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Veröffentlicht von:Michaela Goldschmidt Geändert vor über 9 Jahren
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„Die Ausnahme und die Regel – zum Wirken des sozialen Schutzprinzips in der GUV“ Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Thomas Molkentin
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Einstimmung: Soziales Schutzprinzip, Alles-oder-Nichts-Prinzip. Darstellung an zwei Sachverhaltsgruppen: 1. Unfallursächlichkeit, zwei Subtypen: a) „Selbstgeschaffene Gefahr“, zwei Beispiele b) Vorschadensproblematik, zwei Beispiele. 2. Versagen von Leistungen, zwei Beispiele. Ausklang: „Leisten geht vor Nicht-Leisten!“ © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung 2
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