Bürgerbefragung zur Weiterarbeit „Bürger-Energie im Nürnberger Land“

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Bürgerbefragung zur Weiterarbeit „Bürger-Energie im Nürnberger Land“ Lauf, 20.03.2015 Erneuerbare Energien Regionale Wertschöpfung Energie in Bürgerhand

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Agenda Rückblick – Gemeinsamer Informationsstand Neue gesetzliche Rahmenbedingungen – Neue Strategie Einwendungen zum Vertragsentwurf Geschäftsordnung der Projektagentur Fazit Entscheidungsvorlage Personalfrage

R e g i o n a l e W e r t s c h ö p f u n g Unser Ansatz R e g i o n a l e W e r t s c h ö p f u n g Bürger Landkreis Kommunen Kapital, Risiko, Engagement Verwaltungs- Kompetenz Kommunal- Kompetenz Interkommunale Bürger- Energiegenossenschaft Weitere Mitglieder? Weitere Mitglieder? System- & Vermarktungs- Kompetenz Projekt- Flächen Vermarktungs- Kompetenz Bauernverband N-ERGIE B e t r i e b s e r g e b n i s Stadt- und Gemeindewerke

Das Projekt als „Drei-Säulen-Modell“ (Rückblick) Energieversorgung im Landkreis durch EE PROJEKT- AGENTUR Gemeinden, Landkreis, EVUs N-Ergie BBV, WBV & Bürger-Energie-genossenschaft GmbH PROJEKT- GESELL- SCHAFTEN Rechtsform offen BÜRGER- ENERGIE- GENOSSEN- SCHAFT eG Motivation: Energie in Bürgerhand & Regionale Wertschöpfung Dezentrale Versorgung Projekte finden Projekte bezahlen Projekte betreiben

Bürgerbeteiligung nach dem Zwiebelschalenmodell (Rückblick) Dritte 1) Übrige Gesellschafter der Energie-Projektagentur Umliegende Kommunen Übrige Genossenschaftsmitglieder Genossenschaftsmitglieder aus den umliegenden Kommunen 1) Die Beteiligung Dritter ist nicht ausgeschlossen, muss aber von den jeweiligen Projektgesellschaftern im Einzelfall einstimmig beschlossen werden

Agenda Rückblick – Gemeinsamer Informationsstand Neue gesetzliche Rahmenbedingungen – Neue Strategie Einwendungen zum Vertragsentwurf Geschäftsordnung der Projektagentur Fazit Entscheidungsvorlage Personalfrage

Das „Drei-Säulen-Modell“ gestern und heute Projektierer ? Planungsreife Projekte Projekt-gesellschaften (Rechtsform offen) Betriebsführung ? Angebot zur Weiterentwicklung Beteiligung Beteiligung Angebot zur Weiterentwicklung S c h w a r z – R o t Projektagentur ca. 33 Gesellschafter (GmbH) KAGB EEG-Novelle Bürger-Energie- Genossenschaft (eG) BaFin Kommunen & Regionale Partner Ausschreibungs- modelle Direktvermarktung

für einen effektiven Start der Projektagentur Unsere Antwort für einen effektiven Start der Projektagentur Projektierer ? Projekt-gesellschaften Betriebsführung ? Beteiligung (Rechtsform offen) Beteiligung Bürger-Interessenvertretung Projektagentur ca. 33 Gesellschafter (GmbH) Förderverein (eV) vorläufig oder dauerhaft Als e.V. (Gesetzeslage) Kommunen & Regionale Partner

Die Bürgerinitiative sieht das Projekt weiterhin im „Drei-Säulen-Modell“ Energieversorgung im Landkreis durch EE PROJEKT- AGENTUR Gemeinden, Landkreis, EVUs N-Ergie BBV, WBV & Bürger-Energie- Verein GmbH BÜRGER- ENERGIE- VEREIN eV Motivation: Energie in Bürgerhand & Regionale Wertschöpfung Dezentrale Versorgung PROJEKT- GESELL- SCHAFTEN Rechtsform offen Geschäftsordnung der Projektagentur = Konsortialvertrag Gesamt-Projekt aktiv begleiten Projekte finden Projekte betreiben

Agenda Rückblick – Gemeinsamer Informationsstand Neue gesetzliche Rahmenbedingungen – Neue Strategie Einwendungen zum Vertragsentwurf Geschäftsordnung der Projektagentur Fazit Entscheidungsvorlage Personalfrage

Konsortialvertrag zur Projektagentur (Konsortialvertrag  Geschäftsordnung) Position der Bürgervertretung (BV) in der Projektagentur  (Förderverein / Genossenschaft) BV ist Mitglied in der Projektagentur (PA) mit 5.000 € Geschäftsanteil, §4 BV hat eine Stimme in der Gesellschafterversammlung der PA, §17 BV stellt einen von 9 Aufsichtsräten in der PA, §15 (2)

Konsortialvertrag zur Projektagentur (Konsortialvertrag  Geschäftsordnung) Finanzielle Bürgerbeteiligung  Entwurf Konsortialvertrag: §10 (1) Soweit eine Partei () von der Projektagentur () ein Recht an einem Projekt erwirbt und infolgedessen zur Umsetzung des Projekts eine Projektgesellschaft errichtet, bietet sie der Bürger-Energiegenossenschaft an, sich an der Projektgesellschaft in Höhe von 25 % zu beteiligen. Eine weitergehende Beteiligung kann angeboten werden. Forderung Sprecherkreis: Beteiligung zu gering Begründung: - Deutliche Diskrepanz zu den bisher gezeigten Präsentationen - Kein Ausschluss beteiligungswilliger Bürger durch enge Grenzen (Akzeptanz) Leitgedanken „Energie in Bürgerhand“ & „Regionale Wertschöpfung“ wird nicht entsprochen Klar definiertes Zwiebelschalenmodell zur Beteiligung der einzelnen Gesellschafter Kein Anreiz für Kommunen, wenn Bürger, auch eigene Bürger, nur einen geringen Anteil haben Minderheitsbeteiligungen ergeben keine Option auf Gründung einer „operativen“ Genossenschaft

Konsortialvertrag zur Projektagentur (Konsortialvertrag  Geschäftsordnung) Rechtsform der Projektgesellschaften / Kleinanlegerbeteiligung  Entwurf Konsortialvertrag: §10 (2) In welcher Rechtsform die Projektgesellschaft errichtet wird (GmbH, eG, GmbH & Co. KG, stille Gesellschaft etc.), ist Sache desjenigen, der () das Recht erworben hat und die Projektgesellschaft errichtet.  Die Bürger-Energiegenossenschaft kann nicht verlangen, im Rahmen einer bestimmten Rechtsform beteiligt zu werden. Sie kann nur verlangen, so beteiligt zu werden, wie auch ein Dritter im Rahmen der Projektgesellschaft als Kapitalgeber beteiligt werden würde. Forderung Sprecherkreis: Projektgesellschaften dürfen nur in einer Rechtsform gegründet werden, die eine direkte und unbürokratische Beteiligung auch von Kleinanlegern aus dem Kreis der Bürger zulässt. (Neue Situation durch Förderverein / Genossenschaft) Begründung: - Akzeptanz - Beteiligungsmöglichkeiten für alle Bürgerschichten

Konsortialvertrag zur Projektagentur (Konsortialvertrag  Geschäftsordnung) Rechte Dritter  Entwurf Konsortialvertrag: §2 (2) Zu diesem Zweck übernimmt die Projektagentur die Identifizierung () von Projekten (Projektvorbereitung) im Landkreis und koordiniert die Investitionstätigkeit ihrer Gesellschafter durch die Veräußerung () gesicherter Projektrechte. Die Veräußerung erfolgt vorrangig an die Gesellschafter. Sie kann auch an Dritte erfolgen. §2 (4) Die Projektagentur kann im Auftrag einzelner Gesellschafter und im Auftrag von Dritten tätig werden …...  Forderung Sprecherkreis: Keine Rechte Dritter von außerhalb der Projektagentur explizit im Konsortialvertrag Begründung: - Die Projektagentur wird tätig zur Förderung der Interessen ihrer Gesellschafter

Konsortialvertrag zur Projektagentur (Konsortialvertrag  Geschäftsordnung) Beratungsverträge / Betriebsführung  Entwurf Konsortialvertrag: §13 (1) Um das für eine zweckmäßige Geschäftsführung erforderliche () Know-how sicherzustellen, kann der Geschäftsführer mit Zustimmung des Aufsichtsrats  Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Beratungsleistungen sollen vorrangig aus dem Kreis der Gesellschafter erbracht werden. Die N-ERGIE Regenerativ steht für die Erbringung von Beratungsleistungen () zur Verfügung §14 (1) Als Betriebsführer kommen vorrangig die Gesellschafter in Betracht. Die N-ERGIE Regenerativ steht als Betriebsführer () zur Verfügung    Forderung Sprecherkreis: Ergebnisoffene Personalpolitik und keine vertragliche Präferenzen bei Funktionen. Begründung: Entscheidend ist im Einzelfall das Portfolio des Bewerbers Die Entscheidung zur Betriebsführung ist nicht Gegenstand der Projektagentur Obiger Einwand ist kein generelles Veto gegen eine aktive Rolle der N-ERGIE in der Projektagentur

Konsortialvertrag zur Projektagentur (Konsortialvertrag  Geschäftsordnung) Arbeitskreise  Entwurf Konsortialvertrag: §13 (5) Mit Zustimmung des Aufsichtsrates können Arbeitskreise gebildet werden, die den Geschäftsführer zu bestimmten Themen beraten. Den Arbeitskreisen können fachkundige Mitarbeiter der Gesellschafter sowie Mitglieder des Fördervereins angehören. Die Arbeit in den Arbeitskreisen erfolgt unentgeltlich. Forderung Sprecherkreis:  Keine Kann-Bestimmung! Arbeitskreise sollen durch PA gefördert werden. Begründung: - Förderung der Bürgerakzeptanz bei EE-Projekten - Abschöpfen des regionalen Know How - Entlastung des knappen Etats

Agenda Rückblick – Gemeinsamer Informationsstand Neue gesetzliche Rahmenbedingungen – Neue Strategie Einwendungen zum Vertragsentwurf Geschäftsordnung der Projektagentur Fazit Entscheidungsvorlage Personalfrage

Zusammenfassung Konsortialvertrag Bürgervertretung ist gleichwertiges Mitglied in der Projektagentur mit einer Stimme in der Gesellschafterversammlung & einem Sitz im Aufsichtsrat Zu geringe Beteiligung! Beteiligungsmöglichkeit für alle Bürgerschichten! Klar definiertes Zwiebelschalenmodell! Keine Rechte Dritter im Konsortialvertrag! Keine vertragliche Präferenzen bei Funktionen in der Projektagentur! Förderung der Bürgerakzeptanz durch aktive Arbeitskreise!

Fazit  Das Projekt „Energie in Bürgerhand im Nürnberger Land in enger und partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kommunen und anderen regionalen Partnern“ wurde den Bürgern und Kommunen im Grobkonzept vorgestellt. Der vorliegende Konsortialvertrag zur Geschäftsordnung in der Projektagentur spiegelt jedoch in der Einschätzung des Sprecherkreises in wesentlichen Punkten den Geist der damaligen Präsentationen nicht wieder.  Den Bürgern wird durch die Mehrheit der Partner in der Projektagentur sowohl finanziell als auch energiepolitisch nur eine Nebenrolle zugesprochen.  Der Sprecherkreis der Bürgerinitiative sieht sich durch das Mandat, das er in der Gründerversammlung im April 2011 angenommen hat, nicht autorisiert, diesem Ergebnis ohne Bürgerbefragung zuzustimmen.

Agenda Rückblick – Gemeinsamer Informationsstand Neue gesetzliche Rahmenbedingungen – Neue Strategie Einwendungen zum Vertragsentwurf Geschäftsordnung der Projektagentur Fazit Entscheidungsvorlage Personalfrage

Unsere Alternativen A Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach! - Die Bürger akzeptieren das Vertragswerk in der vorliegenden Form - Umgehende Gründung eines Fördervereins mit der späteren Option einer BaFin registrierten Bürger-Energiegenossenschaft - Beitritt zu Projektagentur B Der Sprecherkreis wird aufgefordert, die dargestellten Forderungen bezüglich einer Projektagentur mit Bürgerbeteiligung mit Nachdruck einzufordern. Nachverhandlung und: - Umgehende Gründung eines Fördervereins mit der späteren Option einer BaFin registrierten Bürger-Energiegenossenschaft - Beitritt zu Projektagentur C Empfehlung an die Kommunalpolitik, das vorliegende Vertragswerk als rein kommunales Vorhaben ohne aktive/passive Bürgerbeteiligung umzusetzen und den Bürgern an realisierten Energieprojekten eine stille Beteiligung anzubieten - interkommunale Projektagentur auf Landkreisebene ohne Bürgerbeteiligung

Agenda Rückblick – Gemeinsamer Informationsstand Neue gesetzliche Rahmenbedingungen – Neue Strategie Einwendungen zum Vertragsentwurf Geschäftsordnung der Projektagentur Fazit Entscheidungsvorlage Personalfrage

Der Sprecherkreis ist kein exklusiver Zirkel ! Sie verfolgen mit Interesse und Engagement die heutige Energiepolitik? Sie verfügen über die nötigen zeitlichen Freiräume? Sie verfügen womöglich sogar über spezifisches Know How? Dann laden wir Sie herzlich ein zur Mitarbeit … … im Sprecherkreis. … bei den Gründungsvorbereitungen Förderverein / Genossenschaft. … bei den Führungsaufgaben in Förderverein / Genossenschaft. Bitte melden Sie sich direkt bei uns, oder schreiben Sie eine E-Mail an: manfred.liebel@gmx.de

Wir danken für Eure Aufmerksamkeit Erneuerbare Energien Regionale Wertschöpfung Energie in Bürgerhand Weiter zu Back up Folien

Das Rad nicht neu erfunden! (Rückblick) Back up Folie Jurenergie eG, Neumarkt Bürger-Energie- Genossenschaft Anteile à 500 € NEW eG, Neustadt / Waldnaab Bürger-Energie- Genossenschaft Einlagen je 5.000 € NEW eG Kommunen und Stadtwerke Anteile à 500 € Raiffeisengenossenschaften, Rhön / Grabfeld Raiffeisen Regionalentwicklung eG Raiffeisen – Dorf - Genossenschaften Raiffeisen – Projekt - Genossenschaften Mitglieder: 900 Bürger 14 Kommunen (19) 0 Stadtwerke Eigenkapital: 8 Mio. € Vorstände / Geschäftsführer: Vorstände: nebenamtl. Geschäftsf: hauptamtl. 20 Kommunen (38) 2 Stadtwerke 1260 Bürger ~ 0,2 Mio. € 13 Mio. € Vorstände: ehrenamtlich Geschäftsf: hauptamtlich 1028 Bürger / 10 Dorfgenossenschaften 10 Kommunen (37) 0 Stadtwerke 5 Mio. € Vorstände: ehrenamtlich

Das Ergebnis im Arbeitskreis „AK Energie“ (Rückblick) Back up Folie Entwickelte Projekte werden den Gesellschaftern zur Umsetzung angeboten Energie-Projektagentur Nürnberger Land (Entwicklungsbüro) Rückerstattung der bisherigen Entwicklungskosten + Risikozuschlag Einlagen z.B. Kommunen von je 5.000 € und jeweils eine Stimme Kommunen, Stadtwerke, N-ERGIE, BBV Bürger-Energie- Genossenschaft (Neugründung durch Bürger) Projektgesellschaften werden gegründet Erträge Modell NEW eG, Neustadt / Waldnaab Modell Jurenergie eG, Neumarkt Modell Raiffeisen eG, Rhön / Grabfeld

2. Außerordentliche Generalversammlung Jurenergie, Dezember 2014 Back up Folie

Erste „nicht operative Beteiligungs-Genossenschaft“ von der BaFin Ende 2014 nach KAGB registriert Back up Folie BaFin: Die erste Energiegenossenschaft ist registriert Mehr Infos zum Registrierungsaufwand siehe: http://www.energie-haiger.de