Konfessioneller Religionsunterricht in Niedersachsen

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 Präsentation transkript:

Konfessioneller Religionsunterricht in Niedersachsen Henning Eden, Arbeitsstelle für Religionspädagogik

Der konfessionelle Religionsunterricht ist im deutschen Normalfall, Religionsunterricht in Niedersachsen These: Der konfessionelle Religionsunterricht ist im deutschen Normalfall, denn er wird vom Grundgesetz abgeleitet!

„Der RU ist in den öffentlichen Schulen ... ordentliches Lehrfach.“ Gesetzliche Grundlage des RU Grundgesetz Art. 7 (3) „Der RU ist in den öffentlichen Schulen ... ordentliches Lehrfach.“ Der RU wird „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ erteilt. [GG Art. 7 (3)]

Gesetzliche Grundlage des RU Mit diesem Grundgesetzartikel ist eine gemeinsame Verantwortung von Staat und Kirche formuliert („res mixta“), um jedem einseitigen staatlichen Missbrauch des RU zu eigenen Zwecken zu wehren: „So etwas wie ab 1933 (nämlich dass die Weltanschauung für staatliche Macht missbraucht wurde) darf es in Deutschland nie wieder geben!“

Rahmenbedingungen für den konfessionellen RU Der Staat ist verantwortlich, dass der RU stattfindet und wie er qualifiziert erteilt wird. Die Religionsgemeinschaften verantworten die grundsätzliche Ausrichtung des RU und entscheiden, wer ihn erteilt. Die Religionsgemeinschaften fördern den RU und sind für die Fortbildung verantwortlich.

Der Religionsunterricht ist Ländersache!

Loccumer Vertrag vom 19. März 1945

Konkordat zwischen Vatikan und Niedersachsen ZWISCHEN DEM HEILIGEN STUHLE UND DEM LAND NIEDERSACHSEN Seine Heiligkeit Papst Paul VI. und der Niedersächsische Ministerpräsident, die in dem Wunsche einig sind, das Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Lande Niedersachsen in freundschaftlichem Geiste zu festigen und zu fordern, haben beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen, durch die die Rechtslage der katholischen Kirche in Niedersachsen, die sich namentlich aus den fortgeltenden Konkordaten zwischen dem Heiligen Stuhle und dem Freistaate Preußen vom 14. Juni 1929 und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 ergibt, fortgebildet und dauernd geregelt wird.

Zusammenarbeit von Staat und Kirche beim RU: Aufgaben des Staates: Dass der RU ordentliches Unterrichtsfach ist Dass es qualifizierte Fachlehrer/innen gibt Dass er benotet wird und versetzungs-relevant ist Dass es genehmigte Lehrbücher gibt Aufgaben der Kirchen Was im RU vom Grundsatz her unterrichtet wird Wie die Ausbildung und Fortbildung ist Wer als Fachlehrer/in eingesetzt wird Welche spezifischen Ziele und Inhalte der RU hat Staat und Kirche

Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht Konfessionalität des Religionsunterrichtes Ev. Religionslehre: Ev. Lehrkraft mit kirchlicher Lehrerlaubnis (vocatio) Ev. Lehrplan Kath. Religionslehre: Kath. Lehrkraft mit kirchlicher Lehrerlaubnis (missio canonica) Kath. Lehrplan Katholische Schülerinnen und Schüler 3. Für alle Schüler offen Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht Mit Beginn des Schuljahres 1998/99 trat der Erlaß „Organisatorische Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht „Werte und Normen” in Kraft.

Organisationserlass „RU“/Werte und Normen“ Der Religionsunterricht ist das einzige ordentliche Unterrichtsfach, zu dem sich Schüler/innen an- und von dem sie sich abmelden können. So wird die Religions- und Gewissensfreiheit als ein hochrangiges Grundrecht umgesetzt und auch von den Kirchen geschützt. der Religionsunterricht und der Unterricht Werte und Normen nicht stärker als andere Unterrichtsfächer von unvermeidbaren Kürzungen betroffen sein dürfen und dass es unzulässig ist, den Religionsunterricht oder den Unterricht Werte und Normen durch Konferenz-beschluss für einen bestimmten Schuljahrgang aus-zusetzen.

Religionsunterricht ist „Be-Heimatung“ und„Reise“

Dialogformen im Religionsunterricht

Dialogformen im Religionsunterricht Evangelische S. Katholische S. Werte und Normen

Dialogformen im Religionsunterricht

Dialogformen im Religionsunterricht Konfess.- kooperative Gruppe Werte und Normen

Dialogformen im Religionsunterricht Konfess. Koop. Gruppe Islam- unterricht Werte und Normen

Dialogformen im Religionsunterricht Islam- unterricht Werte und Normen Konfess. Koop. Gruppe

Fächerübergreifender RU an IGSen Integrationphase (SuS im Klassenverband) Klasse 5.1 Lehrkraft Religion Klasse 5.2 Lehrkraft Werte/Normen Klasse 5.3 Lehrkraft Werte/Normen Thema: Ich und die Gruppe Differenzierungsphase Kurs Religion Kurs Werte/Normen Kurs Werte/Normen Thema: Woher stammen wir?

Fächerübergreifender RU an IGSen Schlussphase (SuS im Klassenverband) Klasse 5.1 Lehrkraft Religion Klasse 5.2 Lehrkraft Werte/Normen Klasse 5.3 Lehrkraft Werte/Normen Schülerinnen und Schüler tragen in den Klassen die Ergebnisse ihrer Kurse vor Praktizieren Dialog Setzen Ergebnisse gestalterisch um

Einzelthemen für die Differenzierungsphase Kurs Religion Kurs Werte/Normen Weltbild der Bibel in den Schöpfungsgeschichten Verantwortung für die Schöp- fung Mythen und Theorien zur Weltentstehung in Antike und Gegenwart, Verantwor- tung für Welt und Umwelt 1. Der Gott Israels und die Götter der Nachbarvölker Aktuelle und historische Gottesvorstellungen: altägyptische, griechische, römische Gottheiten 2. Der Gott Israels und der Exodus aus Ägypten (Befreiungs- geschichten) Zukunftsentwürfe einer gerechten Welt 3.

Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht Beschluss der Fachkonferenz Beschluss des Schulvorstandes Soweit schulische Bedingungen eine über die Hälfte der Schuljahrgänge einer Schulform hinausgehende Regelung für die Erteilung von konfessionell-kooperativem Religionsunterricht erforderlich machen Im Einvernehmen mit den Kirchen Genehmigung der Schulbehörde

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