Betriebsnahe Kindertagesbetreuung - Möglichkeiten und Grenzen 26. 11
Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Betriebsnahe Kindertagesbetreuung Kindertagesbetreuung ist ein wesentlicher Baustein zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf weitere Bausteine z.B. - familienfreundliche Arbeitszeiten (z.B. flexibel, planbar, keine Schichtarbeit, kein früher Beginn) - Konzept zu Mutterschutz und Elternzeit (Beratung, Fachkraftanbindung, Fortbildung) - familiengerechte Arbeitsplatzgestaltung (Heim- / Telearbeit, Arbeitszeitkonten, „Familienbüro“) - Vermittlung haushaltsnaher Dienstleistungen - Leitbild und Unternehmenskultur / Frauen in Führungspositionen Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 2
Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Betriebsnahe Kindertagesbetreuung Rechtsanspruch: Kinder über 1 Jahr bis zur Einschulung haben einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe am Wohnort. Maßgeblich für den Umfang des Rechtsanspruchs sind die individuell notwendigen Betreuungszeiten (in der Regel werktags zwischen 7°°Uhr und 17°°Uhr). Es wird versucht, möglichst wohnortnah das notwendige Angebot vorzuhalten. Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist rechtlich gleichwertig mit der Betreuung in einer Kindertagespflegestelle. Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 3
Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Betriebsnahe Kindertagesbetreuung Rechtsanspruch: KiTa NRW (KIBIZ) derzeit 3 Betreuungszeiten (25, 35, 45 Std.) und 3 Gruppentypen mit fest hinterlegter Personalausstattung: 10 Kinder von 1 bis 3 Jahren 20 Kinder von 2 bis 6 Jahren (davon 4 – 6 unter 3J) 25 Kinder von 3 – 6 Jahren (wenn 45 Std./Wo. Betreuung: 20 Kinder) Zulassung des Trägers durch überörtlichen Jugendhilfeträger (LVR) Konzept Raumplan Personalqualifikation Finanzierung durch kindbezogene Pauschalen von ca. 3.300 € - ca. 16.000 € jährlich, die aus Elternbeiträgen, Landeszuweisung, Jugendamtsanteil und einem Trägeranteil geleistet werden. Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 4
Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Betriebsnahe Kindertagesbetreuung Rechtsanspruch: Tagespflege 3 Betreuungszeiten individuell in Stufen á 10 Std., regelmäßige Betreuung insgesamt über 15 Std./Wo. Zulassung der Tagespflegestelle durch örtlichen Jugendhilfeträger, u.a. Qualifikation durch Schulung (160 Std.) räumliche Voraussetzung gegeben (eigene Wohnung oder andere geeignete Räume) festgelegte Maximalbetreuung (höchstens 5 Kinder) Finanzierung durch Jugendamt, ca. 4,50 € / Std. pro Kind, Tagespflegeperson ist selbstständig tätig (Steuer, Versicherung etc.). Elternbeiträge für KiTa und Tagespflege gleich. Betreuungsarten können kombiniert werden (z.B. Randzeiten). Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 5
Betriebsnahe Kindertagesbetreuung Handlungsalternativen Tagespflege: Zusammenarbeit mit vorhandenen (Groß-)Tagespflegestellen, ggfls. Übernahme von Kosten, um Plätze vorzuhalten, Kostenübernahme durch Jugendamt am Wohnort möglich, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Tagespflege im Betrieb (geeignete Räume, Zulassung durch Jugendamt), Kostenübernahme möglich s.o. Vorhandenes Personal kann nach Schulung/Anerkennung Tagespflege durchführen. Vorteil: geringe Kosten, geringer Verwaltungsaufwand, Flexibilität Nachteil: störungsanfälliges Konstrukt (z.B. Krankheit, Konflikte mit Eltern) ESF-Fördermittel können beantragt werden (Förderung von Festanstellungsmodellen). Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 6 Folie 6
Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Betriebsnahe Kindertagesbetreuung Handlungsalternativen Kindertagesstätten: Zusammenarbeit mit vorhandenen Kindertagesstätten anerkannter Träger, ggfls. Übernahme von Kosten, um Plätze/Kontingent vorzuhalten, Finanzierung der Kinderbetreuung durch Jugendamt möglich, wenn im Rahmen der Jugendhilfeplanung abgestimmt. Betriebskita: Einrichtung muss zugelassen sein wie eine öffentliche KiTa (Genehmigung durch LVR, Konzept, Personal, Raumanforderungen) Träger entweder Unternehmen, anerkannte Träger, Elterninitiativen Finanzierung der Kinderbetreuung durch Jugendamt möglich (wenn anerkannter Träger und im Rahmen der Jugendhilfeplanung) ESF Fördermittel für Betriebskosten können voraussichtlich bald wieder genutzt werden (keine Investitionsmittel). Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 7
Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Betriebsnahe Kindertagesbetreuung http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=112468.html Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 8
Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Betriebsnahe Kindertagesbetreuung http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/tageseinrichtungenfrkinder/betriebskitas/betriebskitas_1.html Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 9
Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Betriebsnahe Kindertagesbetreuung www.erfolgsfaktor-familie.del Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 10
Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Betriebsnahe Kindertagesbetreuung Beratungsmöglichkeiten Grundsatzfragen Kreis Euskirchen, Jugendamt Alois Hermes, Jugendhilfeplanung, Tel. 02251/ 15 617 alois.hermes@kreis-euskirchen.de Kindertagespflege Deutscher Kinderschutzbund KV Euskirchen Margret Meisen, Koordinatorin, Tel. 02251/ 70 25 816 m.meisen@kinderschutzbund-eusk.de Betriebskita Landschaftsverband Rheinland Svenja Rabenstein, Landesjugendamt Tel. 0221/ 809-4047 svenja.rabenstein@lvr.de ESF-Mittel Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung Tel.: 0800 0000 945 (kostenlos) kinderbetreuung@erfolgsfaktor-familie.de Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 11
Betriebsnahe Kindertagesbetreuung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Erdmann Bierdel Abteilungsleiter Jugend und Familie 02251/ 15 641 Erdmann.bierdel@kreis-euskirchen.de