Kantonspolizei Strafbestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes Der moderne Strassenverkehr 25. September 2007
Inhalt des Lehrauftrages Strafbestimmungen des SVG Konkret handelt es sich um dem V. Titel: Art 90 – 103 SVG. Studium auf diese Bestimmungen auszurichten wäre zu eng Grundsätzliche Überlegungen zum Strassenverkehrsrecht sind anzubringen: - Das Strassenverkehrsrecht ist ein Gesetzeswerk, welches den Versuch unternimmt, einen Aspekt der individuellen Mobilität der modernen Gesellschaft in strukturierte Bahnen zu lenken - Es richtet sich an Fussgänger, Radfahrer, Automobilisten, Beifahrer etc. - Damit soll auch die Arbeit der Behörden, insbesondere der Strafverfolgungsbehörden aufgezeigt werden Betreff Betreff
Notwendigkeit von Bestimmungen Wie wird gefahren Wer darf fahren Was passiert bei Unfällen Wer haftet für Schäden Wer bezahlt für Bau und Unterhalt von Strassen Wer übernimmt Folgeschäden für Umwelt und Gesundheit Betreff Betreff
Historisches BBl 1955 II 1 ff 1904 und 1914: Konkordatslösungen 1932. MFG 1958 SVG Zahlreiche Gesetzesänderungen: Ausdruck der gesellschaftlichen Veränderungen, des technischen Fortschrittes und die sich daraus ergebenden Notwendigkeiten, gesetzgeberisch zu reagieren Beispiele: Bau- und Ausrüstungsvorschriften; Fahrfähigkeit; Umweltbestimmungen; Abgaben Bis heute ist das SVG nahezu 50 mal revidiert worden Betreff Betreff
Gesellschaftliche Interessen Freie Fahrt für freie Bürger Geschwindigkeit Mehr und leistungsfähigere Strassen Infrastruktur und deren Kosten Umwelt und deren Belastung Immissionen Wirtschaftliche Entwicklung Betreff Betreff
Gesetzesänderungen und deren Stossrichtungen Bau – und Ausrüstungsvorschriften: Thema Sicherheit Fahrfähigkeit: Thema Sicherheit Abgase: Thema Umweltbelastungen Abgaben: Thema Verlagerung des Verkehrs Es gibt kaum einen Bereich des gesellschaftlichen Lebens, der in so hohem Rhythmus von gesetzlichen Änderungen betroffen ist. Dies hat mit der hohen Bedeutung der Mobilität in der Gesellschaft zu tun Betreff Betreff
Strafbestimmungen SVG: Art 90 bis 103 VRV: Art. 96 OBG: Art 1 ff OBV: Art 1 ff VZV: Art 143 bis 149 SSV: Art 114 VTS: Art 219 VVV: Art 60 ARV: Art 21 Strassenverkehrsrecht ist Teil des Nebenstrafrechts Betreff Betreff
SVG als Nebenstrafgesetz AT StGB ist anwendbar: Beispiel: Zurechnungsfähigkeit bei FiaZ: 117 IV 292 Beispiel: Konkurrenzen Aber: Art 100 Ziff. 1 Abs 1 SVG: Fahrlässigkeit ist strafbar ( cf Art. 12 StGB ) Art. 100 Ziff. 1 Abs 2 SVG: Absehen von Strafe Vorleben und persönliche Verhältnisse: OBG ( cf Art. 47 StGB ) Verantwortlichkeit des Arbeitgebers oder Vorgesetzten: Art. 100 Ziff.2 SVG Strafbarkeit des Begleiters bei Lernfahrten: Art. 100 Ziff. 3 SVG Betreff Betreff
Bibliographie Betreff Betreff
Statistiken Betreff Betreff
Zum Ablauf des Unterrichts Es werden theoretische und praktische Aspekte behandelt Es wird neben dogmatischen Aspekten auch die Sicht der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden eingebracht Strafverfolgung ist kantonale Aufgabe: Grundlage ist das Gesetz über das Strafverfahren Die Polizeihoheit ist kantonal: Grundlage ist das kantonale Polizeigesetz Betreff Betreff
Aufgaben der Polizei im allgemeinen, und im Strassenverkehr speziell Betreff Betreff
Unterrichtsprogramm 25. September 2007: Der moderne Strassenverkehr 2. Oktober 2007: Ausweisfälschungen; Prävention im Strassenverkehr; Instrumente der Verkehrslenkung 9. Oktober 2007: Fahren ohne Ausweise; Missbrauch von Dokumenten Die Signalisation 16. Oktober 2007: Die Verkehrsregelverletzung 23. Oktober 2007: Geschwindigkeitsbegrenzungen 30. Oktober 2007: Keine Vorlesung 6. November 2007: Ordnungsbussen; Opportunität und Legalität im Strassen- verkehr; Aspekte der internationalen Rechtshilfe 13. November 2007: Die Fahrfähigkeit Betreff Betreff
Unterrichtsprogramm ( II ) 20. November 2007: Pflichtwidriges Verhalten bei Unfall; Aspekte der Verkehrssicherheit 27. November 2007: Schwerverkehr; Gefährliche Güter; Kontrollen 4. Dezember 2007: Schwerverkehr; Demonstration im Gelände 11. Dezember 2007: Die Tatbestandsaufnahme bei Verkehrsunfällen Die Fahrzeugsicherheit 18. Dezember 2007: Die Tatbestandsaufnahme: Demonstration im Gelände Betreff Betreff