Eine Gesellschaft für alle – EN inklusiv!

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 Präsentation transkript:

Eine Gesellschaft für alle – EN inklusiv! SGK-Kreisverband Ennepe-Ruhr Witten 08. Januar 2015 Josef Neumann MdL

1965

Der Große Preis in den 1980er Jahren

Handlungsaufforderung: UN-Behindertenrechtskonvention (2006); Ratifizierung durch Bund 2009 Inklusion ist ein Menschenrecht: Paradigmenwechsel: Integration  Inklusion Dahinter steht der „Diversity-“Ansatz: Es ist normal, verschieden zu sein!

Grundsätzliches In NRW leben rund 2,7 Mio. Menschen mit Behinderung, davon 1,7 Mio. Schwerbehinderte Behindertenpolitische Programme/Gesetze der letzten Jahre: „Teilhabe für alle“ Neues SGB IX (2001)

Landespolitik Dezember 2010: Landtag beschließt mit Enthaltung (FDP) Inklusion in den Schulen Juli 2011: Einbringung des rot/grünen Leitantrages „Auf dem Weg in ein inklusives NRW“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Landtag Januar 2012: Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration beschließt den rot/grünen Leitantrag März 2012: Antrag SPD/Grüne zur inklusiven Schule kommt in den Landtag September 2012: Referentenentwurf zum 9. Schulrechtänderungsgesetz/ Verbändeanhörung Oktober 2013 Landtag beschließt 9. Schulrechtsänderungsgesetz

Gegenwart und Zukunft

Aktionsplan: „Eine Gesellschaft für alle- NRW inklusiv“ „Peer-counseling“: „Nicht ohne uns über uns“, „Experten in eigener Sache“ Beteiligung der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderung auf Landesebene – „Empowerment“

Themenbereiche und Handlungsfelder Aktionsplan soll Handlungsleitfaden werden: Aufgaben- und Zielvereinbarung Konkrete Maßnahmen/Ziele: Umsetzungspartner Zeitplan Kosten

Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe Ressortübergreifende Arbeits- und Lenkungsgruppe beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) seit Sommer 2011

Konkrete Normenprüfungen Vereinbarkeit aller landesrechtlichen Regelungen mit der UN-Behindertenrechtskonvention, u.a.: Behindertengleichstellungsgesetz Wahlgesetze Landesbauordnung Wohn- und Teilhabegesetz Landespflegegesetz Kinderbildungsgesetz

Inklusion beginnt im Kindesalter Beratungsinfrastruktur Erkennen und Bewerten von Einschränkungen Frühförderung inklusive Kindertagesstätten

Schule Rund 1,7 Mio. SchülerInnen, davon ca. 117.000 Förderschülerinnen u. –schüler (94.500 in Förderschulen, 22.500 in Regelschulen) Demografischer Wandel und Inklusion stellen alle Schulen vor neue Herausforderungen 244 von 693 Förderschulen erreichen bereits heute nicht die Mindestschülerzahl Bericht des Landesrechnungshofes zu den Förderschulen (25.04.13) - Kritik zur Ressourceneffizienz

Schule Ziel: Rechtsanspruch auf Inklusion auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention

Inklusive Schule Ab 2014: grundsätzlicher Rechtsanspruch auf eine inklusive Beschulung (Einstieg 1. bzw. 5. Schuljahr) notwendige Ressourcen: Unterstützungssysteme, Kooperations- und Brückenlösungen, Schwerpunktschulen, Fort- und Weiterbildungsangebote

Eingeleitete Maßnahmen im Schulbereich Kompetenzteams in allen 53 Schulamtsbezirken Derzeit Qualifikation von 300 Moderatorinnen und Moderatoren für die Lehrerfortbildung Seit Februar 2013: Berufsbegleitende Qualifikation für 2.500 Lehrerinnen u. Lehrer für sonderpädagogische Förderung (500 pro Jahr) Rd. 3.200 zusätzliche Lehrerstellen für Inklusionsbedarf bis 2017/18

Einigung zur Konnexität - Inklusive Schule - Vereinbarung zwischen Landesregierung und allen 3 kommunalen Spitzenverbänden am 10. April 2014 Nach 20 Verhandlungsrunden Inhalte der Vereinbarung: Ausgangspunkt: neues Klemm-Gutachten zu finanziellen Auswirkungen am Beispiel Krefeld und Kreis Minden-Lübbecke Jahresanteil Land 35 Mio. €: 25 Mio. € p.a. für Investitionen (Korb 1, Schulträgeraufgaben) + 10 Mio. € jährlich unbefristete Pauschale (Korb 2, Unterstützung schulischer Inklusion) 175 Mio. € über 5 Jahre Ab 2015 jährliche Überprüfung des Jahresanteils, ggf. Anpassung des Betrages Prüfauftrag: Mehrbedarf an Integrationshelfern an Regelschulen Landesmittel stehen zur Verfügung

Einigung zur Konnexität - Inklusive Schule - DETAILS: 3 Elemente, orientiert an Klemm: a) Schulträgeraufgaben (KORB 1) b) Unterstützung der schulischen Inklusion (KORB 2) c) Steuerung Integrationshelfer

Einigung zur Konnexität - Inklusive Schule - Schulträgeraufgaben Pauschaliert ab 2014/2015 Aufteilung an Träger nach Schülerzahlen Überprüfung gem. § 4 Abs. 5 KonnexAG Unterstützung der schulischen Inklusion Dauerhaft pauschaliert ab 2015 Für nichtlehrendes Personal Hälftig an Kreise/Städte, hälftig an Kommunen mit Jugendamt Verteilungsmodalitäten unterliegen Revision Steuerung Integrationshelfer Untersuchung „Entwicklung Aufwendungen der Integrationshilfe“ Zeitraum 5 Jahre / erstmalig 01.06.2015 Landesseitige Nachsteuerung KORB 2 bei überproportionalem Anstieg gegenüber Förderschulen

Einigung zur Konnexität - Inklusive Schule - FAZIT: Gesamtsumme deutlich über veranschlagtem Betrag des Gutachtens Planungssicherheit statt Schwebezustand Kommunen mit Rückendeckung für offensive Inklusionspolitik Land und Kommunen Hand in Hand, damit Inklusive Gesellschaft, nicht Kostendiskurs im Zentrum!

Hochschulen inklusiv gestalten Barrierefreie Hochschule für Studierende und Lehrende (Inklusives Curriculum) Zukünftig Vorbereitung aller Lehrkräfte auf Herausforderung der Inklusion 2.300 zusätzliche Studienplätze in Sonderpädagogik bis 2018 (Uni Bielefeld, Köln, Paderborn, Siegen, Wuppertal)

Eigentum verpflichtet Berufliche Inklusion Schaffung von Arbeitsplätzen direkt auf dem ersten Arbeitsmarkt – Eigentum verpflichtet Mehr Übergänge aus der WfbM in den ersten Arbeitsmarkt umsetzen Integrationsunternehmen ausbauen Gendergerechte Rahmenbedingungen

Eingeleitete Maßnahmen Neues Übergangssystem Schule-Beruf 1000 zusätzliche betriebsintegrierte Außenarbeitsplätze für WfbM-Mitarbeiter Fachbeirat Arbeit u. Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen eingerichtet Überprüfung der Wirksamkeit bestehender Fördermaßnahmen, Impulse zur Weiter- entwicklung/Neukonzeptionierung

Inklusive Gesundheitsversorgung Barrierefreiheit Informations- und Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung Qualifizierung des medizinischen und pflegerischen Personals

Selbstbestimmte Teilhabe im Alter Wohnungspolitik/Quartierlösungen Existenzsichernde Grundsicherung Pflegerische Leistungen Haushaltsnahe Dienstleistungen Partizipation im Prozess

Gesellschaftliche Teilhabe Sport Freizeit Kultur Ehrenamt Institutionelle Teilhabe an politischer Entscheidungsfindung

Demokratie & Inklusion Aktives und passives Wahlrecht rechtlich zwar geregelt Aber: praktische Umsetzung oftmals nicht gewährleistet Beispiele: nicht barrierefreie Wahllokale; praktische Ausübung eines politischen Mandats oft schwierig, aber auch Wahrnehmung von politischen Mandatsträgern mit Behinderungen Weiterführende Informationen: UN-Studie zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben (UN-Dok. A/HRC/19/36 vom 21.12.2011), abrufbar unter: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/aktuell.html

Kampagne zur Bewusstseinsbildung Ziel: Schaffung einer Kultur inklusiven Denkens und Handelns Maßnahmen: Einrichtung einer Kreativwerkstatt: Erfahrungsaustausch, Entwicklung neue Projekte Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Bürgerforen, Plakate, Radio-/Fernsehspots etc.) Kooperationspartner der Kampagne: u.a. Stiftungen, Verbände, Wirtschaft

Inklusionsbeirat Berufung durch Landesregierung im Dezember 2012 Alle Landesressorts im Beirat vertreten Geschäftsführung beim MAIS Ziel: Einbindung behindertenpolitisch relevanter Akteure (Wohlfahrts-, Landschafts-, Arbeitgeberverbände; Landes-Behindertenbeauftragter u.a.)

Inklusionsbeirat Aufgaben: Monitoring, Impulsgeber, Moderator, Promotor Einrichtung von Fachausschüssen beim Beirat, u.a.: Arbeit und Beschäftigung Partizipation Barrierefreiheit Bildung (Vorsitz: MSW)

Neueste Entwicklungen - Inklusionsstärkungsgesetz Nächste Stufe der Umsetzung des Aktionsplans Referentenentwurf verabschiedet Verbändeanhörung Ziel: Sommer nächsten Jahres in Kraft

Forderungen an den Bund eigenständiges Leistungsrecht zur Sicherung der Inklusion stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe Weiterentwicklung der Bundesgesetze im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention

Inklusion bedeutet: Mehrwert für Alle Menschenrecht und soziale Gerechtigkeit sind unteilbar und erfordern von SozialdemokratInnen Handeln auf allen staatlichen Ebenen Der Glaube an das Gelingen schafft Potenziale und Perspektiven, die es zu nutzen gilt!

Das hat auch kaum jemand für möglich gehalten… Foto: Klaus Lehnartz, Bundespresseamt