"Berufsbildungsgesetz – ein Meinungsaustausch für Ausbilder"

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Tarifvertrag Qualifizierung
Advertisements

Ausbildung in Berufsfachschulen
Kündigung Recht zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft Dauerschuldverhältnis: Geschuldet ist ein dauerndes Verhalten.
Workshop: „Qualität von Ausbildung. Was ist das?“
Wer sind wir ? Was sind unsere Leistungen ? Was wollen wir ? Gegen was sind wir ?
Ausbildung auf dem Prüfstand
Operation Übernahme! Arbeitslos!
Herzlich willkommen!.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Gemeinsames Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und der Stiftung Bildungspakt Bayern Berufsausbildung und Fachhochschulreife.
Seite 1 Neues Berufsbildungsgesetz Stand: Mai 2005 DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildung und Qualifizierung.
Auszüge aus dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Zukunft im Beruf Ihr gutes Arbeits-Recht
Das „Neue“ Berufsbildungsgesetz - BBiG -
Das deutsche duale Berufsbildungssystem und die Rolle des BIBB
Maschinen- und Anlagenführer
Präsentation für JA-Versammlungen und Veranstaltungen
Praktikanten – Volontäre – Auszubildende
Seite 1 Baden-Württemberg Kompetenzzentrum Jugend + Berufliche Bildung Schule (BKTK) mit mindestens 5 Stunden Fachpraxis Gemeinsame schriftliche Abschlussprüfung.
Wirtschaftsstrafrecht
Arbeitsrecht – BAGS KV Mag. Susanne Anderwald 1.
ist geregelt im Berufsbildungsgesetz BBiG
Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen
Wie setze ich meine Weiterbildungsrechte durch?
Betriebs- verfassungs gesetz
Das neue Gewährleistungsrecht
SoSe 2014 Goethe Univerität Frankfurt a.M.
Vorbereitungslehrgang Ausbildereignungsprüfung Scherer + Trier 2008/2009 Allgemeine Grundlagen Erfolgskontrollen B&B Präsentation starten mit F5 Weiter.
Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
Ein kurzer Blick ins das SGB IX Marc-Patrick Homuth, Arbg Elmshorn
Das Praktikum in der 11. Klasse der FOS
Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BetrVG
ist für den Arbeitnehmer belastend.“
= Entgelt ohne Arbeit bzw. Krankheit
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Befristete TV-H Verträge
Dachverband Selbstorganisierter Kinderbereuung Einführung in das Arbeitsrecht Mag. Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 26. Jänner 2012.
Verein Selbstorganisierter Kindergruppen Einführung in das Arbeitsrecht Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 3. November 2010.
Berufsausbildung in Bayern Möglichkeiten für Asylbewerber
Mindestlohn Mindestlohn Gesetzliche Neuregelung:
Mittelstandsrecht SoSe 2015 ra-freimuth.de Vorlesung vom , – Uhr 1.
Befristung von Arbeitsverträgen
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Hochbau - BAG AZR 454/06, juris
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung,
Das Recht der Ausbildungsverhältnisse
Ein paar Grundlagen zum Arbeitsrecht
Bezirk Mitte Frankfurt, 30. Oktober 2012 Tarifvertrag Integration Jugendlicher in die Berufsausbildung.
Arbeitsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitszeit
Duale Berufsausbildung Rechtlicher Rahmen
Ausbildungsreport 2013 Ergebnisse einer Befragung von Auszubildenden zur Ausbildungsqualität in Deutschland.
Der Weg in den Beruf Herzlich willkommen! Tipps zum Berufseinstieg
Ausbildungsreport 2012 Ergebnisse einer Befragung von Auszubildenden zur Ausbildungsqualität in Deutschland.
Baden-Württemberg Wir sind es wert! 1 Umfrage zu den Arbeits- und Ausbildungsbedingungen von BA- Studierenden Vergütung und Entgelt Urlaub, Sonderurlaub.
Werkvertrag  Arbeitsvertrag
IG Metall Esslingen Die IG Metall - eine starke Gewerkschaft IG Metall 1.
Pommersche Handwerkskammer. BERUFSAUSBILDUNG IN POLEN.
IG Metall Esslingen Die IG Metall - eine starke Gewerkschaft IG Metall 1.
D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Rechtsanwältin Nina Dittmann-Kozub Arbeitsrechtseminar Hochschule Koblenz.
1 Rund um die Gesellenprüfung Gesetzliche Grundlagen Der Prüfungsausschuss Vorbereitung der Prüfung Zulassung zur Prüfung Durchführung der Prüfung Bewertung.
Gemeinsames Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und der Stiftung Bildungspakt Bayern Berufsausbildung und Fachhochschulreife.
1 IG Metall Pforzheim | Pforzheim Herzlich willkommen zur Betriebsratsvorsitzendenbesprechung am 30. März 2012.
Handlungsbedarfe und –möglichkeiten für Betriebsräte in Umsetzung und Ausgestaltung des TV AWO NRW.
11 Ausbildungsreport der DGB-Jugend Sachsen Zur Situation der Auszubildenden in Sachsen Hoyerswerda,
 Einfache Frage 1p.  Mittelschwere Frage 2p.  Schwere Frage 3p.  Jedes Team hat 6 Sekunden um zu antworten, wenn 6 Sekunden rum sind hat das andere.
 Präsentation transkript:

"Berufsbildungsgesetz – ein Meinungsaustausch für Ausbilder" Dr. Esko Horn Arbeitsgericht Hamburg

§ 1 Abs. 3 BBiG: Unterschied zum Arbeitsvertrag? Privater Vertrag „Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit (...) berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.“ Unterschied zum Arbeitsvertrag? Privater Vertrag Weisungsgebundenheit Erbringung von Diensten An sich keine Arbeitsleistung geschuldet!

„Sorten“ der Berufsausbildung Anerkannter Ausbildungsberuf Ausbildung nur nach Ausbildungsordnung min. 2, max. 3 Jahre Nicht anerkannte Ausbildungsberufe Nur, wenn man > 18 Jahre

„Muss“, wenn Ausbildungsziel in verkürzter Zeit erreicht wird (Vorbildung; Leistung; Erfahrungen aus beruflicher Tätigkeit Beidseitiger Antrag Folge nicht eine Vorverlegung der späten Ausbildungsjahre (höhere Vergütung) Verkürzung der Ausbildungszeit Seltener Ausnahmefall (z.B. Krankheit o.ä.) Lag die Verlängerung an Ausbilder, macht sich dieser ggf. schadensersatzpflichtig Verlängerung der Ausbildungszeit

Schriftform Mit Inhalt des § 11 BBiG (insb. Benennung der möglichen Kündigungsgründe; Hinweis auf Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen; Entgeltfragen) Regelungen, welche den Auszubildenden nach Ausbildung binden, sind unzulässig, z.B. Verpflichtung zum Abschluss eines ArbV (es sei denn, in den letzten 6 Monaten geschlossen) Vertragsstrafen Rückzahlungsklauseln Kündigungssausschluss Ausbildungsvertrag § 102 Abs. 1 BBiG  Ordnungswidrigkeit Schadensersatz (wenn z.B. Frist versäumt, auf die nicht hingewiesen wurde. Folgen der Verletzung

Pflichten des Auszubildenden Gesetz: Soll sich bemühen, das Ziel zu erreichen Nur solche der Ausbildung „Bier holen“; Autowaschen; Garten umgraben Sorgfaltsmaßstab je nach Ausbildungsstand Sorgfältige Ausübung der Aufgaben Teilnahmeverpflichtung Berufsschulunterricht An sich nur, wenn Weisung „billig“ Aber BAG aus 2012: Solange Unbilligkeit nicht durch Gericht festgestellt, entfaltet sie Bindung Konflikt mit allg. Persönlichkeitsrecht „Whistleblowing“ Weisungsgebundenheit

Pflichten des Ausbildenden Gesetz: Soll dafür sorgen, dass Ziel erreicht wird Selbst oder durch geeigneten Ausbilder Erfolgt keine Ausbildung, so kann Auszubildender SchE geltend machen, wenn er Prüfung nicht besteht Ausbildung Kostenlos; erfolgt dies nicht, kann sich der Azubi jene auf Kosten des Ausbilders anschaffen Ggf. auch nach der Ausbildungszeit, wenn für die Prüfung benötigt Nicht solche, welche in der Berufsschule benötigt werden Ausbildungsmittel

Azubi ist anzuhalten Nachweise sind zu überprüfen Entgeltliche Freistellung für Schulveranstaltungen Zeugnis immer, auch ohne Verlangen des Azubis Berufsschule/Ausbildungsnachweis/ Zeugnis charakterlich Keine körperliche Gefährdung Keine sittliche Gefährdung Förderung

Vergütung Angemessene Höhe Min. jährl. Anstieg Ausbildungsjahr maßgeblich Anrechnung von Sachwerten z.B. Wohnung Max. 75 % Mehrarbeit Fälligkeit am Ende des Monats Unterhalt, aber auch für Arbeitsleistung

Vergütung ohne Leistung Berufsschulzeit Wenn Unterricht ausfällt, muss Azubi in den Betrieb kommen Wenn Ausbildung unterbrochen („Maschinenschaden“) Azubi muss sich aber bereithalten Persönliche Verhinderung Geburt/Heirat/Umzug/Krankheit Familienangehöriger Ausbildungsunfähigkeit

Vorherige Praktika, AVe werden angerechnet Probezeit Min. 1 Monat, max. 4 Monate Vorherige Praktika, AVe werden angerechnet Kündigung jederzeit ohne Grund möglich Andere Regelungen unwirksam (z.B. befristeter Vertrag mit Verlängerungsmöglichkeit nach Bewährung)

Mit Ablauf der Ausbildungszeit Ende der Ausbildung Aufhebungsvertrag Mit Ablauf der Ausbildungszeit Ergibt sich aus Ausbildungsordnung; auch, wenn Prüfung erst nach Ausbildungszeit erfolgt Vorsicht bei Weiterarbeit nach Ausbildungszeit (§ 24 BBiG);  gesondert vereinbaren Abschlussprüfung vorzeitig bestanden Ende mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses Abschlussprüfung nicht bestanden Vertrag verlängert sich auf Verlangen bis zur nächstmöglichen Prüfung (auch dritter Versuch!), längstens aber ein Jahr

Kündigung Allgemein zu beachten Schriftform (insbesondere Unterschrift) Mitteilung der Gründe Originalvollmacht (§ 174 BGB) Betriebsratsanhörung Zustellung an gesetzlichen Vertreter (§ 113 BGB gilt nicht) Probezeitkündigung Keine Erörterungspflicht Jederzeit fristlos (§ 622 BGB gilt nicht)

Kündigung nach Probezeit Ausbilder Nur, wenn wichtiger Grund gegeben Azubi Wichtiger Grund (wie Ausbilder) Aufgabe oder andere Ausbildung

- erhöhte Anforderungen Allgemein: - erhöhte Anforderungen - Jugendliches Alter zu berücksichtigen - Ausbildungsziel erheblich gefährdet - Fortsetzung unzumutbar - Abmahnung Ausbilder - Häufiges Zuspätkommen - Unentschuldigtes Fehlen - Vorgetäuschte AU - Grobe Beleidigungen - Straftaten - Schließung der Betriebsstätte Azubi - Tätlichkeiten - Grobe Ehrverletzungen - Weigerung, Azubi zu Fortbildungskurs zu schicken - Verlust der Ausbildungsberechtigung  § 23 BBiG SchE

§ 98 Abs. 2 BetrVG Abberufung betrieblicher Ausbilder Betriebsrat kann Bestellung eines Ausbilders widersprechen Betriebsrat kann auch Abberufung eines Ausbilders beantragen Wenn: Fachliche Eignung nicht gegeben Persönliche Eignung nicht gegeben Vernachlässigung der Aufgaben § 78 a BetrVG Übernahme gegen den AG-Willen AZUBI ist Mitglied der JAV oder des Betriebsrates Ausbilder muss 3 Monate vor Ende mitteilen, dass er Azubi nicht übernehmen möchte Verlangt Azubi innerhalb der letzten 3 Monate Übernahme, so muss Azubi übernommen werden Möglich aber ggf. Auflösung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!