Hindernisbereinigung Dr.-Ing. Klaus-Jürgen Schwahn

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Unterbringungsähnliche Maßnahmen in der rechtlichen Betreuung und Pflege 04. Februar 2009 Veranstalter ISGE (Institut für Soziale Arbeit und Gesundheit.
Advertisements

Feuerwehr Rohrbach Rechtsgrundlagen des Feuerschutzes Gliederung
II. Verfassungsrechtliche Grundlagen
Schulung LRÄ / kfS – Behördenstrukturreform 2008
Bescheid – Widerspruch
Auswirkungen des PfWG auf den Reha-Bereich Änderungen in den Gesetzen
Ist nach der Teilungserklärung jeder Wohnungseigentümer
Die Deutsche Demokratische Republik
Der Windenergie-Erlass vom
Plädoyer für eine Bestätigungsinsolvenz (pre-voted bankruptcy)
Planfeststellung für die neue Straßenbahnlinie 2 in Ulm
Befreiung von Verboten der StVO
tiefe geothermie im innerstädtischen bereich
Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien
Seite 1 Baden-Württemberg Kompetenzzentrum Jugend + Berufliche Bildung Schule (BKTK) mit mindestens 5 Stunden Fachpraxis Gemeinsame schriftliche Abschlussprüfung.
Förderung der Umnutzung
Zukunft des LTB II-B 12 des DAeC LV NRW e.V.
Übersicht I. Netzzugang 1. Anschlusspflicht
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Betriebsbeschränkungs-Richtlinie
Der Neue Ein Fotoroman des Kurses 7b von Herrn Kunert (2007)
Bauordnungs- und Bauplanungsrecht
Forum Liegenschaftskataster 2014 Falsch stehender Grenzstein
Falsch stehender Grenzstein
Forum Liegenschaftskataster 2014 Sonderung
Der juristische Streit um die UN-Behindertenrechtskonvention
Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
Nach der zugrunde liegenden Bund-Länder-Vereinbarung können aus diesem Sonderver- mögen nur Investitionsvorhaben gefördert werden. Der Investitionsbegriff.
Forum Liegenschaftskataster 2014 Bekanntgabe
Evaluation Besinnungsraum HS Todtenhausen
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) am Beispiel der Hähnchenmastanlagen Gumtow - Heinzhof
Gebührenberechnung bei Gutachten für die Enteignungsbehörde
weil Bauen Sie Sätze und sagen Sie, warum . . .
Die Baukontrolle Daniel Lehmann Oberamtmann des Seebezirks Freiburger Gemeindeverband Fortbildungskurs für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte 24. April.
FNP Vorentwurf Stadtplanungsamt Bürgerinformation Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 BauGB (Auszug)
Cornelia Hopf Immobilienverwaltung
Starkholzbacher See Wasserrechtliche Genehmigung: LEADER-Antrag:
Lage für EALG-Berechtigte und "Alteigentümer"
Vermessungsamt Innsbruck
Schulentwicklungsplan Rechtliche Grundlagen Schulgesetz §§ 144,144a,145,146 1WS 2012,Uni Marburg/Liese.
Dr. Basikow Sachverständigenbüro® Abwasser Fetthaltiges Abwasser, das pflanzliche und tierische Fette und Öle enthält, darf deshalb nicht unbehandelt in.
Wir stehen hinter Dir. Mitarbeiterbefragungen
- Entscheidungen treffen Auch du kannst Ja oder Nein sagen! - Entscheidungen treffen.
Abteilung B - Betrieb Die Abteilung Betrieb ist zuständig für den gewerblichen Betrieb von Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen und deren Belange.
STRAFRECHT BT ANDERE DELIKTE GEGEN DIE VERFÜGUNGSMACHT ART.141, 141 bis, 144 StGB Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität.
HRM-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz Folie 0 © BayME, Human-Resources-Managemnt-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz: Ein Widerspruch? BUSINESS.
Ρ. ri x ecker.recht Ein eigenwilliges Künstlerhaus Was ist die genaue Fragestellung? (1.) Ist die Versagung der Baugenehmigung (Wofür?: Antrag des K auf.
1 Bauleitplanung und Einzelbauvorhaben in Überschwemmungsgebieten Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten Amt für Wasser- und Bodenschutz © Landratsamt.
mittleren Unternehmen Heilbronn, 8 Juli 2015
§ 72a SGB VIII erweiterte Führungszeugnisse
Schulung und Weiterbildung von Mitarbeitern
Gewässerschutzrecht Bodensee
Stallneubauten Stallneubauten Der Neubau von Geflügelställen ist mit einer Reihe von Genehmigungsverfahren und mit umfassenden.
BM.I 23. Fachtagung des FLGÖ - Steiermark 3. November 2015 Grosinger 1.
Genehmigungswettbewerb Eine aktuelle Analyse
Genehmigungsfreistellung
Ρ. ri x ecker.recht Die Exzellenzinitiative Vorüberlegung: Was ist die Fragestellung? Landesregierung beantragt beim BVerfG „festzustellen“, das das „Gesetz.
Warum Schulung jetzt? - Neuer DSB
Das deutsche Nachbarrecht im Überblick
1 Bürgermeisterseminar Interkommunale Zusammenarbeit Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep.
Betriebliches Eingliederungsmanagement § 84 SGB IX.
Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße Berlin Tel.: Fax: Stromkonzession Expertenanhörung.
Was sagt das Grundgesetz über unsere Verwaltungsordnung aus? (Teil 1)‏
Die rechtliche Sicherung von Leitungen SBV – Weiterbildungskurse 2016 Durchleitungsrechte für Wasserversorgungsanlagen Jsabelle Scheidegger-Blunschy, Rechtsanwältin.
Dienstplanung Grundsätze und Besonderheiten einer Betriebsvereinbarung.
COPSOQ Co penhagen P sycho- So cial Q uestionaire Vom Wiegen wird die Sau nicht fett!
RA Philipp Franke, wiss. Mit. Übung zu den Grundlagen des Rechts I 4. Stunde Art. 14 GG - Eigentumsgarantie I)Schutzbereich 1)Personaler Schutzbereich.
Das persönliche Budget ASG Treffen vom Vortrag Irene Goldschmidt Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e.V.
BVerwG – 3 B v Nach § 24 Abs. 4 Nr. 2 TierSchNutztVO darf die Möglichkeit jedes Schweins, sich im Kastenstand hinzulegen und in Seitenlage.
 Präsentation transkript:

Hindernisbereinigung Dr.-Ing. Klaus-Jürgen Schwahn Titel

Hindernisfreiflächen VFR-IFR 20 m 17 m 10 m 500 m Schwelle 25 Präzisionsanflug 1:50 Nichtpräzisionsanflug 1:30 Sichtflug 1:25

Rodungsflächen Ost-Ansicht Beispiel: Schönhagen

Rodungsflächen West-Ansicht

Bauüberwachungsbereich nach § 18 b LuftVG, Bauschutzbereich § 12 bzw Bauüberwachungsbereich nach § 18 b LuftVG, Bauschutzbereich § 12 bzw. 17 LuftVG

Bauinformationsgebiet im Luftverkehrsgesetz Bauwerke dürfen in den Hindernisfreiflächen von Flügen nach Instrumentenflugregeln nur errichtet werden, wenn die zuständige Luftfahrtbehörde zuvor informiert wurde (§18b (1)) BAF unterrichtet die zuständigen Luftfahrtbehörden der Länder über die Hindernisfreiflächen. Die zuständigen Luftfahrtbehörden der Länder unterrichten das BAF über Bauwerke, welche in diesem Bereich errichtet werden sollen. (§18b (1)) Regelungen bzgl. Bauwerken gelten sinngemäß für Bäume, Freileitungen, Masten, Dämme sowie für andere Anlagen und Geräte (§18b (3) i. V. m. §15(1) Satz 1)

Bauschutzbereich im Luftverkehrsgesetz Baugenehmigung darf nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörden erteilt werden Errichtung von Bauwerken nur zulässig nach Bestätigung des BAF, dass Flugsicherungseinrichtungen nicht gestört werden (§18a (1)) Eigentümer und andere Berechtigte „haben auf Verlangen des BAF zu dulden, dass Bauwerke, die den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen stören, in einer Weise verändert werden, dass Störungen unterbleiben.“ (§18a (2)) Eigentümer und andere Berechtigte „haben auf Verlangen der Luftfahrtbehörden zu dulden, dass Bauwerke und andere Luftfahrthindernisse, welche die nach den §§ 12 bis 15 zulässige Höhe überragen, auf diese Höhe abgetragen werden. […] Ist die Abtragung oder Beseitigung der Luftfahrthindernisse im Einzelfall nicht durchführbar, so sind die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für die Luftfahrt zu dulden.“ (§16 (1)) Eigentümer und andere Berechtigte können diese Maßnahmen auf eigene Kosten selbst durchführen (§16 (2)) Regelungen bzgl. Bauwerken gelten sinngemäß für Bäume, Freileitungen, Masten, Dämme sowie für andere Anlagen und Geräte (§18a (3) i. V. m. §15(1) Satz 1)

konzentrierende Wirkung des LuftVG ? Was tun? Luftverkehrsrecht verlangt Kahlschlag zur Herstellung der Hindernisfreiheit contra Landesrecht (LWaldG, LSG-Verordnung, Biotopenschutz) mit Kahlschlagverbot bzw. Genehmigungsverfahren mit UVP und Kompensationserfordernis konzentrierende Wirkung des LuftVG ? Ja oder nein

Es kommt auf den Einzelfall an Was tun? Absoluter Vorrang weder aus LuftVG noch aus Landeswaldgesetzen ableitbar Es kommt auf den Einzelfall an BWaldG und LWaldG verlangen grundsätzlich Rodungserlaubnis bei Waldeigenschaft aber Anwendbarkeit des BWaldG/ LWaldG nach § 45, Absatz 1 BWaldG eingeschränkt für Flächen, die dem zivilen Luftverkehr dienen, z.B. Bauschutzbereich . Voraussetzung Rodungen ohne Rodungserlaubnis: Flächen dienten bei Inkrafttreten des BWaldG bereits dem zivilen Luftverkehr. Stichtage: Neue Bundesländer: 3. Oktober 1990 (Beitritt) Alte Bundesländer: 8. Mai 1975

Was tun? 1. Sonderfall Rodungsflächen liegen im Bauschutzbereich Bauschutzbereich bestand bereits zum Stichtag aber Anforderungen an die Hindernisfreiheit haben sich nach Stichtag geändert, z.B. durch Betriebsgenehmigung für Instrumentenflug Fazit Rodungsgenehmigung erforderlich Forstrechtliche Genehmigungen ist zwar (MIL-Brandenburg) im Ergebnis vorbestimmt, aber mit UVP und Kompensationserfordernis abzuarbeiten

Was tun? 2. Sonderfall Rodungsflächen liegen nicht im Bauschutzbereich Anforderungen an die Hindernisfreiheit haben sich nach Stichtag geändert, z.B. durch Betriebsgenehmigung für Instrumentenflug Fazit Rodungserlaubnis erforderlich Forstrechtliche Genehmigungen ist zwar (MIL-Brandenburg) im Ergebnis vorbestimmt, aber mit UVP und Kompensationserfordernis abzuarbeiten Zustimmung der Grundstückseigentümer erforderlich

Weitere Hürden Landschaftsschutzgebietsverordnungen Wasserschutzgebietsverordnung Biotopenschutz Fehlende Einwilligung der Grundstückseigentümer können weitere Verfahren begründen

Biotopenschutz, z.B. Laufkäfer 14

Fledermäuse

Artengerechte Nistkästen

Grundstückseigentümer Hindernisbereinigung West Fehlende Zustimmung Grundstückseigentümer Hindernisbereinigung West betroffene Flurstücke 22 23,7 ha Zustimmungen 19 20,8 ha Fehlende Zustimmungen 3 (2) 2,9 ha Hindernisbereinigung Süd betroffene Flurstücke 20 4.3 ha Zustimmungen 9 1,6 ha Fehlende Zustimmungen 11 (8) 2,7 ha

Hindernisbereinigung Ost betroffene Flurstücke 13 11,5 ha Zustimmungen 12 + 1 Fehlende Zustimmungen 0 ha

Voraussetzung nach Art. 14 Abs. 3 Grundgesetz: Enteignung nach § 28 Luft VG Voraussetzung nach Art. 14 Abs. 3 Grundgesetz: Öffentliches Interesse: Enteignung dient dem Wohl der Allgemeinheit Öffentliches Interesse wird nach § 28 Abs. 1 LuftVG zu Zwecken der Zivilluftfahrt angenommen. bei Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätzen allgemein bei Sonderflugplätzen im Einzelfall auf Nachweis (Entscheidung der Länder) *) Grabherr/ Reidt / Wysk Luftverkehrsrecht-Kommentar

Enteignung nach § 28 Luft VG Zwecke der Zivilluftfahrt sind Gelände zur Anlage des Flugplatzes zur Sicherung des Betriebes für Flugsicherungszwecke für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, auch weiter entfernt zur Schaffung von Zufahrten Sowie laut Urteil des BVerwG vom 23.8.96, 10.9.98 und 16.3.06 alle Flächen, die zur Ausübung des Flugplatzvorhabens benötigt werden. Erforderlich aber auch genügend ist ein funktionaler Zusammenhang zwischen des Enteignungsvorhabens mit den Zwecken der Zivilluftfahrt. BVerwG NVwZ 1997,486

Genehmigungsgrundlagen Dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen und für die Enteignungsbehörde bindend sind der festgestellte Plan nach § 8 Abs 1 LuftVG die Plangenehmigung nach § 8 Abs. 2 LuftVG eine Genehmigung nach § 6 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 2 LuftVG

Ablauf Grunderwerbsplan erstellen (Planfeststellung, Plangenehmigung, § 6 Genehmigung) Bewertung des Grundstückes Angebot an Grundstückseigentümer Antrag auf Enteignung in Verfahren einbringen Bearbeitung nach Rechtskraft der luftrechtlichen Genehmigung durch Enteignungsbehörde des Landes

Wir sind dagegen! Sorry bin zu spät, wogegen sind wir heute? Darf ich auch dagegen sein?

Die TOP 10 der öffentlichen Beteiligung zur IFR-Genehmigung 2. Die DFS koordiniert IFR-Flüge in Schönhagen und BER telefonisch. Mit dieser primitiven Kommunikationstechnik kann man heute kein sicheren Flugbetrieb mehr machen ! 3. Warum muss sich der Landrat neben dem Luxusflugplatz jetzt auch noch einen Audi A 8 leisten? 4. Wir werden den Bund der Steuerzahler bitten, den IFR-Anflug in das Schwarzbuch aufzunehmen und der Regierung zu melden! 5. IFR macht den Flugplatz zu einer aufgeblähten Luxusyacht! 6. Flugzeuge aus BER und Schönhagen werden zusammenstossen! 7. Durch das Single Airport Konzept Berlins ist der Betrieb Schönhagen widerrechtlich! 8. Auch nicht wahrnehmbare Dezibelwerte führen zu biochemischen Reaktionen im Körper ! 9. Weil der Dr. Schwahn kein Geld hat muss der Steuerzahler den Flugplatz bezahlen ! 10. Durch die Hindernisbereinigung versteppt die Landschaft!

Ein automatischer Instrumentenanflug wird Arbeitsplätze vernichten ! Platz 1 der Top 10 Ein automatischer Instrumentenanflug wird Arbeitsplätze vernichten ! Arbeitsamt