Die Beschlüsse der Beschlusskommission vom 21. 10. 2010 und der Regionalkommission Bayern vom 28. 10. / 30. 11. 2010.

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 Präsentation transkript:

Die Beschlüsse der Beschlusskommission vom und der Regionalkommission Bayern vom /

Altersteilzeit (AT) Übernahme der Regelungen des ÖD in die Anlage 17a AVR : AT, vor dem begonnen, wird nach Anlage 17 AVR behandelt; Anlage 17a gilt für AT-Dienstverhältnisse, die vor dem beginnen; Ergänzende DVen im Rahmen gesetzl. Mindestvoraussetzungen möglich;

Gründe für Inanspruchnahme (a) in Restrukturierungs-und Stellenabbau- bereichen – kein Rechtsanspruch; DG ent- scheidet über Personenkreis u. Umfang, wenn persönl. Voraussetzungen vorliegen; (b) durch persönl. Antrag im Rahmen der Quote – 2,5% d. Ma einer Einrichtung dür- fen zu einer Zeit in AT sein;

Quote Stichtag für die Berechnung der Quote: 31. Mai des Vorjahres; wird jährlich geprüft zur Quote gehören auch AT-Verträge nach (a); DG kann „ausnahmsweise“ Antrag ableh- nen, wenn er betriebl. Gründe hat;

Persönliche Voraussetzungen Ma hat 60. Leb.jahr vollendet; letzte 5 Jahre in versich.pflicht. Beschäftig. AT bis zum Altersrentenanspruch dauern Antrag frühestens 1 J., spätestens 3 Mo. vorher zu stellen

Altersteilzeit Ablauf : nicht über 5 Jahre Dauer; Halbierung der bisherigen wöchentl. Arb.z. im Teilzeit- oder Blockmodell möglich; Dienstbezüge: Regelarbeitsentgelt nach d. halbiert. Arb.z. + Aufstockung um 20% des AT-Entgeltes + Rentenaufstockung zu 90% bisherig. AZ

Sonderregelungen bei Krankheit Anspruch auf AT-Bezüge für 6 Wochen Entgeltfortzahlung Krankheit im Blockmodell: bei AU über 6 Wochen verlängert sich Arbeitsphase u. verkürzt sich Freistellungsphase um die Hälfte des 6 Wochen überschreitenden Zeitraumes;

Flexible Altersarbeitszeit Ziele: (a) gleitender Übergang in den Ruhestand (b) längere Teilhabe am Berufsleben Modell Falter: über 4 J. Arbeitszeit auf die Hälfte reduzieren + 50 % Teilrente aus gesetzl. Rentenversicherung; Zeitraum: 2 J. vor bis 2 J. nach Erreichen abschlagsfreier Altersrente