Landesschulbehörde Abteilung Braunschweig Eingliederungsmanagement nach § 84, Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX Motivation Ziele Dienstvereinbarung Reinke, 28.03.2006
Arbeitsunfähigkeitstage nach Dauer (Deutschland 2003) Reinke, 28.03.2006
Umfang des Eingliederungsbedarfs (Abt. BS) Krankenstand der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Niedersachsens: 4,78 % ~ 9,3 Krankentage/Lk*Jahr Davon ~ 40 % Langzeiterkrankungen (> 42 Tage) ~ 3,7 Tage/Lk*Jahr Eingliederungspotential: 3,7 Tage/Jahr * 17.500 Lehrkräfte/ 365 Tage/Jahr entsprechen ~ 180 Stellen
Mögliche problematische Folgen langfristiger Erkrankungen Erkrankte: Qualifikationsverlust Stigmatisierung Angstneurosen subjektive Bedrohung durch personalwirtschaftliche Maßnahmen verzögerte Rekonvaleszenz Rückfall Schule: Organisation und Durchführung der Vertretung unsichere Personalentwicklung Fehlzeiten binden PKB-Mittel Fehlzeiten = neg. Qualitätsmerkmal Win-Win-Situation möglich !! Landesschulbehörde: Reduzierung der Arbeitszeit nach § 11 ArbZVO-Lehr Prüfung der Dienstfähigkeit / Teildienstfähigkeit Einstellung von Vertretungslehrkräften Abordnungen vorzeitige Pensionierungen Schüler/innen: Diskontinuität im Lehr-Lernprozess
Der formale Rahmen: §84 Abs 2, Sozialgesetzbuch IX Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung (…) mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen und Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. (betriebliches Eingliederungsmanagement) …
Kurzfristige Ziele des Eingliederungmanagements Überwindung von Arbeitsunfähigkeit Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit Vertrauen in die Fürsorgepflicht der LSchB Rechts- und Handlungssicherheit für Lehrkräfte, Schulleitungen und Mitarbeiter/innen der Landesschulbehörde
Neuzugänge an Pensionierungen (Niedersachsen) Dienstunfähigkeit Regelaltersgrenze (65. Lebensjahr) Reinke, 28.03.2006
Mittel- und langfristige Ziele Erhalt und Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit Vermeidung von chronischen Erkrankungen, Behinderungen dauerhafter Erhalt des Dienstverhältnisses Verzahnung mit Gesundheitsmanagement bzw. Arbeitsschutzsystem
Gliederung der Dienstvereinbarung Präambel Ziele Geltungsbereich Beteiligte im SEM Ablauf des Eingliederungsmanagements Maßnahmenspektrum Datenschutz Geltungsdauer
Beteiligte im SEM Integrationsteam: Schulleiterin/Schulleiter Schulpersonalrat Berater und Unterstützer im SEM: Fachkraft für Arbeitssicherheit Arbeitsmediziner/in Frauenbeauftragte Schwerbehindertenvertretung Suchthilfe im Schuldienst Landesschulbehörde wenn die geplanten Maßnahmen nicht in der Eigenverantwortung der Schule durchführbar sind
Grundlagen für die Einleitung des Eingliederungsverfahrens nur mit Zustimmung des/der Betroffenen Zusammensetzung des Integrationsteams nur im Einvernehmen mit der/dem Betroffenen SL als Verantwortlicher nimmt verpflichtend an allen Gesprächen teil
Ablauf des SEM I Feststellen der Fehlzeiten SL prüft, ob Beschäftigte in den letzten 12 Monaten ununterbrochen oder insgesamt 6 Wochen arbeits- unfähig erkrankt. Er informiert die Mitglieder des Integrationsteams Erste Sitzung des Integrationsteams Klärung ob Einleitung des Eingliederungsverfahrens zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist. auch informelle Kontakte nutzen SEM nur einleiten, wenn bereist eine positive Prognose möglich ist. Sensibel vorgehen !!!
Ablauf des SEM II Kontaktaufnahme mit der/dem Betroffenen SL nimmt Kontakt auf – gegebenenfalls telefonisch oder schriftlich. SL informiert über Ziele, Verfahren, Ansprechpersonen Auswertung des Kontaktaufnahme Bereitschaft am SEM mitzuwirken? SEM unnötig wegen absehbar folgenlos ausheilender Erkrankung? Prognose zur Zeit noch nicht möglich? Wann? Mitteilung für Personalakte über Angebot des SEM
Ablauf des SEM III Erstgespräch Mögliche Inhalte SL lädt zum Erstgespräch ein Teilnehmer/innen: Schulleiterin/Schulleiter, Schulpersonalrat, ggf. Vertrauensperson, ggf. Frauenbeauftragte, ggf. sachkundige Person (z.B. AMed, FASi, SBV, Suchthilfe) Mögliche Inhalte Hinweis auf Umgang mit Krankheitsdaten (Datenschutz) Hinweis dass SEM ein Hilfsangebot ist Hinweis auf Möglichkeit einer schulisch bedingten Ursache der Erkrankung Zeitliche Prognose mögliche Maßnahmen
Ablauf des SEM IV Mögliche Inhalte der Folgegespräche innerschulische Ursachen der Erkrankung Belastungssituation am Arbeitsplatz Krankheitsbedingte Einschränkungen innerschulische Hilfsangebote, Maßnahmen zur Stützung der Eingliederung Hilfsmöglichkeiten/Unterstützungsmöglichkeiten anderer Stellen (LSchB, Integrationsamt, Reha-Träger) Maßnahmenplan Vereinbarung und Umsetzung der Maßnahmen SL und Betroffene/r vereinbaren einvernehmlich und schriftlich einen verbindlichen Maßnahmenplan
Morbiditätsspektrum dienstunfähiger Lehrkräfte (n= 5548) Hauptdiagnosegruppen nach ICD 10 Dr. Andreas Weber, Deutsches Ärzteblatt 101, 26.03.2004
Maßnahmenspektrum: Umfeld und Organisation Arbeitsumfeld: elektroakustische Systeme zur Sprachverstärkung (Stimme) Absorption von Schall (Gehör und Stimme) Sitzmöbel und Stehhilfen (Muskel-Skelett-System) Arbeitsorganisation: Einsatz nur in best. Räumen (Muskel-Skelett-System, Allergien) Einsatz nur in bestimmte Fächern/Lerngebieten (Psyche) Teambildung für Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht forcieren (Psyche) Stundenplan an individuelle Leistungskurve anpassen Entlastung von Klassenführung, Aufsichten, Vertretungsunterricht, zus. Aufgaben, Sonderämtern
Maßnahmenspektrum: Zeit Arbeitszeit: Vorübergehend herabgeminderte Arbeitszeit nach § 11 ArbZVO-Lehr für einen Teil der U-Stunden werden andere Tätigkeiten in der Schule vereinbart (z.B. Bibliothek, Betreuung von Klassenfahrten und Praktika (unterhalb der Ermäßigung nach § 11ArbZVO-Lehr) zeitlich befristete Stundenermäßigung für Schwerbehinderte, die über die Stundenermäßigung nach § 10 ArbZVO-Lehr hinausgeht. Altersteilzeit …
Maßnahmenspektrum: Verhalten Verhaltensbezogene Maßnahmen: Angebote zur Verbesserung des Zeitmanagements Supervision, Coaching, kollegiale Beratung Angebote im Rahmen des Kollegiumssports wie Rückenschule, Ausgleichsgymnastik, Lauftreff, Poweryoga o.ä. Angebote im Rahmen von Gesundheitszirkeln wie z.B. Stimmschulung, Teamentwicklung, Mediation, Stressbewältigung o.ä. …
Datenschutz Gesundheitsdaten: Betroffene entscheiden, welche und wie viele Daten offen gelegt werden Weitergabe der Gesundheitsdaten: nur mit schriftlicher Zustimmung der/des Betroffenen Dokumentation in Sachakte: Schulleiterin/ Schulleiter hat den Inhalt aller Eingliederungsgespräche schriftlich zu dokumentieren – im Einvernehmen mit dem Betroffenen. Aktenvernichtung: Diese Sachakte ist spätestens nach drei Jahren zu vernichten. Personalakte: In der Personalakte wird lediglich dokumentiert, dass ein SEM durchgeführt bzw. vom Betroffenen nicht gewünscht wurde und welche Maßnahmen ergriffen wurden. (Löschung nach drei Jahren)