Landtagswahl 31. Mai 2015 Schulung Wahlbehördenmitglieder

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 Präsentation transkript:

Landtagswahl 31. Mai 2015 Schulung Wahlbehördenmitglieder 05 2015 25.04.11 Schulung Wahlbehördenmitglieder 05 2015 Landtagswahl 31. Mai 2015 Wolfgang Schwartz Walter Ruckhofer Peter Hofer Mag. Eugen Pachler Stadt Graz | BürgerInnenamt | 8011

Wahltag Sonntag, 31. Mai 2015, 7.00 – 16.00 268 ordentliche Sprengel alle Wahllokale sind Wahlkartenwahllokale 16 Besondere Wahlbehörden 2 Besondere Wahlsprengel

Wahlablauf Vor Beginn der Wahlzeit: 2 Wahlzellen aufstellen 2 Wahlurnen (leer) Kundmachungen und Wegweiser (Sprengelnummer) anbringen Übernahme Stimmzettel und Kuverts (10er Pakete) Prüfung Verbotszone (3 m) ZumWahllokal 06/12 Abholung Wahlpakete durch Stellvertreter Kartonurne als Reserve Verbots-zone 3 m

Während der Wahlzeit 7 - 16: Identitätsprüfung (Ausnahme) Suche im Wählerverzeichnis Ausgabe blaues Kuvert und Stimmzettel

2 1 1 Stimmzettel Susi 66819 2 Wähler Willi 66818 Wahlkarte eingezogen Wählerverzeichnis für die Landtagswahl 2015 Wahlkarte/6.09.2013/Post 2 1 1 Stimmzettel Susi 66819 2 Wähler Willi 66818 Wahlkarte eingezogen

Wenn Vermerk Wahlkarte – keine Stimmabgabe ohne Wahlkarte möglich!!! Vermerke im Wählerverzeichnis Vorgezogene Stimmabgabe  keine Stimmabgabe zulässig Streichung  nicht zur Wahl zulassen Aufnahme  zur Wahl zulassen Wahlkarte (WK)  ohne Wahlkarte keine Stimmabgabe Abnahme der Wahlkarte

Unterschied Wahlkarte – Briefwahl Lasche ist GESCHLOSSEN !! Lasche ist OFFEN !! KEINE Unterschrift Willi Wähler Briefwahl Wahlkarte

4 Wahlkreise in der Steiermark = 4 unterschiedliche Stimmzettel 15 Mandate 181 KandidatInnen 14 Mandate 166 Kandidaten 11 Mandate 137 KandidatInnen 8 Mandate 99 KandidatInnen

Wahlkarte Aus dem Wahlkreis 1 Graz und Umgebung Wahlkarte abnehmen Aushändigung blaues Kuvert und Stimmzettel Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis Zusätzlich Eintragung im Abstimmungsverzeichnis für WahlkartenwählerInnen (entfällt wenn wahlberechtigte Person sich im eigenen Wahlsprengel befindet) Hinzuschreiben des Namens am Ende des Wählerverzeichnisses (entfällt wenn wahlberechtigte Person sich im eigenen Wahlsprengel befindet) Vermerk im Abstimmungsverzeichnis, dass Wahlkarte eingezogen wurde Eingezogene Wahlkarte zur roten Mappe (Pkt. 10 Wahlkarten und beige Kuverts) Stimmzettel aus Wahlkreis 1 – daher blaues Kuvert – werden im Sprengel mit ausgezählt!

Wahlkarte Aus dem Wahlkreis 2, 3 oder 4 Wahlkarte abnehmen Aushändigung beiges Kuvert und Stimmzettel aus dem Wahlkreis (die mit der Wahlkarte mitgebracht wurden) Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis Zusätzlich Eintragung im Abstimmungsverzeichnis für WahlkartenwählerInnen Hinzuschreiben des Namens am Ende des Wählerverzeichnisses Vermerk im Abstimmungsverzeichnis, dass Wahlkarte eingezogen wurde Eingezogene Wahlkarte zur roten Mappe (Pkt. 10 Wahlkarten und beige Kuverts) Stimmzettel aus Wahlkreis 2,3,4 – daher beiges Kuvert – können im Sprengel nicht ausgezählt werden!

Briefwahl Von der Stadt Graz ausgestellte und an die Bezirkswahlbehörde Graz adressierte Wahlkarten, die bereits zur Stimmabgabe mittels Briefwahl verwendet wurden, müssen von der Sprengelwahlbehörde entgegengenommen werden. Keine Erfassung im Abstimmungsverzeichnis und auch kein Eintrag in der Niederschrift Werden in die rote Niederschriftenmappe gegeben (Pkt. 9 Entgegengenommene Briefwahlunterlagen)

WahlkartenwählerInnen 1 2,3,4

Sonstiges körper- oder sinnesbehinderte Personen Stimmzettelschablone/Begleitperson Fehler beim Ausfüllen des Stimmzettel Ausgabe weiterer Stimmzettel mit Vermerk im Abstimmungsverzeichnis falsch verwendeten Stimmzettel wird von wahlberechtigter Person zerrissen und mitgenommen) Wahlzeugen Eintrittsschein muss vorgewiesen werden! Kein Stimmrecht! Vertrauenspersonen sind Mitglieder der Wahlbehörde jedoch ohne Stimmrecht Klemmbrett als Hilfestellung für RollstuhlfahrerInnen

Ergebnisermittlung Stimmzettelabrechnung (Niederschrift B / 1) Anzahl blaue und beige Wahlkuverts = Zahl der im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen WählerInnen (Niederschrift C / 1) Beige Wahlkuverts und abgegebene Briefwahlunterlagen verpacken und zur roten Niederschriftenmappe (Niederschrift C / 2)

Ergebnisermittlung Öffnen der blauen Kuverts und Entnahme Stimmzettel Prüfung Gültigkeit und Ungültigkeit Ermittlung Parteisummen und ungültige Stimmen Eintragung in Tabelle und Formular Sofortmeldung Telefonische Sofortmeldung (Niederschrift C / 3) Auswertung der Stimmzettel mit und ohne Vorzugsstimmen (Niederschrift C / 3)

Name und/oder Reihungs-nummer eines Bewerbers Parteistimme

Vorzugsstimmenprotokoll 2 5 1

Verpacken der Stimmzettel In die beschrifteten weißen Säcke „Partei“ – Stimmen ohne VZ und Anzahl „Partei“ – Stimmen mit VZ und Anzahl ungültige Stimmen und Anzahl nicht ausgegebene Stimmzettel

Bildung des Wahlaktes rote Mappe grüne Niederschrift Wählerverzeichnis Abstimmungsverzeichnis Vorzugsstimmenprotokoll Empfangsbestätigung Stimmzettel Telefonsofortmeldung Kundmachungen Wahlbehörden Angelobung Entgegengenommene Briefwahlunterlagen Wahlkarten und beige Kuverts Anwesenheitsliste Sonstiges

Im Wahllokal dürfen keine (leeren) Stimmzettel verbleiben Bildung des Wahlaktes Brauner Karton Alle beschrifteten weißen Säcke mit den Stimmzetteln Wahlurnen (verbleiben im Wahlokal) nicht ausgegebene Wahlkuverts und die Kundmachungen Im Wahllokal dürfen keine (leeren) Stimmzettel verbleiben

Rückgabe Wahlakt WahlleiterIn bringt rote Mappe (Wahlakt) und braune Kartons zur zuständigen Rückgabestelle Kontrolle Sofortmeldung Vollständigkeit (Niederschrift, Vorzugsstimmenprotokoll, Anwesenheitsliste etc.)

Informationsquellen Internet www.graz.at/landtagswahl Grazipedia Abteilungen + Projekte (magistratsintern) Telefonhotline 872/5151

Gültigkeit/Ungültigkeit von Stimmen Die folgenden Folien erklären die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen anhand des Beispieles der Europawahl. Dieselben Maßstäbe sind auch für die Landtagswahl anzuwenden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!