Diakonie Region Innviertel

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 Präsentation transkript:

Diakonie Region Innviertel Workshop: Gesundheit als Führungsaufgabe in Pflege und Betreuung Betriebliches Eingliederungsmanagement 23. Mai 2014 Diakonie Region Innviertel

Rechtliche Rahmenbedingungen BEM in Deutschland Seit 2004 in Deutschland gesetzlich geregelt (§ 84 Abs. 2 SGB IX) „Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung … mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (Betriebliches Eingliederungsmanagement).“ Wurde BEM nicht angeboten, sind krankheitsbedingte Kündigungen anfechtbar!

Rechtliche Rahmenbedingungen BEM in Österreich Gesetzliche Basis: Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz (AGG) Angebot „fit2work“ Personenberatung Betriebsberatung Problem: es gibt keine Schnittpunkte zwischen den Beratungsebenen  für den Betrieb ist BEM freiwillig! Arbeitnehmer/-innen, welche aufgrund von Arbeitsbedingungen erkrankt sind, haben anders als in Deutschland keinen Schutz vor Arbeitsplatzverlust!

Prozessablauf Voraussetzungen BEM muss als „dritte Säule“ eines umfassende Gesundheitsmanagements neben Arbeitsnehmerschutz und Betrieblicher Gesundheitsförderung erkannt werden. BEM-Prozesse befassen sich ieL. mit Arbeitsbedingungen und nicht mit Krankheiten. Mut, Kritikfähigkeit, Reflektiertheit seitens betrieblicher Entscheidungsträger/-innen. Kein Druck auf Kranke!

Prozessablauf Darstellung eines idealtypischen BEM-Prozesses Quelle: Handlungsleitfaden BEM. DGB Bildungswerk.

Prozessablauf Orientierungsphase Vorhandene Strukturen nutzen Einbeziehung relevanter interner Akteure/-innen in Steuerkreis bzw. BEM-Team Betriebsvereinbarung zu BEM bzw. Datenschutz Festlegung der Zielgruppe und der Angebotsvoraussetzungen Technische Erhebung der Krankenstandsdauer Transparenz schaffen Evaluierung und Unterweisung iSd. ASchG als ständig laufender Prozess

Prozessablauf Feststellung der Dauer der Arbeitsunfähigkeit Einigung auf Angebotsvoraussetzung (z.B.ab 6 Wochen Krankenstand) Unerheblich ob Krankenstand zusammenhängend oder in mehreren Krankheitsepisoden aufgetreten ist Betrachtungszeitraum sind die vorangegangenen 52 Wochen Diagnose ist unerheblich (und idR. auch unbekannt) Festlegung und Einschränkung, wer die erhobenen Daten einsehen kann

Prozessablauf Kontaktaufnahme mit Betroffenen Geeignete Kontaktform wählen (schriftlich, telefonisch, persönlich) – Ängste nehmen Informationen zu BEM liefern Freiwilligkeit betonen Vertraulichkeit zusichern Betroffene sollten sich Ansprechpartner/-in auswählen können

Prozessablauf Erstgespräch führen Gesprächsleitfaden erstellen Diagnosen werden nur auf Wunsch von Betroffenen thematisiert Orientierung an Potenzialen, nicht an Defiziten Vorschläge von Betroffenen möglichst aufgreifen Innerbetriebliche Maßnahmen planen Unterstützung beim Zugang zu außerbetriebliche Maßnahmen und Angeboten

Prozessablauf Maßnahmensetzung Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren erkennen und analysieren Priorisierung der BEM-Ziele 1. Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz im bisherigen Umfang 2. Arbeitsplatzwechsel, Arbeitszeitreduktion 3. Begleitung bei sozial verträglichem Um- oder Ausstieg Maßnahmen für die Primärprävention ableiten!!! Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! Kontakt Mag. Roland Spreitzer Referent, Stabstelle Arbeitsbedingungen Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich Volksgartenstr. 40, 4020 Linz Tel.: 050 6906 2315 e-m@il: spreitzer.r@akooe.at www: ooe.arbeiterkammer.at www.zukunft-pflegen.info