeit  gemeinwirtschaftliche Tätigkeit  erwerbswirtschaftliche Tätigkeit

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 22 – Wirkungsanalyse

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 23 – Vorteile  flexible Haushaltsführung  beschleunigte Entscheidungsprozesse  raschere Modernisierung  erhöhte Kosten- und Leistungstransparenz  flexible Personalpolitik

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 24 – Nachteile  Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle  Graue Finanzschuld  fehlende Haushaltsentlastung  erhöhter Personal- und Verwaltungsaufwand  staatlicher Einfluss besteht weiter

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 25 – Erfolgsfaktoren  klare Zielvorgaben  Umfeldanalyse  Ausgliederung nicht als Selbstzweck  Berücksichtigung von Alternativen  Kosten – Nutzen – Analyse  Ausgliederungskonzept  Sorgfältige Vorbereitung  Berücksichtigung der Humanressourcen

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 26 – Schlussfolgerungen

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 27 –  keine Automatik der Effizienzsteigerungen  kein Allheilmittel gegen ineffiziente Verwaltungsabläufe  Sinnvoll nur dann, wenn staatliche Aufgaben in deutlich effizienter Weise erledigt werden  Sorgfältige Abwägung aller Vor- und Nachteile  Zielsetzung Anzahl der öffentl. Bediensteten zu reduzieren und Stellenpläne zu entlasten zu wenig

MR Dr Ludwig Rechnungshof 12. Mai 2005 – 28 – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit