Datenschutz X 1. Was ist Datenschutz? 2. Datenschutzgesetze?

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 Präsentation transkript:

Datenschutz X 1. Was ist Datenschutz? 2. Datenschutzgesetze? Präsentation von Daniel Gohlke, Georg Wall, Artur Zerr und Andreas Hartmüller X Datenschutz 1. Was ist Datenschutz? 2. Datenschutzgesetze? 3. Zweck vom Datenschutz 4. Datennetzkriminalität 5. Rechte vom Bürger 6. Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung 7. Schadensersatz und Datenschutzkontrollinstanz 8. Konfrontation mit Datenschutz

1. Was ist Datenschutz? X Datenschutz schützt Informationen über Personen Jeder einzelne hat Grundrecht auf die Selbstbestimmung Das Gesetz schützt den Datenschutz mit mehreren Vorschriften Im nichtöffentlichen Bereich gibt es weniger Vorschriften

2. Datenschutzgesetze X Wichtige Gesetze Jede Person hat das Recht auf Schutz von Personbezogenen Daten Diese Daten dürfen nur unter Einwilligung der Person oder streng limitierte Gesetze verarbeitet werden. Die Erhaltung der Gesetze wird von unabhängigen Stellen überwacht. Geschichte des Bundesdatenschutzgesetzes

2.1. Wichtige Gesetze X § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes § 20 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht § 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung

2.2. Geschichte des Bundesdatenschutzgesetzes X 1968 – Bundes-Daten-Netzbank 1977 – Erste Fassung des BDSG 1983 - Volkszählungsurteil 1990 – Neufassung des BDSG 2001 – Novellierung

3. Zweck vom Datenschutz X Der Zweck vom Datenschutz ist das jeder entscheiden kann in welchen ausmaß Informationen an andere weitergegeben werden und er somit nicht in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird Schutz vor Missbrauch und Betrug Bewahrung der Privatsphäre

4. Datenschutzkriminalität X Ein Verfahren zum eindämmen von Datenschutzkriminalität nennt man Kryptoverfahren Datennetzkriminalität = Grund für die Anschaffung Rechtsvorschriften Enthält Regelungen zum materiellen Strafrecht und zum Verfahrenrecht Befasst sich mit Fragen der internationalen Zusammenarbeit Konsequenzen bei Verstößen

4.1. Kryptoverfahren X Kryptoverfahren sind mathematische Vorgänge die Folgendes leisten können: Unbefugte können die Daten nicht zur Kenntnis nehmen Unbefugte Änderungen können erkannt werden Es kann nachgewiesen werden wer der Kommunikationspartner ist

4.2. Konsequenzen bei Verstößen X Wegen einer Ordnungswidrigkeit (§43 BDSG) kann zu einer Geldbuße bis zu 250.000€ kommen Wegen einer Straftat (§44 BDSG) kann es zu einer bis zu 2-jährigen Freiheitsstrafe kommen Schadensersatzpflichten laufen ebenfalls wie arbeitsrechtliche Konsequenten auch gegen Mitarbeiter

5. Rechte vom Bürger X Der Bürger hat Grundrechte die praktisch immer gelten Es gibt das Recht auf Benachrichtigung über die Datenerhebung Recht auf Auskunft Der betroffene ist zu Informieren welche Stelle, zu welchem Zweck die Daten erhebt Woher diese Stammen An welche Stellen sie übermittelt werden

6. Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung X Sind die Informationen unrichtig so besteht ein Anspruch auf Berichtigung Der Betroffene hat ein Recht auf Löschung wenn die Daten nicht mehr gespeichert werden dürfen. Die ist der Fall wenn die Informationen für den Zweck zu dem sie gespeichert wurden, nicht mehr erforderlich sind In bestimmten Fällen werden die Daten gelöscht (z.B. wenn Informationen unrichtig seien, oder die Daten nicht mehr erforderlich sind)

7. Schadensersatz und Datenschutzkontrollinstanz X Anspruch auf Schadenersatz Entsteht durch die Datenverarbeitung ein Schaden, so muss die Daten verarbeitende Stelle diesen ersetzen. Anspruch auf Anrufung der Datenschutzkontrollinstanz Fühlt sich eine Person in ihrem Recht verletzt, kann sie sich an die zuständige Kontrollstelle wenden. Diese muss der Beschwerde nachgehen und über den Ausgang informieren.

8. Konfrontation mit Datenschutz X Wo wird man mit Datenschutz konfrontiert? Man findet Datenschutz mittlerweile auf allen Homepages, denn sie müssen ein Impressum oder Disclaimer haben. Hauptorte in denen man Datenschutz findet ist also das Internet sowie unsere gesamte Umgebung. Damit gemeint sind Behörden, wie zum Beispiel die Stadtverwaltung Kaiserslautern

Quellenverzeichnis X www.datenschutz.de www.datenschutz-berlin.de www.bfd.bund.de www.datenschutz-portal.de