Graubündner Kantonalbank Pensionierung rechtzeitig und richtig planen

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 Präsentation transkript:

Graubündner Kantonalbank Pensionierung rechtzeitig und richtig planen

Pensionierung rechtzeitig und richtig planen Inhalt der Präsentation Ihre Altersvorsorge: Kurt Kamer, Leiter Vorsorge KMU  Berechnung der Altersrente  Reglementarische Einkäufe  Auswirkungen auf die Steuersituation  Frühpensionierung / Teilpensionierung  Ordentliche Pensionierung Erfolgreiche Planung für den dritten Lebensabschnitt: Reto Michel, Leiter Private Banking & Rocco Zarra, Berater Private Banking  Umsetzungsmöglichkeiten / Anlagephilosophie  Beratungsphilosophie Graubündner Kantonalbank  Pensionsplanung

Welcher Lohn wird versichert? Einkommen über CHF 82‘080 versicherter Lohn CHF 58‘140 (Einkommen zwischen CHF 82‘080 und CHF 23‘940) Einkommen bis CHF 20‘520 AHV BVG Überobligatorium Eintrittsschwelle Obligatorium

Der Vorsorgeausweis Koordinationsabzug CHF 23‘940 Umwandlungssatz 6.80% / 5.83%

In Prozent des koordinierten Lohnes Der Vorsorgeausweis In Prozent des koordinierten Lohnes

Berechnung Altersgutschriften Die Altersgutschriften werden jährlich in Prozenten des koordinierten Lohnes berechnet. Dabei gelten folgende Ansätze: Alter AGS vL AGH ohne Zins AGH mit Zins 25-34 70% 58‘140 40‘698 44‘556 35-44 100% 73‘419 45-54 150% 87‘210 121‘329 55-65 180% 104‘652 166‘997 TA 65 500% 290‘700 406‘301 AGS = Altersgutschriften AGH = Altersguthaben vL = versicherter Lohn

Altersguthaben Alterskonto analog Sparheft Berechnung Führung des individuellen Alterskonto: Am Ende des Kalenderjahres werden gutgeschrieben:  der jährliche Zins auf das Altersguthaben, Kontostand am Ende des Vorjahres  die unverzinste Altersgutschrift für das abgelaufene Kalenderjahr Datum Text Betrag Saldo 31.12.2009 Altersguthaben (obligatorisch & überobligatorisch) 89‘489 Verzinsung Altersguthaben (2.0%) 1‘790 91‘279 Unverzinste Altersgutschrift (15% des versicherten Lohnes CHF 58‘140) 8‘721 100‘000 01.01.2010

Berechnung Altersrente mit Zins Die Altersrente wird in Prozenten des Altersguthabens (Umwandlungssatz) berechnet, das der Versicherte bei Erreichen des Rentenalters erworben hat.  Umwandlungssatz (Obligatorium) bei ordentlicher Pensionierung: Männer und Frauen 6.80% (Bundesrat bestimmt den obligatorischen Mindestumwandlungssatz)  Umwandlungssatz (Überobligatorium) bei ordentlicher Pensionierung: Männer: 5.83505% / Frauen: 5.57367% (Stiftungsrat bestimmt den überobligatorischen Umwandlungssatz) Datum Text Betrag UWS Altersrente 01.10.2025 Altersguthaben obligatorisch 288‘104 6.80% 19‘591 Altersguthaben überobligatorisch 54‘664 5.83% 3‘190 Total Altersguthaben 342‘768 22‘781

Freiwillige Einkäufe Wer kann freiwillige Einlagen tätigen ?  Jede versicherte Person, die nicht das reglementarische Altersguthaben angespart hat Wichtig:  Vergewissern Sie sich zuerst, ob Ihre Pensionskasse einen möglichen Einkauf vorsieht  Bevor steuerbegünstigte Einkäufe getätigt werden, müssen Vorbezüge für Wohneigentum vollständig zurückbezahlt sein.

Freiwillige Einkäufe Alterskapital ohne Zinsen CHF 85‘000 Alter

Freiwillige Einkäufe Wie viel kann in die Pensionskasse einbezahlt werden ?  Einmal jährlich, mit Einreichung des Einkaufantrages  Maximal die Differenz zwischen dem vorhandenen und reglementarischen Altersguthaben (AGH)  Empfehlung einer gestaffelten Einzahlung (Steueroptimierung) Alter Spargutschrift Versicherter Lohn AGH ohne Zins mit Zins Einkauf (Differenz) 25 - 34 70% 58‘140 40‘698 35 - 44 100% 45 – 49 75% 43‘605 TA 50 245% 142‘443 100‘000 42‘443

Einkaufsantrag Graubündner Kantonalbank Schüler Fritz 01.09.1960

Einkaufsantrag X X X

Einkaufsantrag

Freiwillige Einkäufe Vorteile Nachteile Leistungen Verbesserung der Altersleistungen Begrenzung Todesfallkapital / Rückgewähr bei: Verbesserung der Risikoleistungen (Beitragsprimat) Personen ohne Anspruch auf Witwen-/Witwerrente Kapitalgarantie durch Pensionskasse & Sicherheitsfonds BVG Partnerrente oder Kinder / Waisenrente  Begünstigungsordnung regeln Steuern Einkauf reduziert steuerbares Einkommen Dreijähriges Kapitalauszahlungsverbot Keine Verechnungssteuer Besteuerung Kapitalauszahlung zum reduzierten Satz Vermögensanlage Netto-Zinsertrag i.d.R höher als bei privaten Sparkonto Kein Anlageentscheid notwendig Keine Spesen/Gebühren

Auswirkung des Renteneinkaufs mit Zins Datum Text Betrag UWS Altersrente 01.10.2025 Altersguthaben obligatorisch 288‘104 6.80% 19‘591 Altersguthaben überobligatorisch 54‘664 5.83% 3‘190 Einkauf Alter 50 CHF 42‘443 (verzinst) 57‘122 3‘330 Total Altersguthaben 399‘890 26‘111

Einkauf fehlende Beitragsjahre – Steueroptimierung Berechnungsgrundlage Steuerjahr Gemeinde Tarif Konfession Für Schüler Fritz 2010 Chur Verheiratet protestantisch Alter Steuerbares Einkommen Gesamtsteuer Beiträge gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) Einkauf berufliche Vorsorge (Säule 2) Steuerersparnis % 50 60000 4850 6‘566 3‘541 8‘488 2‘013 2‘837 41.5 51 52 53 54 55 24‘250 32‘830 17‘050 42440 10‘065 14‘185 Kapitalbezug Kapitalsteuer 64 1‘023 13‘162 40.1 65 42‘440 1‘338 11‘824 36.0 Achtung 3-jährige Sperrfrist vor Kapitalbezug Diese Berechnung findet nur Anwendung für Kapitalleistungen aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (Säule 2), aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) und ähnliche Leistungen, die nach Art. 40a StG bzw. Art. 38 DBG mit einer Jahressteuer gesondert besteuert werden. Die Besteuerung erfolgt an jenem Ort, an welchem der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalabfindung seinen Wohnsitz hatte. Mehrere im gleichen Jahr ausgerichtete Kapitalleistungen werden zusammengezählt und zum Gesamtsatz besteuert. Im gleichen Jahr fällige Kapitalleistungen an gemeinsam besteuerte Ehegatten werden zusammengezählt und zum Gesamtsatz besteuert.

Frühpensionierung z.B mit Alter 62 Was sind die Folgen einer Frühpensionierung ? Weniger Beitragsjahre und Zinserträge = Tiefere Altersguthaben Voraussichtlich längere Rentenzahlung Reduzierter Umwandlungssatz Tiefere Altersrente

Rente bei Pensionierung Alter 62 Datum Text Betrag UWS Altersrente 01.10.2022 Altersguthaben obligatorisch 235‘838 6.60% 15‘568 Altersguthaben überobligatorisch (inkl.Einkauf) 109‘553 5.71% 6‘255 Total Altersguthaben Alter 62 345‘391 21‘823 Total Altersguthaben Alter 65 399‘890 26‘111 Die Differenz zwischen der Rente mit Alter 65 und Alter 62 beträgt 4‘288 Berechnung des benötigten Kapitals zur Ausfinanzierung der Frühpensionierung: CHF 4‘288 / 5.71344 % = CHF 75‘051

Ausfinanzierung Frühpensionierung Der Einkauf in die vorzeitige Pensionierung kann getätigt werden, wenn:  Die Möglichkeit eines Einkaufs in die Vorsorge erschöpft ist  somit kein Finanzierungsbedarf mehr besteht (Subsidaritätsprinzip)  Auf Grundlage der versicherten Person beantragten und von der Stiftung vorgenommenen Berechnung nachgewiesen werden kann

Teilpensionierung Eine teilweise Pensionierung kann in maximal drei Schritten erfolgen: Minimaler Umfang eines Pensionierungsschrittes beträgt 25% Minimale Zeitspanne zwischen zwei Pensionierungsschritten: 1 Jahr 1. Schritt 2. Schritt 3. Schritt 100% 30% 30% 30% 70% 30% 30% 1 Jahr 40% 40% 1 Jahr

Weiterversicherung über das gesetzliche Terminalter  Das Terminalter wir um 5 Jahre erhöht, maximal bis Alter 70  Die Beiträge für die Altersgutschriften entsprechen der letzen Altersstufe  Invaliditätsleistungen werden nicht mehr versichert  Reglementarische Einkäufe sind ausgeschlossen

Pensionierung – Rente oder Kapital

Pensionierung – Rente oder Kapital Das Guthabens kann als Kapital bezogen werden 1/1 Vorhandenes Altersguthaben bei Pensionierung 1/4 des Guthabens kann als Kapital bezogen werden 1/4 restliches Guthaben = Finanzierung der Altersrente  weitergehende Lösungen sind reglementarisch zulässig  vollständiger Kapitalbezug möglich  bei Kapitalauszahlung muss der Ehegatte schriftlich zustimmen

Antrag Kapitaloption

Antrag Kapitaloption

Pensionierung Rentenbezug – Die Vor- und Nachteile Sicherheit: lebenslänglich, gesichertes Einkommen Hinterlassenenrente beim Tode des Rentenbezügers Das Vermögen muss nicht selber verwaltet werden Bequem: Statt Lohneinkommen  monatliche Rente Kapital kann nicht vererbt werden Geldströme können nicht variiert werden Die Rente wird zu 100% als Einkommen versteuert Inflationsbedingter Wertverlust der Rente Geschätzte Damen und Herren Ob es nun vorteilhafter ist, Ihr Pensionskassenguthaben als Rente oder Kapital zu beziehen, hängt von vielen Faktoren ab. Wir schauen uns jetzt kurz eine Auflistung von Vor- und Nachteilen der beiden Varianten an, sowie die Beweggründe, welche Ihren Entscheid beeinflussen. Sicherheit: die Renten bleibt ein Leben lang gesichert -> keine Überraschungen! Die Nachkommen sind im Todesfall mittels Hinterlassenenrenten ebenfalls abgesichert (Kinder bis zum Ende der Ausbildung, Witwe lebenslang); Das Vermögen wird weiterhin von der PK verwaltet und die Rentenzahlungen somit sichergestellt. Bequem: keine Umstellung -> Statt Lohneinkommen neu Renteneinkommen Keine Vererbung des Kapitals an Nachkommen möglich. Nicht aufgebrauchtes Kapital verbleibt in der Pensionskasse. Konkubinat! Gleich bleibende Geldströme: Wir stellen in der Praxis vielfach fest, dass Kunden für ihre persönlichen Ziele/Wünsche unterschiedlich Liquiditätsbedürfnisse haben Steuerbelastung dadurch langfristig tendenziell höher als beim Kapitalbezug. Kaufkraftverlust: 50‘000.-Rente->1.5% Inflation ->20 Jahre ->37‘000.- Kaufkraft

Pensionierung Kapitalbezug – Die Vor- und Nachteile Hohe Unabhängigkeit und finanzielle Flexibilität Nicht aufgebrauchtes Kapital geht auf Erben über Einmalige Besteuerung, tiefere Einkommenssteuern Erbvorbezüge, Amortisationen von Hypotheken Lebenserwartung: Finanzbedarf nicht einfach voraussehbar Vermögen und Kapitalerträge sind steuerpflichtig Kapital muss „selber“ verwaltet werden Unabhängigkeit/Flexibilität: Sie können den Bedarf selber steuern/definieren, sei dies z.B. für eine grössere Anschaffung, Weltreise, oder aber auch für den monatlichen Bedarf, welcher u.U. grösser oder aber auch kleiner ist als mit der Rente. Wenn Sie die Möglichkeit schätzen, das Kapital frei verwalten zu können, spricht dieser Aspekt für einen Kapitalbezug. Sollten sowohl der Rentenbezüger als auch seine Frau beispielsweise früh versterben verbleibt das noch nicht aufgebrauchte Kapital in die Pensionskasse. Obwohl es beim Kapitalbezug zu einer einmaligen Besteuerung kommt wird diese einmalige Mehrbelastung durch die künftigen, tieferen Einkommenssteuern tendenziell kompensiert. Durch die hohe Unabhängigkeit können Sie beispielsweise Erbvorbezüge an ihre Kinder gewähren. Oder aber auch wie von viele Personen im Alter gewünscht, ihre Hypotheken reduzieren oder Renovationen zu tätigen. Die Lebenserwartung oder das sogenannte –verzeihen Sie mir den Ausdruck- das „Langleberisiko“ kann nicht einfach eingeschätzt werden. Je länger jemand tatsächlich leben wird, desto interessanter wir rein rechnerisch der Rentenbezug. Das bezogene Pensionskassenguthaben fliesst durch den Kapitalbezug ins Privatvermögen. Dadurch unterliegt das Vermögen der Vermögenssteuer und die Zinserträge der Einkommenssteuer. Mit dem Kapital im Privatvermögen steigt sicherlich die Eigenverantwortung, dieses Vorsorgekapital langfristig sicherzustellen. Wenn sich herausstellt, dass Sie tendenziell der „Kapitaltyp“ sind können Sie sich bei der professionellen Verwaltung Ihres Vermögens auf die GKB verlassen. Darum „selber“ verwalten heisst nicht „alleine“ verwalten.

Pensionierung Entscheidungsfaktoren Rente oder Kapital Familiensituation Einkommens- und Vermögensverhältnisse Gesundheitssituation Wohn- und Steuersituation Pensionskasse Persönliche Voraussetzungen GELDANLAGE LEBENSUMSTÄNDE WOHLBEFINDEN Welches sind nun Ihre möglichen Beweggründe oder Entscheidungsfaktoren für einen Renten- oder Kapitalbezug Familiensituation: ledig/verheiratet? Konkubinat? Kinder? Partner viel jünger? Einkommens- / Vermögensverhältnisse? Ist die Rente nebst der AHV einziges Einkommen? Weitere Vermögenswerte oder Erträge/ Sind Mann und Frau an einer Pensionskasse angeschlossen? Gesundheitssituation Rechnet jemand infolge einer Krankheit mit einer deutlich tieferen Lebenserwartung? Familiäre Vorbelastungen? Wohnen- und Steuersituation Planen Sie nach der Pensionierung so oder so einen Umzug, z.B. neuer Kanton, neue Wohngemeinde? Allenfalls überlegen, ob früher oder später gezügelt werden soll (Stichtag 31. Dezember). Pensionskasse: Vollständiger Kapitalbezug möglich? Gesetzlich 25% des Obligatorium Höhe des Rentenumwandlungssatz/Hinterbliebenenleistungen? Ist die Pensionskasse noch sicher? Persönliche Voraussetzungen Erkennen Sie sich eher im „Kapitaltyp“ oder „Rententyp“?. Welches sind Ihre Ziele nach der Pensionierung? Sind Investitionen geplant? Wie gut können Sie mit allfälligen Kursschwankungen umgehen

Beratung nach Lebensphasen Ruhestand vorbereiten Strukturierter Beratungsprozess Sie sehen, es ist von grosser Bedeutung, dass die Entscheidung im Kontext zu GESAMTVERMÖGEN FAMILIENSITUATION STEUERSITUATION getroffen wird Wir von der Graubündner Kantonalbank beraten unsere Kunden im Rahmen eines umfassenden Beratungskonzeptes nach Lebensphasen. Das heisst, jeder Mensch hat in einer bestimmten Lebensphase ganz bestimmte, signalisierte Bedürfnisse welche er stillen möchte. Zudem treten vielfach erst bei einer genauen Standortbestimmung zusätzliche Bedürfnisse auf, welche das Bild erst ganz vervollständigen. Wir haben diese spezielle Lebensphase „Ruhestand vorbereiten“ genannt. Weil die Bedürfnisse eines jeden Menschen individuell sind beginnen diese Lebensphase je nachdem früher oder später. Mittels unserer Pensionsplanung sind wir z.B. in der Lage, unsere Kunden bereits ab dem 50. Lebensjahr diesbezüglich langfristig zu beraten. Die Erfahrung zeigt, dass je früher damit begonnen wird, desto besser können Massnahmen zur Optimierung getroffen werden. Sehen wir uns dazu eine Sammlung an Fragestellungen unseren Kunden an, welche wir nachfolgend aufgelistet haben.

Pensionsplanung Häufige Fragestellungen Frühpensionierung finanzierbar? Wie viel AHV-Rente erhalte ich? Pensionskassenguthaben als Rente oder Kapital beziehen? Einkommen nach der Pensionierung ausreichend? Reicht Vermögen nach Aufgabe Erwerbstätigkeit? Steueroptimierung heute und in Zukunft? Pensionskasse-Einkäufe? Idealer Zeitpunkt? Hypothek amortisieren? Ist mein Lebenspartner abgesichert? Ehe-Erbvertrag, Testament? Ich möchte mich z.B. mit 62 frühpensionieren lassen. Geht es finanziell auf? Die Höhe der zu erwartenden AHV-Altersrente können wir bzw. die Ausgleichskassen ziemlich genau hochrechnen. Kostenlose Dienstleistung der Kassen. Gerne erledigen wir das im Rahmen der Pensionsplanung für Sie. Der „Klassiker“ der gestellten Fragen? Kommt immer wieder vor. Wie entwickelt sich mein Einkommen nach der Pensionierung? Wie lange reicht mein Vermögen nach der Pensionierung? Wann ist der richtige Zeitpunkt für die persönliche Steueroptimierung? z.B. mittels PK-Einkäufe, frühzeitiges Einrichten und gestaffelte Bezüge von Vorsorgegelder, etc.? Soll ich meine Hypothek im Alter amortisieren? Was hat das für Auswirkungen auf mein Budget? Wie ist mein Lebenspartner abgesichert? Oder wie kann ich diesen optimal absichern, abgestimmt auf meine Bedüfnisse? Kapitalien können z.B. mittels ehe- und erbrechtlichen Massnahmen an den überlebenden Ehegatten übertragen werden

Pensionsplanung Planungsbericht ERWERBS-PHASE PENSIONIERUNGS-PHASE Unsere Pensionsplanung zeigt Ihnen für jede Planungsphase entsprechende Empfehlungen und zu treffende Massnahmen auf, z.B. Erwerbsphase (ab Planung, z.B. bereits ab 50. Altersjahr); Abgestimmte Steueroptimierungsmöglichkeiten mittels Sondereinkäufe in Ihre Pensionskasse, Eröffnungen oder zusätzliche Eröffnungen von 3. Säule-Konti, Abstimmen von Renovationen (wert erhaltende Unterhaltskosten) mit den genannten Einkaufsmöglichkeiten, etc. Pensionierungsphase Zeitraum vor der Pensionierung. Je nach Kasse kann die Frist für für die Anmeldung bis 3 Jahre betragen. Koordination eines gestaffelten Bezuges der Gelder aus der 2. und 3. Säule. Reduktion von bestehenden Wertschriften. Oder je nach Planungsresultat setzen wir gemeinsam die angestrebte Frühpensionierung um. Pensionsphase Zeigen wir Ihnen planmässig auf, wie sich Ihre Einnahmen-/Ausgaben über die künftigen Jahre. Auch sehen Sie in diesem Teil der Planung, wie sich Ihr Vermögen entwickelt bzw. auf welchen Zeitpunkt Ihr Vermögen durch den Verzehr -wenn überhaupt- aufgebraucht ist. Wünsche / Besondere Lebensunstände Wie erwähnt nehmen wir aufgund Ihrer besonderen Wünsche und Lebensumstände auch Empfehlungen auf, wie sie Ihre nahe stehende Personen mittels ehe- und erbrechtlichen Massnahmen noch besser begünstigen können. WIR VON DER GKB BEGLEITEN SIE IN ALLEN PHASEN VON ANFANG AN Immobilien PENSIONS-PHASE BESONDERE LEBENSUMSTÄNDE

Der Anlageprozess Strukturiertes Vorgehen

Der Anlageprozess Das magische Dreieck Rendite Liquidität Sicherheit

Der Anlageprozess 6 verschiedene Strategien

Liquiditäts- und Vermögensplanung Einfach besser leben Ihre Fragen  Wie viel brauchen wir zum Leben? Welche Ansprüche und Erwartungen haben wir? Werden die künftigen Einnahmen die Ausgaben decken? Können wir unseren gewohnten Lebensstandard halten?  Wo müssen allenfalls Anpassungen vorgenommen werden? Sicherung und Optimierung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse Unsere Lösung Darstellung Ihrer Vermögensstruktur Einen Verzehrplan, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse Eine grafische Übersicht über die optimierte Anlagephasen Ausarbeitung eines konkreten Vorschlages

Liquiditäts- und Vermögensplanung Einfach besser leben Der Anlageprozess GKB-3-Phasen-Modell Liquiditäts- und Vermögensplanung Einfach besser leben Kombination aus Liquidität und Renditepotenzial CHF Phase 1 Liquiditätskonto Zur Deckung der laufenden Lebenshaltungskosten Liquidität für die ersten Jahre CHF Phase 2 Mittlere Laufzeiten Gestaffelte Rückzahlung in den Folgejahren zwecks Speisung des Liquiditätskontos Langfristige Anlagen Rückzahlungen/Verkäufe zur Speisung der ersten zwei Phasen CHF Phase 3

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