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III. Grundlagen des Versicherungsschutzes Private Versicherungen – Versicherungsarten: –Sachversicherung Kaskoversicherung –Teilkaskoversicherung –Kollisionskaskoversicherung.
 Präsentation transkript:

Organisation

 Organisation  Verwaltung  Geschäftsführer (0.5)  Rechnungswesen, Prämien, Administration (1.0)  Leistungsfälle, Zuweisungen, Notstandsabkommen (1.0)  UVG-Deckung im Rahmen des vereinfachten Abrechnungsverfahrens (0.3)  Stiftungsrat  6 Vertreter der Versicherer  3 Vertreter der Arbeitgeberorganisationen  3 Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen  Kontrollstelle  KPMG Fides

Tätigkeitsbereich

 Tätigkeitsbereich  Sicherstellung des Obligatoriums gemäss UVG  Zuweisung von nicht versicherten Arbeitgebern  UVG-Deckung für Arbeitgeber mit Ausnahme von Privathaushalten, die ausschliesslich Arbeitnehmer mit geringfügigem Einkommen beschäftigen  UVG-Leistungen an verunfallte, nicht versicherte Arbeitnehmer  Übernahme der Leistungsfälle von zahlungsunfähigen Versicherern gemäss Art. 68 UVG  Verlängerung UVG-Deckung von Arbeitnehmern von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland

Verwaltungsreglement

 Verwaltungsreglement  Zuständigkeit und Verantwortlichkeit  Behandlung von Schadenfällen  Aufforderung des Arbeitgebers zum Vertragsabschluss  Zuweisung an einen Versicherer  Finanzierung der Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit  Einnahmen der Ersatzkasse UVG  Aufwand  Verwaltungskosten  Schadenzahlungen  Schadenreserven

Notstandsabkommen

 Notstandsabkommen  Zur Vermeidung von Deckungslücken  Wiederinkraftsetzung gekündigter oder aufgehobener UVG-Verträge innert 3 Jahren

Art. 2 und 3 BGSA

 Art. 2 und 3 BGSA (Schwarzarbeit)  Ersatzkasse UVG stellt die UVG-Deckung bei einem Versicherer gemäss Art. 68 UVG jener Arbeitgeber sicher, welche ihre Sozialversicherungs- beiträge nach dem vereinfachten Abrechnungsverfahren abrechnen.

Geringfügiger Lohn

 Geringfügiger Lohn  Die Ersatzkasse UVG als Direktversicherer für Arbeitgeber mit Ausnahme von Privathaushalten, die ausschliesslich Arbeitnehmer mit Einkommen bis Fr. 2‘200.– (2008) beschäftigen.

Geringfügiger Lohn Geschäftsgang

Geringfügiger Lohn  Geschäftsgang Neue Leistungsfälle6970 Zuweisungen3628 Notstand2514 Anzahl Rentenfälle3536 Deckungskapital der RentenfälleFr Mio.Fr Mio. SchadenzahlungenFr. 2.3 Mio.Fr. 1.9 Mio. SchadenreservenFr Mio.Fr Mio. PrämieneinnahmenFr. 115‘000Fr. 95‘000

1. UVG-Revision

 1. UVG-Revision  In Diskussion  Koordination von Grossereignissen (mehr als 2 Mrd.)  Führung des Fonds zur Finanzierung der Teuerungszulagen

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit