LEHRE.FÖRDERN Die Zukunftsförderung für Lehrbetriebe.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Vorarlberger Mittelschule Eckpunkte und Rahmenbedingungen.
Advertisements

Der Prüfungsausschuss informiert Besonderheiten des Studienganges und Prüfungsmodalitäten.
Gemeinsames Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und der Stiftung Bildungspakt Bayern Berufsausbildung und Fachhochschulreife.
Wahlpflichtgegenstände und neue Matura
Wie geht`s weiter nach der 10. Klasse?
Die Chance für deine Zukunft
Arbeitsmarktservice Wien
Förderungen für Lehrbetriebe
Modularisierung der Lehrberufe. Ziele der Modularisierung BAG-Novelle Jänner 2006 Ziele Erhöhung der Übersichtlichkeit und Transparenz Flexiblere Gestaltung.
AUSLANDSPRAKTIKUM BEI DER FIRMA K&S IN IRLAND IM RAHMEN DER AUSBILDUNG ZUR INDUSTRIEKAUFFRAU BEI BIERBAUM-PROENEN GMBH & CO KG.
LEHRE HAT ZUKUNFT „Lehrlinge, die ihr Handwerk beherrschen und, wie seit einiger Zeit erfolgreich vorangetrieben wird, parallel dazu auch maturieren können,
Vorarlberger Mittelschule Gisingen. In der 3. und 4. Klasse jeweils 2 Wochenstunden Jeder Schüler muss sich für einen Wahlpflichtbereich entscheiden Wahlpflichtbereiche.
Lehrlingsausbildung in Österreich
Förderangebot des Arbeitsmarktservices Murau Betriebliche Förderungen EB, Aktion 4000, Aktion 6000, EBGA, LST, QFB Individualbeihilfen DLU, KNK, KK, VOR,
(AUS)BILDUNG - Berufsschule im Konfliktfeld von gesellschaftlichem Auftrag und betrieblicher Erfordernis Zahlen, Zahlen.. - Ein wenig Statistik Dickleibigkeit.
Duale Ausbildung Neuformulierung der Ordnungsmittel
Wien.arbeiterkammer.at Qualität in der betrieblichen Ausbildung Edith Kugi-Mazza Arbeiterkammer Wien.
Fachtagung Qualität in der Lehrlingsausbildung Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend 23. Mai 2011.
Dr. Michaela Mayrus 6. Juni 2005
Gottfried Walter, Herbert Paierl AMS – Gleisdorf/Hartberg
Betriebliche Förderungen des Arbeitsmarktservice
Lehre mit Reifeprüfung
Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation ST 4
Die besten Lehrlinge für die besten Unternehmen...
Projekt All in One - Lehre for Kid`s AOLFK-1
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit – am Beispiel Österreichs
TIPPS & NEWS von Oliver GRUBER Gruber Wirtschaftstreuhand.
Verordnung über die berufliche Grundbildung
Internationalisierung und Internetauftritt Eine Förderung auf Basis der Richtlinie INTERNATIONALISIERUNG 2009 der Wirtschaftsagentur Wien.Ein Fonds der.
Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen) Stand: Januar 2011 DIHK 01/2011.
Abschlussmodul Truppmann
Folienmaterial ALS Frey Akademie November 2001.
IFA – Internationaler Fachkräfteaustausch (IFA-Verein)
Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Unsere Förderungen für Unternehmen
Abrechnung von LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN
Staufer-Schulzentrum Annweiler
Karriere mit Lehre. Selbstständigkeit 10% der ÖsterreicherInnen.
Unternehmerführerschein Univ.Doz.Prof.Mag.Dr. Oswald Klappacher.
Mag. Christa Waldhauser Jänner 2011 Die neue standardisierte, kompetenzorientierte, zentrale.
Das Recht der Ausbildungsverhältnisse
NÖ Förderungen in der Aus- und Weiterbildung.
Bundesbeiträge an die Durchführung von eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen Josiane Bielmann, Monique Gutzwiller, Philipp Theiler SBFI, Ressort.
Europäischer Sozialfonds Perspektiven in Bayern – Perspektiven in Europa.
Workshop Qualität und Ausschreibung
Modul 3 Förderinstrumente zur Finanzierung der beruflichen Bildung
Impulse geben I Bildung fördern I Chancen sichern Dezember 2013 Mit finanzieller Unterstützung.
Der Europäische Computerführerschein an der Klara-Oppenheimer-Schule
Herzlich willkommen zum Jahrgangselternabend der Jahrgänge 11 und 12 am Gymnasium Groß Ilsede (Beginn Uhr)
Grundlegendes  mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung  mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem  Alternative zur Vollzeitschule (BHS)  kostenloses.
LQPM Mag. Hannes Nitschinger  gilt ab der 10. Schulstufe (2. Jahrgang HAK, 2. Klasse HAS)  Der Lehrstoff wird semesterweise gegliedert (= Module)
Bezirk Mitte Frankfurt, 30. Oktober 2012 Tarifvertrag Integration Jugendlicher in die Berufsausbildung.
Vollzeitschulformen an den BBS Buxtehude
DIE REIFEPRÜFUNG FÜR LEHRLINGE in Oberösterreich Lehre mit Matura.
Neue (Modulare) Oberstufe. Grundsätze gilt ab der 10. Schulstufe (2. Jahrgang HLW/HLT, 2. Klasse FW/HF) Der Lehrstoff wird semesterweise gegliedert (=
Ausbildungsreport 2012 Ergebnisse einer Befragung von Auszubildenden zur Ausbildungsqualität in Deutschland.
ARGE-NOST: Böhm-Czetina-Eder-Gabler-Hiller-Kirchner-Lošek-Rögner-Schmutzer-Schüpany-Teimel-Tullits-Wittmann-Wöhrer-Zins 1 Basisinformationen (Datenstand:
Infoveranstaltung 24. November 2008 H Inhaltsübersicht Steueränderungen 2008 – Wesentliche Neuerungen Tipps für den Jahresabschluss 2008 H.
Lausitzer Sportschule Cottbus. Auf dem Weg zum Abitur.
Pommersche Handwerkskammer. BERUFSAUSBILDUNG IN POLEN.
Lehrlingsförderung Neu Arbeitsmarkt Zukunft 2010 Jugendbeschäftigungspaket 2008.
Gemeinsames Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und der Stiftung Bildungspakt Bayern Berufsausbildung und Fachhochschulreife.
Lehrstellen statt Leere Schaffung von Ausbildungsplätzen in Kirchgemeinden.
Abteilung Bildung und Lehrlingsstelle Wirtschaftskammer NÖ.
Übergang Schule – Beruf Blick auf die Ausbildungsgarantie in Wien Dr. Eva Krennbauer EdTRANS
Grundsätzliches Studiumaufbau nach StBAPO:  Grundstudium bis zur Zwischenprüfung (G I)  Grundstudium nach der Zwischenprüfung (G II und G III)  Hauptstudium.
1 Informationsveranstaltung Bertha-von-Suttner-Gymnasium Oberhausen
Lehrabschlussprüfung Foto-und Multimediakaufmann/frau WIEN.
Lehrabschlussprüfung EDV-Kaufmann/frau WIEN. Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? 2 T:\Ref. Lehrlingsprüfungen\Sekretariat\Mulasalihovic\Vorbereitungskurse.
Infoveranstaltung AMS - Berater / Michael Riss
 Präsentation transkript:

LEHRE.FÖRDERN Die Zukunftsförderung für Lehrbetriebe.

Das Ziel der Zukunftsförderung Die Anzahl und die Qualität der betrieblichen Ausbildungsplätze im Rahmen der Berufsausbildungsgesetze sollen durch ein System an betrieblichen Lehrstellenförderungen erhöht werden. Die grundlegenden Rahmenbedingungen und Ziele dieses Fördersystems sind im Berufsausbildungsgesetz geregelt.

Die Förderarten Basisförderung (~17.000 Fälle) Zwischen und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (~3.800 Fälle) Weiterbildung der AusbilderInnen (~350 Fälle) Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen (~1.600 Fälle) Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten (~100 Fälle) Auslandspraktikum (~50 Fälle) Vorbereitungskurse LAP (~1.500 Fälle) Prämie für Übernahme von Lehrlingen aus ÜBA (~100 Fälle) LAP Prüferzertifizierung (~600 Fälle) Prüfungsgebühr wiederholter Prüfungsantritt ( ~1.000 Fälle)

Basisförderung förderbar jedes Lehrverhältnis, das über das ganze Jahr aufrecht war oder regulär - durch Zeitablauf oder Lehrabschlussprüfung bis maximal 10 Wochen vor dem Lehrzeitende - geendet hat bei Lehrzeitanrechnungen wird aliquotiert Förderung 1. Lehrjahr - Förderung in der Höhe von 3 Lehrlingsentschädigungen 2. Lehrjahr - Förderung in der Höhe von 2 Lehrlingsentschädigungen 3. und 4. Lehrjahr - Förderung in der Höhe von je 1 Lehrlingsentschädigung Die Förderhöhe wird nach der kollektivvertraglich oder satzungsmäßig zustehenden Lehrlingsentschädigung oder - wenn beides nicht vorhanden - nach der tatsächlich bezahlten Lehrlingsentschädigung, maximal aber in Höhe des Referenzwerts des Förderausschuss, berechnet und im Nachhinein nach jedem Lehrjahr gewährt

2. Neue Lehrstellen 1/2 förderbar die Aufnahme von Lehrlingen in neu gegründeten Unternehmen die Aufnahme von Lehrlingen in schon bestehenden Unternehmen, wenn für die Ausbildung gemäß § 3a BAG ein neuer Feststellungsbescheid erforderlich ist die Wiederaufnahme der Lehrlingsausbildung nach mindestens drei Jahren, in welchen kein Lehrling ausgebildet worden ist (Endigung des letzten Lehrvertrages) Förderung einmalig € 2.000,- pro Lehrling bei einem neu gegründeten Unternehmen, neuer Feststellungsbescheid, bis 5 Jahre ab Neugründung einmalig € 2.000,- pro Lehrling, wenn gemäß § 3a BAG ein neuer Feststellungsbescheid erforderlich ist, innerhalb eines Jahres ab Beginn des ersten Lehrverhältnisses einmalig € 2.000,- pro Lehrling, innerhalb eines Jahres ab Beginn des ersten Lehrverhältnisses nach der Ausbildungspause

2. Neue Lehrstellen 2/2 pro Lehrberechtigten kann unter diesem Titel nur einmal bis maximal 10 Lehrlinge gefördert werden. Voraussetzung für die Förderung nach Neugründung ist die Vorlage des korrekt ausgefüllten NEUFÖ 1 - Formular die Förderung gilt für Lehrlinge, die vom neuen Feststellungsbescheid oder einem zusätzlichen Feststellungsbescheid erfasst sind mit einem Eintrittsdatum nach dem 27. 6. 2008 und bis zu einem Eintrittsdatum vor dem 31. 12. 2010. der Lehrling muss mindestens 12 Monate Ausbildung im Lehrbetrieb absolviert oder sein Lehrziel regulär erreicht haben und muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mit dem antragstellenden Unternehmen in einem Lehrverhältnis stehen oder sein Lehrziel regulär erreicht haben

3. Qualitätssicherung der Ausbildung Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit - Praxistest 1/4 Voraussetzung Führung einer Ausbildungsdokumentation (nach vorgegebenen Standards) zum Nachweis der im Betrieb vermittelten Kenntnisse des Berufsbilds Alle Ausbildungsdokumentationen auf www.lehre-foerdern.at positive Absolvierung eines Praxistests (von der Lehrlingsstelle nach Standards des Förderausschusses organisiert) alle im Betrieb ausgebildeten Lehrlinge eines Jahrgangs müssen an dem Praxistest teilnehmen (Doppellehre: einen gemeinsamen oder zwei Tests) bei Lehrzeitanrechnungen müssen zumindest 6 Monate Ausbildung in dem zu fördernden Betrieb stattgefunden haben - die Förderung wird aliquotiert

Internetplattform: www.lehre-foerdern.at

3. Qualitätssicherung der Ausbildung Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit - Praxistest 3/4 Förderung € 3.000,- bei negativem Praxistest und bestandener Lehrabschlussprüfung beim Erstantritt, sowie Vorlage erweiterter Ausbildungsdokumentationen ist die Gewährung der halben Förderung (€ 1.500,-) möglich Abwicklung Praxistest 1x jährlich (Stichtag 1. September) eine Liste aller Lehrlinge die zum Jahrgang zählen. Bitte umgehend zum Praxistest anmelden. Jahrgang: alle Lehrlinge, die die Mitte ihrer Lehrzeit im entsprechenden Kalenderjahr (1. Jänner - 31. Dezember) haben Prüfungsfenster: jeder Lehrling hat ein Prüfungsfenster, während dieser Zeit muss er den Praxistest ablegen zum Beispiel 3-jähriger Lehrberuf: Prüfungsfenster vom Beginn 12. bis Ende 24. Lehrmonat

3. Qualitätssicherung der Ausbildung Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit - Praxistest 4/4 Praxistestordnung für den Lehrberuf Einzelhandel a) Arbeiten und Ausbildung im Lehrbetrieb (zB Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, betriebliche Einrichtungen, Ausbildung im dualen System) b) Grundlagen der Warenbeschaffung und -lagerung (zB Kontrolle von Wareneingängen, Grundlagen der fachgerechten Lagerung) c) Grundlagen des Verkaufs (zB fachgerechter Umgang mit Kunden, Warenpräsentation und Verkaufsförderung) Die Kompetenzfeststellung durch die Juroren erfolgt im Rahmen eines Gesprächs mit dem Lehrling. Ausgangs-punkt des Gesprächs sind standardisierte Fragen, die der Lehrling vor dem Gespräch während einer 30-minütigen Vorbereitungszeit bearbeitet. Die Dauer des Gesprächs beträgt grundsätzlich zehn Minuten. Es ist jedenfalls nach 15 Minuten zu beenden.

Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen 1/2 förderbar verpflichtende Ausbildungsverbundmaßnahmen freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen berufsbezogene Zusatzausbildungen von Lehrlingen, die über das Berufsbild hinausgehen Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen der Besuch von Vorbereitungskursen zur Berufsreifeprüfung während oder unter Anrechnung auf die Arbeitszeit nicht förderbar sind reine Produktschulungen, Hobbykurse, Standardausbildungsprogramme im Sinne einer für alle Mitarbeiter verpflichtende Grundausbildung Voraussetzung ist unter anderem eine Anrechnung auf die Arbeitszeit (unterschriebene Erklärung)

Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen 2/2 Förderhöhe Verbundmaßnahmen, Zusatzausbildungen und Vorbereitungskurse – 75 Prozent der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von € 1.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb bei zwischenbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen zusätzliche Höchstgrenze von € 40,- pro Tag für a), b) und c) gilt eine Höchstgrenze € 10.000,- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb (ab 40 Lehrlinge € 11.000,- , je weitere 10 Lehrlinge jeweils plus € 1.000,-) für d) liegt die Gesamthöhe bei € 250,- pro Lehrling bei einem Lehrberechtigten und maximal € 2.500,- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung - Abgeltung der Kosten für die Bruttolehrlingsentschädigung während der förderbaren Ausbildungszeit

Weiterbildung der AusbilderInnen förderbar Weiterbildungsmaßnahmen mit Bezug zur Ausbilderqualifikation zum Beispiel: Persönlichkeitsbildung Ausbildungsrecht Pädagogik/Psychologie Suchtprävention Umgang mit Migranten nicht gefördert werden beruflich - fachliche Ausbildungen Voraussetzung Ausbilderqualifikation, Kosten plus Fahrt- und Unterbringung vom Lehrbetrieb getragen Förderhöhe 75 Prozent der Kurskosten, maximal € 1.000,- pro AusbilderIn und Jahr,

Ausgezeichnete oder gute LAP förderbar Lehrbetriebe mit Lehrabsolventen, deren Lehrabschlussprüfungsergebnisse (LAP) beim Erstantritt auf „mit Auszeichnung“ oder „gutem Erfolg“ lauten Förderhöhe € 200,- pro LAP mit gutem Erfolg € 250,- pro LAP mit Auszeichnung Voraussetzung Prüfung im erlernten Lehrberuf mindestens 12 Monate Lehrzeit des Kandidaten beim antragstellenden Unternehmen vor Ablegung der Lehrabschlussprüfung Lehrabschlussprüfung innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Lehre abgelegt

Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten Förderziele Förderung bei Wiederholung einer Berufsschulklasse Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau in den Bereichen Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund Förderhöhe für Fälle gemäß Punkt a) - Bruttolehrlingsentschädigung, Internatskosten für Fälle gemäß b) und c) 100 Prozent der Kurskosten ohne allfällige Umsatzsteuer, maximal € 1000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb

8. Junge Männer/Junge Frauen gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen förderbar Maßnahmen und Projekte zur Aufhebung der geschlechtsspezifischen „Häufung“ von jungen Frauen oder jungen Männern in bestimmten Lehrberufen Projekte: Förderanträge über Lehrlingsstelle an Förderausschuss Jobcoaching

Ausbildungsverhältnisse nach §8b(2)BAG bzw. (§ 11b LFBAG) Basisförderung drei kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen pro abgeschlossenem Lehrjahr Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen 75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. € 2.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb Weiterbildung der Ausbilder 75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. € 1.000,- pro AusbildnerIn und Kalenderjahr Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten 100 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. € 2.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb

Auslandspraktikum Förderung der Lehrlingsentschädigung für den Zeitraum des Auslandspraktikums Voraussetzung ist die Stellung eines Antrages und Beilage eines Nachweises über das absolvierte Praktikum (Praktikumsvereinbarung).

Vorbereitungskurse auf die LAP Gegenstand dieser Maßnahme ist die Bereitstellung qualitätsgesicherter Kurse zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung. Unterstützt wird die Teilnahme von Lehrlingen im letzten Jahr der Lehrzeit oder von Personen, deren Lehrzeitende max. zwölf Monate zurückliegt. Förderbar sind die gesamten Kosten der Teilnahmegebühr bis max. € 250,00 pro Kursteilnahme.

Prämie für Übernahme von Lehrlingen aus ÜBA Die in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung begonnene Ausbildung wird im Lehrbetrieb im selben Lehrberuf oder in einem verwandten Lehrberuf mit Anrechnung der gesamten bereits zurückgelegten Ausbildungsdauer fortgesetzt. Der Lehrling verbleibt mindestens ein Jahr ab Beginn des (neuen) im Lehrbetrieb. Es wird keine AMS-Förderung von Ausbildungsverhältnissen in Anspruch genommen. Einmalig 1.000 Euro Förderung möglich

LAP Prüferzertifizierung Kosten, die durch die Teilnahme an einer Schulung, die Prüfer in pädagogisch-didaktischer Hinsicht auf ihre Prüftätigkeit vorbereiten, entstehen, werden von der Lehrlingsstelle ersetzt. Förderbar sind Schulungskosten und Fahrtkosten

Prüfungsgebühr wiederholter Antritt LAP Gemäß § 9 Abs. 7 BAG hat der Lehrberechtigte dem Lehrling die Kosten der Prüfungstaxe für die Lehrabschlussprüfung für das erstmalige Antreten zu ersetzen. Durch diese Maßnahme entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Prüfungstaxe sowie der Kosten für die erforderlichen Prüfungsmaterialien für den Zweit- oder Drittantritt.

Verfahren, Beginn der Förderung unterschriebener Förderantrag des Unternehmens (bevollmächtigten Vertreters) an die Lehrlingsstelle – Förderreferat des jeweiligen Bundeslandes erforderlich Bei einigen Förderungen (Basis, Lehrabschlussprüfung, Praxistest): Serviceleistungen Antragstellung bis 3 Monate nach Ablauf des betreffenden Lehrjahrs oder des förderbaren Ereignisses Voraussetzung für Förderungen im Zusammenhang mit bestimmten Lehrverhältnissen: protokollierter Lehrvertrag Beginn der Förderung Die Basisförderung gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 27. 06. 2008 begonnen hat/beginnt.

Internetplattform www.lehre-foerdern.at

Internetplattform www.lehre-foerdern.at

Internetplattform www.lehre-foerdern.at

Internetplattform www.lehre-foerdern.at Die Förderanträge:

Serviceleistung! Die 8 Förderarten Basisförderung Neue Lehrstellen Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit Zwischen und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen Weiterbildung der AusbilderInnen Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten Gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen Serviceleistung! 28

Kontakt Internet: www.lehre-foerdern.at Lehrlingsstelle-Förderungen Wirtschaftskammer Niederösterreich Landsbergerstraße 1 | 3100 St. Pölten T 02742 851 17570 | F 02742 851 17569 E lehre.foerdern@wknoe.at

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Stefan Paukowitsch Lehrlingsstelle - Förderungen

...gerne beantworte ich Ihre Fragen nach dem weiteren Vortrag. Mag. Michael Gassner Abteilung Bildung 31