E-Government-Lehrgang 2003 Donau-Universität Krems Abteilung für Telekommunikation, Information und Medien - Zentrum für Telematik Referentin: Ass. Prof.

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E-Government-Lehrgang 2003 Donau-Universität Krems Abteilung für Telekommunikation, Information und Medien - Zentrum für Telematik Referentin: Ass. Prof. Mag. Dr. Ingeborg Mottl Lektorin der Universität Salzburg FachhochschulGmbH Salzburg

Alternative Streitschlichtung: Art 17 EC-RL I. Schiedsgerichte Schiedsverfahren iSd § 1025 ZPO sind gekennzeichnet durch:  Ökonomie  Effizienz  Fairness Dies wird erreicht durch:  maximale Gestaltungsfreiheit der Parteien  minimale Einmischung der nationalen Gerichte  ausreichende Sicherheiten für die Wahren fundamentaler Parteirechte  Gewährleistung der Endgültigkeit des Schiedsspruches

a) Schiedsvereinbarung Schiedsvereinbarung - § 1029 ZPO „ Eine Schiedsvereinbarung ist eine Vereinbarung der Parteien, alle oder einzelne Streitigkeiten, die zwischen ihnen in bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis vertraglicher oder nichtvertraglicher Art entstanden sind oder künftig entstehen, der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu unterwerfen.“ Abschluss des Schiedsvertrages:  selbständigen Vereinbarung – Schiedsabrede  im Vertrag selbst - Schiedsklausel

b) Form der Schiedsvereinbarung Nachweis der Vereinbarung: § 1031 ZPO  in einem von den Parteien unterzeichneten Schriftstück in zwischen ihnen gewechselten Schriftstücken wie:  Schreiben  Fax  Telegrammen  andere Formen der Nachrichtenübermittlung- Mail Beachte: Verbraucherverträge  Schiedsvereinbarungen müssen in einer von den Parteien eigenhändig unterzeichneten Urkunde enthalten sein!  – sichere elektronische Signaturen!!!

c) Schiedsvereinbarung und gerichtliche Klage Wird vor einem Gericht Klage in einer Angelegenheit erhoben, die Gegenstand einer Schiedsvereinbarung ist, so hat das  Gericht die Klage als unzulässig abzuweisen, sofern der Beklagte dies vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache rügt  bis zur Bildung des Schiedsgerichts: Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens möglich

d) Zusammensetzung  Art des Schiedsgerichts  Ad-hoc-Schiedsgericht  Institutionelles Schiedsgericht Anzahl der Schiedsrichter richtet sich nach:  Parteienvereinbarung  Subsidiär: drei Schiedsrichter Bestellung der Schiedsrichter erfolgt:  nach vereinbartem Verfahren mit Ablehnungsmöglichkeiten  Subsidiär: gesetzliche Regelung... mit einem oder drei Schiedsrichtern

Beispiel: = institutionelle Schlichtungsstelle - Chatboxen Online-Plattform zur Austragung von Streitigkeiten Einsatzbereiche: - Online-Banking - Online-Versicherungen Nutzung/Angebot von Telediensten Voraussetzung: Parteienvereinbarung!

Ombudsmann Informationen über  Internet-Shopping  Sicherheit im Internet Unterstützung bei außergerichtlicher Streitschlichtung Für Mitglieder: umfassenden E-Commerce-Rechtsschutz bei ALLIANZ WATCHLIST für „schwarze Schafe“