X. Gesellschaft und soziale Sicherung der Bundesrepublik Deutschland

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X. Gesellschaft und soziale Sicherung der Bundesrepublik Deutschland

1. Allgemeines über die Gesellschaft Deutschlands 1) Die sozialen Schichten der BRD A. Spitzenschicht (1-2%) Unternehmer, Bankier B. obere Mittelschicht (5-6%) Spitzenmanager der Privatwirtschaft höhere Beamte Professoren Ärzte Rechtsanwälte mit eigener Kanzlei

C. unterprivilegierte soziale Randgruppen(2-3%) alleinstehende Mütter, die Kinder zu versogen haben kinderreiche Familien längerfristige Arbeitslose ausländische Arbeitnehmer ein Teil der Alters- und Invalidenrentner, körperlich oder geistig Behinderte Obdachlose D. Mittelschicht Angestellte gut verdiente Facharbeiter selbständige Handwerker Angehörige der Dienstleistungsbranche

2) Bevölkerungsentwicklung Deutschlands A. Niedrige Geburtenrate Geburten/Sterbefälle 2008 2009 2010 2011 Lebendgeborene insgesamt 682 514 665 126 677 947 662 685 davon männlich 349 862 341 249 347 237 339 899 davon weiblich 332 652 323 877 330 710 322 786 Lebendgeborene mit aus-ländischer Staats-angehörigkeit 33 882 32 711 33 484 31 940 Lebendgeborende je 1000 Einwohner 8.3 8.1 Lebendgeborende mit unverheirateten Eltern 218 887 217 758 225 472 224 744 Gestorbene 844 439 854 544 858 768 852 328 Überschuss der Lebend-geborenen (+) beziehungs-weise der Gestorbenen (-) -161 925 -189 418 -180 821 -189 643 (C)opyright Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2013

B. Steigende Lebenserwartung Durchschnittliche und fernere Lebenserwartung nach ausgewählten Altersstufen Sterbetafel 2003/2005 2004/2006 2005/2007 2006/08 Alter 0 Männer Jahre 76,21 76,64 76,89 77,17 Frauen 81,78 82,08 82,25 82,40 Alter 20 56,85 57,24 57,49 57,74 62,28 62,56 62,72 62,85 Alter 40 37,63 37,98 38,20 38,44 42,66 42,92 43,08 43,20 Alter 60 20,27 20,58 20,75 20,93 24,25 24,49 24,61 24,71 Alter 65 16,47 16,77 16,93 17,11 19,94 20,18 20,31 20,41 Alter 80 7,35 7,51 7,56 7,65 8,72 8,87 8,92 8,97

C. Alterung der Gesellschaft Bevölkerung nach Altersgruppen Altersgruppen Einheit 2005 2006 2007 2008 nach Altersgruppen von ... bis unter ... Jahren unter 6 1 000 4 346,1 4 245,2 4 192,3 4 154,1 6 bis 15 7 303,7 7 196,2 7 089,4 6 985,0 15 bis 25 9 689,6 9 610,6 9 498,5 9 379,5 25 bis 45 23 736,4 23 319,0 22 896,6 22 353,3 45 bis 65 21 492,1 21 644,6 22 022,3 22 401,5 65 und mehr 15 870,1 16 299,3 16 518,7 16 729,0 Insgesamt 82 438,0 82 314,9 82 217,8 82 002,4

3) Familie und Ehe Bevölkerung nach Familienstand 34 202 862 2008 2009 2010 2011 ledig 34 202 862 34 256 808 34 394 615 34 619 393 verheiratet 35 612 411 35 279 150 34 974 707 34 706 870 verwitwet 5 936 000 5 900 278 5 870 645 5 846 644 geschieden 6 251 083 6 366 021 6 511 635 6 670 836 (C)opyright Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2013

Eheschließungen, Scheidungen Bevölkerungsbewegung Einheit 2008 2009 2010 2011 Eheschließungen Anzahl 377 055 378 439 382 047 377 816 Ehescheidungen 191 948 185 817 187 027 187 640 Durchschnittliches Heiratsalter Durchschnittliches Heiratsalter 2007 2008 2009 Männer Alter 32,6 32,7 33,0 Frauen 29,6 29,8 30,0

4) Ausländer in Deutschland Ausländische Bevölkerung am 31.12.2009 nach Geschlecht Staatsangehörigkeit Insgesamt Männer Frauen 6 694 776 3 413 540 3 281 236 Europa 5 327 599 2 723 233 2 604 366 EU-27 2 367 908 1 236 611 1 131 297 Griechenland 278 063 150 930 127 133 Italien 517 474 304 716 212 758 Österreich 174 548 91 952 82 596 Polen 398 513 190 478 208 035 Frankreich 107 257 50 213 57 044 Türkei 1 658 083 870 472 787 611 Vietnam 84 437 40 556 43 881 Vereinigtes Königreich 95 852 58 360 37 492 Russische Föderation 189 326 73 247 116 079 Volkspepublik China 79 870 39 720 40 150 Vereinigten Staaten 98 352 55 898 42 454 Japan 29 410 12 016 17 394 (C)opyright Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2013

5) Verhältnis und Konflikt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern A. Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Milderung der Beziehungen Durchschnittsarbeitszeit in meisten Betrieben 38.5-Stunden-Woche 4 bis 6 Wochen bezahlte Urlaubszeit gesetzliche Feiertage je nach Bundesland Urlaubsgeld und dreizehntes Monatsgehalt für viele Sozialversicherung

B. Gewerkschaften und Tarifverträge a. Tarifverträge Lohn- od. Gehaltstarif Manteltarif b. Funktion der Gewerkschaften Tarifverhandlung Unterstützung des Streiks Streikrecht

C. Arbeitslosigkeit in Deutschland Registrierte Arbeitslose und Arbeitslosenquote Jahr Deutschland Früheres Bundesgebiet ohne Berlin Neue Länder einschließlich Berlin Arbeitslose Anzahl Arbeitslosen- quote% 2012 2 896 985 6,8 1 999 837 5,9 897 148 10,7 2011 2 975 823 7,1 2 026 087 6 949 736 11,3 2010 3 238 421 7,7 2 227 090 6,6 1 011 331 12 2005 4 860 909 11,7 3 246 755 9,9 1 614 154 18,7 2000 3 889 695 9,6 2 380 987 7,6 1 508 707 17,1 1995 3 611 921 9,4 2 427 083 8,1 1 184 838 13,9 (C)opyright Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2013

2. Sozialversicherungssystem Deutschlands 1) Entstehung und Entwicklung des Sozialversicherungssystems A. Ursprung und Ziel der Gesetzgebung für soziale Sicherung B. Krankenversicherungsgesetz verabschiedet am 29. Mai 1883, trat am 1. Dezember 1884 in Kraft Krankengeld am 3. Tag, 60% bis zu 26 Wochen Leistungen für ärztliche Behandlung, Arznei und Hilfsmittel Leistungen für Krankenhausbehandlung Sterbegeld Wöchnerinnenunterstützung (Mutterschaftshilfe) Die Beiträge trugen der Arbeitgeber zu 1/3 und Arbeitnehmer zu 2/3

C. Unfallversicherungsgesetz beschlossen am 6. Juli 1884, trat am 1. Okt. 1885 in Kraft Unfallrenten ab der 14. Woche, die Rentenhöhe war vom jeweiligen Verdienst abhängig Medizinische Heilbehandlung Unfallverhütung: Beweispflicht des Verunglückten entfiel Der Arbeitgeber zahlte zu 100 Prozent die Beiträge D. Invaliditäts- und Alterssicherung beschlossen am 22. Juni 1889, trat am 1. Jan. 1891 in Kraft Übergangsgeld während medizinischer Heilbehandlung Altersrenten ab dem 70. Lebensjahr Invaliditätsrenten Die Beiträge kamen zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Zusätzlich gab es einen Reichszuschuss

E. Arbeitslosenversicherung In Deutschland löste 1927 die Arbeitslosenversicherung die 1911 im Rahmen der Reichsversicherungsordnung eingeführte Erwerbslosenfürsorge ab und wurde mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung installiert. F. Pflegeversichrungsgesetz Die Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 unter der Regierung Kohl eingeführt. Sie trägt bei nachgewiesenem, erheblich erhöhtem Bedarf an pflegerischer und an hauswirtschaftlicher Versorgung von mehr als 6 Monaten Dauer einen Kostenanteil der häuslichen oder stationären Pflege. Damit wurde erstmals ein Versicherungsschutz für die gesamte Bevölkerung eingeführt. Entlastet wird dadurch vor allem die von den Gemeinden getragene Sozialfürsorge, jedoch auch Einzelpersonen und deren Familien, die in Pflegeheimen als „Selbstzahler“ keine staatliche Unterstützung bei hohen Pflegekosten in Anspruch genommen hatten.

2) Das Sozialversicherungssystem Deutschlands von heute A. Das Sozialgesetzbuch der BRD Das SGB enthält sowohl Regelungen über die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung, die früher in der Reichsversicherungsordnung kodifiziert waren, als auch über jene Teile des Sozialrechts, die nicht den Charakter einer Versicherung tragen, sondern als Leistungen staatlicher Fürsorge aus Steuermitteln finanziert werden. Das Sozialgesetzbuch gliedert sich in bisher 12 Bücher.

B. Sozialstaat und Ziele der Sozialpolitik Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, - ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, - gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, - die Familie zu schützen und zu fördern, - den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und - besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen. -- SGB I, Allgemeiner Teil, 1. Abschnitt „Aufgaben des Sozialgesetzbuches und soziale Rechte“, § 1 „Augaben des Sozialgesetzbuches“, (1)

C. Fünf Säulen des Sozialversicherungssystems a. Arbeitslosenversicherung Träger der Versicherung ist die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg Arbeitnehmer und Auszubildende sind versicherungspflichtig Die Mittel für die Arbeitslosenversicherung werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Versicherten aufgebracht Der Arbeitslose muss sich bereit erklären, gegebenenfalls eine ihm vom Arbeitsamt angebotene zumutbare Beschäftigung anzunehmen, wenn er Arbeitslosenunterstützung erhalten will Das Arbeitslosengeld macht 60-67 Prozent des letzten Nettolohns aus. Es wird im Höchstfall ein Jahr lang, bei den älteren Arbeitslosen maximal 24 Monate lang, gezahlt (siehe Änderungen durch Hartz IV) Wer dann immer noch arbeitslos ist, kann eine Grundsicherung für Arbeitsuchende („Arbeitslosengeld II“) beantragen, die sich nach der Bedürftigkeit bemisst

b. Gesetzliche Krankenversicherung Pflicht für viele mit Ausnahme einiger mit hohem Einkommen Leistungen der Krankenversicherung: - Krankenhilfe: ärztliche Behandlung, Versorgung mit Medizin, Krankengeld usw. - Mutterschaftshilfe: Mutterschaftsgeld, Entbindungskosten, Schwangerschaftsurlaub und Erziehungsurlaub usw. - Familiengeld: Leisungen, die im Fall der Krankheit oder des Todes von Familienangehörigen des Versicherten gewährt werden - Sterbegeld Die Versicherungsbeiträge für die Krankenkassen werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Versicherten aufgebracht.

c. Gesetzliche Unfallversicherung Die Mittel werden durch Beiträge aufgebracht, die allein von den Arbeitgebern zu tragen sind. Als Arbeitsunfall gelten auch Unfälle, die sich auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz ereignen. d. Gesetzliche Rentenversicherung Die Beiträge zur Rentenversicherung werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Versicherten getragen. Die Höhe der Rente richtet sich nach der Versicherungsdauer und der Höhe des Arbeitsentgeltes. Im allgemeinen macht die Rente etwa 60 bis 70 Prozent des letzten Nettolohnes aus. Im Todesfall des Versicherten erhält die Witwe auch eine Rente, ebenso die Kinder bis zur Beendigung der Ausbildung. e. Gesetzliche Pflegeversicherung