Information SGV vom 6. November 2014

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 Präsentation transkript:

Information SGV vom 6. November 2014 Asylwesen im Kanton St. Gallen nach der Uebertragung des Asyl- und Flüchtlingswesen an die St. Galler Gemeinden per 1.1.2010 Neue Aufgabe in der Sozialhilfe der Gemeinden und Schulen bezüglich finanzieller, beratender Sozialhilfe und Integrationsaufgaben.

Asylwesen in der Schweiz Eidgenössisches Asylgesetz (SR 142.31) Art. 6 Abs. 1 Das Bundesamt für Migration entscheidet über Gewährung oder Verweigerung des Asyls […] Art. 26 Abs.1 Der Bund errichtet Empfangsstellen, die vom Bundesamt geführt werden. Art. 27 Abs. 3 Das Bundesamt weist die Asylsuchenden den Kantonen zu […] Referat beschränkt sich auf Asylverfahren von Einreise bis Entscheid BFM  Wegweisungsvollzug und Aufenthaltsregelungen lasse ich weg, ebenso die Nothilfe

Quelle dieser Folie: Präsentation von Roger Hochreutener vom 30. 05 Zu beachten: Wir sind im Moment nach neuesten Zahlen bei einer Bleibequote von fast 58 Prozent! (24 % Anerkennung als Flüchtling; 34 % Vorläufige Aufnahme)

Übersicht Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) EVZ Altstätten EVZ Kreuzlingen EVZ Chiasso EVZ Basel EVZ Vallorbe BFM Bern Flughafen Genf Flughafen Kloten

Rechtsgrundlagen (2) Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (SR 142.311)

SG: 1'288

Betreuungskonzept der kantonalen Zentren Zielsetzungen Erhaltung und Förderung einer selbstverantwort- lichen Lebensgestaltung Vorbereitung der Rückkehr in das Heimatland oder der Integration in die Schweiz

Aufnahmekonzept zweite Phase: Gemeindeverteilung Zuteilung auf alle 77 Gemeinden des Kantons St.Gallen: Aufnahme erfolgt prozentual zur Bevölkerung und aufgrund eines monatlichen Soll/Ist-Vergleichs 6 Monate Aufenthalt in einem Zentrum für Asylsuchende Aufenthaltsdauer von 6 Monaten kann nicht sichergestellt werden: Bei total rund 360 Plätzen und aktuell rund 1'300 Zuweisungen pro Jahr gibt das im Durchschnitt rund vier Monate Aufenthaltsdauer. Wir waren 2012 – beim grossen Ansturm aufgrund des arabischen Frühlings – auch schon auf rund 2,5 Monaten. Die Gemeinden haben hierfür grosses Verständnis und haben die Asylsuchenden demgemäss auch schon nach kürzeren Fristen übernommen.

Grundsätze der Zusammenarbeit (1) Gemeindeverteilung nach Soll-/Ist-Vergleich erfolgt in der Regel einvernehmlich zwischen Migrationsamt und VSGP/ KOMI (Zwangszuweisungen durch Migrationsamt wären möglich: Art. 6 der Verordnung über die Aufnahme von Asylsuchenden, sGS 381.12) Gemeinden sind für Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden selbst verantwortlich Den Standortgemeinden der kantonalen Zentren werden 50 Prozent der Plätze ans Soll angerechnet Aufgrund des vorgängigen Zentrumsaufenthalts sind die Asylsuchenden für das Leben in den Gemeinden einigermassen vorbereitet Die Pauschalabgeltungen für Flüchtlinge für Nothilfe gehen zu 100 Prozent an die Gemeinden (da ausschliesslich kommunale Aufgaben)

Grundsätze der Zusammenarbeit (2) Die Pauschalabgeltungen des Bundes für Unter- bringung während Asylverfahren werden gestützt auf eine Vereinbarung zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt (Kanton ca. 1/3, Gemeinden ca. 2/3) Ein «Kontaktorgan» von Sicherheits- und Justiz- departement und VSGP bespricht regelmässig die Entwicklungen und aktuellen Herausforderungen Aufgrund des vorgängigen Zentrumsaufenthalts sind die Asylsuchenden für das Leben in den Gemeinden einigermassen vorbereitet Die Pauschalabgeltungen für Flüchtlinge für Nothilfe gehen zu 100 Prozent an die Gemeinden (da ausschliesslich kommunale Aufgaben)

Fakten Gemeinden betreuen rund 3000 Klienten aller Gruppen: Asylbewerber, Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene Personen, Nothilfefälle und 120 in Kollektivunterkünften Kosten rund 30 Mio. Franken (ohne Bildungskosten, ohne Sozialhilfe nach Ablauf der Bundestaggelder!) Bund beschleunigt die Austritte von den Empfangszentren an die Kantone / Gemeinden 2012 ausländische Wohnbevölkerung neuer Rekord mit 108'521 Personen (2011: 106'133 Personen) Aus Freizügigkeitsabkommen im Jahr 2012 im Kanton SG 13'632 Personen die Erwerbstätigkeit bewilligt

Wie gehen die Gemeinden mit den Thema um? Asyl- und Flüchtlingswesen ist Bundeskompetenz, keine Entscheidkompetenzen der Kantone / Gemeinden (Grundproblem) Die Menschen sind vor Ort, egal welcher Ver-fahrensstatus (Flü, VA, Asyl, Nothilfe, Dublin) GU Seeben entschärft das Problem Nothilfe – Dublin für alleinreisende Frauen und Familien Die Gemeinden sind für die Sozialhilfe, betreuende und finanzielle SH zuständig Gemeinden können die Aufgabe nicht delegieren Verpolitisierung oder Medialisierung vereinfachen die Arbeit nicht

Gastroqualifizierungen KOMI (Asylwesen) Mels Seeben …div.… Umwelt Gesundheit Finanzen VSGP Generalversammlung ad hoc Arbeitsgruppen VSGP (Politik) Kantonalvorstand Präsident Beat Tinner Geschäftsstelle Roger Hochreutener ständige Kommission Gruppen-Unterkunft PflegeQualifiziier. SRK-VSGP Gastroqualifizierungen - Leonardo / Rüthihof LV Leistungsvereinbarung 6 REPAS Region Toggenburg Graf Bernhard Stadt St. Gallen Scheitlin Thomas Region St. Gallen - Rorschach Hirs Beat Region Rheintal Huber Rolf Traumaklinik / Krisenintervention Region Wil-Gossau Keel Lucas Region Werdenberg-Sargans Lenherr Bernhard Region ZürichseeLinth Fedi Mario Organigramm Mandat LV Trägerverein Integrationsprojekte Syria