Anlagen- und Apparatebauer/in Version 2.0
Ziele für die Berufslehre Anlagen- und Apparatebauer/in Anlagen- und Apparatebauer/innen verarbeiten Bleche, Profile und Rohre aus mehrheitlich metallischen Werkstoffen und fügen diese zu Komponenten und Baugruppen zusammen. Sie bauen Apparate, Maschinen und Anlagen und führen die damit verbundenen Montage- und Inbetriebsetzungsarbeiten aus. In Zusammenarbeit mit andern Fachleuten bearbeiten sie Aufträge oder Projekte und erstellen technische Dokumente. Sie betreiben, überwachen und optimieren Produktionsprozesse und führen Instandhaltungsarbeiten aus.
Ziele für die Berufslehre Anlagen- und Apparatebauer/in Beruflicher Nachwuchs für Firmen in Bereichen der Blechbearbeitung bis zum Anlagenbau sicherstellen Die zur Berufsausübung erforderlichen fachlichen, methodischen und sozialen Qualifikationen erwerben Grundlegende allgemeinbildende Kenntnisse erwerben für Integration junger Berufsleute in Arbeitswelt und Gesell-schaft Fähigkeit und Bereitschaft zum lebenslangen Lernen und selbständigen Urteilen und Entscheiden erwerben
Swissmem-Grundsätze zur Berufsausbildung Berufslehre als Generalistenausbildung ð Beschränkung auf wenige Basisberufe Ganzheitliche breite Grundausbildung mit Förderung von Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen Exemplarische On-the-job-Ausbildung in betrieblichen Tätigkeitsgebieten Leistungsorientierte, effiziente Ausbildung Wirksame Qualitätssicherung in der Berufsbildung Entwicklungsoffene Berufsreglemente
Kernpunkte des neuen Berufskonzeptes für Anlagen- und Apparatebauer/innen Zusammenlegung der bisherigen Berufslehren Anlagen- und Apparatebauer/in, Mühlenbauer/in und Industrieschmied/in Ganzheitliche Berufsausbildung Breite Fachausbildung in konventionellen und neuen Technologien Intensive Förderung von Schlüsselqualifikationen Betriebliche Ausbildung Zweijährige betriebliche Grundausbildung Zweijährige Schwerpunktausbildung in Tätigkeitsgebieten Berufsschulunterricht Einführung neuer Fächer und Zeit für Verarbeitung und Festigung des Stoffes Lehrabschlussprüfungen Grundlegene Berufsarbeiten als Teilprüfungen Ende 2. Lehrjahr Individuelle Lehrabschlussprüfung am betrieblichen Arbeitsplatz Ende 4. Lehrjahr
Entwicklung des Berufsfeld Blechbearbeitung – Anlagenbau 1988 2002 Integration Grossapparate- schlosser/in Konstruktions- Rohrschlosser/in Industrie- schweisser/in spengler/in Anlagen- und Apparatebauer/in Anlagen- und Apparatebauer/in Mühlenbauer/in Industrieschmied/in
Die Handlungskompetenz steht im Mittelpunkt der Schlüsselkompetenzen
Niveau-Positionierung Anlagen- und Apparatebauer Hoch AA mit Zusatz- unterricht AA Standard Niveau Mittel Mecha- praktiker Tief Tief Mittel Hoch Vielfältigkeit in Berufsschule und Lehrbetrieb
Betriebliche Ausbildung Die betriebliche Ausbildung gliedert sich in Grundausbildung, Ergänzungsausbildung und Schwerpunktausbildung. Die Grundausbildung legt die Basis für eine breitgefächerte berufliche Tätigkeit. Die Ergänzungsausbildung deckt zusätzliche Bedürfnisse zur Vorbereitung auf die Schwerpunktausbildung in Tätigkeitsgebieten ab. Die Schwerpunktausbildung erfolgt in mindestens einem Tätigkeitsgebiet und dauert pro Tätigkeitsgebiet mindestens sechs Monate.
Betriebliche Ausbildung Breite Grundausbildung nach Dreistufenmodell Schwerpunktausbildung in mindestens einem Tätigkeitsgebiet Erschliessung neuer Ausbildungsplätze in produktionsvor- und nachgelagerten Bereichen
Aufbau der betrieblichen Ausbildung Projektierung und Projektbearbeitung Konstruktion Prototypenbau Fertigungsunterstützung Blech- und profilbearbeitung Komponenten- und Apparatebau usw. Betriebliche Grundausbildung Obligatorische Grundausbildung Freiwillige Ergänzungs- ausbildung Firmenspezifische Zusatzausbildung Schwerpunktausbildung in betrieb- lichen Tätigkeitsgebieten z. B. in: 1. 2. 3. 4. Lehrjahr
Betriebliche Grundbildung Obligatorische Grundausbildung Trennen und Umformen Fügen Montieren und Inbetriebnehmen Freiwillige Ergänzungsausbildung Maschinelle Fertigungstechnik Schmiedetechnik NC-Fertigung CAD Robotik Firmenspezifische Zusatzausbildung Produktkenntnisse Besondere Technologien
Tätigkeitsgebiete Anlagen- und Apparatebauer/in Projektierung und Projektbearbeitung Konstruktion Prototypenbau Fertigungsunterstützung Blech- und Profilbearbeitung Komponenten- und Apparatebau Rohrbau Schweisstechnik Schmiedetechnik Montage und Anlagenbau Prozesstechnologie Instandhaltung Ausbildungsunterstützung Die Tätigkeitsgebiete repräsentieren den Produkte-Entstehungsablauf von der Projektgründung bis Produkteinbetriebsetzung und Instandhaltung.
Tätigkeitsgebiete Anlagen- und Apparatebauer/in Jeder Lehrbetrieb bestimmt aus der Vielzahl der Tätigkeitsgebiete diejenigen aus, die er in der Lage ist auszubilden. Es sind maximal 4 Tätigkeitsgebiete wählbar, mit der jeweils minimalen Dauer von 6 Monaten. Dem Lehrling soll dabei ein Mitspracherecht eingeräumt werden. Die Schwerpunktausbildung erfolgt in mindestens einem betrieblichen Tätigkeitsgebiet. Das letztbelegte Tätigkeitsgebiet wird an der Lehrabschlussprüfung im Rahmen der Individuellen Produktivarbeit abgeschlossen. Sämtliche belegten Tätigkeitsgebiete werden im Lehrbrief der Firma aufgeführt.
Berufsschulunterricht Standardmodell mit 2-1-1-1 Schultagen pro Woche (Schulortabhängig) 2 Tage 720 Lekt. 360 Lekt. 360 Lekt. 360 Lekt. 1. 2. 3. 4. Lehrjahr
Lektionentafel Fächer Lektionen 1. 2. Allgemeinbildung Technische Allgemeinbildung (Lern- und Arbeitsmethodik, Technisches Englisch, Mathematik, Physik, Informatik, Automation) 480 400 3. Werkstoff- und Fertigungstechnik 320 4. Zeichentechnik 5. Offener Bereich 80 6. Turnen und Sport 200 7. Total Pflichtunterricht Zusatzunterricht Verfahrenstechnik für ausgewählte Tätigkeitsgebiete 1800
Aufbau der Lehrabschlussprüfung Projektierung und Projektbearbeitung Konstruktion Prototypenbau Fertigungs- unterstützung Blech- und profilbearbeitung Komponenten- und Apparatebau usw. Betriebliche Grundausbildung Obligatorische Grundausbildung Freiwillige Ergänzungs- ausbildung Firmenspezifische Zusatzausbildung Schwerpunktausbildung in betrieb- lichen Tätigkeitsgebieten z. B. in: Teil-Lehrabschlussprüfung Abschlussarbeit Berufskenntnisprüfung Erfahrungsnoten Berufsschule 1. 2. 3. 4. Lehrjahr
Lehrabschlussprüfung Fach Zeitpunkt Dauer A) Grundlegende Berufsarbeiten (Teilprüfung) Ende 2. Lehrjahr 8...12 Std. B) Abschlussarbeit als individuelle Produktivarbeit im Betrieb oder vorgegebene Prüfungsarbeit Im 8. Semester 24...120 Std. C) Berufskenntnisprüfung Ende 4. Lehrjahr 3...4 Std. D) Allgemeinbildung E) Einbezug von Erfahrungsnoten des Berufsschulunterrichtes Ab 2. Semester
A) Grundlegende Berufsarbeiten (Teilprüfung) Ziel: Prüfen der Grundfertigkeiten in grosser Breite Art der Arbeiten: Modulare Einzelarbeiten während 8 bis 12 Stunden Beurteilung: Vor allem messbare, prüfbare und schätzbare Kriterien, weniger Schlüsselqualifikationen Durchführung als Teilprüfung: (Ende 2. Lehrjahr, am Ende der Grundausbildung) Reduktion Prüfungsvorbereitung Neue betriebliche Ausbildungsplätze ermöglichen Konzentration auf neue Ausbildungsformen während der vertieften Ausbildung
A) Grundlegende Berufsarbeiten (Teilprüfung)
B) Abschlussarbeit: Individuelle Produktivarbeit Hauptziele Aufwandreduktion für Prüfungsvorbereitung Prüfung neuer Tätigkeitsgebiete ermöglichen Praxisbezug verbessern Schlüsselqualifikationen einbeziehen
B) Abschlussarbeit: Individuelle Produktivarbeit Konzept Produktive Arbeit am Arbeitsplatz des Lehrlings während 24 bis 120 Std. Führen eines Arbeitsjournals Erstellen einer Auftrags- oder Projektdokumentation Expertenbesuche nach Bedarf Fachliche Beurteilung durch Fachvorgesetzten Qualitätssicherung der Beurteilung durch Experten Fachgespräch mit 2 Experten
B) Abschlussarbeit: Vorgegebene Prüfungsarbeit Ziel: Alternative für Institutionen ohne genügende Anzahl produktiver Arbeiten Art der Arbeiten: Bearbeitung eines vorgegebenen Kleinprojektes von 8 - 12 Std. Dauer Beurteilung: Auch Schlüsselqualifikationen wie Arbeitsmethodik (Planung, Entscheidungsfindung, Systematik), Dokumentation, Selbständigkeit, usw.
B) Abschlussarbeit: Vorgegebene Prüfungsarbeit Abwechslungsreichtum: Es werden mehr als 1 Vorgegebene Prüfungsarbeit entwickelt, um den Lehrlingen über die Jahre hinweg Abwechslungsreichtum zum bieten, Es werden jedoch keine Tätigkeitsgebiets-bezogenen Aufgaben ausgearbeitet.
C) Berufskenntnisprüfung Position 1, Werkstoff- und Fertigungstechnik Position 2, Zeichentechnik: Aufgaben über wenige Lösungsschritte Grosse fachliche Breite (flächendeckend) Position 3, Angewandte Fachkenntnisse: Aufgaben über mehrere Lösungsschritte (Anwendung, Fallbeispiele)
Allgemeinbildung Inhalt: Lernbereich „Sprache und Kommunikation“ Lernbereich „Gesellschaft“ Beurteilung: Die Note im Fach Allgemeinbildung besteht aus den 3 Elementen: Selbständige Vertiefungsarbeit und Auswertung Schriftliche und/oder mündliche standardisierte Prüfung Erfahrungsnoten die zu je 1/3 in die Schlussnote Allgemeinbildung einfliessen.
E) Erfahrungsnote berufskundlicher Unterricht Die Fachnote Berufskundlicher Unterricht wird wie folgt ermittelt: 1. Berechnung des Mittelwertes (auf eine Dezimalstelle) der Semesterzeugnisnoten ab 2. Semester für jedes der drei Fächer: Technische Allgemeinbildung Werkstoff- und Fertigungstechnik Zeichentechnik; 2. Berechnung der Durchschnittsnote aus den 3 Mittelwerten. Hinweis: Für BM-Absolventen zählen nur die Erfahrungsnoten des Pflichtunterrichtes
Prüfungsergebnis Fächer Gewichtung Grundlegende Berufsarbeiten 25 % Abschlussarbeit 25 % Erfahrungsnote berufskundlicher Unterricht 12,5 % Berufskenntnisse 12,5 % Allgemeinbildung 25 % Prüfung ist bestanden wenn: Gesamtnote ³ 4,0 und Grundlegende Berufsarbeiten ³ 4,0 und Höchstens eines der Fächer Abschlussarbeit oder Berufskenntnisse unter 4,0.