DB Kooperationslehrer (m/w) des Staatliches Schulamtes Albstadt

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 Präsentation transkript:

DB Kooperationslehrer (m/w) des Staatliches Schulamtes Albstadt 09. 07 1. Schullandschaft der Schule für Erziehungshilfe des Diasporahauses Bietenhausen Schule für Erziehungshilfe – Sonderpädagogischer Dienst – Vertiefte Kooperation - Außenklasse 2. Überprüfung / Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebots 3. Schüler (m/w) der Schule für Erziehungshilfe 4. Konzeptbausteine der Schule für Erziehungshilfe

Sonderpädagogischer Dienst: Sonderpädagogische Lehrkräfte unterstützen mit drei Deputatsstunden pro Woche Grundschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen und auch Realschulen. keine Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Ziel: Unterstützung für Schüler und Lehrer mit dem Ziel der Vermeidung von Umschulungen an die Schule für Erziehungshilfe Insgesamt 15 Deputatsstunden im SSA Albstadt; Erhöhung ist nicht vorgesehen. Konzept der Schwerpunktschulen Methoden: Unterrichtsbeobachtung, Beratungsgespräche, Diagnostik, Einzelförderung mit Schwerpunkt Sozial- und Arbeitsverhalten Mithilfe bei der Erstellung von Förderplänen, Kontaktanbahnung zu Jugendamt, Jugendhilfe, Therapeuten, Ärzten.

Vertiefte Kooperation Sonderschullehrer betreut einen Schüler oder mehrere Schüler (m/w) mit festgestelltem Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich an der Regelschule. derzeit ca. 50 inklusive Schüler an unserer Schule In der Regel drei Deputatsstunden wöchentlich pro festgestelltem Schüler Schüler bleiben in ihren Klassen integriert. Inhaltliche Arbeit sehr individuell am Bedarf des Kindes orientiert Gruppenbezogene Konzepte sind erfolgsversprechender als Einzelförderung und werden insgesamt favorisiert, d.h. es wird versucht, mehrere Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Schule, noch besser in einer Klasse, zusammenzufassen. Problem: Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf „verträgt“ eine Regelklasse? Wie viele Sonderpädagogen „verträgt“ eine Klasse?

Überprüfung / Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebots Antragstellung Die Regelschule oder die Eltern/Personensorgeberechtigten stellen einen Antrag zur Klärung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Der Antrag der Eltern ist formlos. Bei vorschulischen Einrichtungen: die aufnehmende Regelschule stellt diesen Antrag nach der Anmeldung des Kindes in der Regelschule. Ein Bericht der vorschulischen Einrichtung ist nicht notwendig. Schule/Kindergarten können auch ohne das Einverständnis der Eltern diesen Antrag stellen. Der Antrag wird an das Staatliche Schulamt Albstadt, Abt. Sonderschulen geschickt. Das Staatliche Schulamt Albstadt beauftragt einen Sonderschullehrer mit dieser Klärung.

Überprüfungsverfahren Hospitation im Unterricht Gespräch mit Regeleinrichtung (Klassenlehrer w/m, Schulleitung) Evt. Austausch mit bereits einbezogenen Unterstützungssystemen ( KJP, Therapie) Gespräch mit Personensorgeberechtigten und Klassenlehrer (m/w) bzw. Gruppenerzieher (m/w) und ggf. Schulleitung/Kindergartenleitung Bei geplanter Aufnahme in die Schule für Erziehungshilfe Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt Sonderpädagogisches Gutachten mit Empfehlung

Konsens: 1. Umschulung in eine Sonderschule 2. Sonderpädagogische Förderung an der Regelschule – Vertiefte Kooperation (inklusive Beschulung) 3. Keine sonderpädagogische Unterstützung Dissenz: Eltern sind nicht mit der Empfehlung einverstanden. Es wird keine Entscheidung gegen den Willen der Personensorgeberechtigten umgesetzt. Das Kind besucht weiter die von den Eltern gewünschte Schule. Das Staatliche Schulamt kann in einer solchen Situation eine sog. Bildungswegekonferenz einberufen, in der eine einvernehmliche Lösung angestrebt wird.

Welche Schüler werden von der Schule für Erziehungshilfe betreut? Schülerinnen und Schüler, die schulpflichtig sind und für die seitens der schulischen Fachbehörde, also dem SSA ein entsprechender Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich festgestellt wurde. Der Lernort kann dann die SfE oder die Regelschule sein. Bei einem Großteil der Schüler muss von traumatisierenden Erlebnissen und Erfahrungen ausgegangen werden.

Schüler der SfE zeigen folgende problematische Verhaltensweisen Unangemessenes Sozial- und Arbeitsverhalten Beziehungs- und Bindungsstörung Fehlende oder mangelhafte Impulskontrolle Ungesteuerte Affekte und Handlungen Innerer Rückzug – depressive Verstimmtheit Innere Unruhe, unbändiger Bewegungsdrang Konzentrations- und Leistungsstörungen wenig Ausdauer Motivationsschwächen Mangelnder Selbstwert / wenig Ich-Stärke Wahrnehmungsproblem Delinquentes und grenzüberschreitendes Verhalten Neigung zu Suchtverhalten Verwahrlosung, auch innere Verwahrlosung Fehlendes Einfühlungsvermögen in sozialen Situationen

Mögliche familiärer Bedingungshintergründe Suchtkrankheiten materielle Not fehlende Erziehungskompetenz Gewalt, Missbrauch Unzureichende emotionale Zuwendung und Versorgung Verlusterfahrungen psychische Erkrankungen

Konzeptbausteine der Schule für Erziehungshilfe 1. Klassenlehrerprinzip – Beziehungsarbeit 2. Kleine Klassen: Klassengröße 6 – 12 SchülerInnen - mehr Aufmerksamkeit und Zuwendung - handlungsorientierte Lernangebote - Hilfen zur Bearbeitung und Klärung von Konflikten - Erfolgserlebnisse vermitteln, Ansetzen an den Stärken der Schüler Team-teaching: Doppelbesetzungen abhängig von Klassengröße und Klassenzusammensetzung 4. Beschulung nach dem Bildungsplan der Schule für Erziehungshilfe und der Grund- und Hauptschule

5. Keine Ziffernnoten in der Grundschule – Zeugnisberichte, Zeugnisbriefe 6. Regelmäßige Projektzeiten in der Hauptschule 7. Sportprofil mit zahlreichen Angeboten zur Förderung der Bewegungsfreude 8. Gemeinsamer Morgenbeginn in der Hauptschule mit Präsentation eines Unterrichtsprojektes, Vorlesen, Singen, Quiz, 9. Sehr differenziertes, individualisierendes Vorgehen im Unterricht – Tages-/ Wochenpläne

10. Sehr stark handlungsorientiertes Lernen – erlebnispädagogische Aktivitäten 11. Aufsuchen außerschulischer Lernorte (B: Feuerwehr, Kläranlage, Museen, Höhlen ) 12. Angebotsschule / Durchgangsschule – Vorbereitung und Planung von Rückschulungen 13. Intensive Kooperation mit Eltern und Jugendhilfe – Elternsprechtag, Elterntag, Elternberatung 14. Kein Unterrichtsausfall

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit