„Krediterlass“ Krediterlass 29. Januar 2015.

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„Krediterlass“ Krediterlass 29. Januar 2015

Allgemeines Kreditaufnahmen kreditähnliche Rechtsgeschäfte Bürgschaften Genehmigung unter dem Gesichtspunkt einer geordneten HH-Wirtschaft (Stichwort: dauernde Leistungsfähigkeit) Gesamtbetrachtung: Sondervermögen Bürgschaften (sofern für Kreditaufnahmen von Sonder-vermögen) Krediterlass 29. Januar 2015

dauernde Leistungsfähigkeit nur bei ausgeglichenem Ergebnishaushalt Möglichkeit eines begrenzten Kreditumfangs  Kommunalaufsicht bestimmt Kreditrahmen Krediterlass 29. Januar 2015

hohe Altschulden gleichbedeutend mit hoher Neuverschuldung Rahmenbedingungen Krediterlass „alt“: „neue“ Kredite = 75 v.H. Altschuldentilgung plus Sonderkredite (KiTa, rentierliche Maßnahmen) hohe Altschulden gleichbedeutend mit hoher Neuverschuldung keine differenzierte Betrachtung nach Leistungsfähigkeit der Gemeinde Krediterlass 29. Januar 2015

neue Rahmenbedingungen durchschnittliche Tilgungsrate 75 v.H. der durchschnittlichen pro-Kopf-Tilgung multipliziert mit gemeindeindividueller Ewo-Zahl Keine Veränderung der Neuverschuldung insgesamt 2. Leistungsfähigkeit bemessen an Kassenkrediten je Einwohner gestaffelte Kopfbeträge z.B. „bis 1.000 € = n.n. €“ „über 4.000 € = n.n. €“ Krediterlass 29. Januar 2015

Anmerkungen Steuerungsmöglichkeit über Festsetzung der gestaffelten Kopfbeträge erste Berechnungen spiegeln sich wieder in Er-läuterungen zum Kommunalpaket I (+ 1,8 Mio. €) Verhältnis zu Sonderkrediten? Durchschnittsberechnungen ohne LHS Krediterlass 29. Januar 2015

Allgemeine Hinweise Fremdwährungskredite: wegen nicht kalkulierbarer Währungsschwankungen „möglichst Abstand zu nehmen“ Beihilferecht: LaVA prüft nicht Vereinbarkeit mit EU-Recht Hinweis auf Notifizierungsverfahren Neufassung Derivateerlass: Prüfung MIS ob Derivate zur Zinssicherung mit Laufzeit > 10 Jahre zulässig Krediterlass 29. Januar 2015

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Krediterlass 29. Januar 2015