Stellenbewertungen von Verwaltungsangestellten nach dem TVöD (BAT)

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Herzlich Willkommen zur Premiere!!!!!!. Herzlich Willkommen zur Premiere!!!!!!
Advertisements

Ihr Arbeitgeberservice
Wie kommt diese Ergebnisentwicklung zustande?
Organisations- und Geschäftsmodelle
Empowerment – was bedeutet das konkret:
Die Präsentation des Praktikums
Wirtschaft – Verwalten - Recht Schuljahr 2003/04
8 Behandlung von Begriffen 8.1 Grundlagen aus Logik und Psychologie
Kooperatives Lernen Gymnasium Am Geroweiher Mönchengladbach
Qualitätsmanagement an Schulen
Modulare Qualifizierung für Beruf und Arbeitsmarkt
Begründer Begriffsklärung Zentrale Untersuchungsgegenstände
Sicherheitsbestimmungen
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Beurteilung der Wirksamkeit von Schulungen Dr. Barbara Moos
Das neue Motivationshaus
Fritz Gempel Personalmonitoring Sozialwissenschaftliche Methoden zur Unterstützung der Personalentwicklung.
Gestaltung sächsischer Lehrpläne - Lehrplanmodell -
24. Tagung psychiatrische Ethik: Schuften wir uns krank
Und Führung Verantwortung.
Bewertung von Arbeit BAT / TVöD KTD
Eingruppierung der Beschäftigten nach TV-L / BAT
C & R – Empathie-Coaching
Unterrichtsvorbereitung
© 2005, informations-broker.netinformations-broker.net© 2005, informations-broker.netinformations-broker.net Folie-Nr Basel II: Rating verbessern.
Wie setze ich meine Weiterbildungsrechte durch?
Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt Schweizerische Statistiktage 2010, Neuchâtel Erste kantonale Jugendbefragung Basel-Stadt (2009 ) Konzept und.
ForschungsreferententreffenGottschalkstraße Professionalisierung im Hochschulmanagement am Beispiel der Forschungsreferenten Erste Ergebnisse.
Ergebnisse und Wirkungen der Politik: Ein Überblick
Kompetenz -, Lern - und Prüfungsbereiche Anforderungsbereiche
Vergleichsarbeiten (VERA)
Mobile Arbeitsformen: Telearbeit und Desksharing
KMU. Kompetenzbuch - KMU
Kinderferien / Kinderferien für Kinder im Vorschulalter
Moderne Führungsstile
Informationen zur neuen Entgeltordnung
Grundlagen der Information
SYSTEMFORSCHUNG TECHNIK-WIRTSCHAFT-UMWELT Szenarien Variantenuntersuchungen.
Last Minute Risk Assessment
Datenschutz und Datensicherheit
法學德文名著選讀(一) Lektion 4 范文清 / 蕭雯娟.
Qualität ? ? was ist das??? ? Kai - Uwe Güteklasse A
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Generationenmanagement im Unternehmen
Von Unternehmen und Unternehmern
Level 4Level 5Level 6Level 7Level 8Level 9 Ist dem Veränderungsprozess positiv gegenüber eingestellt Ist offen für neue und außergewöhnliche Ideen und.
Verwaltungsstrukturreform
1. Beteiligungsmöglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten Das Personalplanungsgesetz 5. November 2014 Heike Moerland 2.
PH - OÖ Institut für Fortbildung und Schulentwicklung II
ARBEITSEBENEN IN DER GESTALTUNG. Realisieren Bedingt durch die Notwendigkeit der Herstellung des gestalteten Produkts oder Prototyps dafür ist der Gestalter.
Projektmanagement – Grundlagen
Workshop Vom September 2010 in LONDON 1.
Mechanik I Lösungen.
Wesentlichkeit im Rahmen
Einführung eines Forschungsinformationssystems an der WWU Münster Workshop Forschungsinformationssysteme Karlsruhe, 22./
Krankenhausstrukturen in Trägerschaft einer Kirche
Thema: Arial 14pt fett RGB 0,102,102 Folientitel und Themenübersicht: Arial 20pt fett RGB 0/102/102 Textboxen Arial mindestens 14pt, RGB 77,77,77 Überschriften.
Leitbild des Deutschunterrichts
Organisation im Betrieb
ResA am Arbeitsplatz Das Vorgehen ist angelehnt an „5 S“ und bietet Ihnen die Möglichkeit das Konzept der 5 Disziplinen ressourcenschonenden Arbeitens.
Ensuring Certainty Garantierte Sicherheit erfordert:  Qualitativ hochwertige Ergebnisse  Hohe Verfügbarkeit einfach anzuwendender Ausrüstung  Kompetentes.
Personalversammlung am
Ensuring Certainty Garantierte Sicherheit erfordert:  Qualitativ hochwertige Ergebnisse  Hohe Verfügbarkeit einfach anzuwendender Ausrüstung  Kompetentes.
Was ist der Mensch und was sind die Ziele seines Lebens? Dritter Satz.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Scheinselbständigkeit.
Operatoren Ein Operator zeigt an, welchen Teilbereich und in welcher Tiefe der Sachverhalt dargestellt werden soll. Je nachdem, welcher Operator verwendet.
Visionäres Management Keppeler-Innovation Klaus Ulbrich Johann-Jakob-Widmann-Schule Heilbronn.
Grundprinzipien von Montessori
 Präsentation transkript:

Stellenbewertungen von Verwaltungsangestellten nach dem TVöD (BAT)

Bewertungsmerkmale Merkmal Vorwiegend mechanische Tätigkeit Sprachgebrauch Mechanisch = gedankenlos, unter Einfluss äußerer Umstände Tarifliche Definition Führung einfacher Kontrollen und Listen, Hilfe bei der Postabfertigung

Entgeltgruppe 1 (BAT X) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachsten Tätigkeiten Definition: Mechanische Tätigkeiten, die keinerlei Einarbeitung benötigen Tätigkeitsbeispiel: Hilfskräfte

Bewertungsmerkmale Merkmal Einfache Arbeiten 2. Sprachgebrauch Einfach = schlicht, übersichtlich und ohne Aufwand zu bewältigen Tarifliche Definition Gleichbleibende Arbeitsvorgänge auf einem leicht überschaubaren, eng begrenztem Gebiet.

Entgeltgruppe E 2 (BAT IX) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachen Tätigkeiten, für die eine Einarbeitung nötig ist. Definition: Einfachere Tätigkeiten, die eine vorhergehende Einarbeitung benötigen. Tätigkeitsbeispiel: Reinigungskraft

Bewertungsmerkmale Merkmal Schwierige Tätigkeit Sprachgebrauch Schwierig = was Mühe macht, was schwer zu lösen ist Tarifliche Definition - Die Tätigkeit muss sich deutlich aus einfacheren Arbeiten herausheben - Gewisse Grundkenntnisse in Gesetzen erforderlich

Bewertungsmerkmale Merkmal Gründliche Fachkenntnisse Sprachgebrauch Fachkenntnisse gründlich = Wissen und Erfahrung in einem Fach = den Dingen bis auf den Grund gehend Tarifliche Definition Fachkenntnisse = Kenntnis von Vorschriften des Aufgabenkreises Gründlich = Nähere Kenntnisse haben aber ohne selbständige Leistungen d. h. die Vorschriften müssen nicht voll beherrscht werden.

Entgeltgruppe 3 (BAT VIII) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 50 % schwierigen Tätig-keiten und zu 25% gründlichen Fachkenntnissen, für die eine eingehende Einarbeitung oder arbeitsfeldspezifische Vorkennt-nisse erforderlich sind. Definition: Tätigkeiten, die man aufgrund einer Einweisung am Arbeitsplatz oder durch bereits vorhandene Arbeitserfahrung ohne Fachaus-bildung sicher ausführen kann. Es kann sich um die Mitwirkung bei der Bearbeitung laufender oder gleichzeitiger Geschäfte nach Anleitung handeln oder um die Erledigung ständig wieder-kehrender Arbeiten in Anlehnung an ähnliche Vorgänge. Tätigkeitsbeispiel: Verwaltungsdienst (Sekretariat)

Entgeltgruppe 5 (BAT VII) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten, die bis zu 50 % gründliche Fachkenntnisse erfordern. Definition: Schwierige Tätigkeiten unterscheiden sich von einfachen Tätig-keiten durch gesteigerte Anforderungen. Es sind Tätigkeiten aus-zuführen, die tiefere Fachkenntnisse von nicht ganz unerheb-lichem Ausmaß erfordern. Auch gründliche Fachkenntnisse kön-nen durch Erfahrungswissen erworben werden. Sie umfassen nähere Kenntnis von Regeln oder Inhalten, die zur Ausführung der Aufgabe notwendig sind. Der Normalfall kann nicht richtig ausgeführt werden. Tätigkeitsbeispiel: Verwaltungsdienst (Sekretariat)

Bewertungsmerkmale Merkmal Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse Sprachgebrauch Gründlich = den Dingen bis auf den Grund gehend vielseitig = vielfältig, häufig Tarifliche Definition - Kein alles umfassender Begriff - Der Beschäftigte muss nicht in allen Sachgebieten seiner Verwaltung gründliche Fachkenntnisse haben. Die Tätigkeit muss wirklich eine Vielseitigkeit der gründlichen Fachkenntnisse erfordern.

Bewertungsmerkmale Merkmal Selbständige Leistungen Sprachgebrauch Ohne fremde Hilfe auskommen, geistig arbeiten, urteilen, etwas durch Nachdenken schaffen, von allen Seiten überlegen. Tarifliche Definition - Vorgegebene oder zu ermittelnde Daten und Fakten im Rahmen von Fachkenntnissen in ein neues Ergebnis umsetzen. - Eigene geistige Initiative entwickeln - Keine inhaltliche Vervollständigung der Ergebnisse mehr - Selbständige Leistungen meint nicht eigenverantwortliches arbeiten ohne Einzelanweisung oder Anleitung

Entgeltgruppe 6 (BAT VI b) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten die bis zu 50 % gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens 20 % selbständige Leistungen erfordern. Definition: Tätigkeiten sind vielseitig, wenn sie Menge, Umfang und Anzahl einer Erweiterung darstellen. Diese erfordern zahlreiche Fachkenntnisse, die in verschiedenen Aufgaben eingesetzt werden müssen. Selbständige Leistungen meint nicht eigenverantwortliches Arbeiten ohne direkte ständige Beaufsichtigung, das Arbeiten ohne Einzelanweisung oder Anleitung. Vielmehr handelt es sich um selbständige Leistungen, wenn vorgegebene Merkmale oder Daten eigene Bearbeitung in ein neues Ergebnis umgearbeitet werden. Tätigkeitsbeispiel: Verwaltungsdienst – Führerscheinstelle -

Entgeltgruppe 8 (BAT V c) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens 1/3 selbständige Leistungen erfordern. Beachte: Eingruppierung nach E 8 soll unter anderem folgende Merkmale bei der Bewertung berücksichtigt werden: Größe des Leistungs- bereichs, Außenwirkung und Rechtsfolgen der Tätigkeit. Tätigkeitsbeispiel: Verwaltungsdienst – Wohngeldsachbearbeiter -

Bewertungsmerkmale Merkmal Gründliche und umfassende Fachkenntnisse Sprachgebrauch Gründlich = den Dingen bis auf den Grund gehend Umfassend = den ganzen Bereich umfassend Tarifliche Definition - Steigerung der Tiefe und Breite der Fachkenntnisse - Mehr Vorschriften kennen - Steigerung der Fachkenntnisse

Entgeltgruppe 9 (BAT V b/IV b) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten die gründliche und umfassende Fachkenntnisse und überwiegend (mehr als 50 %) selbständige Leistungen erfordern. Definition: Im Vergleich zu den gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen stellen gründliche und umfassende Fachkenntnisse eine Steigerung in der Tiefe und Breite nach dar. Nicht nur eine quantitative, sondern auch eine qualitative Steigerung der Kenntnisse sind notwendig. Tätigkeitsbeispiel: Verwaltungsdienst –Sachbearbeiter Grundsicherung für Arbeitssuchende-

Bewertungsmerkmale Merkmal Besonders verantwortungsvoll Sprachgebrauch Besonders = auffällig, außergewöhnlich, einzigartig Verantwortung = für guten Ablauf sorgen, die Folgen tragen, dafür einstehen Tarifliche Definition - Tätigkeiten mit erheblichen Auswirkungen (Rechtsphäre oder Lebensverhältnisse Dritter) - Tätigkeiten mit Auswirkungen für den Dienstherrn (ideell oder materiell) - Stellung der Beschäftigten innerhalb des Behördenaufbaus

Bewertungsmerkmale Merkmal Besondere Schwierigkeit und Bedeutung Sprachgebrauch Besonders = auffällig, außergewöhnlich Schwierigkeit = was Mühe macht, was schwer zu lösen ist Bedeutung = wichtig, bedeutsam, beachtlich Tarifliche Definition Besondere Schwierigkeit: fachlich erheblich höhere Anfor-derungen Besondere Bedeutung: Menschenführung, finanzielle Auswirkungen

Entgeltgruppe 10 (BAT IV a 1a) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten die gründliche und umfassende Fachkenntnisse und überwiegend selbständige Leistungen erfordern mit besonders verantwor-tungsvollen Tätigkeiten, die Schwierig und von Bedeutung (zu 1/3) sind. Definition: Schwierigkeit und Bedeutung sowie besonders verantwortungsvolle Tätigkeit bedeutet Auswirkungen und Rechtsfolgen der Tätigkeit Aufsichtsfunktionen Umfang der Personalverantwortung Tätigkeitsbeispiel: Verwaltungsdienst – Gruppenleiter Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz 4)

Entgeltgruppe 11 (BAT IV a 1b) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten die gründliche und umfassende Fachkenntnisse und über-wiegend selbständige Leistungen erfordern mit besonders verantwortungsvollen Tätigkeiten, die sich durch Schwierigkeit und Bedeutung (50%) ihres Aufgabenbereichs aus der E 10 herausheben. Definition: Um festzustellen, ob die Tätigkeit im Vergleich zu E 10 eine herausgehobene Schwierigkeit und Bedeutung besitzt sind folgende Merkmale zu beachten: Größeren Leistungsbereich als bei E 10 Außenwirkung und Rechtsfolgen der Tätigkeit

Entgeltgruppe 11 (BAT IV a 1b) Aufsichtsfunktionen Umfang der Personalverantwortung Umfang der Finanzverantwortung Ausbildungs- und Lehrtätigkeit Erforderliche Spezialkenntnisse Evtl. Spezialtätigkeiten wie Planung, Organisation Tätigkeitsbeispiele: Verwaltungsdienst – Sachgebietsleiter

Bewertungsmerkmale Merkmal Maß der Verantwortung Sprachgebrauch Verantwortung = für guten Ablauf sorgen Tarifliche Definition Bearbeitung besonders schwieriger Grundsatzfragen bei der Lösung von Fragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder Allgemeinheit

Entgeltgruppe 12 (BAT III) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten die gründliche und umfassende Fachkenntnisse und über-wiegend selbständige Leistungen erfordern mit besonders ver-antwortlichen Tätigkeiten die sich durch Schwierigkeit und Be-deutung ihres Aufgabenbereichs und dem Maß der Verant-wortung aus der E 11 herausheben. Definition: Um festzustellen, ob die Tätigkeit im Vergleich zu E 11 eine herausgehobene Schwierigkeit und Bedeutung besitzt sind folgende Merkmale zu beachten: Größerer Leistungsbereich als bei E 11 Größere Außenwirkung und Rechtsfolgen der Tätigkeit als bei E 11 Umfassende Aufsichtsfunktionen

Entgeltgruppe 12 (BAT III) Größerer Umfang der Personalentwicklung Größerer Umfang der Finanzverantwortung das geprägte Ausbildungs- und Lehrtätigkeit Erforderliche Spezialkenntnisse Maß der Verantwortung Tätigkeitsbeispiel: Verwaltungsdienst – Sachgebietsleiter IuK

Entgeltgruppe E 13 (BAT II) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und viel-seitigen Tätigkeiten die umfassende Fachkenntnisse und über-wiegend selbständige Leistungen erfordern mit besonders ver-antwortungsvollen Tätigkeiten. Hochschulbildung mit entsprechender Tätigkeit zu 50%. Definition: Um festzustellen, ob die Tätigkeit im Vergleich zu E 12 eine herausgehobene Schwierigkeit und Bedeutung besitzt sind folgende Merkmale zu beachten: Größerer Leistungsbereich als bei E 12 Größere Außenwirkung und Rechtsfolgen wie E 12 Umfassendere Aufsichtsfunktionen

Entgeltgruppe E 13 (BAT II) Größerer Umfang der Personalverantwortung Größerer Umfang der Finanzverantwortung Erforderliche Spezialkenntnisse Hochschulbildung Tätigkeitsbeispiel: Verwaltungsdienst -Amtsleiter

Entgeltgruppe 14 (BAT 1 b) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und viel-seitigen Tätigkeiten die umfassende Fachkenntnisse und über-wiegend selbständige Leistungen erfordern mit besonders ver-antwortungsvollen Tätigkeiten. Hochschulbildung mit entsprechender Tätigkeit zu 50%, die von besonderer Schwierigkeit und Bedeutung(50%) ist. Definition: Um festzustellen, ob die Tätigkeit im Vergleich zu E 13 eine herausgehobene Schwierigkeit und Bedeutung besitzt sind folgende Merkmale zu beachten: Größerer Leitungsbereich als bei E 13 Größere Außenwirkung und Rechtsfolgen wie E 13 Umfassendere Aufsichtsfunktionen

Entgeltgruppe 14 (BAT 1 b) Größerer Umfang der Personalverantwortung Größerer Umfang der Finanzverantwortung Erforderliche Spezialkenntnisse Hochschulbildung Tätigkeitsbeispiel: Verwaltungsdienst – Hauptamtsleiter oder Kämmerei-

Entgeltgruppe 15 (BAT 1a) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Leiterinnen/Leiter größerer Arbeits- und Fachbereiche oder in Tätigkeiten die hochwertige Leistungen in Spezialgebieten erfordern. Hochschulbildung mit entsprechender Tätigkeit zu 50%, die von besonderer Schwierigkeit und Bedeutung(50%) und besonderer Verantwortung(50%) ist. Definition: Die Tätigkeit stellt eine herausgehobene Spitzenposition dar, welche sich deutlich von allen vorherigen Tätigkeiten abhebt. Tätigkeitsbeispiel: Verwaltungsdienst -Dezernent