Das Bundesstrafgericht

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 Präsentation transkript:

Das Bundesstrafgericht Aufbau einer richterlichen Instanz im medialen Scheinwerferlicht Referat anlässlich des KIWANIS Lunch in der Hermitage in Luzern am 8. April 2008 Bundesstrafgericht Tribunal pénal fédéral Tribunale penale federale Tribunal penal federal

Einleitung – Eine kleine Geschichte der Zeit… Disorder increases with time because we measure time in the direction in which disorder increases. Stephen B. Hawking A brief history of time (1988)

Einleitung – Der Aufbau des Gerichts im Zeitraffer Vorbereitungs-phase Aufbau- phase I Konsolidierungs- phase I Aufbau- phase II Konsolidierungs- phase II      1.4.2004 Aufnahme der Tätigkeit 2005 2007 Schaffung einer 3. Kammer heute

1. Vorbereitungsphase – Aus gerichtlicher Sicht 1999 Annahme der Effizienzvorlage mit zwingender Bundeszuständigkeit für internationale und/oder interkantonale Organisierte Kriminalität, Geldwäscherei und Korruption und fakultativer Zuständigkeit für Wirtschaftskriminalität. 2000 Annahme der Justizreform durch Volk und Stände mit 86,4 % Ja-Stimmen und damit Schaffung der Verfassungsgrundlage für das Bundesstrafgericht. 2002 Beginn des Um-/Ausbaus der Bundesanwaltschaft / Bundeskriminalpolizei. Festlegung des Sitzes des Bundesstrafgerichts und Verabschiedung des Strafgerichtsgesetzes durch das Parlament. Etablierung der Projektorganisation „Neue Bundesgerichte“. 2003 Wahl der ersten 11 Bundesstrafrichter und anschliessende Personalrekrutierung. 2004 Das Bundesstrafgericht nimmt seine Tätigkeit auf.

1. Vorbereitungsphase – Aus medialer Sicht Entwicklung von „Issues“ (= Sachverhalte von öffentlichem, meist medialem Interesse) 1. Zu Beginn stehen oft enttäuschte Erwartungen. 2. Durchsetzungs-, artikulationsfähige Individuen und Gruppen nehmen sich der Erwartung an. 3. Das Thema wird öffentlich relevant, entspricht den Selektionsmechanismen der Medien. 4. Ideen werden lanciert, wie das Problem zu lösen wäre. (nach RICKENBACHER)

1. Vorbereitungsphase – Aus medialer Sicht Zentrales Issue aus der Vorbereitungsphase: Die „Sitzfrage“ „Jahrhundert-Entscheid“ „Bellinzona ist kein Standort in einer vergessenen Republik der ehemaligen Sowjetunion." „Das Strafgericht in Bellinzona anzusiedeln heisst, es in die Nähe von Lugano zu bringen – eine Stadt, in welcher Geldwäscherei kein Fremdwort ist." „Prestigegewinn für Bellinzona“ „Es war ein emotionaler, demonstrativer, kompensatorischer Entscheid zugunsten jener Kantone, welche in jüngster Zeit am schönsten gejammert und am lautesten Anti-Bern-Parolen ausgestossen haben.“ „Viva il Ticino!“

2. Aufbauphase I – Aus gerichtlicher Sicht Büroräumlichkeiten (Business Center) Gerichtssaal (Pretorio)

2. Aufbauphase I – Aus gerichtlicher Sicht Bei Beginn der Aufbauphase I: Aufnahme der Tätigkeit mit 8.7 Richter- und 2 (!) Gerichtsschreiberstellen, mit Juristen aus unterschiedlichsten Rechtstraditionen Eintreffen eines Lieferwagens mit hängigen Verfahren in drei Sprachen am 1. Tag kein elektronisches Fallverwaltungssystem keine brauchbaren Brief-, Entscheid- oder sonstigen Vorlagen wenig juristische Literatur und sehr beschränkter Zugang zu juristischen Datenbanken eine lückenhafte und veraltete Strafprozessordnung aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg

2. Aufbauphase I – Aus gerichtlicher Sicht Bei Abschluss der Aufbauphase I: 186 Beschwerde-/Gesuchsentscheide in Deutsch (108), Französisch (47) und Italienisch (31), davon 94 innerhalb von 1 Monat ab Eingang entschieden 164 Telefonkontrollentscheide in Deutsch (87), Französisch (58) und Italienisch (19), alle innerhalb von 5 Tagen entschieden 3 mehrtägige Verhandlungen mit mehreren Angeklagten und teils grossem Medieninteresse / 2 materielle Strafurteile und 1 Revisionsentscheid Erfolgreiche Einführung der Grundlagen der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft und das Untersuchungsrichteramt (Pendenzenberichte, Inspektionen etc.) Verabschiedung des Voranschlags 2005 im ersten(!) Tätigkeitsmonat, Erlass von Reglementen, Wahlen, Vernehmlassungen etc.; Evaluation, Kauf und Konfigurierung/Parametrisierung eines elektronischen Fallverwaltungssystems

2. Aufbauphase I – Aus medialer Sicht Entwicklung einer 2-poligen Berichterstattung zum Bundesstrafgericht: 1) Berichterstattung über die rechtsprechende Tätigkeit des Bundesstrafgerichts: a) Artikelserien über bestimmte Verfahren; b) Berichterstattung über die Hauptverhandlungen vor der Strafkammer; c) Berichterstattung über einzelne Entscheide der Kammern über Grundsatzfragen („Leitentscheide“) oder mit bekannten Beteiligten („cause célèbre“). 2) Berichterstattung über das Bundesstrafgericht selbst („Metaberichterstattung“)

2. Aufbauphase I – Aus medialer Sicht Zentrales Issue der Metaberichterstattung: Die vermeintliche „Unterbeschäftigung“ „Dem Bundesstrafgericht fehlt Arbeit“ „Wer hat sich beim Bundesstrafgericht verrechnet?“ „Bundesrichter ohne Arbeit“ „Behördenleerlauf am neuen Strafgericht in Bellinzona“ „Maschinerie im Leerlauf“

2. Aufbauphase I – Aus medialer Sicht Gleichzeitig (und sinnigerweise) aber auch breite Berichterstattung über die zahlreichen Entscheide des angeblich unterbeschäftigten Gerichts: „Käseskandal: Bundesstrafgericht entschied“ „Behring bleibt trotz widerrechtlicher Haft im Gefängnis“ „Kein Anwalt bei Befragungen durch Bundespolizei“ „30 Monate Gefängnis für ehemaligen Bundesbeamten“ „Hells Angels wieder frei“

3. Konsolidierungsphase I – Aus gerichtlicher Sicht Ausbau und Konsolidierung in allen Bereichen der gerichtlichen Tätigkeit: Entwicklung einer Rechtsprechungspraxis zu einer Vielzahl unbeantworteter Fragen aus dem Bereich der Bundesstrafprozessordnung, des Verwaltungsstrafrechts, des Gerichtsstandswesens etc. mit insgesamt 986 Entscheiden der Kammern Intensive(re) Beschäftigung mit Fragen der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft und das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt (u.a. Berichte „Anklagen“ und „Ramos“ im Jahr 2006) Personeller Ausbau auf der Ebene der Gerichtsschreiber und klarere Definition der konkreten Zusammenarbeit mit den Bundesstrafrichtern Schaffung stabiler Strukturen und Abläufe im Bereich der Kammern und des Generalsekretariats

3. Konsolidierungsphase I – Aus medialer Sicht Zentrales Issue der Metaberichterstattung: Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft oder plakativ… VERSUS

3. Konsolidierungsphase I – Aus medialer Sicht Weiterhin breite Berichterstattung über die Entscheide / Verfahren des Gerichts: “Die Bundesanwaltschaft hat vom Bundesstrafgericht herbe Kritik für ihr Vorgehen im Verfahren gegen den mutmasslichen El-Kaida-Financier Youssef Nada erhalten.“ „Das Bundesstrafgericht in Bellinzona verlangt die Freilassung des auf Anordnung des Bundesamts für Justiz in Auslieferungshaft sitzenden russischen Ex-Ministers Jewgeni Adamow.“ „Bertschinger bleibt in Haft Kollusionsgefahr in der Suva-Affäre“ „Dieter Behring als Werbefotograf“ „Das Geldwäschereiverfahren der Bundesanwaltschaft im Fall des zusammengebrochenen italienischen Milchkonzerns Parmalat richtet sich intensiver als bisher bekannt auch gegen die Graubündner Kantonalbank (GKB).“ „Die Harley in der falschen Garage“

4. Aufbauphase II – Aus gerichtlicher Sicht Aufbauphase II mit folgenden Schwergewichten: Schaffung einer II. Beschwerdekammer und damit verbunden sukzessiver Auf-/ Ausbau der Gerichtsschreiber- und Kanzleikapazitäten wegen neuer Kompetenzen im Bereich der Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen Aufbau / Entwicklung einer (eigenen) Rechtsprechungspraxis in diesem Bereich Starker Ausbau der Dienstleistungen des Generalsekretariats, namentlich in den Bereichen Informatik und Bibliothek

4. Aufbauphase II – Aus medialer Sicht Zentrales Issue der Metaberichterstattung: Wahlkampfbedingte Verschärfung des Issues aus der Konsolidierungsphase I VERSUS „AFFÄRE“ BLOCHER / ROSCHACHER

4. Aufbauphase II – Aus medialer Sicht Trotzdem bleibt noch Platz für Berichterstattung über die Entscheide / Verfahren des Gerichts: “Der Rheintaler Ingenieur Urs Tinner, der vor mehr als drei Jahren wegen mutmasslichen Atomschmuggels verhaftet worden war, muss weiterhin in Untersuchungshaft bleiben.“ „Jihad-Kämpferin vor Gericht. Die Witwe eines Selbstmordattentäters und ihr neuer Mann müssen sich wegen Beteiligung und Aufbau einer kriminellen Organisation verantworten.“ „Im ersten Al-Qaida-Prozess der Schweiz hat das Bundesstrafgericht gestern die Angeklagten vom Vorwurf freigesprochen, Terroristen unterstützt zu haben.“ „Visa-Korruption vor Bundesstrafgericht“ „Der ehemalige deutsche Radprofi Jan Ullrich ist vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona abgeblitzt.“

5. Konsolidierungsphase II – Aus gerichtlicher Sicht Nebst der Konsolidierung im eigentlichen Tätigkeitsbereich der Versuch, aus dem Verlauf der bisherigen Issues zu lernen und entsprechend zu handeln: (nach LIEBL)

5. Konsolidierungsphase II – Aus medialer Sicht ???

Schlussbemerkung – Die Grenzen der Zeit… Vermauert ist dem Sterblichen die Zukunft. Johann Christoph Friedrich von Schiller (1759-1805)