BIO - LEBENSMITTEL lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte

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BIO - LEBENSMITTEL lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte Verwaltungsakademie Berlin Juni 2010 BIO - LEBENSMITTEL lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte oder BIO - LEBENSMITTEL erfolgreichste und nachhaltigste Marketing-Action der letzten Jahre?! Prof. Dr. W.-R. Stenzel - stenzel@vetmed.fu-berlin.de Institut für Lebensmittelhygiene - VPH - FB Veterinärmedizin, FU Berlin

BIO - im Focus der Medien neue Trend "Organic + Fair" TAZ-Photo dpa BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Gründe für den Erfolg von „BIO“ extensive Produktivitätssteigerung um Nahrungsmittelbedarf zu decken und Grad der Selbstversorgung in der EU zu erhöhen nicht mehr notwendig Überproduktion an Lebensmitteln in EU-Ländern Sättigung des (konventionellen) Marktsegmentes „Lebensmittel“ Verdrängungswettbewerb Entwicklung des ökologischen Landbaus massiv politisch forciert Mängel in Teilbereichen der Lebensmittelherstellung Skandalisierung von Mängeln in den Medien, Verunsicherung der Verbraucher Lifestyle „Genuss - Wellness“, mentale Kaufentscheidungen, Wahr- nehmung beeinflusst Genuss(fähigkeit), Image (..ist gesünder..“), verändertes Verständnis von „Natur“ BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

BIO-Siegel 3.633 Unternehmen 59.229 Produkten Stand 31. Mai 2010: 3.633 Unternehmen 59.229 Produkten verwendbar bis 01.07.2012 neue europäische ein-heitliche BIO-Siegel verpflichtend gültig ab Juli 2010 BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Kaufverhalten Quelle: Spiegel BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Kaufverhalten Quelle: Spiegel BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Verkaufsstätten von Bio-Lebensmitteln - 2006 BIO_Verwaltakad_Berlin_2010 TAZ · 13. Februar 2007

Biomarkt in Europa (2007) Umsatz: Deutschland: 5,3 Mrd. € (2008: 6,0 Mrd. €) - mit ca. ein Drittel des Gesamtmarkes - größter Bio-Markt Europa Vereinigte Königreich: 2,6 Mrd. € Frankreich: 1,9 Mrd. € Italien: 1,87 Mrd. € Marktanteile: Dänemark 5,3 % Österreich 5,0 % Schweiz 4,6 % Deutschland 3,0 % (2008: 3,5%) Pro-Kopf-Ausgaben pro Jahr: Dänen: 107 € Schweizer: 105 € Österreicher: 89 € Deutschen: 69 € (für 2009): 109 € BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Wirtschaftliche Bedeutung – Europa/Deutschland D: 2008: 19824 Betriebe mit 911385 ha, entspricht 5,4% LnF Europäische Spitzenreiter: Spanien Österreich Schweiz Liechtenstein Dänemark südosteuropäische Länder außereuropäische Länder: China, USA BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Wirtschaftliche Bedeutung - Deutschland 2009 Umsatzrückgang um 6% bei Bio-Produkten: betroffen: herkömmliche Lebensmitteleinzelhandel, Supermärkte, Discounter nahezu unveränder: Fachgeschäft, Naturkostladen (GfK) erhebliche regionale Unterschiede, Berlin - Hauptstadt des Bio-Booms auch in Berlin regionale Besonder-heiten BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Eigenmarken von Handelsketten sowie Großhändler Edeka, Neukauf, Marktkauf: Bio-Wertkost Globus: Terra Pura Metro, Real, Allkauf, Extra, Comet, Multi-Center, Kaufhof: Grünes Land Plus/Netto: BioBio, Aldi BioSonne, Lidl BIOTrend Rewe, Penny, HL, Minimal: Füllhorn Spar, Intermarché, Einkauf 24: Pro Natur Alnatura, denree, herzberger (Backwaren), kff (Fleisch), tegut...bio Tengelmann, Kaiser´s, A&P, Grosso, Magnet: Naturkind Neuform-Reformhaus: „Bioblatt“ BIO_Verwaltakad_Berlin_2010 11

Aktuelle Situation 91% aller Haushalte kauften mindestens einmal Bio-Produkte (2005) Anteil der Lebensmittelausgaben 2005 2,3% 2006 2,6% herausragende Rolle DISCOUNTER Käuferschicht: „Moderne Performer“ „Bürgerliche Mitte“, altersabhängig! „LOHAS“ steht für - Lifestyle of Health and Suitainability BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

LOHAS - Lifestyle of Health and Suitainability CSR: Corporate Social Responsibility karmakonsum.de/lohas_-_lifestyle-of-health-an... BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Aktueller Trend Produkte aus fairem Handel, die außerdem bio-zertifiziert sind, stellen für viele Erzeuger eine lohnenswerte Kombi-nation dar, da sie interessante Marktchancen bieten und ihrer Philosophie entsprechen BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

BIO-Lebensmittel - Historischer Abriss erste Hälfte des 19. Jh. Industrialisierung aller Lebensbereiche Liebig: Mineraldünger, Fleischextrakt, Backpulver Weck: Konservierung von Lebensmitteln Polarisierung der wirtschaftlichen Situation in Deutschland Anstieg der agrarischen Produktion zwischen 1873 und 1913 in Deutschland um 90 %. Mechanisierung der Landwirtschaft, -wissenschaftlich begründete Tier- zucht -Verwendung von industriell herge- stellten Düngemitteln Verschiebung in den Verzehrs- und Lebensgewohnheiten BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Entwicklung des ökologischen Landbaus bis dreißiger Jahre „Schattendasein“, Demeter / Eden Nachkriegszeit - Ende der 60iger Jahre: Produktivitätssteigerung um Nahrungsmittelbedarf zu decken und Grad der Selbstversorgung in der EG zu erhöhen, kaum Resonanz Ende der 60iger - 70iger Jahre: Umweltschutzgedanke (Rahel Carson, Anti-Atombewegung) ökolo-gischer Landbau zunehmend gefragt; interessierte Erzeuger/Ver-braucher schließen sich zusammen, entwickeln eigne Richtlinien 80iger Jahre: breiteres Interesse an (alternativen) Produktionsmethoden und deren Erzeugnissen 90iger Jahre, Jahrtausendwende: Ausweitung, Akzeptanz, Konsolidierungs- und Konzentrationspro-zess im Bereich des ökologischen Landbaus; erste rechtliche Empfehlungen: CAC, EU-VO BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

BIO-Lebensmittel - Historie - EDEN Fabrikantensohn Bruno Wilhelmi u. Mitstreiter suchen Weg „zurück zur Natur“ und gründen 1893/94 die Vegetarierkolonie „EDEN“ bei Oranienburg, (neuform®/Reformhaus®) Mai 1893 bei Oranienburg „Eden“ als Genossenschaft Obst/Gemüse für Vegetarier, Margarine, Brotaufstriche sogenanntes „Pflan-zenfleisch“, Aufbau eines Versandhandels Mitglieder der „gesunden Lebensweise“ verpflichtet, Alkohol- und Tabakver-bot, eigne Schule, eignes Kredit-Institut (erst 1947 aufgelöst!) Ambivalenz im Verhalten gegenüber Machthabern des 3. Reiches nach 2. Weltkrieg Einbindung in das damalige Wirtschaftssystem der DDR, 1972 endgültige Übernahme aller wirtschaftlichen Aktivitäten in Volkseigen-tum „Eden-Produkte“ leiten sich ab von der 1950 gegründete „Eden-Waren GmbH“, u.a. um den Namen in der damaligen Bundesrepublik zu schützen 1989 Hoffnung zu einem neuen Aufschwung; Verkauf an die Sandoz AG 1994 Umorientierung auf den Bau ökologischer Häuser/Senioren-Wohnanla- ge in Eden BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

BIO-Lebensmittel - Historie - DEMETER biologisch-dynamische Landwirtschaft von Rudolf Steiner „Geisteswissenschaftliche Grundlagen zum Gedeihen der Landwirt-schaft“ (1924) geprägt ältester biologisch-dynamisch wirtschaftender Betrieb in Deutschland 1928: Erhard Bartsch - promovierter Landwirt und Schüler Rudolf Steiners, Marienhöhe Bad Saarow "Er erwarb dieses Land ... nicht nur, weil es billig war. Zugleich wollte er beweisen, dass die biologisch - dynamische Anbauweise Erträge auch unter ungünstigen Bedingungen hervorbringt“ „Demeterhaus“ - Bad Saarow - wurde von Max Werner 1925 erbaut; Franziska zur Lipper erwarb es 1939 und stellte es der Demeter-Be- wegung zur Verfügung Ambivalenz in der Zeit des 3. Reiches (Hess) zu DDR-Zeiten durch ChristenGemeinschaft getragen BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Steiner und Demeter - anthroposophischer Ansatz Begründer: Rudolf Steiner, öster. Denker (1861-1925) bio-dynamische Lebensmittel - Arzneimittel Dogma: physische Leib des Menschen wird durch den Ätherleib gestaltet. Wenn sich der physische Leib der Gestaltung entzieht [„Krankheit“], muss der Ätherleib therapeutisch unterstützt werden Verhältnis von Leib, Seele und Geist zu Sub- stanzen und Kräften in Natur und Kosmos BIO_Verwaltakad_Berlin_2010 19

BIO-Lebensmittel - Historie - HOWARD England: organische Landwirtschaft (organic farming), Sir Albert Howard britischer Mykologe (*1873; † 1947) „Mein landwirtschaftliches Testament“ (1940) ursprünglich strikt chemisch orientiert, erkannte, dass die einheimi- sche Bevölkerung mit natürlicher Fruchtfolge ohne mineralische Düngung hohe Erträge erzielte 1905 „Reichsbotaniker der Indischen Regierung“ in Indore ohne Einsatz von Herbiziden/Pestiziden und mineralischen Dünger, ausschließlich unter Verwendung von Kompost; „Indore-Mischung“ Versuchsfelder blieben frei von Krankheiten. 1935 Rückkehr nach UK und geadelt gilt als Begründer/Pionier des „organic farming“ in UK BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

BIO-Lebensmittel - Historie - Rusch/Müller Begründer organisch-biologischen Landwirtschaft in der Schweiz und Österreich, Dr. Hans Peter Rusch und Dr. Hans u. Maria Müller betrachten Landwirtschaft aus naturwissenschaftlicher Sicht 1959 „Förderungsgemeinschaft für Gesundes Bauern-tum", (ORBI), Schwerpunkt des organisch-biologischen Landbaues in Österreich BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

BIO-Lebensmittel - Historie - BIOLAND vor 1951: Maria und H. Müller und Rusch entwickeln organisch-biologi- sche Anbaumethoden ab 1951: erste Kontakte zu Müller 1971: Gründung „bio gemüse e.V.“ in Honau 1974: „Dr. Müller bio-gemüse“ wird Warenzeichen der „Fördergemein- schaft organisch-biologischer Landbau e.V.“, Heiningen, 1976: „Bioland“ Warenzeichen 1979: „Bioland“ Vereinsnamen; Erzeugerrichtlinien 1982 Gründung LV Nordrhein-Westfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz/ - 1987: Saarland, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein/Hamburg BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

BIO-Lebensmittel - Historie - Bioland 1987: „Bioland - Verband für organisch-biologischen Landbau e.V.“ 1988: Bildung eines Dachverbandes „Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau“ (AGÖL) 1991: EG VO 1992(1991) für pflanzliche Lebensmittel 1992: Gründung LV Brandenburg; EG-VO schützt „Bio-Produkte“ 1993: Bundesebene: Landbau, Verarbeitung/Warenzeichen, Verwal- tung, Finanzen/Recht, Öffentlichkeitsarbeit 1998: Gründung Bioland Verlags GmbH, Fachzeitschrift „bioland“, Bio Service GmbH LV Hessen fusioniert mit Sachsen-Anhalt, Thüringen 2000: tierische Lebensmittel in der EG-VO 2002: Bioland durch IFOAM akkreditiert, Gründung Bioland-Regional- gruppe in Sachsen; Bildung „Bund Ökologische Lebensmittel- wirtschaft“ (BÖLW) 2006: Gründung Regionalbüro Mecklenburg-Vorpommern BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Weitere private Bio-Verbände mit spezifischen Anforderun-gen und eigenem Label ÖKOSIEGEL BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Weitergehende Anforderungen privater BIO-Label BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Weitergehende Anforderungen privater BIO-Label - DEMETER BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Irreführung/Täuschung Lebensmittelsicherheit Ziele des Lebensmittelrechts VERBRAUCHERSCHUTZ Rückverfolgbarkeit Irreführung/Täuschung Lebensmittelsicherheit Lebensmittel „SCHUTZ“ Lebensmittel „SICHERHEITSRECHT“ - Hygienerecht - Lebensmittel „TÄUSCHUNGSRECHT“ Verantwortung für die Umsetzung: LEBENSMITTELHERSTELLER BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Allgemeine Grundsätze des EG - Lebensmittelrechtes 1. - LEBENSMITTELSICHERHEIT i.S. Gesundheitsschutz 2. - VERBRAUCHERSCHUTZ i.S. Irreführung/Täuschung berücksichtigt nicht nur engsten Sinn: Kennzeichnung sondern auch bestimmte qualitative Aspekte der Lebensmittelgewinnung/ -herstellung auf allen Stufen der Gewinnung/-Be- und Verarbeitung BIO-LEBENSMITTEL - bei gleichzeitiger Sicherung eines fairen Wettbewerbes - ungehinderten Warenaustausches innerhalb des EG - Berücksichtigung des aufgeklärten Verbrauchers BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Lebensmittelbegriff: BIO-Lebensmittel Definition „Lebensmittel“ EU-VO 178/2002 umgesetzt im §2 des LFGB Lebensmittel sind i. S. Art. 2 der VO (EG) Nr. 178/2002 … alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Zu "Lebensmitteln" zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe - einschließlich Wasser -, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden. BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Allgemeine lebensmittelrechtliche Prinzipien gemäß LFGB Vorsorge-Prinzip Gesundheitsschutz / Lebensmittelsicherheit § 5 LFGB Schutz-Prinzip Täuschung / Irreführung § 11 LFGB BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Lebensmittelqualität Herstellung von Lebensmitteln: Lebensmittelqualität Prozessqualität Lebensmittelqualität Produktqualität LEBENSMITTELKATEGORIEN BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Lebensmittelqualität: Prozessqualität und Produktqualität Bildung, Gewinnung, Be- und Verarbeitung Produktqualität hygienische Qualität konstitutionelle Qualität Kennzeichnung sensorische Qualität ernährungsphysiologische Qualität Eignungs-/Gebrauchswert BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Lebensmittelkategorien - unter dem Aspekte der Prozessqualität Traditionelle Lebensmittel VO (EG) Nr. 853/2004 Funktionelle Lebensmittel Ökologische Lebensmittel VO (EG) Nr. 834/2007 VO (EG) Nr. 889/2008 VO (EG) Nr. 967/2008 VO (EG) Nr. 1235/2008 VO (EG) Nr. 1254/2008 VO (EG) Nr. 710/2009 Novel food VO (EG) Nr. 258/2002 Gentechnisch veränderte Lebensmittel VO (EG) Nr. 1829/2003 VO (EG) Nr. 1830/2003 VO (EG) Nr. 178/2002 sowie VO (EG) Nr. 882/2004 gelten übergreifend ÖkoKennzG 12.10.2001 ÖkoKennzV0 06.02.2002 Öko-LandbauG 12.08.2005 ÖkoKennzVEÄV 01.01.2006 BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

EG – Lebensmittelrecht – Ökologische Erzeugnisse Für ökologische Erzeugnisse galt bisher VO (EG) Nr. 2092/1991, zum 01.01.2009 ersetzt durch: VO (EG) Nr. 834/2007 DES RATES vom 28. Juni 2007 über die öko-logische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökolo-gischen/ biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der VO (EWG) Nr. 2092/91 VO (EG) Nr. 889/2008 DER KOMMISSION vom 5. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur VO (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen /biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle VO (EG) Nr. 1235/2008 DER KOMMISSION vom 8. Dezember 2008 mit Durchführungsvorschriften zur VO (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologi-schen Erzeugnissen aus Drittländern BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

EG – Lebensmittelrecht – Ökologische Erzeugnisse VO (EG) Nr. 1254/2008 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2008 zur Änderung VO (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur VO (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produk-tion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle (Hefen) VO (EG) Nr. 710/2009 DER KOMMISSION vom 5. August 2009 zur Än-derung VO (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur VO (EG) Nr. 834/2007 des Rates im Hinblick auf Durchführungsvorschriften für die Produktion von Tieren und Meeresalgen in ökologischer/biologi-scher Aquakultur in Vorbereitung „Wein“ Regelungen ORWINE Projekt: EU-VO für die biologische Weinbereitung BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

EG – Lebensmittelrecht in den Rechtsvorschriften nicht erfasst: Aspekte der Regelung der Gemeinschaftsverpflegung wie Restaurants, Mensen, Catering-Unternehmen Mitgliedstaaten regeln diesen Sektor national, bis Ende 2011 überprüft werden soll (Öko-LandbauVO hier: §6) Kosmetika und Textilien fallen ausdrücklich nicht in den Geltungsbereich der EU -Verordnung über die biologische Produktion auf nationaler Ebene geregelt BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Ökologische Erzeugnisse: VO (EG) Nr. 834/2007 … umfassen folgende Erzeugnisse der Landwirtschaft, einschließlich der Aqua- kultur: a) lebende oder unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, b) verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als Lebens- mittel bestimmt sind, c) Futtermittel, d) vegetatives Vermehrungsmaterial, Saatgut Erzeugnisse der Jagd und der Fischerei wild lebender Tiere gelten nicht als aus ökologischer/biologischer Produktion stammend VO gilt auch für als Lebens- oder Futtermittel verwendete Hefen BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Grundsätze ökologischer Produktion und Lebensmittelherstellung „ganzheitliches Bewirtschaftungssystem“ restriktive Anwendung von Dünge-, Pflanzenschutz- und prophylak- tischen Tierarzneimitteln Bestrahlungsverbot für Lebensmittel Verbot der Verwendung gentechnisch veränderter Organismen in ökologisch hergestellten Lebensmittel; 0.9%-Regelung gilt Vornahme von Risikobewertungen restriktiver Einsatz von Zusatzstoffen bei der Be- und Verarbeitung; Positivlisten restriktiver Einsatz bestimmter Technologien zusammengesetzte Lebensmittel: >95% der Zutaten müssen Kriterien der VO erfüllen Begrifflichkeit „Bio/Öko“ für Lebensmittel ist in der EG geschützt und stellt Alleinstellungsmerkmal für Erzeugnisse dar, die der VO entspre-chen BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Arzneimitteleinsatz nach VO (EG) 834/2007 präventiver Einsatz von chemisch-synthetischen allopathischen Me- dikamenten ist untersagt Vorrang bei der Behandlung haben phytotherapeutische und homö- opathische Präparate sowie erlaubte Mineralstoffe und Spurenelemente Verbot von Wachstums- und Leistungsförderern sowie von Hormo- nen und hormonähnlichen Stoffen zur Kontrolle der Fortpflanzung Allopathie spezieller Zweig der Schulmedizin, Art der Krankheitsbehandlung, bei der die Krankheitsursache bekämpfende Mittel angewandt werden, Gegensatz → Homöopathie Brunstinduktion mit homöopathischen Mitteln möglich Beschränkung der Anzahl der Behandlungen und Wartezeiten Behandlungen von Tieren, Gebäuden oder Vorrichtungen durch den Tierarzt soweit dies gesetzlich geregelt ist, einschließlich Impfungen BIO_Verwaltakad_Berlin_2010 39

Arzneimitteleinsatz nach EU VO Nr. 834/2007 Krankheitsvorsorge beruht in der ökologischen Tierhaltung vor allem auf vorbeugenden Maßnahmen: Wahl geeigneter Rassen und Zuchtlinien Anwendung tiergerechter Haltungsverfahren Verfütterung hochwertiger Futtermittel Gewährung von Auslauf/Weidegang zur Förderung der Immunabwehr Bei Erarbeitung der EU-Öko-Verordnung wurde auf diese privatrechtlichen Standards der Ökoverbände zurückgegriffen. Eine weitere Ausnahme wird im Öko-Landbau auch für die Parasitenbekämpfung gemacht: Da es zurzeit keine bekannten alternativen Mittel gibt, dürfen bei Parasitenbefall auch konventionelle Mittel angewendet werden.   Gewährleistung angemessener Besatzdichten BIO_Verwaltakad_Berlin_2010 40

Einsatz von Phytotherapie und Homöopathie in der ökologischen Landwirtschaft Ja Nein Keine Angabe BIO_Verwaltakad_Berlin_2010 Rössler, 2010 41

Gründe für den Einsatz von Homöopathika und Phytotherapeutika Wirksamkeit keine Wartezeiten keine Rückstände kostengünstig Verbandsrichtlinien Wirksamkeit testen andere Gründe keine Angabe Häufigkeit der Nennungen in Prozent Phytotherapie Homöopathie BIO_Verwaltakad_Berlin_2010 Rössler, 2010 42

Erlaubte Mineralstoffe/ Spurenelemente/PSM (Beispiele) - unraffiniertes Meersalz - rohes Steinsalz - Natriumsulfat, -carbonat, -bicarbonat, -chlorid - Algenkalk - Schalen von Wassertieren - Calciumcarbonat, - lactat, -gluconat Schwefel: Natriumsulfat Phosphor/Magnesium aus Knochen ausgefällte Phosphate Calciumjodat, Kaliumiodid Eisen (II)-carbonat, -(II)-sul-fat, -(III)-oxid Pflanzenstärkungsmittel unter: www.bvl.bund.de/pstmzst PSM (Stand Mai 2010) unter: www.bvl.bund.de/infopsm BIO_Verwaltakad_Berlin_2010 43

erlaubte Futterzusatzstoffe Vitamine/Provitamine (RL 70/524 EWG) möglichst natürlicher Weise in Futtermitteln enthalten naturidentische synthetische Vitamine, die nur für Mono- gastriden bestimmt sind Enzyme (RL 70/524 EWG) Mikroorganismen (RL 70/524 EWG) Ist richtlinie über für fm zugelassene zusatzstoffe Enzyme: z.B. phytase zur spaltung von phosporverbindungen bei gefl MO als Probiotika BIO_Verwaltakad_Berlin_2010 44

Zugelassene konservative medizinische Behandlungen Nur wenn es i. S. der Vermeidung von Leiden und Qualen des Tieres unumgänglich ist und mit den vorher genannten Mitteln nicht wirksam behandelt werden kann Behandlungen sind zu dokumentieren, behandelte Tiere bzw. Tiergrup- pen müssen eindeutig gekennzeichnet Die Wartezeit muss gegenüber der gesetzlichen Wartezeit verdoppelt werden, mindestens aber 48 h mehr als drei (konservative) Behandlungen pro Jahr unzulässig  Produkte dürfen nicht mehr als Ökoerzeugnisse verkauft werden. 3x pro Jahr mit allopathischen AM, bevor Tiere wieder Umstellungszeit durchlaufen müssen Tiere < 1h, nur 1x pro Jahr Betäubungslose kastration ferkel bis ende 2011 ausgenommen: Impfungen/Parasiten- bzw. Seuchenbekämpfungsmaß- nahmen BIO_Verwaltakad_Berlin_2010 45

Tierart und Nutzungsrichtung Umstellungszeiten: Tierische Erzeugnisse Tierart und Nutzungsrichtung Umstellungszeit Rinder zur Fleischerzeugung 12 Monate (Tiere, die zum Schlachtzeitpunkt älter als 16 Monate sind), mind. jedoch ¾ der Lebenszeit (Tiere die zum Schlachtzeitpunkt jünger sind als 16 Monate) Schweine sowie Kleinwiederkäuer (Schafe, Ziegen) zur Fleischerzeugung 6 Monate Milch erzeugende Tiere (z.B. Milchkühe, Milchschafe, Milchziegen) Geflügel zur Fleischerzeugung 10 Wochen (Einstallung mit 3 Tagen) Geflügel zur Eiererzeugung (Legehennen) 6 Wochen 46

Umstellungszeiten: Landwirtschaftliche Erzeugnisse Pflanzen einschließlich Futterflächen: mind. 2 Jahre vor Aussaat, mehrjährigen Kulturen min. 3 Jahre vor der ersten Ernte Umstellungsware: nach 12 monatiger Einhaltung der Vorschriften zugepachtet/gekauft Flächen, so läuft für diese Flächen die Umstel-lungszeit ab der Zugangsdatum betrifft dies Ackerschläge, so dürfen auf diesen Flächen nicht die gleichen Kulturen angebaut werden wie auf den anerkannten Flächen des Betriebes Produktionen für den Eigenbedarf unterliegen diesen Richtlinien, ausgenommen jedoch z.B. der Hausgarten für den Eigenbedarf . Biovermarktung aus dem Hausgarten (z.B. Kräuter für Frischkäse o.ä.) ist nicht möglich 47

Tierart und Nutzungsrichtung Umstellungszeiten Tierart und Nutzungsrichtung Umstellungszeit Rinder zur Fleischerzeugung 12 Mon. (Tiere, die zum Schlachtzeitpunkt älter als 16 Mon. sind), mind. jedoch ¾ der Lebenszeit (Tiere die zum Schlachtzeit-punkt jünger sind als 16 Mon.) Schweine sowie Kleinwiederkäuer (Schafe, Ziegen) Fleischerzeugung 6 Mon. Milch erzeugende Tiere (Kühe, Schafe, Ziegen) Geflügel zur Fleischerzeugung 10 Wo. (Einstallung mit 3 Tagen) Geflügel zur Eiererzeugung (Legehennen) 6 Wo. 48

Herstellung verarbeiteter Lebensmittel Allgemeine Vorschriften für die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel - Herstellung verarbeiteter ökologischer/biologischer Lebensmittel muss räumlich oder zeitlich getrennt von jener nichtökologischer/ nicht-biologischer Lebensmittel erfolgen - die Zusammensetzung verarbeiteter ökologischer/biologischer Lebens-mittel gilt: a) Erzeugnis wird überwiegend aus Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs hergestellt; werden hinzu gefügtes Wasser und Kochsalz nicht berücksichtigt. b) nur Zusatzstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe, Aromastoffe, Wasser, Salz, Zubereitungen aus Mikroorganismen, Enzymen, Mineralstoffe, Spurenelemente, Vitamine, Aminosäuren, Mikronährstoffe in Lebens-mitteln, verwendet werden, die für die Verwendung in der ökologi-schen/biologischen Produktion zugelassen sind BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Herstellung verarbeiteter Lebensmittel - nichtökologische/nichtbiologische landwirtschaftliche Zutaten dürfen nur verwendet werden, wenn sie für die Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion zugelassen worden sind - eine ökologische/biologische Zutat darf nicht zusammen mit der gleichen nichtökologischen/nichtbiologischen oder während der Umstellung erzeugten Zutat vorkommen (Vermischungsverbot) - Stoffe und Verfahren, die bei der Verarbeitung und Lagerung ökologischer/ biologischer Lebensmittel verloren gegangene Eigenschaften wiederherstellen oder das Ergebnis nachlässiger Verarbeitung korrigieren oder anderweitig in Bezug auf die tatsächliche Beschaffenheit dieser Erzeugnisse irreführend sein könnten, dürfen nicht verwendet werden BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Kennzeichnung Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische/bio-logische Produktion wenn in der Etikettierung/Werbung ein Erzeugnis, seine Zutaten mit Bezeichnungen versehen werden, die dem Käufer den Eindruck ver-mitteln, dass das Erzeugnis, seine Bestandteile nach den Vorschriften dieser VO gewonnen wurden es dürfen die Bezeichnungen/Verkleinerungsformen wie „Bio-“ und „Öko-“, allein oder kombiniert, bei der Kennzeichnung und Werbung nur verwendet werden, wenn diese Erzeugnisse mit dieser VO in Ein-klang stehen bei der Kennzeichnung von lebenden oder unverarbeiteten landwirt-schaftlichen Erzeugnissen und Werbung dürfen Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion nur dann verwendet werden, wenn alle Bestandteile dieses Erzeugnisses im Einklang mit dieser VO stehen BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Kennzeichnung auf EU-Ebene - Logo Für in der EU hergestellte Bio-Produkte ist zusätzlich dieses Kennzeichen verwendet werden. Ab 1.7.2010 verbindlich Bedingungen für die Verwendung: nur für vorverpackte Produkte nicht für Produkte, die weniger als 95 % ökologisch erzeugte landwirtschaftliche Zutaten enthalten nicht für in die EU importierte ökologisch erzeugte Produkte bereits verwendete nationale/private Siegel dürfen weiterverwendet werden BIO_Verwaltakad_Berlin_2010 52

Nummer der Kontrollstelle DE = Länderkürzel (DE = Deutschland) weitere Länderkürzel für EU-Mitgliedsstaaten, z.B.: IT für Italien 0XX = Nummern- oder Buchstabenkombination (deutsche Kontrollstellen verwenden Ziffern, z.B. 001; in anderen EU-Ländern sind auch Buchstaben möglich z.B. AIB für eine italienische Kontrollstelle BIO_Verwaltakad_Berlin_2010 53

Kennzeichnung eindeutig gekennzeichnete Bio-Produkte: "biologisch" oder "ökologisch" "kontrolliert biologisch bzw. ... ökologisch" "biologischer bzw. ökologischer Landbau" keine Bioprodukte: "integrierter Landbau", "aus kontrolliertem Vertragsanbau", "umweltschonend", "extensiv", "naturnah", "unbehandelt", oder "kontrolliert". Produkte erfüllen nicht die rechtlichen Anforderungen und sind keine Bio-Lebensmittel BIO_Verwaltakad_Berlin_2010 54

Muster - Kennzeichnung Fertigpackung - Obst/Gemüse Herkunftskennzeichnung BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Muster - Kennzeichnung Fertigpackung -Fleischerzeugnis fakultativ EU BIO-Label - verpflichtend ab Juli 2010 Herkunftskennzeichnung BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Muster - Berechnung - Dauerbackware Bio-Weizenvollkornmehl 60%*, Wasser 32%, Bio-Sonnenblumenkerne 3%*, Hefe 2%, Salz 2%, Lecithin 0,8%, Ascorbinsäure 0,2%, Enzyme Berechnung: * 95% der landwirtschaftlichen Zutaten müssen ökologisch sein * Zu berechnende Zutaten: Weizenmehl, Sonnenblumenkerne, Lecithin * Nicht zu berechnende Zutaten: Wasser, Hefe, Salz, Ascorbinsäure in die Berechnung einzubeziehende Zutaten: (Weizenmehl, Sonnenblumenkerne, Lecithin) sind Weizenmehl und Sonnenblumenkerne in ökologischer Qualität und Lecithin in kon- ventioneller Qualität. BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Logos für ökologische/biologische Produktion Gemeinschaftslogo für ökologische/biologische Produktion darf in der Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung von Erzeugnissen verwendet werden, sofern die Vorschriften der VO erfüllt werden Gemeinschaftslogo darf nicht für Umstellungserzeugnisse verwen-det werden - nationale und private Logos dürfen in der Kennzeichnung und Auf-machung von Erzeugnissen sowie der Werbung verwendet werden, sofern diese Erzeugnisse die Vorschriften der VO erfüllen Kommission legt spezifische Kriterien für die Aufmachung, Zusam-mensetzung, Größe, Gestaltung des Gemeinschaftslogos fest BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Kontrollsystem Mitgliedsstaaten können selber entscheiden, ob sie das Kontrollverfahren allein über staatliche Stellen oder als staatlich überwachtes privates System durchführen wollen. Mit Einführung der EU-Öko-Verordnung wurde gleichzeitig ein privat-wirtschaftlich organisiertes Kontrollsystem eingeführt, das von einer Bundesbehörde - BLE - kontrolliert wird. Die Aufgaben von Überwachungsbehörden und privaten Kontroll-stellen sind unterschiedlich. BIO_Verwaltakad_Berlin_2010 59

Kontrollsystem in Deutschland Öko-Produkte müssen wie konventionelle Erzeugnisse die allgemein geltenden Vorschriften des LFGB/Futtermittelrechtes erfüllen und werden durch die dort vorgesehenen Kontrollmechanismen überprüft Soll für Produkte eine Öko-Auslobung erfolgen, muss zusätzlich das nach der EU VO Nr. 834/2007 vorgesehene Kontrollsystem und -verfahren durchgeführt werden. Auf Grund der föderalen Struktur sind in Deutschland 16 Überwach-ungsbehörden in den Ländern für derzeit 23 am Markt tätige und zugelassene Kontrollstellen zuständig. Die Mindestkontrollanforderungen für landwirtschaftliche Betriebe, Auf-bereiter und Einführer sind in Anhang III der EU VO Nr. 834/2007 beschrieben. Jedes Erzeugnis/Produkt, das vom Hof/ Betrieb verkauft wird, muss belegt sein - was, wie viel, an wen. - Rückverfolgbarkeit - BIO_Verwaltakad_Berlin_2010 60

Private Kontrollstelle Aufgaben Überwachungsbehörde Private Kontrollstelle Zulassung privater Kontrollstellen Meldung der Unternehmen an die Behörde Beaufsichtigung der Durchführung des Kontrollverfahrens durch private Kon-trollstellen Durchführung der Kontrollen vor Ort bei landwirtschaftlichen Betrieben so-wie Verarbeitungs- und Importunter-nehmen Erfassung und Registrierung der dem Kontrollverfahren unterstellten Betriebe und Unternehmen Zertifizierung/Vergabe des EG-Konfor-mitätsvermerkes Sanktionierung im Falle schwerwiegen-der Verstöße der Betriebe/ Unterneh-men Sanktionierung im Falle geringfügiger und mittelschwerer Verstöße der Betriebe/Unternehmen Erteilung von Ermächtigungen zur Ver-marktung von Öko-Produkten aus Drittländern Abgabe von Berichten an die Überwa-chungsbehörde Abgabe von Berichten an die EU-Kommission 61

Kontrollbehörden Landes-Kontrollbehörde: Berlin und Brandenburg: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) Brandenburg - Potsdam Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie - IV B 61 10820 Berlin Oberste Bundesbehörde: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Dienstsitz Bonn-Mehlem Beispiel für private Kontrollstellen: DE 044 Öko-Kontrollstelle Ars Probata GmbH Möllendorffstraße 49 10367 Berlin DE-037 Öko-Kontrollstelle ÖkoP Zertifizierungs GmbH Schlesische Str. 17d 94315 Straubing Weiterhin: zugelassene private Kontrollstellen aus der EU 62

Private Kontrollstellen Überprüfung der Einhaltung der EU-Öko-Rechtsnormen Zwischen dem Betrieb bzw. dem Unternehmen und der Kontrollstelle wird ein Vertrag geschlossen Der Betrieb verpflichtet sich, die EU-Öko-Rechtsnormen einzuhalten halten und stimmt dem Standardkontrollprogramm der Kontrollstelle zu landwirtschaftliche Betriebe werden mindestens einmal im Jahr – bei Bedarf/Notwendigkeit auch öfter – von ihrer Kontrollstelle geprüft Betriebe und Unternehmen haben bei der Kontrollstelle freie Auswahl Teilnahme am Kontrollverfahren ist kostenpflichtig zwischen 250 – 750 € pro Betrieb 63

Beispiele für private Kontrollstellen in Deutschland Agreco R.F. Göderz GmbH (DE-012) Agro-Öko-Consult Berlin GmbH (DE-043) EG Kontrollstelle Kiel, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (DE-009) GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz (DE-039) Ökop Vereinigte Kontrolldienste Straubing (DE-037) 64

Vergleichbarkeit in der Produktqualität BIO versus konventionell hygienische Qualität ja konstitutionelle Qualität ja Kennzeichnung ja sensorische Qualität* ja ernährungsphysiologische Qualität** ja Eignungs-/Gebrauchswert keine Daten bekannt * akkreditierter DLG-Prüfungsmodus **vergleichbare Rezepturen ENERGIEBILANZ ja hinsichtlich Nachweis/Überschreitung von Höchstmengen PSM bei Bio besser! BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Energiebilanz „Product Carbon Footprint“ Lebensmittel CO2-Ausstoß 1 kg Brot 550 g 1 kg Steak 24 000 g 1 l Bier 600 g 1 l Milch 800 g 1 Tasse Kaffee 59 g BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Rückstandsproblematik grundsätzliche Vorgaben durch KontaminantenVO mit Rückstands-höchstmengen weitergehende Regelung durch BNN-Orientierungswerte für pflanzliche Lebensmittel, freiverkäufliche Arzneimittel, Heil-, Fut- ter-/Mischfuttermittel Ausgangserzeugnisse aus ökologischem Anbau, wenn nicht durch an- dere lebensmittelrechtliche Vorschriften strengere Regelungen ge- troffen werden, bezieht sich grundsätzlich auf das frische Ausgangs- produkt BNN-Orientierungswert: 0,010 mg/kg für Einzelsubstanzen analytischer Streubereich von 50 % (DG SANCO 2006) kann in der Beurteilung berücksichtigt werden insgesamt dürfen nicht mehr als zwei Substanzen nachgewiesen werden. Substanzen mit einem Rückstandsgehalt < 0,010 mg/kg werden nicht Beanstandet analytischer Streubereich bei Mehrfachrückständen fließt nicht in die Beurteilung ein BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Aktuelle Situation BIO-Lebensmittelspektrum ist deckungsgleich mit traditionellen Lebensmitteln Verarbeitungstiefe grundsätzlich gleich, zu beachten das einzelne Verbände bestimmte Technologien untersagen Produktgruppen in allen Lebensmittelsegmenten wie: Eier Cerealien (Brot/Backwaren/Müsli/Teigwaren) MOPRO Fleisch/Fleischerzeugnisse Obst/Gemüse (Kartoffel-/Kartoffelerzeugnisse) Süßwaren Convenience BIO_Verwaltakad_Berlin_2010

Bereich Proben Gold Silber Bronze 55 20 17 total 595 140 85 MOPRO DLG-Qualitätswettbewerb für BIO-Produkte 2006 Bereich Proben Gold Silber Bronze Fleischwaren 165 56 37 26 Convenience 155 24 16 Fischprodukte 35 8 5 4 MOPRO 55 20 17 Backwaren 160 32 68 28 Getränke 25 - 6 total 595 140 85 BIO_Verwaltakad_Berlin_2010