Aktuelles aus dem Außenministerium Gesandte Dr. Brigitta Blaha Leiterin der AÖ-Abteilung
Das „10. Bundesland“
Weltweite Verteilung der AÖ Deutschland - 230.000 AÖ Schweiz - 40.000 AÖ USA - 30.000 AÖ Südafrika - 20.000 AÖ Australien - 15.000 AÖ Brasilien - 10.600 AÖ Argentinien - 10.300 AÖ Kanada - 8000 AÖ
Erfassung der AÖ Keine Registrierungspflicht für AÖ bei einer öst. Vertretungsbehörde -> freiwillige Registrierung -> keine gesicherten AÖ-Daten 320.000 bei Vertretungsbehörden adressmäßig erfasste AÖ, davon ca. 240.000 Wahlberechtigte insgesamt (geschätzte) 450.000 AÖ 100.000 ‘HerzensösterreicherInnen’ Keine eigenen Zahlen für Niederösterreich aber Encouragement der VBn, die Bundesländerzugehörigkeit zu erheben
Große Bedeutung der AÖ Inoffizielle Botschafter/innen Meinungsmultiplikatoren Partner/innen für Politik, Wirtschaft und Kultur Inoffizielle Botschafter/innen, die ein Ö-Bild im Ausland vermitteln Gesteigerte Nachfrage nach Informationen über Österreich Zielgruppe von Informations-Arbeit des BMeiA
Das Außenministerium (BMeiA) - Serviceleistungen für AÖ eigene AÖ-Abteilung finanzielle Unterstützung des AÖWB Unterstützung bei der Organisation von AÖ-Vereinen finanzielle Unterstützung von bedürftigen AÖ Informationstätigkeit Schnittstelle zu inländischen Behörden
Funktion und Tätigkeiten der AÖ - Abteilung = Zentrale Servicestelle für AÖ, österreichische Vertretungsbehörden und Inlandsbehörden Informationstätigkeit Staatsbürgerschaftsangelegenheiten Wahlangelegenheiten Sozial- und gesundheitspolitische Angelegenheiten Aktuelles Projekt: AÖ-Registrierung NEU
Die Rolle der Österreichischen Vertretungsbehörden Erste Anlaufstelle für diverse AÖ-Anliegen - aktiver Ansprechpartner und Berater Ausstellung von Dokumenten Informationsquelle Unterstützung sozial bedürftiger AÖ Drehscheibe und Organisator für diverse AÖ-Tätigkeiten/Netzwerke
Informationsbedürfnis der AÖ Informiert sein über aktuelle Ereignisse in Österreich Teilnahme am politischen Geschehen, insbesondere durch Beteiligung an Wahlen Verstärkung der Kommunikation per E- Mail!!!
Informationsquellen für AÖ www.auslandsoesterreicher.at www.aoe-ratgeber.at www.wahlinfo.aussenministerium.at www.help.gv.at Aussendungen der AÖ-Abteilung IV.3 an die VB und die AÖ-Vereinigungen Journal Rot-Weiss-Rot mit BMeiA-Seite Österreich-Information des BKA ORF – TVthek; Österreich-Journal
Informations-Service für AÖ E-Mail-Aussendungen mit aktuellen Ö-Nachrichten durch die VB Informationssendungen vor Wahlen Voraussetzung: adressmäßige Erfassung der AÖ VB erstellen und aktualisieren AÖ-Dateien (E-Mail-Adressen!) Intensivierung der Kommunikation per E-Mail!
Aktuelles im Jahre 2010 Staatsbürgerschaftsnovelle 2009 Bundespräsidentenwahl 2010 – Neuerungen und Bilanz AuslandsösterreicherInnen – Registrierung NEU Schwerpunkte der österreichischen Außenpolitik
Staatsbürgerschaftsnovelle 2009 Neuerungen für… unehelich geborene Kinder Wahlkinder von AÖ Ehegattinnen / Ehegatten von Bediensteten inländischer Gebietskörperschaften oder inländischer Körperschaften öff. Rechts, wenn die Tätigkeit der Körperschaft im Interesse der Republik liegt. §12 Z 3 StbG §17 Abs.1 StbG Wie bereits bekannt, wurde durch die Novelle 2009 zum österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (BGBl. I Nr. 122/2009 vom 4. Dezember 2009) die Bestimmung des §11a Abs 2 eingeführt. Diese Gesetzesstelle ermöglicht die Verleihung der österreichische Staatsbürgerschaft an Fremde ohne Aufenthalt im Bundesgebiet, wenn „sein Ehegatte Staatsbürger ist, der in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen Gebietskörperschaft steht und dessen Dienstort im Ausland liegt“ (1.Fall) oder „sein Ehegatte Staatsbürger ist, der in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen Körperschaft öffentlichen Rechts steht und dessen Dienstort im Ausland liegt, soweit die Tätigkeit dieser Körperschaft im Ausland im Interesse der Republik liegt“ (2. Fall). Aus den Gesetzesmaterialien zur Novelle 2009 (Sten. Prot. d. NR, Nr. 330 der Beilagen, XXIV. GP, S. 56-57) geht hervor, dass das entscheidende Kriterium die Tätigkeit des Ehegatten „im Interesse der Republik“ ist. In den Fällen der Z 1 wird das Vorliegen des Republiksinteresses „unwiderleglich vermutet“. §11a Abs.2 StbG
§12 Z 3 und§17 Abs.1 StbG Verleihung der Stbsch ohne Niederlassung in Ö Uneheliche Kinder eines AÖ, dessen Vaterschaft festgestellt /anerkannt ist und dem die Pflege/Erziehung der Kinder zusteht Wahlkinder von AÖ Erfordernis der Niederlassung entfällt wenn der Lebensmittelpunkt und rechtmäßige Aufenthalt des maßgeblichen Elternteils seit 12 Monaten im Ausland liegt.
BP Wahl 2010 - Neuerungen Erstmals echte Briefwahl ohne Zeugen Gewährleistung der Geheimhaltung der personenbezogenen Daten und der Unterschrift („Lasche“) Kostenlose Rücksendung der Wahlkarten „Wahlkarten-Abonnement“
Bilanz der BP-Wahl 2010 Wahlbüro des BMeiA Telefon-Hotline (DW 4400) für AÖ - über 250 beantwortete Anfragen Versand der Wahlkarten, die im Wege der VBn zuzustellen waren - 661 Weiterleitungen Schriftliche Beantwortung von Anfragen von AÖ per E-Mail an wahl@bmeia.gv.at – 145 beantwortete Anfragen Weiterleitung von Anträgen auf Eintragung in die Wählerevidenz und Wahlkartenanträgen an Inlandsbehörden - 45 Weiterleitungen Rücksendung von 1366 an Vertretungsbehörden abgegebenen Wahlkarten per Sonderkurier
Schwerpunkte und Herausforderungen der österreichischen Außenpolitik Donauraumstrategie; Schwarzmeerregion Sitz im VN-Sicherheitsrat Kandidatur für den VN-Menschenrechtsrat Europäischer Auswärtiger Dienst
„Work in progress“ - Neue AÖ-Registrierung Neue Online-Registrierung für AÖ und Auslandsreisende Datenbank für den Krisenfall Automatischer SMS- und E-Mail-Versand Probleme in der Umsetzung: Datenschutz und Datenverwaltung
Für Fragen und Anregungen Erreichbarkeit der AÖ-Abteilung: telefonisch: +43.50.11.50.3838 per E-Mail: abtiv3@bmeia.gv.at 24-Stunden-Notfall-Hotline des Bürgerservice: +43.50.11.50.4411