Infoabend 07. Mai Hachedeschule

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 Präsentation transkript:

Infoabend 07. Mai Hachedeschule Jens Heilmann Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen Langebrücker Str. 8 23909 Ratzeburg Tel.: 0451/4002 57311 Fax: 0451/ 4002 57319 Mail: jens.heilmann@vorwerker-diakonie.de

Aufgaben der Beratungsstelle Unterstützung und Hilfe beim Wohnen In der Schule bei der Arbeit in der Freizeit Grundsätzlich: Orientierungshilfe im Sozialgesetzdschungel Hilfe zu Recht und Behördenangelegenheiten

Welche Beratungsstelle macht für welches Anliegen Sinn? Sozialverband Deutschland (SoVD) Sozialverband VdK Bundesversicherungsanstalt Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Pflegestützpunkte Servicestellen

Sozialverband Deutschland (SoVD) Interessensvertretung für Rentner, gesetzlich Krankenversicherte, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung, Transferleistungsabhängige Beratung zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosengeld II (Hatz IV), Sozialhilfe, behindertenrechtliche Fragen

Sozialverband Deutschland (SoVD) Beraten wird derjenige, der Mitglied des SoVD ist die Mitgliedschaft muss beantragt werden Mitgliedsbeiträge: - Einzelperson 5 Euro* - Partnerbeitrag 7,15 Euro* - Familienbeitrag 9,00 Euro* *pro Monat

Sozialverband Deutschland (SoVD) Kontakt Internet: www.sovd-sh.de Kreis Hzgt. Lauenburg SoVD Kreisverband Hzgt. Lauenburg Hauptstraße 82 23879 Mölln Tel: 04542/ 82 77 477 Lübeck SoVD Kreisverband Lübeck Moislinger Allee 1-3 23558 Lübeck Tel: 0451/ 58 19 18

Sozialverband VdK VDK = Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands (damals) Heute: gleiches Angebot wie der SoVD Mitgliedsbeitrag: 5,60 Euro pro Pers./ Monat

Sozialverband VdK Kontakt: www.vdk.de Beratungsstellen in Itzehoe, Kiel u. Flensburg

Bundesversicherungsanstalt gliedert sich in die einzelnen Landesversicherungsanstalten Hier: Deutsche Rentenversicherung Nord berät in Rentenangelegenheiten klärt Fragen zum Versicherungskonto führt Beitragszahlung und Beitragserstattung durch Klärt Fragen zur Versicherungspflicht von Selbständigen

Deutsche Rentenversicherung Nord Besonders interessant bei Personen mit einer Behinderung, die später eingetreten ist und eine Erwerbsminderung (teilweise oder voll) mit sich bringt Voraussetzung: mindestens 5 Jahre Wartezeit zw. 3 und 6 Std. = teilweise erwerbsgemindert weniger als 3 Std. = voll erwerbsgemindert

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. Selbsthilfeverband Fachverband Sozialpolitische Interessenvertretung Trägerorganisation

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. Mitgliedschaft erforderlich: 40 Euro pro Pers./ Jahr Schüler/ Studenten 25 Euro pro Pers./ Jahr

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. Hzgt. Lauenburg „Ich bin Wir“ Verein für körper- und mehrfachbehinderte im Kreis Herzogtum Lauenburg e.V. Hohenstein 92 21039 Eschenburg Tel: 04152/ 87 77 93 Internet: www.ibw-rz.de

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. Lübeck Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen in Lübeck e.V. Haler Ort 5b 23568 Lübeck Tel: 0451/ 400 399 80 Internet: www.ovkm-hl.de

Pflegestützpunkte Beratungsstellen im Bereich der Pflegeversicherung unabhängige Beratung im Bereich Pflege- und Krankenkassen Beratung ist kostenlos, da nach § 92c SGB XI vorgeschrieben für jeden Kreis oder kreisfreie Stadt

Beratung über: Pflegestützpunkte Unterstützte Angebote (Haushaltshilfen, etc.) Hilfsmittelversorgung Wohnen im Alter barrierefreies Wohnen Häusl./ ambulante Pflege Tagespflege/ Kurzzeitpflege/ Nachtpflege/ vollstationäre Pflege Unterstützung bei Antragstellung und Widerspruch

Pflegestützpunkte Kontakt: Pflegestützpunkt Mölln Wasserkrüger Weg 7 Tel: 04542/ 82 65 49 Sprechzeiten: Montag - Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

Pflegestützpunkte Pflegestützpunkt Geesthacht Bogenstr. 7 21502 Geesthacht Tel: 04152/ 80 57 95 Sprechzeiten: Montag, Mittwoch u. Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr

Servicestellen Im Rahmen der Behindertenhilfe gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung zur Beratung und Unterstützung (§ 22 SGB IX) aller Träger Klärung des individuellen Hilfebedarfs Ermittlung des zuständigen Trägers Antragstellung und Weiterleitung soll auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Bearbeitungszeiten achten (laut § 14 SGB IX)

Kostenloses Beratungs- und Unterstützungs –angebot Servicestellen Vorteil: Kostenloses Beratungs- und Unterstützungs –angebot Nachteil: - Berater können meist nur etwas zu rentenversicherungs-, krankenversicherungs –rechtlichen Fragen bearbeiten (da an die jeweiligen Träger gekoppelt)

Servicestellen Kontakt: Hzgt. Lauenburg LVA SH Mommsenstr. 12 23843 Bad Oldesloe Tel: 04531/ 80 43-0 Lübeck Ziegelstr. 150 23556 Lübeck Tel: 0451/ 485-2220

Servicestellen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Breite Str. 47 23552 Lübeck Tel: 0451/ 79 947-01 Betriebskrankenkasse Dräger & Hanse Moislinger Allee 1-3 23558 Lübeck Tel: 0451/ 87 187-0

Wie regele ich Erbschaften? Wer erbt überhaupt etwas? Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten, die eine Erbschaft regeln: • die gesetzliche Erbfolge (ohne Testament) • die Regelung über ein Testament

Wie regele ich Erbschaften? Die gesetzliche Erbfolge ist unterteilt in 3 Ordnungen

Wie regele ich Erbschaften? 1. Ordnung – Nur Abkömmlinge des Verstorbenen (Kinder, Enkel, Urenkel) 2. Ordnung – Verwandte der 2. Ordnung können nur dann erben, wenn Verwandte der 1. Ordnung nicht vorhanden sind – Eltern des Verstorbenen, deren Kinder und Kindeskinder (Neffen und Nichten) 3. Ordnung – hier sind auch nur dann betreffende Personenteile erbberechtigt, insofern Personen aus der 2. Ordnung nicht vorhanden sind – Großeltern, Tanten, Onkel, Cousin, Cousine

Wie regele ich Erbschaften? 4. Ordnung – gleiche Erbfolge wie bei der 2. und 3. Ordnung – Urgroßeltern, Kindes und Kindeskinder Besonderheit: – überlebende Ehe- oder Lebenspartnerpartner des Verstorbenen erben neben den Personen der 2. Ordnung ¼ des jeweiligen Güterstands – gegenüber den Großeltern aus der 3. Ordnung ½ des jeweils zustehenden Güterstands – sind weder Personen aus der 1. oder der 2. Ordnung vorhanden, erbt der Ehe- bzw. Lebenspartner die ganze Erbschaft

Wie regele ich Erbschaften? Testament – grundsätzlich sinnvoll – die testamentarische Erbfolge steht vor der gesetzlichen Erbfolge Ausnahme: – überlebende Ehe- bzw. Lebenspartner und deren Kinder und Kindeskinder können auf den sogenannten Pflichtteil bestehen (Geldzahlung in der Höhe der Hälfte des Erbanteils)

Wie regele ich Erbschaften? Wann ist ein Testament gültig? es muss handschriftlich verfasst sein mit Unterschrift (Vor- und Nachnahme ausgeschrieben) Ort und Datum bestenfalls ist dieses Dokument durch ein Notar aufgesetzt oder beglaubigt Personen zwischen 16 und 18 Jahren können nur mittels eines Notars ein Testament aufsetzen Ehe- bzw. Lebenspartner können auch ein gemeinsames Testament aufsetzen, dieses muss beide Unterschriften enthalten (Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin, April 2012) www.bmj.de

Gesetzliche Betreuung Grundsätzliches Seit 1992 besteht das Betreuungsgesetz BtG), dieses stärkt die Rechte der Betroffenen: diese dürfen seit dem nicht mehr entmündigt werden Betreuer darf nur eingesetzt werden, wenn Betroffener dieses einwilligt Betreuer darf nur Aufgaben übernehmen, die Betroffener nicht mehr selbst erledigen kann Betreuer hat die Wünsche des Betroffenen zu respektieren; sein Recht auf Selbstbestimmung zu achten

Gesetzliche Betreuung Aufgabengebiete einer Betreuung Finanzen (z.B. Geltendmachung von Einkommensansprüchen, Kostenregelung Wohnheim, Anträge Krankenkasse/ Sozialhilfe/Pflegekasse/Rente etc., Zahlungsverkehr, Schuldenregulierung, Steuererklärung) Gesundheitssorge (Arztwahl, Zustimmung zu therap. Maßnahmen/ OP‘s)

Gesetzliche Betreuung Wohnungsangelegenheiten (Suche/ Erhalt einer Wohnung, Anfechtung Räumungsklage) Aufenthaltsbestimmung (Festlegung des Lebensmittelpunktes, Regelungen bei Selbstgefährdung z.B. im Straßenverkehr bei Orientierungslosigkeit) Zustimmung zum Freiheitsentzug (nur bei der Gefahr, das Betreuter sich selbst oder andere schwer verletzt oder tötet)

Gesetzliche Betreuung Wie entsteht eine Betreuung? Betroffene können selbst Antrag stellen Dritte können eine Betreuung anregen Zuständig ist immer das Betreuungsgericht (dieses ist Teil des jeweils zuständigen Amtsgerichtes) Betroffener muss seinen Willen bekunden (Ausnahme: er ist aufgr. seines geistigen Zustandes dazu nicht in der Lage) Betreuung wird zunächst für ein halbes Jahr eingerichtet, dann überprüft, und ggfs. Für weitere sieben Jahre eingerichtet

Gesetzliche Betreuung Wer wird Betreuer? Wunsch und Wahlrecht des Betroffenen ist Voraussetzung Angehörige Mitarbeiter der Betreuungsbehörde Ehrenamtliche Betreuer Berufsbetreuer Rechtsanwälte

Gesetzliche Betreuung Umfang der Betreuung Aufgaben werden vom Vormundschaftsgericht festgelegt und stehen im Betreuerausweis Die Rechts- und Geschäftsfähigkeit bleibt grundsätzlich erhalten, es sei denn es wird gerichtlich eine Geschäftsunfähigkeit fesgestellt

Gesetzliche Betreuung Wie wird ein Betreuter vor Missbrauch beschützt? Ein Betreuer muss jährlich dem Vormundschaftsgericht ein Jahresbericht überreichen Zudem muss er Kontoführungen, Vermögensverzeichnisse offen legen Beschwerden von Betroffenen oder Angehörigen können beim Gericht eingereicht werden, diesen muss das Gericht nachgehen Zudem haben Betroffene die Möglichkeit, sich an Betreuungsbehörden oder/und Vereine zu wenden

Gesetzliche Betreuung Adressen Hzgt. Lauenburg Betreuungsverein für den Kreis Hzgt. Lauenburg e.V. Hamburger Str. 1 21493 Schwarzenbek Lübeck Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e.V. Pleskowstr. 1b 23564 Lüebck

Möglichkeiten der Beratung zur Schwangerschaftsverhütung Ihr Gynäkologe des Vertrauens Beratungsstellen im Kreis Hzgt. Lauenburg Diakonisches Werk Hzgt. Lauenburg Petri Forum Am Markt 7 23909 Ratzeburg Tel: 04541/ 889351 Adolf-Hoeltich-Stift Wasserkrüger Weg 7 23879 Mölln Tel: siehe Ratzeburg

Möglichkeiten der Beratung zur Schwangerschaftsverhütung Ernst-Barlach-Platz 9 21493 Schwarzenbek Tel: 04151/ 7504 / 5165 Hohler Weg 2 21481 Lauenburg Tel: 04153/ 59 82 55

Möglichkeiten der Beratung zur Schwangerschaftsverhütung pro familia Ahrensburg Große Str. 28-30 22926 Ahrensburg Tel: 04102/ 32 96 6 pro familia Bad Oldesloe Mühlenstr. 22 23843 Bad Oldesloe Tel: 04531/ 67 32 3 pro familia Geesthacht Rudolf-Messerschmidt-Str. 8 21502 Geesthacht Tel: 04152/ 72 92 4

Möglichkeiten der Beratung zur Schwangerschaftsverhütung Beratungsstellen in Lübeck pro familia Lübeck Dr.-Julius-Leber-Str. 9 23552 Lüebck Tel: 0451/ 62 33 09 donum vitae Lübeck Große Burgstr. 51 23552 Lübecl Tel: 0451/ 79 88 419 0173- 60 11 318

Möglichkeiten der Beratung zur Schwangerschaftsverhütung Caritasverband Lübeck Fegefeuer 2 23552 Lübeck Tel: 0451/ 79 94 601 Frauen- und Familienberatung der Humanistischen Union Hansestr. 24 23558 Lübeck Tel: 0451/ 81 933 Gemeindediakonie Lübeck e.V. Hüxterdamm 18 Tel: 0451/ 79 32 29

Wohnmöglichkeiten im Kreis Zuständiges Amt Kreis Hzgt. Lauenburg Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe Barlachstr. 4 23909 Ratzeburg

Wohnmöglichkeiten im Kreis Hansestadt Lübeck Bereich Soziale Sicherung Behindertenhilfe Verwaltungszentrum Mühlentor Kronsforder Allee 2-6 23560 Lübeck

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und einen guten Heimweg!!! ...das war‘s... Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und einen guten Heimweg!!!