„Neuausrichtung der Heilverfahren 3.0“

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 Präsentation transkript:

„Neuausrichtung der Heilverfahren 3.0“ Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Thomas Auhuber Liebe Studentinnen und Studenten, sehr geehrte Magnifizienz, geehrte Spektabilitäten, liebe Kollegen, Freunde, Bekannte und liebe Familie …

So mehrdimensional ist Gesundheit in Deutschland …

von der institutionellen Betrachtung zur sektoralen Betrachtung einer Gesundheitsregion – übersichtlichere Dimensionen … © Oberender & Partner © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

Heilverfahrenssteuerung – ein Weg zur „Gesundheit“ Behandlung von versicherten Personen nach Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen und Berufskrankheiten „aus einer Hand“ vom Unfall bis zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung. Institutionelles Alleinstellungsmerkmal der gesetzlichen Unfallversicherung als intersektorale Versorgungsform. Beteiligung ausgewählter und besonders qualifizierter ÄrztInnen, TherapeutInnen, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und anderer Leistungsanbieter im Gesundheitswesen. Kategorisierung zum differenzierten Fall- / Rehamanagement (Weller-Datenbank, Verletzungsartenverzeichnis usw.) © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

Ziele der aktuellen Neuausrichtung Steigerung von Effektivität und Effizienz der Behandlung Anpassen des Heilverfahrens an die Verletzungsschwere („der richtige Fall in die richtige Klinik“) Umfassende und vernetzte Versorgung (Akut- und Rehamedizin) Anhebung der Versorgungsqualität und Implementierung qualitätssichernder Elemente Durchgangsarztverfahren (DAV) 2-stufiges Verfahren Verletzungsartenverfahren (VAV) Verletzungsartenverfahren (VAV) Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) 3-stufiges Verfahren Umstellung zum 01.01.2013 bzw. 01.01.2014 Durchgangsarztverfahren (DAV) © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

Standardisierung der (Schwer)Verletztenversorgung Weißbuch Schwerverletztenversorgung (2. Auflage 2012) Empfehlungen zur Struktur, Organisation, Ausstattung sowie Förderung von Qualität und Sicherheit Prävention – Intensivbehandlung - Rehabilitation S3 – Leitlinie zur Schwerverletztenversorgung 01.07.2011 Präklinik – Schockraum – Erste OP-Phase Verletzungsartenverfahren (VAV) der DGUV Definition Klinikanforderungen / Verletzungsschwere TraumaNetzwerk DGU® Koordination der strukturellen Patientenversorgung Zertifizierung Lokale, (Über)Regionale Traumazentren TraumaRegister DGU® Begleitforschung - Qualitätssicherung © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung Ort und Datum 18pt

Arbeits-, Schul-, Wegeunfall Liegt eine VAV-Verletzung vor? Hausarzt nein ja D-Arzt (ambulant) (Praxis oder Krankenhaus) Stationäres Durchgangsarzt- verfahren Verletzungsartenverfahren Einleitung bes. Heil-behandlung Einleitung allg. Heil-behandlung D-Arzt Hausarzt DAV-Krankenhaus VAV-Krankenhaus SAV-Krankenhaus Verlegungspflicht bei Verletzungen nach dem Verletzungsartenverfahren bei Revisions- oder komplexer Folgechirurgie Nachschau © eigene Darstellung modifiziert nach Rybak / Lenz / Ehlers © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

EAP Erweiterte ambulante Physiotherapie Nachsorge Pflege BG-KLINIKEN Behandlung und Reha von Schwerbrand-, Rückenmarkverletzten, Schwer-Schädel-Hirnverletzten, schweren Hand- und Fußverletzungen, Polytraumen Revisions – und komplexe Folgechirurgie Reha-Komplett-Angebot mit KSR, BGSW, EAP, ABMR, Schmerztherapie, Klinische Psychologie, Hilfsmittelversorgung, Prothetische Versorgung, Schuhversorgung, Reha-Sport, Neurologische Reha der Phasen A-F Akutbehandlung stationär Rehabilitation SAV Schwerstverletzungsartenverfahren KSR Komplexe stationäre Rehabilitation BGSW Berufsgenossen- schaftliche stationäre Weiterbehandlung ABMR Arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation Nachsorge Pflege Schwere VAV Verletzungsartenverfahren BGSW Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung ABMR Arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation Nachsorge Pflege DAV Stationäres Durchgangsarztverfahren Physiotherapie EAP Erweiterte ambulante Physiotherapie Nachsorge Pflege Zeit DAV Durchgangsarztverfahren Physiotherapie EAP Erweiterte ambulante Physiotherapie Nachsorge Pflege Akutbehandlung ambulant Rehabilitation © eigene Darstellung modifiziert nach Oberscheven / Kranig / Bühren

Verteilung von Traumazentren, SAV- und BG-Kliniken © AUC © Ideker © KUV © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

Heterogenität der realen Krankenhausstruktur Wie viele SAV- / VAV-Kliniken gibt es am Ende der Umstrukturierung? Wie viele SAV- / VAV-Kliniken braucht man für die optimale Versorgungsstruktur? Können die Auflagen in der Zulassung erfüllt werden? Orientieren sich die Kriterien auch an der regionalen Versorgungsstruktur? Ist die Mindestfallzahl ein Problem? © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

IVENA eHEalth © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

Verletzungsartenverzeichnis – Findet man alles? © nach Schweigkofler © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

Verletzungsartenverfahren BGU Frankfurt (Q4/2014) © Kern © Dickler © Wank © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

Schwer(st)e Verletzung oder medizinische Komplikation? © Schweigkofler © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

Was sind Komplikationen? Folgezustände / Defektzustände / Funktionsbehinderungen? z. B. verzögerte Frakturheilung, Pseudarthrose Bewegungseinschränkungen CRPS Phlegmone Arthrose …? DEFINITION? WANN WIRD GESTEUERT? © Jürgen Vogel WANN BEGINNT DAS REHAMANAGEMENT? WER HAT WELCHE BEHANDLUNGSKOMPETENZ? © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

Komplikations- / Revisionsfall? Komplexe Folgechirurgie? © Vetter © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

Was sind Komplikationen? – auch Behandlungsfehler? Wer behandelt weiter .. Wo möchte der Patient weiterbehandelt werden … © Sylvia-Verena Michel / pixelio.de © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

Komplexität Heilverfahren und Vergütungsstrukturen Wer legt definitiv die VAV / SAV-Einstufung fest? Steuert der Arzt / Sachbearbeiter / Rehamanager? Wann tritt die Verlegungspflicht genau ein? Führt die Verlegungspflicht zu einer unnötigen Kostensteigerung (z. B. durch „künstliche Falltrennung“ in einem fallpauschalierten System)? Ist Vergütung (Rechnungsstelle) und Heilverfahrenssteuerung (Sachbearbeitung / Rehamanagement) kongruent? Sind Fallpauschalen insbesondere bei individuellen und inhomogenen Verletzungsmustern und der Versorgung „mit allen geeigneten Mitteln“ sachgerecht? Sind die Qualitätsanforderungen ausreichend finanziert (z. B. bei SAV in GKV- Kliniken)? © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

Heilverfahren … 2.0 Die Neuausrichtung der Heilverfahren ist für die Versorgung unfallversicherter Patienten ein bewährter Prozess in der Organisation von Gesundheit. 3.0 Medizinökonomische Effizienzsteigerung durch Entwicklung eines Steuerungstools bei Revisionen und Komplikationen Weiterentwicklung von Behandlungsstandards und der Heilverfahrenssteuerung Anpassung der Vergütungsstrukturen und Etablierung von Versorgungsforschung weitere Konzentration auf qualitätsgeprüfte Netzwerkpartner, Etablierung von Trauma-Reha- Zentren … Ideen gibt es viele … © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

© DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung