Beauftragtentreffen zum Thema: „Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen in der Kirchengemeinde“ Am 10.November 2010 im VWZ Viersen
Gesetzliche Vorgaben: Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – Landeswassergesetz – LWG § 61a Auszug: Private Abwasseranlagen (1) Private Abwasseranlagen sind so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können. […] (4) Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung gemäß Absatz 3 bei einer Änderung, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden. (5) Die Gemeinde soll durch Satzung abweichende Zeiträume für die erstmalige Prüfung nach Absatz 4 Satz 1 festlegen,
Fristen der Zivilgemeinden: Bemerkungen Krefeld 31.12.2015 Satzung ist in Arbeit, nähere Auskünfte ab Januar 2011 Meerbusch Satzung ist in Arbeit, wird aber keine anderen Fristen enthalten 31.06.2015 Wasserschutzgebiete Willich Satzung wird evtl im Laufe 2011 erstellt, optische- u. Druckprüfung vorgeschrieben Viersen 2011-2022 siehe Satzung Nettetal Satzung wird im März 2011 verabschiedet und andere Fristen enthalten 31.12.2014 Kempen keine Satzung 31.12.2012 Wasserschutzgebiet und Gebäude älter als 1960 Schwalmtal Satzung wird Ende 2010 verabschiedet Brüggen Satzung wird Ende Dezember verabschiedet und andere Fristen enthalten Niederkrüchten Satzung wird gesetzliche Fristen enthalten Grefrath evtl.Satzung und andere Fristen enthalten (wird sich Ende des Jahres klären)
Prüfverfahren: Druckprüfung mit Luft/ Wasser Drucklose Wasserprüfung Kamerabefahrung
Druckprüfung: preisgünstigstes Verfahren Revisionsschacht im Gebäude erforderlich Durch den hohen Druck können insbesondere alte Leitungen platzen viele unseriöse Anbieter
Drucklose Prüfung mit Wasser: preisgünstiges Verfahren Revisionsschacht im Gebäude erforderlich Keine Informationen über Schadensursache Keine zusätzlichen Informationen über den Zustand der Leitungen
Kamerabefahrung: Meist kein Revisionsschacht erforderlich. In extrem verzweigten Abwassernetzen nicht möglich. Leitungen werden gespült und gesäubert. Gesamte bauliche Situation wird erfasst und bewertet. Art der Schäden wird sichtbar. Dokumentation über genaue Lage der Leitungen und Ihrer Abzweige (GPS).
Bewertung der Verfahren: Größte Planungssicherheit bietet die optische Überprüfung der Leitungen Kamerabefahrung bietet die Säuberung der Leitungen und die beste Dokumentation Druckprüfung kann bei alten Gebäuden die Leitungsschäden erst verursachen In Willich ist die Art der Prüfung vorgeschrieben in den übrigen Gemeinden sind zur Zeit noch alle Verfahren erlaubt
Quelle: Stadt Willich Der Bürgermeister Abwasserbetrieb - Grundstücksentwässerung - Technisches Rathaus Rothweg 2 47877 Willich Tel.: 02156 / 949-310
Kosten (Beispiele): Kamerabefahrung Niederrheinwerke, Viersen: Pauschale 105,-€ Ab dem 7.Meter 13,-€ Pro Abzweig 27,-€ Kamerabefahrung Firma Schönmackers, MG: Pauschale 200,-€ Ab dem 15.Meter 12,50€ (keine Wurzelfräsung möglich) Kamerabefahrung Firma Overlack, Brüggen: Stundenlohn 108,-€/h Wurzeleinwuchs 78,5€/h (zusätzlich)
Fachleute gehen von davon aus, dass die geprüften Rohrleitungen zu 80% saniert werden müssen Erfahrungen im Bereich des VWZ Aachen haben gezeigt, dass durchschnittlich mit Prüf- und Sanierungskosten von ca. 10.000€ pro Gebäude gerechnet werden muss.
Sammelverträge: In Viersen wird eine Zusammenarbeit mit den Niederrheinwerken angestrebt, die durch das VWZ Viersen koordiniert wird. In den übrigen Gebieten wird versucht für die Gebäude, die im Folgejahr geprüft werden müssen, Rahmenvereinbarungen mit jeweils zwei Firmen zu vereinbaren.
Konkreter Projektablauf: KV Beschluss mit Verhandlungsvollmacht für das VWZ bis zum 31.01.2011 Erstellung von Ablaufplänen, d.h. welches Gebäude muss wann geprüft werden, wann ist es sinnvoll ein Gebäude zu prüfen? Vereinbarung von Rahmenvereinbarungen mit verschiedenen sachkundigen Firmen Betreuung des Projektablaufes mit den Beauftragten zusammen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !