Sicherheitsanforderungen an gasbefeuerten Thermoprozessanlagen

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DVGW-Fachtagung „Erdgasanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasverwendung“ Sicherheitsanforderungen an gasbefeuerten Thermoprozessanlagen 15. Juni 2005, Bonn Dipl.-Ing. Karl Hermann Rudolph, E.ON Ruhrgas AG, Essen

Betriebliche Gasversorgung Gliederung  Anschluss an die öffentliche Gasversorgung über eine Gas-Druckregel- und -Messanlage    Innerbetriebliches Gasleitungsnetz  Gasverbrauchsstellen, wie Thermoprozessanlagen, Erwärmungseinrichtungen, Heizungs- und Warmwasseranlagen 1715/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Wichtige Branchen und Prozesse Metallindustrie Schmelzen, Wärmen, Wärmebehandeln Glasindustrie Schmelzen, Kühlen, Dekorieren, Wärmebehandeln Keramikindustrie Trocknen, Brennen, Dekorieren Zement-, Kalk- und Gipsindustrie Kalzinieren, Brennen Chemieindustrie Kalzinieren, Destillieren, Trocknen Entsorgungsindustrie Verbrennen, Verschwelen Papier-, Textil-, Holzindustrie Trocknen 1921/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Anforderungen Prozessanforderungen Erwärmen - programmiertes Abkühlen Chem. Reaktionen – Reduktionsprozess Phasenumwandlung – Schmelzen Stofftrennung – Trocknen Gefügeumwandlung - Normalglühen Anforderungen des Wärmgutes gasförmiges Wärmgut flüssiges Wärmgut Feststoffe (Schüttgüter oder Einzelstücke, Form) Anforderungen der Einsatzmenge von wenigen Kilo bis mehreren hundert Tonnen 0427/00

Betriebliche Gasversorgung Technisches Sicherheitsrecht Abgrenzungen im technischen Sicherheitsrecht Energiewirtschaftsgesetz versus Gerätesicherheitsgesetz Anlagenkomponenten Aufsichtsbehörde/ Vorschriften Gas-Druckregel- und Messanlagen Gasleitungen Thermoprozessanlagen Energieaufsichtsbehörde /EnWG / /BetrSichV, Gas HLV /DVGW-Regelwerk Arbeitsschutzbehörde, Gewerbeaufsicht /GSG /BetrSichV /EN-Normen, DVGW-Regelwerk 3232/02

Betriebliche Gasversorgung Technisches Sicherheitsrecht Wesentliche Gesetze und Rechtsverordnungen für den Bereich der Gasversorgung Energiewirtschaft  Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)  Gashochdruckleitungsverordnung  AVBGasV Anlagenzulassung  Gerätesicherheitsgesetz (GSG)  7.GSGV (Gasgeräte-Verordnung)  9.GSGV (Maschinen-Verordnung)  14.GSGV (Druckgeräte-Verordnung)  BetrSichV (Betriebssicherheits-Verordnung)  Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)  1.BlmSchV  4.BlmSchV  TA Luft 3469/00

Betriebliche Gasversorgung Technisches Sicherheitsrecht Industriebetrieb mit Gasliefervertrag für Sonderkunden 3478/00

Betriebliche Gasversorgung Technisches Sicherheitsrecht Dauer des Bestandsschutzes Von der legalen Errichtung einer Anlage bis zum Ende ihrer funktionsgerechten Nutzbarkeit (Grundsatz) 3471/00

Betriebliche Gasversorgung Technisches Sicherheitsrecht Beendigung des Bestandsschutzes Spezielle gesetzliche Regelung Anlagensubstanz zerstört Konkrete erhebliche Gefährdung für bedeutende Rechtsgüter, zum Beispiel durch  unzureichende bisherige Regelung  neue Schutzziele Eingriff durch Reparatur/Teilerneuerung 3470/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Wichtige Regelwerke DVGW-Arbeitsblatt G 610/I "Gasfeuerungen an Industrieöfen", Dez.1987. DVGW-Arbeitsblatt G 610/II "Industrie-Gasbrenner und gasbeheizte industrielle Erwärmungsanlagen", Nov. 1991. Sicherheitsregeln für Industrieöfen und Trockner der keramischen und Glas-Industrie, ZH 1/498, Ausgabe 1983 der Berufsgenossenschaften. UVV Gießereien (VGB 32), April 1986 DIN 4788 Teil 1 "Gasbrenner ohne Gebläse", Febr. 1990 DIN 4788 Teil 2 "Gasbrenner mit Gebläse", Juni 1977 DIN 4788 Teil 3 "Flammenüberwachungseinrichtungen", April 1989 VDI 2046 "Sicherheitstechnische Richtlinien für den Betrieb von Industrieöfen mit Schutz- und Reaktionsgasen", Mai 1984 DIN VDE 0116 "Elektr. Ausrüstung von Feuerungsanlagen",Okt.1989 DIN EN 746 "Industrielle Thermoprozessanlagen", Teil 2-Sicherheits- anforderungen an Feuerungen u. Brennstoffführungssysteme, Mai 1997 1477/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen DIN EN 746 Industrielle Thermoprozessanlagen Teil 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen an industrielle Thermoprozessanlagen Teil 2: Sicherheitsanforderungen an Feuerungen und Brennstoffführungssysteme Teil 3: Sicherheitsanforderungen für die Erzeugung und Anwendung von Schutz- und Reaktionsgasen Teil 4: Besondere Sicherheitsanforderungen an Feuerverzinkungsanlagen Teil 5: Besondere Sicherheitsanforderungen an Salzbad-Thermoprozessanlagen Teil 6: Besondere Sicherheitsanforderungen an Einschmelz-, Umschmelzanlagen und Anlagen der Flüssigphasenbehandlung Teil 7: Besondere Sicherheitsanforderungen an Vacuum-Thermoprozessanlagen Teil 8: Besondere Sicherheitsanforderungen an Abschreckeinrichtungen 1887/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen DIN EN 746 - Teil 2 Sicherheitsanforderungen an Feuerungen und Brennstoffführungssysteme 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe 4 Liste der Gefährdungen 5 Sicherheitsanforderungen, Maßnahmen u. Feststellung der Übereinstimmung 5.1 Allgemeines 5.2 Gasförmige Brennstoffe 5.3 Flüssige Brennstoffe 5.4 Feste Brennstoffe 5.5 Mehrere Brennstoffe 5.6 Strom- und Hilfsenergie 6 Benutzerinformationen 1898/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Praktischer Hinweis Um sicherheitstechnische Sonderfälle der Gasbefeuerung beurteilen zu können, wurden DVGW-Sachverständigenstellen eingerichtet. Mit ihrer Hilfe kann gegenüber den Aufsichtsbehörden (z.B. Berufsgenossenschaften, Arbeits- schutzbehörden usw.) der Nachweis erbracht werden, dass bei Abweichungen von den vorgeschriebenen Anforderungen durch andere entsprechende Maß- nahmen das gleiche Sicherheitsniveau erreicht wird. Die folgenden Institutionen fungieren als DVGW-Sachverständigenstellen für industrielle Gasverwendung: Gaswärme-Institut e.V. Essen (GWI), Hafenstraße 101, 45356 Essen DVGW-Forschungsstelle am Engler-Bunte-Institut der Universität Karlsruhe(TH), Engler-Bunte-Ring 1, 76131 Karlsruhe Betriebsforschungsinstitut-VDEh-Institut für angewandte Forschung GmbH, Sohnstraße 65, 40237 Düsseldorf Deutsches Brennstoffinstitut GmbH, Halsbrücker Straße 34, 09599 Freiberg TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg e.V., Am Grauen Stein, 51101 Köln TÜV Bayern Hessen Sachsen Südwest e.V., Westendstraße 199, 80674 3223/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Arbeiten an Gasanlagen-Anforderungsprofil an Personen Arbeiten eines Unkundigen an einer Thermoprozessanlage würden sowohl für die betreffende Person als auch für die Umgebung eine Gefährdung bedeuten. Des- halb schreiben die DIN EN 746, die Unfallverhütungsvorschriften und das Techn. Regelwerk Gas des DVGW eine nach Gefährdung abgestufte Qualifikationsan- forderung für Personen vor, die mit Arbeiten an Thermoprozessanlagen beauftragt sind. Dabei unterscheidet man entsprechend dem Anforderungsprofil.  Sachverständige  Sachkundige  Fachkräfte  unterwiesene Personen Die Begriffe sind in den Unfallverhütungsvorschriften und in den DVGW-Arbeits- blättern definiert. Nach der DVGW Gas-Information Nr. 10, Ausgabe 08/99, sowie dem DVGW-Arbeitsblatt G 600 (DVGW-TRGI ’86/’96; Fußnote 5) können Industrie- betriebe fachkundiges eigenes Personal für die Durchführung von Instandhaltungs- arbeiten an Gasanlagen auf Werkgelände und im Bereich industrieller Gasverwen- dung einsetzen, wenn die entsprechende Qualifikation nachgewiesen werden kann. Hierüber muss Einvernehmen m. d. Gasversorgungsunternehmen erzielt werden. 3224/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.1 Gasverteilungssystem Das Gasverteilungssystem muss auf Dichtheit und Innendruckfestigkeit geprüft sein. Der Prüfdruck muss mindestens das 1,5 fache des höchsten Betriebsdruckes, mindestens jedoch 50 mbar betragen. Durchführung und Intervalle der Eignungsprüfung müssen in der Betriebsanleitung beschrieben sein. Leitungen müssen leicht als Gasleitungen erkennbar sein. Können sich Flammenrückschläge ereignen, so müssen Flammen- sperren bzw. Explosionsentlastungseinrichtungen eingebaut sein. Abblase- und Entspannungsleitungen an Überdruck- oder Druckent- lastungsventilen müssen derart verlegt sein, dass das Gas in eine ungefährdete Umgebung entweichen kann. 1905/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.1 Gasverteilungssystem Materialauswahl z. B. nach DIN EN 10208. Leitungen müssen entgast, durchlüftet und gereinigt werden können. Zur Spülung müssen geeignete Auslassstutzen vorhanden sein. Gewindeverbindungen nur zulässig bei: Betriebsdruck 100 mbar bis Durchmesser DN 80 Betriebsdruck 2 bar bis Durchmesser DN 50 Betriebsdruck 5 bar bis Durchmesser DN 25 Bei Betriebsdrücken > 5 bar und/oder Durchmesser > DN 80 Flansch- oder Schweißverbindungen erforderlich. Die Anzahl der Verbindungen muss so gering wie möglich sein. In unbelüfteten Räumen sind nur geschweißte Verbindungen zulässig. Dichtungen müssen asbestfrei sein. Unterbrochene Leitungen müssen mit Stopfen, Kappen oder Blindflanschen aus metallenen Werkstoffen verschlossen sein. 1904/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Gaszuführung an einem Abhitzekessel 2880/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Gummi-Schläuche An beweglichen Rohrbrennern (z. B. für die Gesenkanwärmung in Schmieden) können Gummi-Schläuche nach DIN EN 559 und DIN 8541 Teil 2 eingesetzt werden. Ihre Außenschicht muss farblich gekennzeichnet sein, für Erdgas mit der Kennfarbe Orange. Der Einsatz von artfremden Materialien wie Luft- und Wasserschläuchen ist ausgeschlossen. 3228/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Schläuche und Kompensatoren Metallschläuche und Kompensatoren sind flexible Komponenten des Rohrleitungssystems, die bevorzugt zur Verteilung von Gas- und Luftströmen zwischen Hauptleitung und Verbrauchsstelle (Gasbrenner) eingesetzt werden. Sie müssen für folgende Anforderungen geeignet sein: Spannungsfreie und damit sichere Installation von Gas- oder Luftleitungen axiale oder seitliche Dehnungsaufnahme Abbau allseitiger Schwingungen 3227/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Abblase- und Entspannungsleitungen Die bisherige Forderung, das Gas mit Abblase- und Entspannungsleitungen an Überdruck- oder Druckentlastungsventilen über Dach abzuleiten, besteht nicht mehr. Das Gas kann in eine ungefährdete Umgebung ausströmen, wenn folgende Faktoren beachtet werden: Verpuffungsgefahr Entflammungsgefahr Verhütung einer Rückströmung in die Verbrennungsluftleitungen Verhütung eines Eindringens in Abzüge und Schächte Dichteverhältnis Gas/Luft (Luft = 1) 3226/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Schnellverschlusskupplungen Leitungssysteme mit Schnellverschlusskupplungen dürfen nur von Personen betrieben werden, die in folgende Aufgaben eingewiesen wurden: Auslegung des Leitungssystems im Bereich der Thermoprozessanlage bis zur Absperreinrichtung Durchführung der Sichtprüfung auf einwandfreien Zustand sowie der Dichtheitsprüfung des Leitungssystems Handhabung der Schnellverschlusskupplung Handhabung der Schutzkappen/Schutznippel sowie der zugehörigen Sicherheitseinrichtung Maßnahmen bei Außerbetriebnahme der Thermoprozessanlage 3229/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Explosionsentlastungseinrichtung 1907/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.2 Zwingend vorgeschriebene Einrichtungen Handbetätigtes Absperrventil in Strömungsrichtung vor dem ersten Stellglied der Anlage Filter unmittelbar hinter dem ersten handbetätigten Absperrventil Zwei in Reihe geschaltete Sicherheitsabsperrventile der Klasse A (nach DIN EN 161) vor jedem Brenner oder jeder Brennergruppe Gasdruckregler (nach DIN EN 88), wenn für fachgerechte Regelung von Druck und Menge des Gasflußes erforderlich. Ist die nachgeschaltete Ausrüstung nicht vordruckfest, so müssen - ein Überdrucksicherheitsabsperrventil (vor dem Druckregler eingebaut) und - ein Sicherheitsabblaseventil (hinter dem Druckregler eingebaut) vorgesehen werden.Beide Ventile dürfen in einer Armatur integriert sein. Strömungs- und Druckwächter für Luft und Gas Zündsystem Einzelne handbetätigte Absperrventile für Brenner, wenn diese innerhalb einer Brennergruppe unabhängig voneinander gezündet werden.Bei Brennerleistungen <10 kW genügt ein Absperrventil je Brennergruppe. 1900/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Sicherheitsabblaseventil (SBV) Es baut kurzzeitig auftretende Druckstöße in Regelstrecken ab (verursacht z.B: durch Brenner, die auf große Leistungen schalten, oder durch den Taktbetrieb der Brenner), um ein ungewolltes Ansprechen des Sicherheitsabsperrventils (SAV) zu verhindern. Beim Ansprechen des Überdrucks- oder Abblaseventils kann das austretende Gas über die Abblase- oder Entspannungsleitung in eine ungefährliche Umgebung geleitet werden. Eine Überwachungseinrichtung für Leckgasmengen empfiehlt sich für Sicherheitsabblaseeinrichtungen (SBV) aufgrund folgender Vorteile: Sie zeigt Abblasevorgänge an vereinfacht die Kontrolle des Ansprechverhaltens erleichtert die Sollwerteinstellung des Überdrucksicherheitsabsperrventils 3230/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.2.3 Sicherheitsabsperrventile Die Gasleitung zu jedem Brenner oder jeder Brennergruppe muss durch zwei in Reihe geschaltete Ventile der Klasse A abgesichert sein. Für Brennerleistungen < 120 kW sind jedoch zulässig  zwei Ventile der Klasse B  für Brenner ohne Gebläse zwei Ventile der Klasse C  für handbetätigte Brenner ohne Gebläse thermo- elektrische Zündsicherung nach DIN EN 125 Für Brennerleistungen > 1.200 kW müssen die Ventile mit einer Dichtheitskontrolleinrichtung ausgerüstet sein. Bei Brennergruppen darf das Absperrventil jedes Einzel- brenners als eines der beiden Ventile gelten, wenn es min. der gleichen Güteklasse entspricht. 1901/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.2.3 Sicherheitsabsperrventile Gefährdungssituationen mit Abschaltwirkung der gesamten Anlage oder unabhängiger Zonen: ungenügende Gasströmung (Gasmangel) Gasdruckanstieg über die Sicherheitsgrenze ungenügende Luftströmung (Luftmangel) Temperaturüberschreitung in der Anlage Fehlfunktion der Abgasführung Ausfall der Stromversorgung 1920/01

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Gas-Sicherheits- und Regelstrecke bei Einzelbrennern 3055/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Gas-Sicherheits- und Regelstrecke bei Brennergruppen 3056/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Gas-Regelstrecke an einem Textil-Trockner 1902/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Gas-Regelstrecke an einem Tunnelofen 0841/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Gas-Regelstrecke an einem Haubenglühofen 1903/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Varianten der Dichtheitskontrolle Zwischenentlüftung durch stromlos offenes Ventil (alle Ventile mit Endschalter) Mit Druckwächter Mit Dichtheitskontroll- einrichtung 3057/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Dichtheitskontrolleinrichtung für Gasverteilungssystem 1906/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.3.2 Vorspülung d. Brennkammer Die Vorbelüftungsphase muss vor Brenneranlauf sicher- stellen,dass in der Brennkammer/dem Nutzraum und in der Abgasanlage kein brennbares Gemisch vorhanden ist. Nach einer Störabschaltung muss der Wiederanlauf immer mit einer Vorspülung beginnen (Ausnahme möglich). Die Vorspülung hat mit mindestens 25 % der dem Brenner bei max. Wärmeleistung zugeführten Luftmenge zu erfolgen. Im Regelfall sind fünf vollständige Luftwechsel ausreichend. Dauer und Durchführung der Vorspülung müssen vom Hersteller in der Betriebsanleitung erläutert werden. 1908/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.3.2 Vorspülung d. Brennkammer Auf eine Vorbelüftung darf verzichtet werden (sowohl bei Anlauf als auch nach einer Störabschaltung),  wenn freier Sauerstoff gefährdend wirken oder die Anlage oder die Produktqualität beeinträchtigen kann.In diesen Fällen ist die Anlage jedoch mit 2 Sicherheitsabsperrventilen der Klasse A (DIN EN 161) und einer Dichtheitskontrolleinrichtung auszurüsten.  wenn sichergestellt ist, dass in der Brennkammer eine Temperatur > 750 ºC herrscht. 1909/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Prüfmerkmale vor Freigabe der Brennstoffzufuhr richtiger Gasdruck Dichtheit der Sicherheitsabsperrventile ausreichende Luftströmung Funktionsfähigkeit der Steuer- und Sicherheitseinrichtungen für Thermoprozess, z. B. in Bezug auf die Prozesstemperatur oder Abgasführung 3232/01

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.2.6 Zündsystem Erfolgt die Gasversorgung des Zündbrenners in Strömungsrichtung vor dem Gasdruckregler des Hauptbrenners, so ist der Zündbrenner mit einem Gasdruckregler nach 5.2.2.4 auszurüsten. Hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen sind Zündbrenner wie Hauptbrenner nach 5.2.2.1 bis 5.2.2.4 auszurüsten. Bei automatisch betriebenen Anlagen muss die Direkt- Zündeinrichtung oder die Kombination von Zündeinrichtung und Zündbrenner integrierter Bestandteil des Hauptbrennersystems sein. Bei handgesteuerten Einrichtungen muss die Zündeinrichtung eine eindeutige, unveränderlich festliegende Stellung zum Hauptbrenner haben. Konstruktion und Anforderung müssen gewährleisten, dass die Zündflamme jederzeit stabil brennt und die Hauptflamme sicher zündet. 1910/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Hochgeschwindigkeitsbrenner direkt gezündet 0013/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Vollgemischbrenner mit Zündbrenner 0240/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Sicherheitszeiten für Gebläsebrenner DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.5.2.4.3, Sicherheitszeiten für Gebläsebrenner und Brenner mit mechanischer Verbrennungsluftzuführung 1911/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Flammenüberwachung-Problemstellung 1474/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Flammenüberwachung 0687/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.6 Flammenüberwachungseinrichtung Niedertemperaturanlagen (Arbeitstemperatur < 750 °C) Bei einem Brenner ist eine Flammenüberwachung erforderlich. Bei mehreren Brennern ist eine Flammenüberwachung für jeden Brenner erforderlich. Die Ausrüstung von nur einem Brenner mit einer dauernd wirkenden Flammenüberwachung ist zulässig wenn, ein stabiles Brennverhalten über den gesamten Regelbereich gewährleistet ist. alle Brenner an dieselbe Gas/Luft- Verhältnisregelung angeschlossen sind. die Brenneranordnung eine sichere Zündung der Nebenbrenner erlaubt. keine Ein/Aus-Steuerung der Brenner erfolgt. 1912/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.6 Flammenüberwachungseinrichtung Hochtemperaturanlagen (Arbeitstemperatur > 750 °C) Eine Flammenüberwachung muss während des Anheizvorganges durch Flammenüberwachungseinrichtungen oder unterwiesenes Personal erfolgen. Angabe der Anheizzeit in der Betriebsanleitung. Der Einsatz von unterwiesenem Personal ist nur dann zulässig, wenn es unverzüglich steuernd eingreifen kann. Kann die Wandtemperatur des Nutzraumes innerhalb einer Stunde unter 750 °C absinken, dann muss die Anlage mit einer akustischen Warneinrichtung mit sichtbarer Anzeige ausgerüstet sein. 1913/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Gasbrenner mit UV-Flammenüberwachung 1916/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Gasbrenner mit Ionisations-Flammenüberwachung 1915/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Rekuperatorbrenner mit Zünd- und Flammenüberwachungseinrichtung 0824/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.6.4 Flammenüber-wachungseinrichtung für freibrennende Brenner > 50 kW Wärmeleistung ist Flammenüberwachungseinrichtung erforderlich. < 50 kW Wärmeleistung darf Flammenüberwachung durch geschultes Personal erfolgen, wenn Flamme vom Arbeitsplatz. wahrnehmbar Ist dies nicht der Fall, muss eine Flammenüberwachungseinrichtung eingebaut sein. Abweichende Sicherheitseinrichtungen sind möglich, wenn dies aus Prozessgründen erforderlich ist und eine automatische Brennerabschaltung mit Warnsignal bewirkt wird. 1917/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Anwärmbrenner für Gießtiegel 0745/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Langbrenner zur Blecherwärmung (> 50 kW) mit UV-Flammenüberwachung 1918/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Thermoelektrische Zündsicherung (DIN EN 125) Durch Flammeneinwirkung auf ein Thermoelement entsteht eine elek-tromotorische Kraft (EMK). Sie dient dazu, die Gaszufuhr zum Hauptbrenner (bei Direktzündung) oder zum Hauptbrenner und zum Zündbrenner offen zu halten und nach dem Erlöschen der überwachten Flamme mindestens die Gaszufuhr zum Hauptbrenner abzusperren. Das System benötigt längere Sicherheitszeiten. Höchstwert max. 60 s. Die Vorteile: einfacher und robuster Aufbau wenig Platzbedarf geringer Wartungsaufwand kein Bedarf an elektrischer Hilfsenergie Nach DIN EN 746 Teil 2, nur für handbetätigte Brenner ohne Gebläse (atmosphärische Brenner) mit Leistungen < 120 kW einsetzbar. 3232/03

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Pfannenfeuer > 50 (kW) mit thermoelektrischer Flammenüberwachung 3060/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Erdgas-Strahler in abgeschwenkter Position 2008/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Drehherdofen mit CE-Zeichen und Anlagenschild 3064/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen Kennzeichnung der Anlage Das Anlagenschild Thermoprozessanlagen, die vom Anwendungsbereich der DIN EN 746 Teil 2 erfasst werden, muss folgende Angaben erhalten: Name und Adresse des Herstellers CE-Zeichen und Baujahr Bezeichnung der Serie oder des Typs Seriennummer der Anlage (falls vorhanden) Produktionsleistung der Anlage Brennstoffart Nennwärmeleistung Drücke und Temperaturen der Brennstoff- und Luftversorgung Angaben zu den Hilfsenergien 3232/00

Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 6.2 Betriebsanleitung Beschreibung der Anlage z.B. Feuerungs- und Brennstoffführungssystem, Sicherheits- und Steuereinrichtungen Verfahren der Überprüfung z.B. regelmäßige Dichtheitsprüfung aller Leitungen mind. alle 5 Jahre. Dokumentation der Prüfungen Inbetriebnahme-, Anfahr-, Betriebs- und Abschaltverfahren z.B. Vorspülungsmaßnahmen, Anforderungen bei Stör- und Notabschaltungen sowie für einen danach erfolgenden Wiederanlauf Instandhaltungsverfahren z.B. Intervalle und Verfahrensabläufe für Sicherheitseinrichtungen Dokumentation z. B.Überarbeitung der Betriebsanleitung bei Anlagenänderung 1920/00

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