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Genug gerupft – Missstände im Zürcher Gebührenwesen Milliardenschwerer Gebührenwahnsinn – rund 7 Milliarden Franken pro Jahr Gebühren steigen unkontrolliert und ungebremst Undurchsichtiger Gebührendschungel Unsere Forderung: Mehr Transparenz und demokratische Kontrolle statt Behördenwillkür Die Lösung: Die Volksinitiativen „JA zu fairen Gebühren“ Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Milliardenschwerer Gebührenwahnsinn Einnahmen Kanton Zürich: 2.56 Mia. Franken (2013)* Einnahmen Zürcher Gemeinden: 4.63 Mia. Franken (2013) Total: Rund 7 Milliarden Franken pro Jahr *Gebühren minus Bussen Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Erträge aus Steuern und Gebühren im Kanton Zürich (2001-2013) Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Erträge aus Steuern und Gebühren in den Gemeinden (2002-2013) Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Erträge aus Steuern und Gebühren der Stadt Zürich (2003-2013) Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Die Gebühren steigen – unkontrolliert ungebremst Wir zahlen für alles und jedes – Tendenz steigend Je nach Gemeinde grosse Unterschiede für gleiche Leistungen Ungenügender Schutz durch bestehende kantonale Verordnung Im Gegensatz zu den Steuern keine Mitsprache bei den Gebührenänderungen durch Parlament und Volk Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Gebühren von der Wiege bis zur Bahre Geburt Namenserklärung des Kindes Geburtsurkunde (Versand) Anerkennung der Vaterschaft Allfällige Abklärungen über Personenstand pro Person Anerkennungsbestätigung aus EDV-System Gebühr für Grunderstellung und amtliche Erneuerung Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Gebühren von der Wiege bis zur Bahre Heirat / eingetragene Partnerschaft Gesuch, Durchführung & Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens Namenserklärung vor der Heirat Abklärung der Personalien Trauung Familienausweis Eheurkunde Trauungsermächtigung Ehefähigkeitszeugnis Scheidung Gebührenverordnung von Bezirksgericht Namenserklärung Bestätigung Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Gebühren von der Wiege bis zur Bahre Kinder / Familie Familienschein Kinderhort Klassenlager (ausser Farbstifte) Schul- und Kursgeld Mofa (Theorie, Verkehrsunterricht, praktische Prüfung, Fahrzeugausweis, Verkehrsabgabe) Auto (Theorie, Verkehrsunterricht, Lernfahrausweis, praktische Führerprüfung, Führerausweis, Fahrzeugausweis, Kontrollschilder, Kontrollschildeinlösung, Verkehrsabgabe, Parkkarte, Gebühr für Bewilligung zur Umgehung des Nachtfahrverbots, Autobahnvignette) Leumundszeugnis Radio-TV-Konzessionen Zigarettengebühr Gebühr für Erneuerung von amtlichen Ausweisen / Dokumente (Bsp. Identitätskarte, Pass etc.) Spital- und Heimtaxen im Alter Benutzungsgebühr und Dienstleistungen Testament-Hinterlegung Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Gebühren von der Wiege bis zur Bahre Wohnung / Haus Zuzug Heimatschein Betreibungsregisterauszug Abfallbewirtschaftung Grundgebühr pro Wohneinheit / Haushalt / Betrieb und Jahr Kehrichtgebühr Abwasserbeseitigungsgebühr Wasserversorgungsgebühr Grundbuchamtliche und notarielle Gebühren Schuldbrieferrichtungs- und Erhöhungskosten Bankgebühren für die Errichtung einer Hypothek (Schätzung, Beratung, Abschluss eines Hypothekarvertrages) Zinsabsicherungsgebühren für Hypotheken (bei vorzeitiger Absicherung) Versicherungen für neue Hausbesitzer (z.B. Gebäude-, Wasser-, Glasbruch-, Hausratversicherung) Baugesuche (Neu-, An- und Aufbauten, Umbauten, Zweckänderung, Zustellung des baurechtlichen Entscheides, Anzeigeverfahren, Prüfung von Umweltverträglichkeitsberichten, Rohbauabnahme, Schlussabnahme, Gerüstkontrolle und Baustellenkontrolle, Bewilligung Liftanlagen, periodische Kontrolle, Baukrane, behördliche Anordnungen) Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Gebühren von der Wiege bis zur Bahre Beerdigung Ankleide Kissen Grabunterhalt, pro Jahr Bepflanzung Vertragsänderung Grabpflege Todesurkunde (Versand) Bagger für Grabaushebung Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Amtlicher Gebührenwahnsinn Gebühren für Gebäudebeschriftungen, Megaposter und Reklameanlagen sowie für Klebefolien aussen an Schaufenstern Das Haus zum Rüden, der Sitz der Gesellschaft zur Constaffel (historisch die Vereinigung von Zürichs Adligen), wurde 2010 renoviert. Dazu gehört auch ein neuer Schriftzug an der Fassade, der auf Restaurant und Bar hinweist. Dieser ragt drei Zentimeter von der Wand ins Freie – in die sogenannte öffentliche Luftsäule. Das Hochbaudepartement der Stadt verlangt für Gegenstände, die permanent die öffentliche Luftsäule zu privaten Zwecken nutzen, eine Bewilligung sowie eine Gebühr. Für die Eigentümer des Haus zum Rüden bedeutet das einen Betrag von jährlich 214 Franken. Dagegen sind Blumentöpfe, die temporär einen Sims zieren, unentgeltlich. Genehmigungspflichtig sind nicht nur Megaposter, Gebäudebeschriftungen und Reklameanlagen, sondern auch Klebefolien, die von aussen an Schaufenstern angebracht sind – auch sie beanspruchen die öffentliche Luftsäule. Der öffentliche Grund gehört allen. Wer ihn übermässig für seine privaten Zwecke nutzt, muss dafür bezahlen. Blumenkisten: gratis Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Preisüberwacher – Unterschiede bei Baubewilligungsgebühren Teuerste Gemeinde verlangt bis zu 20 Mal mehr als die günstigste Zürich hat den Spitzenwert; Winterthur, Uster und Dübendorf ebenfalls über dem Durschnitt Preisüberwacher Stefan Meierhans: «Die zum Teil grossen Unterschiede stechen stark ins Auge…Teilweise dürften hohe Gebühren dazu dienen, gestiegene Ausgaben der öffentlichen Hand ohne Steuererhöhung zu finanzieren.»* *(Bericht Preisüberwachung PUE „Grosse Unterschiede bei Baubewilligungsgebühren“, November 2014) Der Preisüberwacher untersuchte im Jahre 2014 die Baubewilligungsgebühren in den 30 einwohnerstärksten Gemeinden. Dabei zeigte sich, dass die teuerste Gemeinde bis zu zwanzig Mal mehr verlangt als die günstigste. Zu den Gemeinden, welche bei sämtlichen untersuchten Haustypen über dem Durchschnitt liegen, gehören Zürich mit dem Spitzenwert, Winterthur, Uster und Dübendorf. Der Preisüberwacher stellte in seinem Fazit fest: «Die zum Teil grossen Unterschiede stechen stark ins Auge…Teilweise dürften hohe Gebühren dazu dienen, gestiegene Ausgaben der öffentlichen Hand ohne Steuererhöhung zu finanzieren.» Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren" Undurchsichtiger Gebührendschungel – Berechnungsgrundlagen unter Verschluss Kantonale Verwaltung ohne zentrale Auskunftsstelle Durchfragen praktisch unmöglich Keine Pflicht, Gebühren zu begründen Nur wenige Gemeinden haben Gebührenkatalog Bassersdorf / Buchs / Dänikon / Dübendorf / Hedignen / Hinwil / Küsnacht Neftenbach / Otelfingen / Uitikon Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Amtlicher Gebührenwahnsinn Gebührenärger wegen Nachtfahrverbot Zur gebührenpflichtigen Parkkarte kommt zusätzlich noch eine entgeltliche Spezialbewilligung Seit dem 2. Dezember 2013 dürfen keine Autofahrer mehr ohne Bewilligung in ein bestimmtes Quartier im Kreis 5 fahren. Anwohner, die über ein Auto verfügen, benötigen für die Zufahrt neu eine kostenpflichtige Spezialbewilligung. 30 Franken pro Jahr muss bezahlen, wer auch zukünftig des Nachts mit seinem Auto bis zu seinem Haus gelangen möchte – die ohnehin zu beziehende Parkkarte für die blaue Zone (300 Franken pro Jahr) reicht nicht als Bewilligung. Die Stadtverwaltung rechtfertigt die Gebühr mit Porto, Druckkosten und dem zeitlichen Aufwand von 15 bis 20 Minuten für das Ausstellen der Bewilligung. Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Amtlicher Gebührenwahnsinn Wussten Sie schon? Für Abfallsäcke bezahlt man im Kanton Zürich CHF 196.55. Im Kanton Solothurn CHF 74.40 Eine Scheidung kostet in Zürich CHF 2‘370, in Basel CHF 600. CHF 170 bezahlt man in Zürich, um ein Testament zu hinterlegen. In Altdorf ist diese Dienstleistung gratis. Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Amtlicher Gebührenwahnsinn Neuberechnung der Gebühr für das Globus-Provisorium: Die Nutzung der öffentlichen Luftsäule wurde um 341 Prozent teuer als bis anhin! Die Stadt Zürich klagte vor Bundesgericht gegen den Kanton und erhielt Recht! Nun muss die Gebühr neu berechnet werden Weil das Haus ein Stück weit über die Limmat ragt, ist eine Gebühr fällig. Statt wie bisher 50‘421 Franken pro Jahr sollte die Stadt mit einem Mal eine dreifach so hohe Nutzungsgebühr zahlen: 172‘368 Franken. Und zwar für ein Stück Raum über der Limmat, das vom Globus-Provisorium überragt wird – die sogenannt Luftsäule. Der Kanton als Herr über die Gewässer und Ufer darf für die Inanspruchnahme einer solchen Luftsäule Geld verlangen. Das Bundesgericht hat im Juni 2012 eine Beschwerde der Stadt gutgeheissen und den Kanton angewiesen, die Gebühr neu zu berechnen. Das Resultat der Neuberechnung liegt aktuell noch nicht vor. Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Mehr Transparenz und demokratische Kontrolle statt Behördenwillkür Das muss sich ändern! Mehr Transparenz und demokratische Kontrolle statt Behördenwillkür Gebühren müssen fair und transparent sein Wie bei den Steuern Kontrolle durch Parlament und Volk Vermehrte demokratische Kontrolle schützt vor falschen Verdächtigungen Die Erhebung von Gebühren wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Die Lösung – mit der Volksinitiative „JA zu fairen Gebühren“ Das muss sich ändern! Die Lösung – mit der Volksinitiative „JA zu fairen Gebühren“ 2 Volksinitiativen, lanciert von KGV und HEV Kanton Zürich 2 Initiativen aus rechtlichen Gründen, weil Kantonsverfassung und Gemeindegesetz betroffen Kantonsrat sagt JA JA empfehlen bis jetzt FDP, SVP und BDP Abstimmung: 14. Juni 2015 Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Die Lösung für faire Gebühren Demokratische Kontrolle durch Parlament und Volk Alle Gebühren in einem Katalog Gutgeheissen alle vier Jahre (Steuern jedes Jahr) Aufwand hält sich in Grenzen, beim ersten Mal gewisser Mehraufwand Einige Gemeinden haben bereits Gebührenkatalog, aber ohne Mitsprache Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Die Lösung für faire Gebühren Es gilt das Kostendeckungsprinzip: Kein Ertragsüberschuss durch Gebühren erlaubt Daher auch keine Quersubventionen erlaubt Alle Gebühren müssen verhältnismässig und sinnvoll sein. Es gilt das Äquivalenzprinzip Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Gebühren als «Einnahmepotenzial» Gebühren sollen sinnvoll erhoben werden. Ein Tankstellenshop, der 24 Stunden geöffnet hat, sollte keine Gebühr zur Kontrolle der Öffnungszeiten bezahlen müssen. Ein Betreiber eines bp-Tankstellenshops, der 24 Stunden geöffnet hat, staunte nicht schlecht, als ihn ein Brief der Volkswirtschaftsdirektion erreichte. Darin wurde er zur Entrichtung einer Gebühr für die Kontrolle der Ladenöffnungszeiten aufgefordert. Gemäss der Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden kann für die Ausübung behördlicher Aufsichts- und Kontrollfunktionen eine Gebühr zwischen 25 – 1‘500 Franken verrechnet werden. Obwohl die Tankstelle 24 Stunden geöffnet hat und keinem Verbot der Ladenöffnung unterstellt ist, muss sie eine Gebühr von 1‘500 Franken (max. Gebühr) entrichten. Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

Die Lösung für faire Gebühren Zusammenfassung 5 Forderungen: Gebührenkatalog Demokratische Kontrolle durch Parlament und Volk Transparenz Kostendeckung und keine Quersubventionierung Verhältnismässigkeit Kantonale Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren"

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