Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

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 Präsentation transkript:

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - Integrationsamt - Aufgaben des Integrationsamtes

Dezernat III - Integrationsamt Hauptsitz: Karlsruhe Standorte in Stuttgart und in Freiburg Baden -Württemberg Karlsruhe KVJS Integrationsamt Stuttgart Regionalbüro Freiburg 2

Aufgaben Integrationsamt Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Kündigungsschutz KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 3

Weitere Aufgaben Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement Förderung von Integrationsunternehmen Integrationsfachdienste Mitwirken bei Integrationsvereinbarungen Schulungsveranstaltungen und Inhouseschulungen KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 4

Begleitende Hilfe als KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg

Ausgleichsabgabe Beschäftigungspflicht für Betriebe ab 20 Arbeitsplätzen 5%-Quote für Betriebe ab 60 Arbeitsplätzen Spezielle Regelungen für Kleinbetriebe zwischen 20 und 59 Arbeitsplätzen Abgabe zwischen 115,00 € und 290,00 € monatlich pro nicht besetztem Arbeitsplatz KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg

Einnahmen Ausgleichsabgabe in Baden-Württemberg: (in Millionen EURO)

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Ziele: Sicherung der sozialen Stellung Beschäftigung auf geeigneten Arbeitsplatzen mit Entwicklungsmöglichkeiten Wettbewerbsfähigkeit KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg

Finanzielle Leistungen Leistungsvoraussetzungen: Schwerbehinderteneigenschaft/Gleichstellung unbefristetes Arbeitsverhältnis/befristetes Arbeitsverhältnis über 8 Wochen Dauer mindestens 15 Stunden Wochenarbeitszeit tarifliche oder ortsübliche Entlohnung des schwerbehinderten Mitarbeiters 15 Wochenstunden - Ausnahme: Behinderungsbedingt weniger KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 9

Zuschüsse und/oder Darlehen an Arbeitgeber behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Zuschüsse für außergewöhnliche Belastungen  Lohnkostenzuschüsse KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 10

Neuschaffung von Arbeitsplätzen Zuschüsse und/oder Darlehen für: Investitionskosten behinderungsbedingte Kosten (in der Regel durch Reha-Träger) KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 11

Investitionskosten Vom Schreibtisch bis zur CNC-Maschine: Förderung bis zu 60 % der Investitionskosten möglich Förderhöhe ist abhängig vom Investitionsvolumen Je nach Lage des Einzelfalles max 90 % Gesamtförderung z.B. 60 % Zuschuss + 30 % Darlehen KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 12

Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung Zuschüsse und/oder Darlehen für technische Arbeitshilfen behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsstätte Förderung bis 100 %, je nach Lage des Einzelfalles i.d.R Zuschuss (kein Darlehen) KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 13

Technische Arbeitshilfen am Arbeitsplatz KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg

Technische Arbeitshilfen am Arbeitsplatz KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg

Lohnkosten-Zuschüsse Alle Möglichkeiten ausgeschöpft, dass … sbM ohne fremde Hilfe arbeiten kann sbM seinem Arbeitsentgelt entsprechende Arbeitsleistung erbringen kann z. B. durch: behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung berufliche Weiterbildung Max. 500 € -Höhe der Minderleistung -Entlohnung/Einkommen -Pflichtquote -Alters-/Tarifsicherung KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 16

Lohnkosten-Zuschüsse... ... bei Minderleistung Arbeitsleistung wird behinderungsbedingt nicht mehr in vollem Umfang erbracht auf Antrag ab Minderleistung von mindestens 30 % Lohnkostenzuschuss möglich Max. 500 € -Höhe der Minderleistung -Entlohnung/Einkommen -Pflichtquote -Alters-/Tarifsicherung KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 17

Lohnkosten-Zuschüsse... ... für Betreuung wenn besondere Unterstützung durch Kollegen oder Vorgesetzte notwendig ist ab Betreuungsaufwand > 0,5 Stunden pro Tag auf Antrag Lohnkostenzuschuss möglich Max. 500 € -Höhe der Minderleistung -Entlohnung/Einkommen -Pflichtquote -Alters-/Tarifsicherung KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 18

Lohnkosten-Zuschüsse... Zuschüsse sind möglich bei: befristeten Beschäftigungsverhältnissen Teilzeitbeschäftigten mit mindestens 15 Wochenstunden Beschäftigungsumfang bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Anschluss an eine Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) zur Förderung des Übergangs aus einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, wenn Reha-Träger keine Leistungen erbringt - bei Altersteilzeit natürlich auch nur Auszahlung eines anteiligen Zuschusses KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 19

Leistungen an schwerbehinderte Menschen technische Arbeitshilfen Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten  Förderung behinderungsgerecht gestalteter Fortbildungsmaßnahmen (keine Umschulung !) Arbeitsassistenz KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg

Leistungen an schwerbehinderte Menschen Erreichen des Arbeitsplatzes Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung  Förderung nur bei berufsbezogener Notwendigkeit Ziel: barrierefreies Erreichen des Arbeitsplatzes Bei diesen Leistungen gilt grundsätzlich: Reha-Träger ist zuständig Integrationsamt nur für Beamte und Selbstständige KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg

Fachberatung ... ... durch unsere Expertinnen und Experten -vor Ort- im Betrieb: Koordinierung Finanzielle Fragen Schulungen Konfliktlösung KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg

Integrationsfachdienst (IFD) Begleitung Vorbereitung von schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg

Integrationsfachdienst (IFD) Begleitung am Arbeitsplatz Information von Vorgesetzten und Kollegen Problemlösung Vermittlung in Konflikten KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg

Technischer Beratungsdienst (TBD) Empfehlung von Arbeitshilfen und behinderungsgerechten Maschinen Planung und Begleitung von Umbauten behinderungsgerechte Organisation des Arbeitsablaufes Suche nach alternativen Arbeitsplätzen fachtechnische Stellungnahmen KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg

Prävention Arbeitsverhältnis mit Schwierigkeiten personenbedingt verhaltensbedingt betriebsbedingt Arbeitgeber schaltet ein Beteiligte SBV BR/PR/MAV InA IFD Ziel? Beseitigung der Schwierigkeiten dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betroffener 6 Wochen Langzeiterkrankung oder häufige Kurzerkrankung innerhalb eines Jahres Arbeitgeber klärt mit Zustimmung des Betroffenen weitere Beteiligte SBV BR/PR/MAV Betriebsarzt InA IFD Servicestelle Ziel? Beseitigung Arbeitsunfähigkeit Vermeidung erneuter Arbeitsunfähigkeit dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg

Zusätzlicher Kündigungsschutz gilt nur für schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen * Kündigungsschutz bedeutet nicht „Unkündbarkeit“ gilt auch in Kleinbetrieben generell nicht während der ersten 6 Monate vor der Kündigung muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes einholen erst nach Zustimmung des Integrationsamtes ist eine rechtswirksame Kündigung möglich KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg

Zustimmung erforderlich Kündigungsschutz Ordentliche Kündigung Änderungs- Kündigung Zustimmung erforderlich Außerordentliche Kündigung Sonderfall: Automatische Beendigung wegen Erwerbsminderung KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg

Entscheidung Integrationsamt Prüfung Zusammenhang Kündigungsgrund  Behinderung Kein Zusammenhang  Wirksamkeit des Kündigungsschutzes eingeschränkt Entscheidung in der Regel nach pflichtgemäßem Ermessen KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg

Besuchen Sie uns auch im Internet: www.kvjs.de www.integrationsaemter.de Suchen Sie Ihren zuständigen Integrationsfachdienst: www.ifd-bw.de KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 31