Registrar-Seminar Rechtliche Aspekte der Vergabe und Verwaltung von.at-Domains II Dr. Barbara Schloßbauer Rechtsabteilung.

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 Präsentation transkript:

Registrar-Seminar Rechtliche Aspekte der Vergabe und Verwaltung von.at-Domains II Dr. Barbara Schloßbauer Rechtsabteilung

Registrar-Seminar Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der nic.at Konkurs des Domaininhabers und des Rechnungsempfängers Inhalt

Registrar-Seminar Allgemeine Geschäftsbedingungen der nic.at

Registrar-Seminar Grundlage für das Vertragsverhältnis zwischen nic.at und den Domaininhabern Wenn Antrag durch Registrar -> bevollmächtigter Vertreter/Auftragnehmer Aufklärungspflicht des Registrars, dass durch Registrierung einer.at-Domain Vertrag zwischen nic.at und Domaininhaber entsteht für dieses Vertragsverhältnis nic.at-AGB gelten nic.at-AGBs

Registrar-Seminar 1.Registrierungsbedingungen 2.Streitigkeiten über Domains (Wartestatus) 3.Administrative Abwicklung 4.Haftung und Gerichte Kurzer Überblick

Registrar-Seminar Inhaber einer Domain Datenveröffentlichung (Whois) – hide! Allg. Voraussetzungen (Erklärung keine Rechte Dritter zu verletzen) „Technische“ Regelungen in den Registrierungsrichtlinien 1. Registrierungsbedingungen

Registrar-Seminar Antrag auf Domain-Registrierung Bevollmächtigte Vertreter (Registrar) Verrechnung Sämtliche Transaktionen (v.a. Datenänderung, Inhaberwechsel -> Aufbewahrungspflicht) Kündigung (-> Aufbewahrungspflicht) Widerruf einer Domain 3. Administrative Abwicklung

Registrar-Seminar Haftung nur für grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Verhalten der nic.at Anzuwendendes Recht Gerichtsstand 4. Haftung und Gerichte

Registrar-Seminar = Sperre des Inhaberwechsels … …bei Streitigkeiten zwischen dem Domaininhaber und einem in seinen Rechten Verletzten  Faire Grundlagen für Verhandlungen 2. Wartestatus

Registrar-Seminar Wartestatus 1 - nicht gerichtsanhängig Schlüssige Erklärung durch Verletzten Bescheinigung der Anspruchsgrundlagen (Firmenbuch-, Markenregisterauszug, u.a.) Dauer: 1 Monat, kann um 1 weiteres Monat verlängert werden Wirkung: Übertragung an von den Streitteilen verschiedene Dritte ist nicht möglich Beachte: Domain voll funktionsfähig

Registrar-Seminar Wartestatus 2 - gerichtsanhängig Domain ist gerichtsanhängig wurde nic.at nachgewiesen Dauer: solange Rechtsstreit gerichtsanhängig Beachte: Domain voll funktionsfähig; Kündigung jederzeit möglich

Registrar-Seminar Was bewirkt Wartestatus NICHT: „Nachrutschen“ bei Kündigung (Reservierung)  First come-first served-Prinzip

Registrar-Seminar Konkurs

Registrar-Seminar Konkursfall Rechnungs- empfänger Domaininhaber (nur DI oder DI=RE)

Registrar-Seminar Verfügungs-/zeichnungsberechtigt ist ausschließlich der Masseverwalter MV reagiert: Nicht Nicht-Eintritt (= KÜNDIGUNG) Eintritt (=Vertrag läuft normal weiter) Inhaberwechsel nic.at hat keinen Widerrufsgrund der Domain Konkurs des Domaininhabers

Registrar-Seminar DI (trotzdem) alleine zeichnungsberechtigt für Domain! (NICHT MASSEVERWALTER des RE!) MV wird kontaktiert, ob weiterhin RE sein will MV reagiert: Nicht -> Info an DI und Umstellung entsprechend dessen Willen Info, dass nicht mehr RE -> Info an DI und Umstellung entsprechend dessen Willen Info, dass weiterhin RE -> alles bleibt so wie bisher Konkurs des Rechnungsempfängers

Registrar-Seminar Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen? Dr. Barbara Schloßbauer Rechtsabteilung +43 (662)