Schleswig-Holstein Der echte Norden

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 Präsentation transkript:

Schleswig-Holstein Der echte Norden Gesetz zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs 2015 -Gemeindeseminare- Leck, 20. November 2014

Neuordnung erforderlich FAG historisch gewachsen, immer wieder einzelne Stellschrauben geändert Offen war, ob Finanzausgleich noch zu den heutigen kommunalen Aufgaben passt Gesetz außerdem oft intransparent, kaum noch nachvollziehbar Umfassende Gesamtschau und Überarbeitung fällig

Kommunale Finanzentwicklung heterogen Aufgelaufene Defizite in Mio. Euro (Planungsdaten 2012) Quelle: Bericht des Innenministeriums zur Finanzsituation der Kommunen in Schleswig-Holstein vom 5. September 2014, Ziffer B. 2. Seite 7 und 8. Die Prognose ist für die Ist-Zahlen 2012 etwas günstiger, da die Planzahlen erfahrungsgemäß höher sind: Es werden rd. 1.200 Mio. Euro aufgelaufenes Defizit erwartet.

Umfassender Dialog vorausgegangen Gremien: Beirat für den kommunalen Finanzausgleich (§ 36 FAG), Arbeitsgruppe Kommunaler Finanzausgleich Beteiligt: Innenministerium, Gemeindetag, Landkreistag, Städtebund, Städtetag, Finanzministerium, als Gast Landesrechnungshof Umfassende schriftliche Unterlagen des Innenministeriums, Erörterung aller Themen. Auch im Internet ausführliche Erläuterungen und Informationen Datenlage und Berechnung. Stets hohe Transparenz, Bereitstellung diverser Daten und Auswertungen

Schaubild - viele Stellschrauben -Übersicht FAG-Entwurf mit Werten 2014

Neue Teilschlüsselmassen (1) Neuaufteilung der Schlüsselzuweisungen (2015 rd.1,28 Mrd. Euro) beruht auf den tatsächlichen Aufgaben der Gemeinden, der Kreise und kreisfreien Städte und der Zentralen Orte Grundlage für Neuaufteilung: Gutachten NIW. Neue Quoten berücksichtigen außerdem Überführung 51 Mio. Euro Zuweisungen an Kreise und kreisfreie Städte, die bisher außerhalb FAG geleistet wurden (Weitergabe Nettoentlastung des Landes beim Wohngeld) Grundlage sind die Ist-Zuschussbedarfe aller kommunalen Aufgaben aus amtlicher Finanzrechnung der Kommunen Entlastung der Kreise und kreisfreien Städte bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bereits herausgerechnet, weil künftig Kostenübernahme durch Bund

Neue Teilschlüsselmassen (2) Ergebnis (neues FAG): Anteil für Gemeindeaufgaben zwar niedriger als im alten FAG: 35,11 %, unter Einbeziehung der KdU-Entlastung aber höhere Mittel für die Gemeindeaufgaben – wie Gutachten-Ergebnis Anteil für Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte nun höher: 49,33 %, unter Berücksichtigung weiterer Zahlungsströme trotzdem kleiner Rückgang – wie Gutachten-Ergebnis Anteil für übergemeindliche Aufgaben deutlich höher: 15,56 %, mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Stufen Zentraler Orte Hinweis: Die Quoten des Gutachtens sind Basis für weitere Berechnungen. Das Ergebnis dieser Berechnungen sind die Quoten im Gesetzentwurf.

Soziale Lasten & Demographie-Faktor Bei den Aufgaben der Kreise und kreisfreie Städte dominieren die sozialen Lasten (Kosten der Unterkunft (KdU), Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe) Sehr geeigneter externer Indikator: Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften Entlastung kreisangehöriger Gemeinden mit ungünstiger Sozialstruktur: keine Beteiligung mehr an KdU (Kreisaufgabe; Aufgabe wird im Gegenzug voll bei Teilschlüsselmasse für Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte berücksichtigt) Gemeinden mit rückläufiger Einwohnerzahl werden entlastet: einwohnerbezogene Schlüsselzuweisungen sinken nicht so schnell Zeitgewinn für Anpassung an den demographischen Wandel Betroffen insbesondere ländliche Räume

Transparenter und nachvollziehbarer (1) Abschaffung der Gemeindesonderschlüsselzuweisungen: Sonderfall war systemwidrig zum Regelfall geworden. Stattdessen jetzt echte Mindestgarantie für besonders steuerschwache Gemeinden: mindestens 80 % des Betrags, den eine nicht abundante Gemeinde erreichen kann Überführung der zusätzlichen Kreisumlage in die Finanzausgleichsumlage: Bisher zwei ähnliche Instrumente nebeneinander, jetzt zusammengeführt. Besonders steuerstarke Gemeinden tragen dadurch nachvollziehbarer zur interkommunalen Solidarität bei

Transparenter und nachvollziehbarer (2) Abschaffung historischer Festbeträge bei den Schlüsselzuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte: Intransparente Sonder-Aspekte werden aufgehoben, darunter die Zahlungen zum Ausgleich der Zonenrandlage des Kreises Herzogtum Lauenburg und der Hansestadt Lübeck Die intransparenten Zuführungs- und Abzugsbeträge bei der Finanzausgleichsmasse werden bereinigt: Zugleich wird eine bisherige gesonderte Zahlung an die Kreise und kreisfreien Städte einbezogen (Weitergabe Nettoentlastung des Landes beim Wohngeld, jährlich 51 Mio. Euro). Die Verbundquote der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes erhöht sich durch diese Maßnahmen von 17,74 % auf 17,83 % (künftig dadurch für die Kommunen etwas höheres Plus bei Steigerungen)

Vorwegabzüge Die Vorwegabzüge bilden weiterhin den kleineren Teil des FAG Die bisherigen Vorwegabzüge bleiben bestehen. Die Vorwegabzüge für Theater und Orchester sowie für das Büchereiwesen werden angehoben, und zwar bis 2018 jährlich um 1,5 %

Finanzielle Auswirkungen -Schlüsselzuweisungen

Gemeindeschlüsselzuweisungen -Berechnung der Schlüsselzuweisungen Ist-Aufkommen Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil EkSt, USt u. Sonderausgleich Messbetrag Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Steuerkraftzahl Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil EkSt, USt u. Sonderausgleich / Hebesatz x Nivellierungshebesatz = Ausgangsmesszahl Summe abzüglich Steuerkraftmesszahl x Grundbetrag Differenz 70 % Einwohner sog. Schlüsselzahl Schlüsselzuweisung

Soziallastenmesszahl Schlüsselzuweisungen an Kreise und kreisfreie Städte -Berechnung der Schlüsselzuweisungen Steuerkraftmesszahl (Gem.) + Gemeindeschlüsselzuweisung – Finanzausgleichsumlage x Nivellierungssatz Umlagegrundlagen Umlagekraftmesszahl abzüglich Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften x = 3.411 Euro Soziallastenmesszahl Differenz Ausgangsmesszahl abzüglich x Grundbetrag sog. integrierte Messzahl Differenz Einwohner 85 % sog. Schlüsselzahl Schlüsselzuweisung

Schlüsselzuweisungen an die Zentralen Orte -Berechnung der Schlüsselzuweisungen 198,5 Mio. Euro ≙ 15,56% der Schlüsselmasse 2015 43,7 % 56,3 % andere ZO 86,7 Mio. Euro Oberzentren 111,7 Mio. Euro (5) Die Mittel nach Absatz 3 Nummer 2 werden so auf die anderen Zentralen Orte verteilt, dass die Zuweisung für (4) Die Mittel nach Absatz 3 Nummer 1 werden auf die Oberzentren im Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen (§ 30 Absatz 1) aufgeteilt. der Zuweisung für ein Mittelzentrum beträgt, das nicht im Verdichtungsraum liegt.

Fazit Umfassender Dialog mit der kommunalen Familie Neuer kommunaler Finanzausgleich wird den Kommunen gerecht An den tatsächlichen kommunalen Aufgaben ausgerichtet Soziallasten werden besonders berücksichtigt Transparent und effizient Künftig anlassbezogene und regelmäßige Evaluationen und Anpassungen