Die richtige Vorbereitung

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 Präsentation transkript:

Die richtige Vorbereitung Neu ab 01.01.2009: Die Abgeltungsteuer. Die richtige Vorbereitung spart bares Geld!

Abgeltungsteuer. Der Wettbewerb ist aggressiv. Die meisten Wettbewerber am Markt wählen einen aggressiven Marketingansatz, um über die kommende Abgeltungsteuer ihre Kunden zu Umschichtungen bzw. Neuanlagen zu verleiten. Doch getreu der alten Banker-Weisheit „Hin und her macht Taschen leer!“ ist hierbei Augenmaß angebracht. Dies umso mehr, als die Abgeltungsteuer für viele Bundesbürger eine steuerliche Entlastung bedeutet. Fazit: Aggressive Aufbereitung des Themas “Abgeltungsteuer“ durch die Banken gefährdet Ihre Bestände.

Abgeltungsteuer. Die wichtigsten Fakten. Einführung zum 01. Januar 2009 einheitlicher niedriger Steuersatz von 25 % für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen erstmalig auch Besteuerung langfristiger Kursgewinne und Wertzuwächse Die Abgeltungsteuer soll alles einfacher machen. So soll für die Mehrzahl der Bundesbürger durch die pauschale Besteuerung die Angabe der Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung entfallen. Doch natürlich weist auch die Abgeltungsteuer hinsichtlich ihrer Umsetzung eine Vielzahl von Details auf. Für die Beratung sind diese Details jedoch in aller Regel überflüssig. Sie interessieren den Kunden zudem auch nur selten. So besehen lässt sich die Abgeltungsteuer auf drei wesentliche Informationen reduzieren: - Einführung zum 01.01.2009; alle Erträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, werden bereits nach neuem Recht besteuert. So lassen sich z.B. Festgelder, deren Fälligkeit gezielt ins neue Jahr gelegt werden, nutzen, um Erträge zu verschieben. - Steuersatz von 25 %; unabhängig vom zu versteuernden Einkommen; für die meisten Anleger ein vergleichsweise niedriger Satz; Ledige (Verheiratete) erreichen diesen Grenzsteuersatz bereits bei einem zu versteuernden Einkommen von ca. 15 (30) TEUR. - Besteuerung Kursgewinne; der Wermutstropfen der Abgeltungsteuer; von Bedeutung für kursgewinnorientierte Anleger, insbesondere also Aktien(fonds)-Käufer.

Abgeltungsteuer. Altes versus neues Recht. Heute: Morgen: Zinserträge einkommen- steuerpflichtig Zinserträge abgeltung- steuerpflichtig (max. 25 %) Sparerfreibetrag von 801 EUR pro Person (inkl. Werbungskostenpauschale von 51 EUR) Sparerpauschbetrag von 801 EUR pro Person Kursgewinne grundsätzlich abgeltungsteuerpflichtig (max. 25 %) kurzfristige Kursgewinne (< 12 Monate) steuerfrei, aber nur bis zur Freigrenze von 512 EUR pro Person Abgeltungsteuersatz von 25 % wird zwar standardmäßig einbehalten, doch Anleger, deren Grenzsteuersatz niedriger liegt, können sich die Differenz im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung erstatten lassen – deshalb „max. 25 %“. Sparerpauschbetrag ersetzt Sparerfreibetrag zzgl. Werbungskostenpauschale. Gesamtbetrag von 801 EUR bleibt erhalten, doch die Absetzbarkeit von Werbungskosten entfällt. Bestandsschutzregel hinsichtlich der Steuerfreiheit langfristiger Kursgewinne (Haltedauer > 12 Monate) gilt nur für Wertpapiere, die bis 31.12.2008 erworben werden. Das macht Kundengespräche in den verbleibenden Wochen notwendig. Ausnahme: langfristige Kurs- gewinne (> 12 Monate) steuerfrei, sofern Kauf vor 31.12.2008 (Bestandsschutz) langfristige Kursgewinne (> 12 Monate) steuerfrei

Abgeltungsteuer. Details I. Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. SolZ (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (8 bis 9 %, je nach Bundesland und Konfession) Bestandsschutz bzgl. der Steuerfreiheit langfristiger Kursgewinne, sofern Wertpapiere vor dem 01.01.2009 erworben wurden, erstreckt sich auf Zertifikate nur insoweit, als diese vor dem 15.03.2007 gekauft wurden. Die Abgeltungsteuer wird von den Banken einbehalten und anonym an das Finanzamt abgeführt. Dabei behält die Bank auch den Solidaritätszuschlag von 5,5 % ein und, sofern der Kunde die Bank dazu anhält, die jeweilige Kirchensteuer. Sofern der konfessionell gebundene Kunde der Bank gegenüber seine Kirchenzugehörigkeit nicht offenlegen will, muss er seine Kapitaleinkünfte im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung angeben, um dort veranlagt zu werden. Die Finanztöchter werden zum Jahresende hin entsprechende Formulare bereitstellen. Die Bestandsschutzregel gilt nicht für Zertifikate; in den kommenden Wochen ein Argument gegen diesen ansonsten gerne von Banken eingesetzten Wettbewerber der Fondsbranche. Da mit dem Sparerpauschbetrag künftig auch realisierte Kursgewinne abgedeckt werden, bietet es sich z.B. im Fall eines Fondssparplans bei ansonsten nicht ausgeschöpften Pauschbetrag an, auflaufende Kursgewinne nicht erst am Ende des Ansparzeitraumes, sondern bereits vorher von Zeit zu Zeit realisieren und danach wieder einzusteigen. Sparerpauschbetrag deckt sowohl ordentliche Erträge (Zinsen, Dividenden) als auch Kursgewinne ab.

Abgeltungsteuer. Details II. Bei Fondssparplänen gilt der Bestandsschutz für Kursgewinne nur für Anteile, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden. Riester-Fondssparpläne von der Abgeltungsteuer nicht betroffen Die Umsetzung der Abgeltungsteuer wird vermutlich noch viele praktische Fragen aufwerfen. Um deshalb Nachteile, wie z.B. die Doppel-Besteuerung von Erträgen, dem Finanzamt nachweisen und damit vermeiden zu können, empfiehlt es sich, vom Kauf- zeitpunkt an alle Unterlagen zu dem jeweiligen Wertpapier aufzubewahren. Riester-Fondssparpläne werden in der Presse als intelligente Form der Vermeidung der Abgeltungsteuer gehandelt. Ursächlich hierfür ist, dass die aus Überzahlungen, also ungeförderten Beiträgen, resultierenden Erträge zum Ende der Ansparphase bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (mind. 12 Jahre Lfzt., Endalter über 60) gemäß dem für Versicherungen geltenden Halbeinkünfteverfahren besteuert.

Abgeltungsteuer. Auswirkung der Kursgewinnbesteuerung. Aktienfonds 24.840 EUR Aktienfonds Deutschland Wertzuwachs in den letzten 30 Jahren: Ø 8,3% p.a. Gewinn: 99.359 EUR Gewinn: 74.519 EUR Gewinn: 74.519 Euro Ein Abgeltungsteuerrechner auf der Website des BVI ermöglicht es auszurechnen, wie stark man von der Bestandsschutzregel auf Kursgewinne profitiert. 10.000 Euro 10.000 EUR 10.000 EUR 10.000 EUR Kauf in 2008 Kauf ab 2009 Quelle: BVI

? ? Abgeltungsteuer. Entwicklung ausgewählter Aktienmärkte. MDAX EURO- STOXX 50 DOW JONES Nikkei 225 DAX 30 Der Bestandsschutz eines heute erworbenen Fonds endet, sobald dieser verkauft und der Erlös neu investiert wird. Da man natürlich nicht weiß, welches in der Zukunft der am besten laufende Markt sein wird, kann es deshalb eine Überlegung wert sein, statt in Länder- oder Regionenfonds in Dachfonds zu investieren. ? Sind Sie im “richtigen“ Markt investiert

löst Abgeltungsteuer aus Realisierte Kursgewinne – der kleine Unterschied Aktien- fonds Kundendepot Aktien- fonds Dachfonds Denn der Wechsel von einem Aktenfonds in den anderen bleibt innerhalb eines Dachfonds folgenlos. löst Abgeltungsteuer aus löst KEINE Abgeltungsteuer aus

Abgeltungsteuer. Kernfonds. HANSAbalance HANSAcentro HANSAaccura HANSAdynamic HANSArenta HANSAimmobilia Blickt man auf die Kernfondspalette der HANSAINVEST, können Anleger der Abgeltungsteuer gelassen entgegensehen. - Die klassischen Rentenfonds werde von der Abgeltungsteuer begünstigt, denn die Erträge resultieren überwiegend aus Zinsen, die zukünftig nur noch mit max. 25 % belegt werden. - Der HANSAimmobilia profitiert auch weiterhin davon, dass ausländische Mieterträge und Veräußerungserlöse in Deutschland steuerfrei bleiben. - Die vier Dachfonds bieten eine interessanten steuerrechtlichen Mantel. HANSAzins HANSAinternational

Checkliste Ihrer Kapitalanlagen Abgeltungsteuer. Analyse  Erfassung sämtlicher Geld- und Kapitalanlagen. Checkliste Ihrer Kapitalanlagen Name:____________________________ Datum der Beratung:______________ Institut Anlageprodukt Betrag Anlage- Lauf- Zinssatz Anteil am zeitpunkt zeit Ges.Verm. Summe Frau Sumito 18.07.2008 Sparkasse Sparkonto m.ges.Kündg. € 7.000 199 b.a.w. 0,75% 21 % 35 % 29 % 15 % 100 % Sparkasse Tagesgeldkonto € 12.000 200 tägl. 3,00% Nutzen Sie die Abgeltungsteuer als Anlass, um die Vermögensanlagen Ihrer Kunden detailliert aufzunehmen, übertrieben hohe Liquiditätsreserven zu entdecken und ggf. noch vor dem 01.01.2009 anzulegen. In jedem Fall gilt, dass die Abgeltungsteuer nicht das entscheidende Kriterium für ein Anlagekonzept sein darf. Entscheidend sind die Bedürfnisse, Ziel und Erfahrungen des Kunden. Sparkasse Arideka (WKN 847451) € 10.000 15.05.2001 langfr. Sparkasse Fidelity America (WKN 847451) € 5.000 15.05.2001 langfr. € 34.000

Abgeltungsteuer. Sparerpauschbetrag. So viel können Anleger 2009 steuerfrei anlegen: Erträge von jährlich 3% 4% 4,5 % 5 % 6 % Lediger 801 Euro 28.000 Euro 20.025 Euro 17.800 Euro 16.020 Euro 13.350 Euro Verheiratete 1.602 Euro 53.400 Euro 42.050 Euro 35.600 Euro 32.040 Euro 26.700 Euro

Abgeltungsteuer. Wirkung auf unterschiedliche Kapitalanlagen. Anlagen mit Fokus auf Sicherheit - Zinserträge werden geringer besteuert - bei Immobilienfonds entfällt der Progressionsvorbehalt - Stichtag 01.01.2009 in weiten Teilen bedeutungslos Anlagen mit Fokus auf Wertzuwachs Der Begriff „Freigrenze“ bedeutet, dass bei Erreichen bzw. Überschreiten derselben, der Gesamtbetrag der realisierten kurzfristigen Kursgewinne („Spekulationsgewinne“) in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss. Er wird dann mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Der Bestandsschutz für vor dem 01.01.2009 angeschaffte Wertpapiere gilt unbeschränkt für Fonds, Aktien und verzinsliche Wertpapiere, nicht aber für Zertifikate. Wurden die Zertifikate nach dem 14.03.2007 gekauft und werden sie nach dem 30.06.2009 verkauft, unterliegen die Gewinne der Abgeltungssteuer. - Wertzuwächse werden vollständig besteuert (Ausnahme bei Immobilienfonds) - bei Dividenden entfällt das Halbeinkünfteverfahren - Stichtag 01.01.2009 extrem wichtig - steuerfreie Umschichtungen innerhalb von Fonds macht Dachfonds attraktiver