Rolle und Aufgaben einer OdA in der Validierung von Bildungsleistungen

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Rolle und Aufgaben einer OdA in der Validierung von Bildungsleistungen Validierung von Bildungsleistungen Der Erfahrung einen Wert verleihen OdA Hauswirtschaft Schweiz 10. März 2009 Rolle und Aufgaben einer OdA in der Validierung von Bildungsleistungen

Validierung von Bildungsleistungen Überblick Die 4 Phasen des Verfahrens zur Validierung von Bildungsleistungen Die Aufgaben der OdA Die Validierungsinstrumente Qualifikationsprofil und Bestehensregeln Die Rolle des BBT und die Aufgabe der Kantone Informationen im Web Fragen aus dem Publikum

Nationaler Leitfaden Validierung von Bildungsleistungen Definition Die Validierung von Bildungsleistungen ist das Verfahren, durch das eine Institution, eine Schule oder eine Behörde anerkennt, dass Kenntnisse und/oder Handlungskompetenzen, die der einzelne durch eine frühere Ausbildung oder durch Erfahrung erworben hat, einem Teil oder der Gesamtheit eines Titels gleichwertig sind. Voraussetzung: 5 Jahre berufliche Erfahrung

Nationaler Leitfaden Validierung von Bildungsleistungen Das Verfahren

Das Eingangsportal (Richtlinien der SBBK) Nationaler Leitfaden Validierung von Bildungsleistungen Phase 1: Information und Beratung Das Eingangsportal (Richtlinien der SBBK) orientiert über alle Angebote für Erwachsene gut sichtbar, kostenloser Zugang zu Erstinformation Grösse und Organisation/Struktur nach je Kanton verschieden Fachpersonal Zusammenarbeit mit OdA Aufbau läuft in den meisten Kantonen Ziel: Einrichtung bis Ende 2009 in allen Kantonen Koordination durch 2 Konferenzen (D-CH + Romandie) Kantone ohne Erfahrung starten mit Pilotprojekten in 1-3 Berufen

Nationaler Leitfaden Validierung von Bildungsleistungen Phase 2: Bilanzierung Das Dossier dient dem Nachweis der beruflichen Handlungskompetenzen und der Allgemeinbildung Zusammenstellung dauert meist mehrere Monate Zusammenstellung begleitet durch Kurse Standardisierung für Verwendung in verschiedenen Kantonen angestrebt Mandat an Arbeitsgruppe SBBK-SQUF für Vereinheitlichung der Vorgaben Minimalstandards bis Juni 2009 Einheitlichkeit vs. Offenheit für individuelle Gestaltung/Branche

Die Tätigkeit der Experten/Expertinnen Nationaler Leitfaden Validierung von Bildungsleistungen Phase 3: Beurteilung Die Tätigkeit der Experten/Expertinnen gleiche Experten/Expertinnen wie für LAP Zusatzausbildung gemäss Konzept im nationalen Leitfaden (2 T.+) arbeiten im Team (Mehraugenprinzip, Verbindung Branche+AB) Dossierstudium + Gespräch mit Kandidierenden Bei Bedarf weitere Überprüfungsmethoden (zb. Arbeitsplatzbesuch) Beurteilungsbericht Schnittstelle zwischen Kanton und OdA: Erarbeitung von detaillierteren Hilfsmitteln und zusätzlichen Überprüfungsmethoden Einheitlichkeit vs. Verantwortung/Aneignung vor Ort Empfehlungen aus Mandat an Arbeitsgruppe SBBK-SQUF bis Juni 09

Die Lernleistungsbestätigung Nationaler Leitfaden Validierung von Bildungsleistungen Phase 4a: Anrechnung Die Lernleistungsbestätigung Expertenbeurteilung erwahrt durch Validierungsorgan Validierungsorgan ist verantwortlich für Qualitätskontrolle Einbindung von OdA-Vertretungen in Prüfungsbehörde rekursfähige Verfügung gemäss kantonalem Recht Welche Handlungskompetenzbereiche des QP + Anforderungen der AB werden angerechnet? Welche ergänzende Bildung braucht es noch?

Nationaler Leitfaden Validierung von Bildungsleistungen Das Verfahren

Ausstellung des Titels Nationaler Leitfaden Validierung von Bildungsleistungen Phase 4b: Zertifizierungung Ausstellung des Titels Zusammenzug der Nachweise: - Gleichwertigkeitsbescheinigungen - Lernleistungsbestätigung - Prüfungsnachweise aus ergänzender Bildung administrativer Vorgang offizieller Akt der zuständigen Prüfungsbehörde Abgabe des EFZ mit Notenausweis

Anerkennung der Verfahren und Validierungsinstrumente Nationaler Leitfaden Validierung von Bildungsleistungen Rollen der Verbundpartner BBT: Gesamtlead – Vertiefungsthemen - Projektabschluss und Überführung in die Zuständigkeit der Linie Anerkennung der Verfahren und Validierungsinstrumente SBBK und Kantone: Vertiefungsthemen wie Eintrittsportale, Finanzierung, interkantonale Koordination Aufbau und Weiterentwicklung der (regionalen) Strukturen Organisationen der Arbeitswelt: Erarbeitung von (nationalen) Qualifikationsprofilen Festlegung der Bestehensregeln für die Validierung Entscheid zu weiteren Überprüfungsmethoden Rekrutierung der Expertinnen und Experten

Validierung von Bildungsleistungen Das Qualifikationsprofil

Handlungskompetenzbereiche Validierung von Bildungsleistungen Detail Qualifikationsprofil 1 1.1 Bei der Zusammenstellung von gesunden Menüs beachten die Fachleute Hauswirtschaft die allgemeinen und spezifischen Ernährungs- regeln sowie saisongerechte und standorts- nahe Produkte. Handlungskompetenzbereiche Ernährung und Verpflegung Wohnen und Reinigungstechnik Wäscheversorgung Gästebetreuung und Service Administration Gesundheits- und Sozialwesen 1.2 Die Fachleute Hauswirtschaft bereiten einfache, schmackhafte Gerichte fachgerecht, hygienisch einwandfrei und effizient zu. Dabei berücksichtigen Sie ökologische Gesichtspunkte. 1.3 Die Fachleute Hauswirtschaft stellen eine präzise, hygienisch einwandfreie und effiziente Speiseverteilung sicher. 1.4 Die Fachleute Hauswirtschaft gewährleisten eine hygienisch einwandfreie und effiziente Abwaschorganisation. Dabei berücksichtigen sie ökologische Gesichtspunkte.

Handlungskompetenzbereich Ernährung und Verpflegung Validierung von Bildungsleistungen Detail Qualifikationsprofil 2 – ergänzende Hilfsmittel Handlungskompetenzbereich Ernährung und Verpflegung 1.1 Bei der Zusammenstellung von gesunden Menüs beachten die Fachleute Hauswirtschaft die allgemeinen und spezifischen Ernährungsregeln sowie saisongerechte und standortsnahe Produkte. 1.1.5 eine geeignete Kostform für verschiedene Alters- und Personengruppen zusammenzustellen. 1.1.6 eine ausgewogene Tagesverpflegung für verschiedene Alters- und Personengruppen zusammenzustellen 1.1.7 die Lebensmittel korrekt zu lagern. 1.1.8 die Lebensmittel aufgrund der Deklaration korrekt einzusetzen. 1.1.10 die Kunden mit folgenden häufig auftretenden Krankheiten bei der Wahl eines geeigneten Menüs zu unterstützen: Diabetes, erhöhter Cholesterinspiegel, Bluthochdruck, Gicht.. 1.1.12 für jede Saison wichtige Frischprodukte zu beschreiben..

Validierung von Bildungsleistungen Bestehensregeln Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis wird erteilt, wenn alle Handlungskompetenzbereiche mit erfüllt bewertet wurden (Erfüllt bedeutet mindestens 62,5% der maximal möglichen Punkte). Innerhalb eines Handlungskompetenzbereichs können die Handlungskompetenzen untereinander kompensiert werden. (Vgl. Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau / Fachmann Hauswirtschaft Artikel 18.3 und 19.5 sowie Bildungsplan Teil C.) Es wird empfohlen, die Führung eines Familienhaushaltes maximal im Umfang von drei Jahren als berufliche Erfahrung im Bereich der Hauswirtschaft anzuerkennen. (Vgl. Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau / Fachmann Hauswirtschaft Artikel 2) Dossiers: Die Dossiers sollten pro Handlungskompetenzbereich und innerhalb eines Handlungskompetenzbereichs für jede berufliche Handlungskompetenz vorgelegt werden. Sie sollten die genaue Beschreibung von einer Situation, in der die beruflichen Handlungskompetenzen angewendet wurden, umfassen ( ev. wenn nötig auch von mehreren Situationen). Dabei sollten die Handlungen Schritt für Schritt beschrieben sowie das Vorgehen und Verhalten begründet und reflektiert werden . Zusätzliche Überprüfungsmethoden Für die Handlungskompetenzbereiche 1 - 4 ist eine Beobachtung in einer Arbeitssituation empfehlenswert. Ergänzende Bildung Modulare berufsbegleitende Ausbildung für Erwachsene gem. BiVo Art. 2.

Nationales Projekt Validierung von Bildungsleistungen Website www Nationales Projekt Validierung von Bildungsleistungen Website www.validacquis.ch

Informationsanlässe: 23. 4.2009 Veranstaltung SQUF vormittags Nationales Projekt Validierung von Bildungsleistungen Der Erfahrung einen Wert verleihen Informationsanlässe: 23. 4.2009 Veranstaltung SQUF vormittags 3. 6.2009 2 Workshops an BBT-Tagung 15.12.2009 Jahreskonferenz susanna.muehlethaler@bbt.admin.ch