Die Europäische Union Umweltpolitik.

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 Präsentation transkript:

Die Europäische Union Umweltpolitik

1. historische Entwicklung   Ø     zu Beginn der 70er Jahre noch als „Modeerscheinung“ oder als „politisch irrelevant“ bezeichnet   Ø       seitdem relativ beständige Ausweitung umweltpolitischer Aktivitäten auf europäischer Ebene         EU wurde im Rahmen der Römischen Verträge von 1957 als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet  Übergewicht ökonomischer Ziele ABER: in den Vertragsgrundlagen gab es keinerlei umweltpolitische Handlungskompetenzen und Zuständigkeiten für die europäische Ebene DESHALB: Umweltpolitik wurde als Handelspolitik „definiert“, ihre primäre Legitimation basierte auf der Beseitigung wirtschaftlicher Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten

Ø 1994: Einrichtung einer Europäischen Umweltagentur in Kopenhagen Ø mit der Zeit: Umweltschutz entwickelte sich zu einem eigenständigen Politikbereich der europäischen Integration, unabhängig von wirtschaftspolitischen Zielen Ø 1987: explizite vertragliche Verankerung der Umweltpolitik als eigenen Handlungsbereich der EU im Rahmen der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA)  Gleichstellung ökonomischer und ökologischer Ziele der Gemeinschaft Ø in den Verträgen von Maastricht (1993) und Amsterdam (1999) wurden die Kompetenzen nochmals erweitert Ø 1994: Einrichtung einer Europäischen Umweltagentur in Kopenhagen

Ø erstes umweltpolitisches Aktionsprogramm 1973 Ø 1995: Beitritt umweltpolitisch ambitionierter Staaten: Schweden, Finnland, Österreich; trotzdem seit Beginn der 90er Jahre: rückläufige Tendenz, von europäischer Seite relativ strenge und weit gehende Grenzwerte vorzuschreiben; stattdessen wird auf „neue Instrumente“ gesetzt, wie z.B. ökonomische Anreize für die Selbstregulierung der Industrie Ø als Beginn der eigenständigen Umweltpolitik der EU wird die Pariser Gipfelkonferenz 1972 angesehen AUCH: Gründung einer „task-force-Gruppe“ bei der Kommission, aus der die heutige Generaldirektion (GD) Umwelt hervorging Ø erstes umweltpolitisches Aktionsprogramm 1973

1972-1987 (keine eigentliche rechtliche Legitimation) Ø    mögliche Einteilung der europäischen Umweltpolitik in drei Phasen: 1972-1987 (keine eigentliche rechtliche Legitimation) 1987-1992 (Betonung von Prinzipien) seit 1992 (Abschwächung der umweltpolitischen Dynamik)

2. Ursachen für die Einführung einer gemeinschaftlichen Umweltpolitik Ø     Befürchtung, dass es aufgrund unterschiedlicher Umweltstandards in den Mitgliedstaaten zu Handelshemmnissen und Wettbewerbsverzerrungen im Gemeinsamen Markt kommen könnte  national variierende Standards für bestimmte Produkte stellten Hindernisse für den freien innergemeinschaftlichen Handel dieser Produkte dar (z.B. Grenzwerte für Autoabgase)  

Ø seit Mitte der 60er Jahre: zahlreiche Umweltkatastrophen  verstärkte internationale Politisierung von Umweltproblemen (z.B. Waldsterben in Deutschland in den 80er Jahren)  Verdeutlichung der grenzüberschreitenden Natur bestimmter Umweltbelastungen (z.B. Problem der grenzüberschreitenden Luftverschmutzung: Schwefeldioxid führte zur Versäuerung skandinavischer Seen; Auslöser des sauren Regens war aber die Luftverschmutzung in anderen Staaten)     Ø Ziel der Angleichung der Lebensbedingungen in der EU Art. 2 des EGV: Ziele = „stetige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen“ und „beschleunigte Hebung des Lebensstandards“  wurde ausgelegt als nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Steigerung des Lebensstandards  

Ziele und Prinzipien EG - Vertrag Abschnitt 5 Umwelt Artikel III-233 (1) Die Umweltpolitik der Union trägt zur Verfolgung der nachstehenden Ziele bei: a) Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität;

b) Schutz der menschlichen Gesundheit; c) umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen; d) Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme.

Absatz 2 des Artikel 174 EG-Vertrag Vorsorgeprinzip: Der Umweltbelastung ist mit präventiven Maßnahmen zu begegnen, um Umwelt-schäden vorab verhindern zu können und nicht erst nach der Entstehung bekämpfen zu müssen. Ursprungsprinzip: Die Umweltbeeinträchtigung soll mit Vorrang bereits an ihrem Ursprung bekämpft werden. Verursacherprinzip: Die Kosten für die Bekämpfung von Umweltschäden sollen - wenn möglich – weit-gehend von den Verursachern selbst getragen werden.

Ziele, umweltpolitische Prinzipien und Steuerungsstrategien der umweltpolitischen Aktionsprogramme im Überblick Aktions- Ziele Betonte Strategische programm Umweltprinzipien Orientierung Generelle Ziele - Prävention - Rahmenvorgaben - Vermeidung und - Ursprungsprinzip - Qualitätsziele 1973-1976 Verringerung von - Verursacherprinzip Umweltschäden - Angemessene Hand- - Erhaltung des öko- lungsebene logischen Gleichge- - Schonender Umgang wichts mit natürlichen Res- - Umweltgerechte sourcen Strukturpolitik und Raumplanung

Aktions- Ziele Betonte Strategische programm Umweltprinzipien Orientierung 1977-1981 Fortschreibung des ersten Aktionsprogramms Konkrete Prioritätenliste - Prävention - Betonung von - Schutz des Mittel- - Ursprungsprinzip Emissionsgrenz- 1982-1986 meeres - Verursacherprinzip werten - Lärmschutz - Integrationsprinzip - Vermeidung grenz- - Integrierter Umwelt- überschreitender schutz Emissionen - Regulierung gefährli- cher Stoffe - Ausweisung von Na- turschutzgebieten

Integrationsprinzip Die Erfordernisse des Umweltschutzes sollen bei der Formulierung und Durchführung von Maßnahmen in anderen Politikbereichen der Gemeinschaft (wie der Verkehrs-, Regional- oder Landwirtschaftspolitik) berücksichtigt werden

Aktions- Ziele Betonte Strategische programm Umweltprinzipien Orientierung Konkretisierung und Zusätzlich: Konkretisierung und 1987-1992 Fortschreibung des Hohes Schutzniveau Fortschreibung 3. AP des 3. AP Fokus auf Steuerungs- - Integrationsprinzip - Informations- und zielen statt auf kon- - Partizipations- 1993-2000 kreten Umweltproblemen rechte - Nachhaltige Entwicklung - Transparenz - Verbesserte Implemen- - Kooperation mit tation bestehender Maß- beteiligten und nahmen betroffenen Ak- - Definition von Aktions- teuren feldern (Tourismus, Indus- trie, Landwirtschaft, Energie, Verkehr)

Aktions- Ziele Betonte Strategische programm Umweltprinzipien Orientierung - Neue Aktionsfelder - Integrationsprinzip - Verbesserte Kontroll- (Klimawandel, bio- möglichkeiten 2001-2010 logische Vielfalt, Um- - Politische und ökono- welt und Gesundheit, mische Anreiz- nachhaltige Bewirt- strukturen für schaftung von natür- umweltfreundliches lichen Ressourcen und Verhalten Abfällen)

Wichtige medienübergreifende Maßnahmen in der europäischen Umweltpolitik Richtlinie über den freien Zugang zu Umweltinformationen 1990 Verordnung zur Vergabe eines gemeinschaftlichen Umweltzeichens (Öko-Label) 1992 Medienspezifische Maßnahmen, z.B. Wichtige Maßnahmen im Bereich der Abfallwirtschaft   Rahmenrichtlinie 1975 Altölbeseitigung 1975 Gefährliche Abfälle 1991 Batterien 1993 Verpackungen und Verpackungsabfälle 1994 Deponierung von Abfällen 1999

5. Entstehung europäischer Umweltpolitik   5.1. Europäische Kommission Ø zentrale Rolle (Initiativ-, Kontroll- und Exekutivaufgaben) Ø v.a. in den 70er Jahren gingen viele erfolgreiche Initiativen für eine gemeinschaftliche Umweltpolitik von der Kommission aus (später: stärkere Einflussnahme der Mitgliedstaaten) Ø Vorbereitung von Vorschlägen erfolgt in den jeweils zuständigen Generaldirektionen und Dienststellen (hier: GD Umwelt – Kompetenz u.a. für Strahlenschutz, Umweltchemikalien, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Lärm, Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Naturschutz und Umwelt- information) Ø GD Umwelt allerdings häufig auf die Zusammenarbeit mit anderen Generaldirektionen angewiesen, da Initiativen meist auch Bereiche wie den Verkehr o.ä. betreffen  „Querschnittscharakter der Umweltpolitik“

5.2. Europäischer Ministerrat Ø Kommission als „Hüterin der Verträge“ für die Überwachung der Anwendung und Einhaltung der Verträge und Richtlinien 5.2. Europäischer Ministerrat Ø bedeutendste Institution im Entscheidungsgefüge der EU Ø zuständig für die Entscheidungen über umweltpolitische Maßnahmen: Rat der Umweltminister (tritt jährlich etwa viermal zusammen; außerdem unregelmäßige informelle Treffen, meist mit einem speziellen Thema) Ø „Environment ministers have undoubtedly been able to approve some legislation in Brussels for which they would have been unable to win support in their national cabinets“ (Sbragia 2000, 300)

Ø Entscheidungsverfahren im Ministerrat: ZUERST: jeder Mitgliedstaat hatte ein Vetorecht im Hinblick auf umwelt- politische Entscheidungen ABER: offenkundig bestand eine grundsätzliche Übereinstimmung, was die Notwendigkeit einer gemeinschaftlichen Umweltpolitik angeht DESHALB: bis Mitte der 80er Jahre: drei umweltpolitische Aktions- programme und rund 200 verbindliche Rechtsakte in Form von Richtlinien und Verordnungen HEUTE: Entscheidungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit anstatt Einstimmigkeit

5.3. Europäisches Parlament Ø Schrittweise Ausweitung der umweltpolitischen Entscheidungsbefugnisse des EP Ø Europäisches Parlament stets progressive, vorantreibende Position im Umweltschutz, weil es sich hiervon stärkere Resonanz in der Öffentlichkeit und beim Wähler erhofft Ø zuständig für umweltpolitische Fragen ist der seit 1973 bestehende Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz Ø neu: beim Verfahren der Mitentscheidung: kann über alle Bereiche der Umweltpolitik gleichberechtigt mit dem Rat beschließen

5.4. Europäischer Gerichtshof Ø nicht unmittelbar an der Formulierung europäischer Umweltpolitik beteiligt ABER: „[T]he Court is one of the most important institutions in European environmental governance. It is the Court that sets the limits within which policy is made and, in conforming or rejecting the legality of European-level legislation, affects or even alters the focus and priorities of environmental policy (Weale et al. 2000, 102) Ø begünstigte die Entwicklung der Umweltpolitik, indem er die Bedeutung des Umweltschutzes als wesentliches Ziel der Gemeinschaft hervorhob, ungeachtet fehlender vertraglicher Grundlagen Ø wichtige Rolle auch bei der Implementation und Umsetzung europäischer Rechtsakte in den Mitgliedstaaten

5.5. Europäische Umweltagentur Ø eingerichtet 1994 Ø wesentliche Aufgabe: Sammlung und Aufbereitung von Informationen über den Zustand der Umwelt in der Gemeinschaft 5.6. Interessenverbände Ø bedeutender Einfluss auf den umweltpolitischen Entscheidungsprozess auf EU-Ebene Ø wesentliche Ziele der Euroverbände: Information ihrer Mitglieder über die Entwicklungen in Brüssel; Bündelung der Interessen ihrer Mitglieder; Vertretung dieser Interessen gegenüber den Institutionen im Prozess der Politikformulierung

Ø wesentliche Anlaufstelle: Kommission; in der Kommission: GD Umwelt Ø bei der Umweltpolitik: Überrepräsentation ökonomischer Interessen (Wirtschaftsverbände sind zahlenmäßig, personell und finanziell besser ausgestattet und damit durchsetzungsfähiger) Ø finanzielle Unterstützung durch die Kommission, um deren strukturelle Unterlegenheit aufzufangen (Kritik: Verbände sind abhängig von der Kommission) Ø Umweltinteressen grundsätzlich schwerer organisierbar als Wirtschaftsinteressen Ø Beispiele: Europäisches Umweltbüro (EUB) als umfassendste Interessenorganisation im Umweltbereich; Friends of the Earth; Greenpeace; World Wildlife Fund for Nature

6. Probleme der europäischen Umweltpolitik Ø Einschränkungen der gemeinschaftlichen Umweltpolitik (Art. 174 Abs.3): Berücksichtigung von  Stand von Wissenschaft und Technik  der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Gemeinschaft und der Regionen  Kosten und Nutzen der jeweiligen Maßnahmen bzw. ihrer Unterlassung Ø nationale Fehleinschätzung der Konsequenzen europäischer Regulierung (z.B. Großbritannien hatte europäische Richtlinien über strenge Qualitätsstandards für Trinkwasser in der Annahme akzeptiert, dass die dort festgelegten Grenzwerte lediglich im Sinne unverbindlicher Empfehlungen und weniger als rechtlich verbindliche Vorgaben zu interpretieren sind)

Ø umweltpolitisches Subsidiaritätsprinzip (Art. 174 Abs.4) Ø Zuständigkeit  viele der größeren Generaldirektionen (z.B. Industrie oder Landwirtschaft) haben eigene Umweltabteilungen, die sich nicht mit der GD Umwelt koordinieren  Integrationsprinzip wird von diesen GDs dahin umgedeutet, dass sie eigene Belange stärker in die Politik der GD Umwelt einbringen anstatt umgekehrt Ø relativ schwache Position der GD Umwelt innerhalb der Kommission (verfügt über vergleichsweise geringe personelle und finanzielle Ressourcen) Ø Bedeutungsrückgang von Umweltthemen sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene (Ursachen u.a.: Problem hoher Arbeitslosigkeit, verstärkter Wettbewerb im Zuge der weltweiten Marktliberalisierung) Ø umweltpolitisches Subsidiaritätsprinzip (Art. 174 Abs.4)  Gemeinschaft darf im Umweltbereich nur dann tätig werden, wenn die „Ziele besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können als auf der Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten“

Ø Durchführung der beschlossenen Maßnahmen auf nationaler Ebene

Bedeutende Veränderungen in Umweltsteuereinnahmen in vielen Mitgliedsstaaten zwischen 2000 und 2001

Bibliographie Ø Knill, Christoph 2003: Europäische Umweltpolitik. Steuerungsprobleme und Regulierungsmuster im Mehrebenensystem, Opladen Ø http://europa.eu.int/pol/env/index_de.htm Ø http://www.fotosearch.de/creatas/umweltschutz/CRT164/ Ø http://www.bpb.de/themen/06P72V,0,0,Umweltpolitik.html   Ø http://www.bund.net/lab/reddot2/eu_umweltpolitik.htm   Ø http://www.jahrbuch-oekologie.de/Hey2005.pdf Alle Internetadressen: Stand Juni 2005