Informationsabend zum Übergang in die Sekundarstufe I 07.04.2017
Das Schulsystem im Land Brandenburg Primarstufe Klassen 1 - 6 Sekundarstufe I Klassen 7 - 10 Sekundarstufe II Klassen 11 - 12 07.04.2017
Terminleiste (26.11..2014) allgemeine Beratung (bis 14.01.2012) individuelle Beratung (bis 26.01.2012) Erstellung der Grundschulgutachten (27.01.2012) Ausgabe der Gutachten und der Anmeldeformulare für die SEK I (bis 06.02.2012) Bedenken zum Gutachten können geäußert werden (schriftlich) 07.04.2017
Terminleiste (bis 07.02.2012) Prüfung der Einwände (bis 08.02.2012) Abgabe der vollständigen Anmeldeunterlagen beim Klassenleiter (Anmeldeformular im Original, Gutachtenkopie, Kopie des Halbjahreszeugnisses) (22.02.2012) Übergabe aller Unterlagen an das Staatliche Schulamt (Mai 2012) Postausgang der Bescheide 07.04.2017
Grundschulen beraten und informieren Wo liegen die besonderen Interessen und Fähigkeiten des Kindes? Liegen die Neigungen und Fähigkeiten gleichmäßig auf vielen Lernbereichen oder gibt es Schwerpunkte? Wie leistungsfähig und leistungsbereit ist das Kind? 07.04.2017
Grundschulen beraten und informieren Wie wird sich das Kind vermutlich entwickeln? Wie selbstständig lernt das Kind? Welche Unterrichtsformen sind dem Kind am ehesten angemessen? Welcher Unterstützung bedarf das Kind durch Schule und Elternhaus? 07.04.2017
Welche Bildungsgänge gibt es? Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (EBR) Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife (FOR) 3. Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (AHR) 07.04.2017
Erweiterte Berufsbildungsreife Der schulische Abschluss der Berufsbildungsreife wird mit erfolgreichem Abschluss der 9. Klassen nach zehn Jahren Schulbesuch erreicht. Die erweiterte Berufsbildungsreife wird mit erfolgreichem Abschluss der 10 Klasse erteilt. 07.04.2017
Fachoberschulreife Die Fachoberschulreife wird mit einem bestimmten Leistungsniveau beim Abschluss der 10. Klasse erreicht. 07.04.2017
Allgemeine Hochschulreife Um das Abitur anstreben zu können, muss zum Ende der Sekundarstufe I die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FORQ) erreicht werden. Mit erfolgreichem Abschluss der Sekundarstufe II wird dann die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erteilt. 07.04.2017
Welche Schulform erteilt welchen Abschluss? Gesamtschule und Oberschule Berufsbildungsreife Erweiterte Berufsbildungsreife Fachoberschulreife Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe 07.04.2017
Welche Schulform erteilt welchen Abschluss? Gymnasium Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Es kann ein der Berufsbildungsreife bzw. der erweiterten Berufsbildungsreife sowie der Fachoberschulreife gleichgestellter Abschluss erteilt werden. Für welchen Bildungsgang Sie sich auch immer entscheiden, die Bildungsgänge aller brandenburgischen Schulen führen zu Abschlüssen, die in allen Bundesländern für den weiteren Berufs- und Bildungsweg anerkannt werden. 07.04.2017
Vielfach wird übersehen ... alle Schulformen vermitteln eine umfassende Allgemeinbildung alle vergeben gleichwertige Abschlüsse und Berechtigungen nach Klasse 10 alle Schulen haben im Rahmen der jeweiligen Stundentafel die Möglichkeit, besondere inhaltliche Schwerpunkte auszubilden alle Schulen unterrichten nach den gleichen Rahmenlehrplänen 07.04.2017
Welche Schule für mein Kind? Wie lernt mein Kind, wie erarbeitet es sich die unterschiedlichen schulischen Aufgaben? Wo liegen seine Stärken und Schwächen, interessiert es sich beispielsweise mehr für Naturwissenschaften oder Sprachen? An welcher Schule werden seine Stärken am besten unterstützt und seine Schwächen am besten ausgeglichen? Wie breit ist das Unterrichtsangebot einer Schule, welche Möglichkeiten der Betreuung über den Unterricht hinaus bestehen dort? (Informationsveranstaltungen der Schulen nutzen) 07.04.2017
Die Oberschule 07.04.2017
Die Oberschule 07.04.2017
Das Gymnasium Das Gymnasium bereitet alle Schülerinnen und Schüler mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (AHR) am Ende der Jahrgangsstufe 12 auf ein anschließendes Studium an einer Hochschule oder Universität vor. 07.04.2017
Das Gymnasium Merkmale: Leistungsanforderungen in allen Fächern bis zum Ende der Sekundarstufe I auf dem Niveau der vertieften allgemeinen Bildung Unterricht bis zur Jahrgangsstufe 10 ausschließlich im Klassenverband Pflicht zum Erlernen einer zweiten Fremdsprache ab der Klassenstufe 7 die zeitliche Belastung ab der Jahrgangsstufe 9 beträgt 34 – 35 Wochenstunden (Abitur nach 12 Jahren) 07.04.2017
Das Gymnasium Unbedingt erforderlich: Besondere Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler (Eignung) Bildungsgangempfehlung AHR Notensumme <= 7 (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) unter Berücksichtigung der zentralen Vergleichsarbeiten (20%) 07.04.2017
Das Gymnasium Was geschieht, wenn die Aufnahme eines Kindes an einem Gymnasium gewünscht wird? Es findet zunächst eine Eignungs-feststellung gemäß § 41 Sek.I Verordnung statt. 07.04.2017
Das Gymnasium Empfehlung EBR oder FOR Antrag auf Aufnahme am Gymnasium Eignung konnte festgestellt werden für den Bildungsgang AHR geeignet Eignungsprüfung muss durchgeführt werden (Probeunterricht) Empfehlung AHR und Notensumme größer als 7 Empfehlung AHR und Notensumme kleiner gleich 7 Eignung konnte nicht festgestellt werden für den Bildungsgang AHR nicht geeignet 07.04.2017
Das Gymnasium Probeunterricht 2. Durchlauf Durchlauf 16.-17.03.2012 09.-10.03.2012 2. Durchlauf 16.-17.03.2012 Probeunterricht Grundschullehrkraft, Fachlehrer Deutsch Gymnasium, Fachlehrer Mathematik Gymnasium Unterrichtsdauer: 2x 5 Stunden 07.04.2017
Broschüre 07.04.2017
Hinweise zum Anmeldeformular Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Formular vollständig ausfüllen Wunschschulen korrekt benennen (Liste folgt) Erst- und Zweitwunsch benennen Drittwunsch nur für Schüler mit Probeunterricht Härtefälle, Hinweise und Wünsche angeben 07.04.2017
Wilhelm-Busch-Schule Wir hoffen, Sie hinreichend über den Übergang in die Sekundarstufe I in Kenntnis gesetzt zu haben. Das Team der Wilhelm-Busch-Schule 07.04.2017