Deutschsprachige Gemeinschaft

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Deutschsprachige Gemeinschaft

Organisation Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft 16 Fachbereiche 2 Dienste mit getrennter Geschäftsführung Gemeinschaftszentren, Medienzentrum 4 Einrichtungen öffentlichen Interesses ADG, DPB, IAWM, BRF Unterrichtswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Kindergarten, Primar- und Sekundarschulen, Autonome Hochschule, Dienst für Service und Logistik

Leitbild: kompetent und zuverlässig Auftrag Beitrag zur Sicherung und Förderung der Identität der Bevölkerung der DG, ihrer kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung und damit ihrer Lebensqualität und ihres Wohlstands Beitrag zum Erhalt, zur Gestaltung und zum Ausbau der Autonomie der DG Vision Das Ministerium arbeitet für unterschiedliche Adressaten Regierung als Auftraggeber Bürger als Kunde andere Dienstleister als Partner die belgischen und europäischen Regionen als Nachbarn Das Ministerium ist ein attraktiver und motivierender Arbeitgeber Das Ministerium ist eine effiziente und flexible Organisation

Leitbild: kompetent und zuverlässig Werte Kompetenz Objektivität Loyalität Engagement Kundenfreundlichkeit

Personal Gesamtanzahl Mitarbeiter Ministerium und DGG: etwa 370 Paragemeinschaftliche Einrichtungen: etwa 180 Unterrichtswesen: etwa 2100 Ministeriumsmitarbeiter: 291 (Stand 30.6.13) entspricht einem VZÄ von 227,85 davon 70% Frauen davon 40% Beamte das Durchschnittsalter liegt bei 44 Jahren die Stufe II zählt am meisten Mitarbeiter: 87

Verwaltungs- und Besoldungsstatut Einheitliches Statut fürs Ministerium und die paragemeinschaftlichen Einrichtungen mit Ausnahme des BRF Endgültig ernannte Beamte anderer Behörden können durch Übernahme ernannt werden, in einer bestimmten Stufe, wenn sie das erforderliche Diplom besitzen in einen anderen Dienstgrad als einen Anwerbungsdienstgrad, wenn der Beamte in der entsprechenden Stufe das administrative Dienstalter aufweist, das erforderlich ist, um als Beamter des Ministeriums der DG in diesen Dienstgrad befördert werden zu können. Ein Beamter, der durch Mobilität übernommen wurde, kann auf Beschluss der Regierung weiterhin aufgrund der Gehaltstabelle entlohnt werden, die auf ihn bei der Behörde Anwendung fand, die er verlassen hat, bis zum Zeitpunkt, wo er in Anwendung der Bestimmungen des Statuts der DG ein mindestens gleich hohes Gehalt bezieht. Übernahme im Rahmen der Staatsreform: Einordnung nach Analyse der Einzelfälle

Urlaube und Abwesenheiten Jahresurlaub und Feiertage: Jahresurlaub: 26 Tage unter 45 J, zusätzliche Tage mit zunehmendem Alter Gesetzliche Feiertage und gleichgestellte Tage, Karnevalsmontag und -dienstag, zusätzlicher Tag für den Tag der DG Urlaub aus bestimmten Gründen: Heirat, Sterbefall, Kommunion, Eintritt ins Kloster, Beisitzer im Wahlbüro, Geschworener, Blut-, Plasma-, Organspende … 5 Tage besoldeten Urlaub pro Jahr zur Betreuung eines kranken Familienangehörigen Unbesoldete Urlaube: 42 Kalendertage Urlaub pro Jahr aus familiären Gründen Urlaub für die Dauer eines Praktikums bei einer andern Behörde Urlaub zur Kandidatur bei Wahlen, für die Dauer des Wahlkampfes Urlaub aus persönlichen Gründen: maximal 2 Jahre

Urlaube und Abwesenheiten Urlaube im Rahmen der Geburt oder der Adoption Mutterschaftsurlaub Dienstbefreiung wegen Stillpausen Besoldeter Vaterschaftsurlaub: 10 Werktage Adoptionsurlaub Elternschaftsurlaub: entsprechend den Bestimmungen des KE vom 17.5.1999 Laufbahnunterbrechung: enstprechend den Bestimmungen des KE vom 17.5.1999 Verringerung der Arbeitszeit: stundenweise, maximal um 19 Stunden, Dauer unbegrenzt – Keine 4-Tage-Woche mit finanziellem Ausgleich Krankheitsurlaub für die ersten drei Jahre der Laufbahn: 63 Werktage Anschließend maximal 21 Werktage pro Jahr Ist das Krankheitskapital aufgebraucht: Wartegehalt, entspricht 60% des zuletzt ausgezahlen Gehalts

Urlaube und Abwesenheiten Halbzeitige Wiederaufnahme des Dienstes im Krankheitsfall: maximal drei Monate pro 10 Jahre Laufbahn Dienstbefreiung wegen Aus- und Weiterbildung: entsprechend den Bestimmungen eines Rundschreibens des Ministerpräsidenten Bildungsurlaub: zum Absolvieren eines Hochschulstudiums: maximal 120 Stunden pro Schuljahr Dienstbefreiung zur Ausführung eines außergewöhnlichen Auftrags bei einer inländischen oder internationalen Behörde: für die Dauer des Auftrags, unbesoldet, aber aktiver Dienst Politischer Urlaub Kürzung von Amts wegen um 25% zur Ausübung folgender Mandate: Bürgermeister, Schöffe, Präsident des ÖSHZ Dienstbefreiung zum Eintritt in den Dienst des Königs oder eines Prinzen oder einer Prinzessin von Belgien

Andere soziale Vorteile Essensgutscheine: Wert 6 Euro, Eigenbeteiligung gestaffelt nach Gehalt Krankenhausaufenthaltsversicherung: kostenlos für die Mitarbeiter Eigenbeteilung für die Partner und Kinder: 50% Eigenbeteiligung der Pensionierten: 25% Fahrtkosten Wohnort-Arbeitsplatz: öffentliche Verkehrsmittel: Erstattung zu 100% Privatwagen: Pauschalbeteiligung von 50% eines TEC-Abonnements Fahrradgeld: 0,22 Euro/km Bereitschaftszulage: in genau definierten Fällen Dienstwagen oder Railpässe Aufenthalte: Tagesaufenthalte oder Halbtagsaufenthalte Sozialdienst

Andere soziale Vorteile Gleitende Arbeitszeit Heimarbeit prinzipiell möglich Für Teilzeitbeschäftigte: Festlegung der Arbeitszeiten unter Berücksichtigung der dienstlichen und privaten Interessen in Absprache mit dem Fachbereichsleiter Anrechnung der auf Anweisung an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen erbrachten Leistungen zu 150 bzw. 200%

Besoldung Urlaubsgeld Stufe I: 80% Stufe II+: 85% die übrigen Stufen: 92% Jahresendprämie: Festbetrag: 358,4572 Euro (entsprechend dem jährlich vom FÖD P&O im Staatsblatt veröffentlichten Betrag) Variabler Betrag: 2,5% der Jahresbruttobesoldung des Mitarbeiters, die als Grundlage zur Berechnung des Oktobergehalts des jeweiligen Jahres diente Wohnungs- und Ortszulage

Laufbahn Finanzielles Dienstalter: für alle Mitarbeiter: Anerkennung von max. 10 Jahren, die als Teilzeit- oder als Vollzeitbeschäftigung im Privatsektor, als Selbständiger oder als Freiberufler geleistet wurden Einstellung in allen Stufen im Einstellungsdienstgrad der Laufbahn: Rang IF , II+C, IIC, IIIC, oder IVC Regelbeförderung in allen Stufen in den 1. Beförderungsdienstgrad der Laufbahn ( Rang IE, II+B, IIB, IIIB, IVB) Bedingungen vier Jahre administratives Dienstalter im jeweiligen Rang IF , II+C, IIC, IIIC oder IVC und sich im aktiven Dienst befinden und die Bewertung « positiv » haben

Laufbahn Mögliche Beförderung in allen Stufen in den 2. Beförderungsdienstgrad der Laufbahn (Rang ID, II+A, IIA, IIIA, IVA) Bedingungen Offenerklärung der Stelle administratives Dienstalter von 3 Jahren im jeweiligen Rang IE, II+B, IIB, IIIB, IVB und administratives Dienstalter von 9 Jahren in der jeweiligen Stufe I, II+, II; III oder IV und sich im aktiven Dienst befinden und die Bewertung « positiv » haben

Laufbahn Finanzielle Aufwertung: Zuordnung einer höheren Gehaltstabelle Bedingungen 9 Jahre im Rang ID oder 25 Jahre finanzielles Dienstalter 12 Jahre im Rang II+A oder 25 Jahre finanzielles Dienstalter 12 Jahre im Rang IIA oder 25 Jahre finanzielles Dienstalter 15 Jahre im Rang IIIA oder 25 Jahre finanzielles Dienstalter 15 Jahre im Rang IVA oder 25 Jahre finanzielles Dienstalter und sich im aktiven Dienst befinden und die Bewertung « positiv » haben

Laufbahn Finanzielle Aufwertung für Mitarbeiter der Stufe I: Zuordnung der sogenannten 59er Gehaltstabelle Bedingung 59 Jahre alt sein und ein finanzielles Dienstalter von 23 Jahren aufweisen Finanzielle Aufwertung für die Mitarbeiter der übrigen Stufen: Zuordnung der sogenannten 59er Gehaltstabelle 59 Jahre alt sein und ein finanzielles Dienstalter von 25 Jahren aufweisen

Laufbahn Aufstieg in die höhere Stufe möglich nach erfolgreichem Abschluss einer von SELOR organiserten Aufstiegsprüfung und Offenerklärung der entsprechenden Stelle Dienstgradwechsel

Bewertung Folgende Bewertungen können vergeben werden: positiv, reserviert, negativ Die Bewertung "reserviert" kann höchstens zwei Mal hintereinander vergeben werden; danach muss eine Bewertung "positiv" oder "negativ" erfolgen Folgende Anlässe machen eine Bewertung erforderlich: Beförderungen Zulassung zu Aufstiegsprüfungen und Aufstieg in die höhere Stufe eine letzte Bewertung « reserviert » oder « negativ » neue Erkennntisse über das Dienstverhalten