Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in der Europäischen Union

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 Präsentation transkript:

Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in der Europäischen Union EU-policy-Analyse: Grundlagen und neuere Ansätze Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in der Europäischen Union Martina Koppauer, Johann Eggert - 18. 12. 2007

Zur Geschichte des Politikfeldes (1) Bereits im EWG-Vertrag von 1957 enthalten: Soziale Sicherheit der WanderarbeitnehmerInnen Grundsatz der gleichen Entlohnung von Männern und Frauen Entscheidungen auf Druck Frankreichs -> Ökonomische Interessen Im Vordergrund

Zur Geschichte des Politikfeldes (2) Im Jahr 1972: Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Paris -> „Sozialpolitisches Aktionsprogramm“ 1974: Das Sozialpolitische Aktionsprogramm tritt in Kraft; Entwicklung ist jedoch vor dem Hintergrund der aufziehenden Ölpreiskrise zu bewerten.

Zur Geschichte des Politikfeldes (3) 1989: Als sozialpolitische Antwort auf die Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) wird auf dem Straßburger Gipfel die „Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer“ verabschiedet. rechtliche Unverbindlichkeit Großbritannien stimmt der Gemeinschaftscharta damals nicht zu (weitere Bestätigung der Rolle GB‘s als „Bremser“ bei der Schaffung europaweit einheitlicher Sozial- Standards)

Zur Geschichte des Politikfeldes (4) Gipfeltreffen von Amsterdam im Jahr 1997 als Beginn der vierten Phase der Integration im Bereich der Sozialpolitik Politik unter den Vorzeichen einer stetig zunehmenden Tendenz zur Globalisierung neuere, rein politische Instrumente gewinnen vermehrt an Bedeutung -> „Offene Methode der Koordinierung“

Der Kommissar Vladimír Špidla geboren am 22. April ‘51 in Prag, Tschechische Republik Seit 2004: Mitglied der EU- Kommission 2002-2004: Ministerpräsident der Tschechischen Republik

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) Zentrale Rolle durch Entwicklung einer eigenen Rechtsprechung auf dem Gebiet der europäisierten Arbeitsmarkt- und Be- schäftigungspolitik Die durch die Verabschiedung des Vertrages von Maastricht im Jahr 1992 begründete Unionsbürgerschaft erfuhr durch die Richter des EuGH eine zusätzliche soziale Komponente

Der Europäische Sozialfonds (ESF) Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Die Europäische Beschäftigungsstrategie Jaques Delors Ehemaliger Präsident der Europäischen Kommission

Rechtsgrundlagen Einschlägig aus juristischer Sicht ist der Titel XI des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft („EG-Vertrag“). In den Art. 136-150 EGV sind die Rechtlich-verbindlichen Instrumente und Institutionen Zur Durchsetzung der EU-Sozialpolitik kodifiziert.

Die „Offene Methode der Koordinierung“ Definition: Die „Offene Methode der Koordinierung wird in den Lissabonner Schlussfolgerungen als Methode beschrieben, die “von einem Vergleich nationaler Initiativen im Rahmen eines Benchmarking-Prozesses in Verbindung mit” den entsprechenden Kommissionsinitiativen ausgeht. – rechtliche Unverbindlichkeit („soft law“) - kein Inititiativrecht aber Einbeziehung von Kommission und evtl. Parlament

Die „Offene Methode der Koordinierung“ (2) Instrumente im Rahmen der OMK sind Leitlinien Indikatoren Benchmarking Monitoring Die Offene Methode der Koordinierung wird überall dort angewendet, wo Gemeinschaftsrecht keine Wirkung hat, ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten aber wünschenswert ist.

5. Erklärungsansätze aus dem Bereich Politikfeldanalyse Multiple-Streams-Ansatz (Policy-Window-Modell) zur Richtlinie: Council Directive 2004/113/EC. (32004L0113): „Equal treatment between women and men: Access to and supply of goods and services“

Council Directive 2004/113/EC. (32004L0113): a) Ziel Festlegung von Rahmenbedingungen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Diskriminierung bei der Versorgung mit Waren und Dienstleistungen

Council Directive 2004/113/EC. (32004L0113): b) Inhalt b) Inhalt: (Quelle: Europaparlament) Verbot von geschlechtsspezifischer Diskriminierung beim Zugang zu und bei der Verteilung von Waren und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind kein Ausschluss von situationsbedingten Unterschieden, d.h. Wenn die Ware/Leistung exklusiv für ein Geschlecht gedacht ist (z.B. Private Clubs) auf Geschlechter bezogene Versicherungsfaktoren sind unzulässig Aber: Verträge vor Dec, 21 2007 bleiben unberührt.

Council Directive 2004/113/EC. (32004L0113): b) Inhalt (2) in der Übergangsfrist: Transparenz der Faktoren für Kunden Aufgabe der MS: Erfassen der Versicherungsfaktoren zur Beratung der Unternehmen Vereine und Organisationen sind bevollmächtigt, Opfer von Diskriminierung zu unterstützen und ggf.vor Gericht zu vertreten Regelungen zur Beweislast werden angepasst, wenn auf den ersten Blick eine Diskriminierung vorliegt. Die Beweislast liegt dann beim Angeklagten.

Council Directive 2004/113/EC. (32004L0113): b) Inhalt (3) MS sind verpflichtet, ein Komitee einzurichten, das Probleme analysiert, mögliche Lösungen untersucht und die Opfer aktiv berät

Council Directive 2004/113/EC. (32004L0113): c) History Zeitspanne Initiative bis Gesetzesakt: 13 Monate: 5.11.2003 - 21.12.2004 05/11/2003 Kommission: Initiative, Übertragung an Rat und EP 30/03/2004 EP: Erste Lesung, Kommissionsstellungnahme zu EP-Änderungsvorschläge 22/04/2004 Meinung des Komitees der Regionen 01/06/2004 Diskussion im Rat 03/06/2004 Meinung des Wirtschafts- und Sozialausschusses 04/10/2004 Ratszustimmung 13/12/2004 Gesetzesakt durch den Rat 21/12/2004 Rechtsvollstreckung 21/12/2007 letzter Tag für Umsetzung in den MS

c) History (2) - für EU sehr kurz, im Vergleich: „Entsenderichtlinie“1 von 1996: 4 Jahre - Untersuchung anhand des Multiple-Streams-Ansatzes, welche Probleme es zu lösen galt, welche Akteure beteiligt waren, und welche Ideen umgesetzt wurden

Der Multiple-Streams-Ansatz am Beispiel der Richtlinie von 2004 Zusammentreffen der unabhängigen Ströme Problemstrom Policy-Strom Politics-Strom EU-Erweiterung 2004 Window of Opportunity

1. Problemstrom 1. Problemstrom a) sichtbare Diskriminierung von Frauen im Alltag, z.B. Beschäftigung, Höhe des Gehalts, Berufsausbildung, Arbeitsorganisation b)Bericht der Kommission an den Rat, das EP, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union – Jahresbericht 2002: Problem der Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien in den neuen Beitrittsländern

2. Policy-Strom 2. Policy-Strom a) Kopenhagener Kriterien: politische, wirtschaftliche und Acquis-communautaire-Kriterien, die die potentiellen Beitrittsländer erfüllen müssen; vom Europäischen Rat am 22. Juni 1993 in Kopenhagen in Vorbereitung auf die EU-Osterweiterung beschlossen. (Menschen- und Bürgerrechte, Schutz von Minderheiten)

2. Policy-Strom (2) b) Sozialpolitische Agenda 2000-2005: „Gemeinschaftsmaßnahmen auf den Gebieten Beschäftigung, Arbeitsumfeld, Sozialschutz, sozialer Dialog, Chancengleichheit, Bekämpfung der Diskriminierung und gesellschaftliche Eingliederung“ (Mitteilung der Kommission: 267. STRATEGISCHE ZIELE 2000-2005) c) Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) (Mitteilung der Kommission: Beseitigung von Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sowie in Bezug auf die Rechte als Bürger und Bürgerinnen)

2. Policy-Strom (3) d) 5. Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2006) (Entscheidung des Rates): Förderung und Verbreitung der Werte und Verhaltenweisen für Geschlechtergleichstellung, Problem-Verständnis, Zusammenarbeit e) „Gender-Mainstreaming“ (=Versuch, die Gleichstellung der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen); seit Amsterdamer Vertrag 1997: eines der offiziellen Ziele der EU-Politik

2. Policy-Strom (4) f) „For Diversity - Against Discrimination“ Kampagne ‘03-‘06: Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, z.B. Infoflyer, Werbespots, Kreativ-Wettbewerbe (Foto, Video), Stop-Discrimination-Truck g) Halbzeitprüfung der sozialpolitischen Agenda von 2003 (Mitteilung der Kommission): „allgemein anerkannten, die Agenda prägenden Herausforderungen (einschließlich der (...) weiterhin bestehenden Ungleichheit der Geschlechter) eine feste Grundlage für das zukünftige Tätigwerden der EU in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik bleiben sollte“ und „Förderung der Gleichstellung durch eine neue Richtlinie über die Gleichbehandlung außerhalb der Arbeitswelt, die in diesem Jahr vorgeschlagen werden soll.“

Akteure + politische Mehrheiten 3. Politics-Strom 3. Politics-Strom: Akteure + politische Mehrheiten a) Europäischer Rat von Lissabon März 2000: Lissabon-Strategie b) Mehrheit im EP: Christian Democrats/European Democrats c) Rat d) Ratspräsidentschaft 2003: GR/I: Vorbereitung der Aufnahme der 10 neuen Mitglieder in die Europäische Union; v.a. Rechte von Minderheiten und Gleichberechtigung

3. Politics-Strom (2) e) Anna Diamantopoulou: Europäische Kommissarin für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit in der Kommission Prodi (1999-2004) f) Wirtschafts- und Sozialausschuss: beratende Einrichtung; Arbeitgeber, Gewerkschaften, Landwirte, Verbraucher und andere Interessensgruppen: Stellungnahme zu Kommissionsvorschlägen g) Ausschuss der Regionen mit Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik: beratende Einrichtung; Kommunal- und Regionalpolitiker: Stellungnahme zu Kommissionsvorschlägen

Ergebnis - EU-Erweiterung als Window of Opportunity, jedoch bereits vorherige Gleichstellungsrichtlinien; Ergänzung Schnelligkeit der Beschlussfassung ist nicht nur mit dem Druck der EU-Ost-Erweiterung zu erklären, sondern auch v.a. damit, dass es sich bei der Richtlinie um einen Ausdruck der gesamt-europäischen Werte und unserer demokratischen Natur handelt. Bsp: EP: 1. Lesung: Annahme des geänderten Gesetzesbeschlusses mit 313 zu 141 Stimmen, bei 47 Enthaltungen

Ergebnis (2) Richtlinie gibt nur einen inhaltlichen Rahmen vor, den die MS selbst per Gesetz füllen müssen; letzter Termin: 21.12.2007 D: „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ (14. August 2006) Vertragsverletzungsverfahren der Kommission wegen Anti-Diskriminierungsgesetz (17.10.2007): „unzureichende“ Umsetzung des Minderheitenschutzes (Quelle: Fokus)

Kritik am Ansatz Warum ist der Ansatz auf die EU anwendbar und wo liegen seine Schwächen? mangelnde Planbarkeit in der EU: Zusammenspiel von Zufällen super für interne Entscheidungsfindung (d.h. supranational im Rat und EP), aber nicht auf intergouvernementaler Ebene; 1. Säule Policy-Circle: Berücksichtigung der Initiations-, Formulierungs- und Selektionsphase, Vernachlässigung der Implementations- phase,zeigt keine mangelnde Kooperationsbereitschaft auf, (tbc)

Kritik am Ansatz (2) teilweise Berücksichtigung der Initiationsphase: Möglich: neues Window kann zur Überarbeitung/Neufassung alter Maßnahmen führen Stärke des Ansatze: Erklärt das Wie und Warum Schwäche: Erklärt nicht das Scheitern und die Probleme bei der Umsetzung, kann nicht auf die Zukunft angewendet werden (keine Gesetzmäßigkeiten wegen Zufällen)

Fazit „Parallel zum Fortschreiten der europäischen Integration vom zunächst rein ökonomischen zum Politischen hat auch die soziale Dimension, die ursprünglich im wesentlichen „Annex“ wirtschaftspolitischer Zielsetzungen und Politiken war, zunehmend an Bedeutung und Eigenständigkeit gewonnen.“ (Schulte; 2004)