©2012 Mag. Alexander Pointecker Bilanztheorie ©2012 Mag. Alexander Pointecker
Bilanzlehre Bilanz Vermögen Kapital Anlagevermögen Eigenkapital lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsfälle = Buchführung Zusammenfassung der Aufzeichnungen = Bilanz 1.1.20.. 31.12.20.. Vermögen Kapital Bilanz Aktiva Passiva Anlagevermögen Eigenkapital Umlaufvermögen Fremdkapital Mittelverwendung Mittelherkunft
Bilanzbegriff Im engeren Sinn: Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital Im weiteren Sinn: Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht
Arten der Bilanzen Nach der Häufigkeit der Bilanzerstellung: Jahresbilanzen Sonderbilanzen (Gründungsbilanz, Umwandlungsbilanz, Sanierungsbilanz, ...) Nach der Rechtsgrundlage Unternehmensbilanz (nach den §§ des UGB) Steuerbilanz (nach den §§ des EStG)
Zweck der Bilanz Zusammensetzung von Vermögen und Kapital Ermittlung des Erfolges Aufzeigen der Unternehmensentwicklung Grundlage für die Besteuerung
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung Bilanzklarheit und Bilanz-übersichtlichkeit Bilanzwahrheit Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung Bilanzvorsicht Bilanz-verknüpfung
Bilanzwahrheit Die Bilanzpositionen müssen vollständig und richtig ausgewiesen werden.
Bilanzklarheit und -übersichtlichkeit Klare und übersichtliche Gestaltung der Bilanz und der GuV Siehe Geschäftsbericht MANNER AG
Aufbau GuV-Rechnung in Staffelform Betriebserfolg + Finanzerfolg = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) +/- außerordentliches Ergebnis +/- Steuern vom Einkommen und Ertrag = Jahresergebnis +/- Gewinnverwendung (Rücklagen) = Bilanzgewinn
= Bilanzverknüpfung SBK EBK Bilanzidentität Bilanzkontinuität Beibehaltung von Bewertungsgrundsätzen und der Gliederung über die Jahre hinweg = SBK EBK Zeitpunktbezogene Bilanzverknüpfung Zeitraumbezogene Bilanzverknüpfung
Imparitätisches Realisationsprinzip Bilanzvorsicht Imparitätisches Realisationsprinzip Gewinne dürfen erst dann angesetzt werden, wenn diese realisiert / verwirklicht wurden. / = Verluste, Risiken, Drohende Verluste müssen hingegen angesetzt werden.
Realisationsprinzipien Niederstwertprinzip (Vergleich zwischen Anschaffungswert und Teilwert)! Höchstwertprinzip (bei Verbindlichkeiten ist verbindlich der höhere Wert anzusetzen) Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen (Betrag schätzen nach kaufmännischer Beurteilung)
Zielsetzung der Rechnungslegung UGB: Gläubigerschutz Steuerrecht: Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
Bilanzierungszeitpunkt Die Dauer des Geschäftsjahres darf 12 Monate nicht überschreiten Bei weniger als 12 Monaten spricht man von einem Rumpfwirtschaftsjahr Abschlussstichtag ist der Tag, für den der Jahresabschluss erstellt wird.
Gewinnermittlungsarten Durch Betriebsvermögensvergleich, wenn der Unternehmer buchführungs-pflichtig ist Durch Einnahmen/Ausgaben-Rechnung Durch Besteuerung nach Durchschnitts-sätzen (Pauschalierung)
Wer ist buchführungspflichtig? Kapital-gesellschaften (AG, GesmbH, GesmbH&CoKG Alle anderen Unternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften) Gewerbliche Unternehmen Freie Berufe Land- und Forstwirte Unabhängig von Größe und Tätigkeit Umsatzerlöse > 700.000,-- < 700.000,-- Unabhängig von Größe Rechnungslegungspflicht Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Pauschalierung
Was ist die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung? Vereinfachte Form der Gewinnermittlung Durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben Möglich wenn keine Buchführungspflicht besteht! Gewinn ergibt sich nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip
Was ist eine Pauschalierung? Für Unternehmer aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit (Ärzte, Rechtsanwälte, ...) Betriebsausgaben werden pauschal mit 12% des Umsatzes angesetzt. Zusätzlich dürfen noch spezielle Ausgaben angesetzt werden (Bsp. Handelswaren, Löhne, ...) Umsatz darf jedoch € 220.000,-- nicht überschreiten Per Verordnung auch für andere Berufsgruppen möglich (z.B. Landwirte !)
Bewertung Grundsätze der Bewertung Bewertungs-stetigkeit Going-Concern-Prinzip Grundsätze der Bewertung Bilanz-identität Einzelbewertung Perioden-richtigkeit Vorsichtsprinzip
Nicht abnutzbares Anlagevermögen Ausgangswert Anschaffungswert Abwertung Bei Dauer: MUSS Strenges NWP Ausnahme: Finanzanlagen KANN bei vorübergehender Wertminderung Gemildertes NWP Zuschreibung: KANN
Abnutzbares Anlagevermögen Ausgangswert Buchwert Abwertung Bei Dauer: MUSS Strenges NWP Zuschreibung: KANN In den Vorjahren gab es eine Teilwertabschreibung
Umlaufvermögen Ausgangswert Anschaffungswert Abwertung MUSS Strenges NWP Zuschreibung: KANN
Verbindlichkeiten Ausgangswert Entstehungswert Abwertung KANN, jedoch nicht unter den Entstehungswert Zuschreibung: MUSS Strenges HWP
Wiederbeschaffungspreis Privatentnahme Bewertung immer mit dem Teilwert zum Zeitpunkt der Entnahme Wiederbeschaffungspreis
NEUERES Wirtschaftsgut Privateinlage ALTES Wirtschaftsgut NEUERES Wirtschaftsgut Grundstück & Gebäude älter als 10 Jahre sonst. Güter älter als 1 Jahr Grundstück & Gebäude jünger als 10 Jahre sonst. Güter jünger als 1 Jahr TEILWERT zum Zeitpunkt der Einlage TEILWERT zum Zeitpunkt der Einlage, max. den AW