Werkrealschule Tagungen der Schulleiterinnen und Schulleiter

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 Präsentation transkript:

Werkrealschule Tagungen der Schulleiterinnen und Schulleiter Beruflicher Schulen in den Regierungsbezirken Baden-Württembergs (November / Dezember 2009) Dr. Veronika Nölle Kultusministerium Referat 45 November 2009

Schülerzahlentwicklung an den Hauptschulen: ca. – 20 % Referat 45 November 2009

Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen der 2BFS Vorläufige Zahlen für SJ 2009/10 Referat 45 November 2009

Zweijährige zur Fachschulreife führende Berufsfachschule Hauptschulabschluss Gewerblich- technischer Bereich Kaufmänn. (Wirtschafts- schule) 101 Standorte 86 12.882 Schüler 4.209 Fachschulreife Profil: Hauswirtsch. und Ernährung 68 6.866 4.171 Gesundheit und Pflege 440 Ernährung u. Gastronomie 13 Bereich Ernährung und Gesundheit Quelle: Schulstatistik 09/10 vorläufige Zahlen Referat 45 November 2009

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der beruflichen Schulen in BW aus Regierungserklärung des MP Oettinger am 23.07.2008: „Ein weiterer Schwerpunkt der Bildungsoffensive ist die qualitative Stärkung der Hauptschulen. Wir entwickeln Hauptschulen zu Werkrealschulen weiter. Die Werkreal- schule steht gleichwertig neben der Realschule.“ Institutionalisierte Kooperation in Klasse 10 der Werkrealschule (WRS/2BFS) „Herzstück des pädagogischen Konzepts“ (MP Oettinger, 20.01.2009) Referat 45 November 2009

Referat 45 November 2009

Gesetzliche Grundlagen zur Weiterentwicklung der WRS im Januar 2009: Verabschiedung der Eckpunkte durch Beschluss des Ministerrates Kabinettsbeschluss am 21.4.2009 zur Schulgesetzänderung 1./2. Lesung im Landtag am 8.7.2009/29.7.2009 Landtagsbeschluss zur Schulgesetzänderung am 30.7.2009 Anhörung zur WRS-Verordnung im Herbst 2009 Veröffentlichung im Gesetzblatt und K.u.U.: Dezember 2009 Hinweis: Information der BS durch Schreiben vom 11.11.2009 Referat 45 November 2009

Neue Werkrealschule: Allgemeine Ziele Durchgängige individuelle Förderung in allen Klassenstufen Pädagogische Profilierung des HS- und WRS-Abschlusses Vermittlung einer beruflichen Grundbildung Verbesserung der Ausbildungsreife junger Menschen Erhöhung der Akzeptanz im dualen Ausbildungssystem Ermöglichung von passgenauen Übergängen / Anschlüssen Referat 45 November 2009

Neue WRS: Struktureller Rahmen ein Bildungsgang von Klasse 5 bis 10 berufsorientierte Wahlpflichtfächer in den Klassen 8 und 9: - „Natur und Technik“ - „Wirtschaft und Informationstechnik“ - „Gesundheit und Soziales“ (jeweils 2 Wo.Std.) Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Übergang von Klasse 9 nach Klasse 10 durch - Versetzung - bestandene Abschlussprüfung - Bildungsempfehlung Referat 45 November 2009

Neue WRS: Struktureller Rahmen enge und systematische Kooperation in Klasse 10 mit der Zweijährigen Berufsfachschule (mit allen an der 2BFS eingerichteten Bereiche / Profilen) = 2 Schulorte: allgemein bildende und berufliche Schule Vermittlung von Allgemeinbildung durch den Unterricht allgemeiner Fächer an der Werkrealschule Vermittlung von beruflicher Grundbildung durch den berufsbezogenen Unterricht an der Berufsfachschule = gemeinsames Bildungsangebot Mittlerer Bildungsabschluss nach Klasse 10 Referat 45 November 2009

Strukturelle Ausgestaltung der Klasse 10 WRS Unterricht: an 3 Wochentagen an der allg. bild. Schule an 2 Wochentagen an der berufl. Schule Der berufsbezogene Unterrichtsbereich entspricht dem berufsqualifizierenden Teil des 1. Jahres der 2BFS. Abschlussprüfung: Deutsch, Englisch, Mathematik an der allg.bild.Schule Berufsbezogener Bereich an der beruflichen Schule (in der jeweiligen Richtung der 2BFS): - Schriftliche Prüfung in „Berufsfachlicher Kompetenz“ - Mündlich-praktische Prüfung in „Berufspraktischer Kompetenz“ Referat 45 November 2009

Strukturelle Ausgestaltung der Klasse 10 WRS Stundentafel: Religion / Ethik Deutsch WRS Mathematik Englisch WZG (Welt-Zeit-Gesellschaft) MSG (Musik-Sport-Gestalten) 2 5 5 21 Wo.- 5 Stunden 15 Wo.- 13 Stunden 2BFS Naturwissenschaft (Ch, Ph, Bio) 1. Jahr Berufsfachliche und Berufspraktische Kompetenz (mit Wahlpflichtbereich) Referat 45 November 2009

Lernorte der Werkrealschule Berufliche Schulen 2BFS Werk- realschule Allg. Fächer Fachschulreife Berufliche Fächer der Beispiel: gew.- techn. Bereich Allg. Fächer (21) Berufliche Fächer (15) Fachtheorie 4 Berufl. Praxis 9 Naturwissenschaft 2

Erste flächendeckende Abschlussprüfung der neuen WRS: Frühjahr 2013 Zeitliche Planung Einführung der neuen Werkrealschulen ab dem Schuljahr 2010/11 für die Klassen 5 bis 8 gleichzeitig Die ersten Schüler der neuen WRS werden im Schuljahr 2012/13 die 10. Klasse (Kooperationsmodell) besuchen und gelten insoweit zugleich als Schüler der Berufsfachschule. Erste flächendeckende Abschlussprüfung der neuen WRS: Frühjahr 2013 Referat 45 November 2009

Kooperation WRS – 2BFS (Beispielmodell Ortenaukreis) Referat 45 November 2009

Fortbildungskonzeption für WRS10b Schuljahr 2010/11 Erstellung einer Prüfungsgesamtkonzeption (10 Profile) Erstellung von schriftl. Musterprüfungsaufgaben Beispiele für die mündlich-praktische Abschlussprüfung Schuljahr 2011/12 Qualifizierung der Schulen im Kooperationsmodell (Ansprechpartner in den 21 SSA) Qualifizierung der Lehrer im Kooperationsmodell (über Multiplikatoren in den 10 Profilen) Referat 45 November 2009

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Referat 45 November 2009

Neue Werkrealschule Baden-Württemberg 5 6 7 8* 9* Werkrealschule mind. 2-zügig Mittlerer Abschluss Option Projektprüfung, dez. mündl. E-prüfung, schriftl. Arbeit D,M,E Regel Grundschulempfehlung WRS/HS Zielgruppenspe- zifische Förderung von insgesamt 10 Wochen- stunden zur Binnen- differenzierung; Berufswegeplanung und Integration von Praxiszug-Elementen für alle Schüler SchuB (Schule u. Betrieb) Maßnahmenpaket „Hauptschule“ Individuelle Förderung HS-Abschluss nach 2 Jahren Kooperations- klasse mit Beruflicher Schule Entscheidung für HS-Prüfung oder Besuch Kl.10 nach Elternberatung Abschlussprüfung: Hauptschule 1-zügig 10 * Wahlpflichtfächer in den Klassen 8 und 9 Natur und Technik Wirtschaft und Informationstechnik Gesundheit und Soziales ** Die Klasse 10 ist organisiert als kooperatives Unterrichtsangebot zwischen Werkrealschule (21 Stunden Allgemeinbildung) und Beruflicher Schule (15 Stunden berufsbezogene Bildung) und schließt das erste Jahr der 2-jährigen Berufsfachschule mit ein. 2 BFS ** Lernstands- erhebung u. Förderung D+M (zusätzlich 3 Std.) Kompetenz- analyse (zusätzlich 1 Std.) Noch nicht abschließend festgelegt: Übergangsanforderungen von der Kl. 9 nach Kl. 10; die bei Kl. 9 aufgeführten Prüfungsteile (Projektprüfung, dezentrale mdl. Englischprüfung, schriftl. Prüfung D, M, E) beziehen sich auf die Anforderungen der HS-Abschlussprüfung Kl. 9! Referat 45 November 2009

Anschlüsse / Übergänge I ohne Hauptschulabschluss, ohne Ausbildungsvertrag: - Wechsel in 2-j. Koop.klasse Hauptschule – Berufsschule (nach Klasse 8) - Besuch des BVJ (nach Klasse 9) mit Hauptschulabschluss: - Beginn einer dualen Ausbildung - Einstieg ins 1. Jahr der 2BFS („klassische Form“) - Einstieg ins 10. Schuljahr der WRS - mit knappem Hauptschulabschluss: Einstieg ins BEJ Referat 45 November 2009

Anschlüsse / Übergänge II Maßstab zum Übergang von Kl. 9 in Kl. 10 der WRS: Durchschnitt aus Deutsch, Englisch, Mathematik und Wahlpflichtfach mind. 3,0 - Deutsch, Englisch, Mathematik und WPF mind. 4,0 Oder: Bildungsempfehlung der Klassenkonferenz (Pädagogische Gesamtbewertung des Schülers) Mit mittlerem Bildungsabschluss: - Beginn einer dualen Ausbildung - Einstieg ins 2. Jahr der 2BFS (Erwerb der Fachschulreife (und anschließend in duale Ausbildung, BK oder BG) - Besuch eines Berufskollegs - Besuch eines Beruflichen Gymnasiums (Noten mind. 3,0) Referat 45 November 2009

Konzeptentwicklung LFB für WRS10b Zur Entwicklung der Prüfungsgesamtkonzeption wird eine zentrale Konzeptionsgruppe aus 6 Mitgliedern eingesetzt (jeweils 2 Lehrkräfte aus kfm., gew., hw. Bereich). Diese 6 Koordinatoren stehen dann als Ansprech- partner für LFB-Veranstaltungen und für die weiteren Kommissionen zur Verfügung. Referat 45 November 2009

Erstellung der Prüfungsaufgaben Zur Vorbereitung der Arbeit der Kommissionen zur Erstellung von Musteraufgaben und Prüfungsaufgaben finden Fortbildungen für die Kommissionsmitglieder statt. Zeitfenster: Frühjahr 2010 - Sommer 2010 Erarbeitung von Musterprüfungsaufgaben Zeitfenster: Herbst 2010 – Herbst 2011 Referat 45 November 2009

Qualifizierung der Schulen im Organisationsmodell Zentrale Erlasslehrgänge finden zur Schulung von 21 Multiplikatoren statt. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den WRS sollen diese Multiplikatoren aus den Regionen der 21 Staatl. Schulämter ausgewählt werden. Diese Multiplikatoren sollen Ansprechpartner für das jeweilige SSA bzw. die WRS sein. Die Multiplikatoren sollen - auch in Zusammenarbeit mit den SSAs bzw. WRS - vor Ort regionale Fortbildungen durchführen. Referat 45 November 2009

Qualifizierung im Organisationsmodell - Inhalte Allgemeine Konzeption Organisation Verzahnung und Zusammenarbeit mit den WRS vor Ort Einteilung in Klassen Ablauf der Prüfungen Zeitfenster: Herbst 2011 - Frühjahr 2012 Referat 45 November 2009

Fachspezifische / Pädagogische Qualifizierungen In den 10 Profilen werden Multiplikatoren aus den jeweiligen Bereichen geschult. Diese Multiplikatoren-Teams bieten Fortbildungen für die jeweiligen Profile an. In diesem Rahmen werden auch Musterprüfungsaufgaben vorgestellt. Zeitfenster: Frühjahr 2012- Sommer 2012 Referat 45 November 2009

Fachspezifische / Pädagogische Qualifizierungen Zur päd. Qualifizierung der Lehrkräfte werden Fachberater aus den 3 Bereichen der beruflichen Schulen (von den RPs benannt) die Schulungen ergänzen. Als Handreichung zur mündlich-praktischen Prüfung werden die technischen Lehrer der 10 Profile in Workshops eine Beispielaufgabensammlung erstellen. Zeitfenster: Frühjahr 2010 - Frühjahr 2012 Referat 45 November 2009

§ 1 Dauer der Ausbildung, Bezeichnungen WRS-VO § 1 Dauer der Ausbildung, Bezeichnungen (1) Die Werkrealschule umfasst die Klassen 5 bis 10. Sie führt zur Mittleren Reife und bietet darüber hinaus die Möglichkeit den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zu erwerben. Die Werkrealschule hat grundsätzlich mindestens zwei Züge. Sie ist nach der Maßgabe der §§ 25 Abs. 1, 76 Abs. 2 SchG eine Wahlschule. (2) In einem durchgängigen sechsjährigen Bildungsgang werden die Schüler individuell gefördert und in der Persönlichkeitsbildung unterstützt. Der Bildungsgang umfasst einen Pflichtbereich, einen Wahlpflichtbereich und ergänzende Angebote. Zum pädagogischen Profil gehört neben der kontinuierlichen Berufswegeplanung in allen Klassenstufen in der zehnten Klasse ein gemeinsames Bildungsangebot der allgemein bildenden Schule und der zweijährigen zur Prüfung der Fachschulreife führenden Berufsfachschule (berufliche Schule), das eine erste berufliche Grundbildung ermöglicht. Referat 45 November 2009

Versetzungsanforderungen WRS-VO Unterricht, Versetzung und Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in Klasse 10 § 9 Versetzungsanforderungen (1) In Klasse 10 werden nur Schüler versetzt, die am Ende der Klasse 9 erwarten lassen, dass sie den Anforderungen an die Werkrealschulabschlussprüfung gewachsen sind. Dies ist zu erwarten, wenn sie entweder eine Bildungsempfehlung nach Absatz 2 erhalten und die Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 erfüllen oder nach Absolvieren der Hauptschulabschlussprüfung die in Absatz 4 geforderten Bedingungen erbringen. § 3 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend. Referat 45 November 2009

WRS-VO 3 Alternativen: Schüler erfüllt die Notenvoraussetzungen nach 9/1 und besteht die Hauptschulabschlussprüfung Schüler erhält die Bildungsempfehlung durch die Klassenkonferenz Abschlusszeugnis erfüllt die Notenanforderungen Zulassung steht nach 9/1 grundsätzlich bereits fest Eher unwahr- scheinlich Referat 45 November 2009

WRS-VO (5) Die Regelungen der Konferenzordnung gelten für die Klasse 10 mit der Maßgabe, dass Halbjahres- und Zeugniskonferenzen an der Werkrealschule stattfinden, wobei die von der beruflichen Schule übermittelten Noten einbezogen werden. Die Lehrkräfte der beruflichen Schule können mit Stimmrecht an der Konferenz teilnehmen, soweit sie den jeweiligen Schüler unterrichten. Referat 45 November 2009

WRS-VO §10 (1) In Klasse 10 kooperieren die Werkrealschule und die berufliche Schule dergestalt, dass der Unterricht an drei Wochentagen an der Werkrealschule und an zwei Wochentagen an der beruflichen Schule stattfindet, wobei diese Wochentage landesweit grundsätzlich einheitlich liegen sollen. § 3 Absatz 4 gilt entsprechend. Referat 45 November 2009

WRS-VO §10 (3) An der beruflichen Schule findet der Unterricht im Rahmen des schulischen Angebots nach Wahl des Schülers im gewerblich technischen Bereich, im kaufmännischen Bereich oder im Bereich Ernährung und Gesundheit statt. Der Unterricht umfasst in allen Bereichen die Fächer Berufsfachliche Kompetenz, Berufspraktische Kompetenz, Naturwissenschaften sowie im Rahmen des Wahlpflichtangebots der jeweiligen Schule, außer im gewerblichen Bereich, weitere Naturwissenschaften und das berufliche Vertiefungsfach. Referat 45 November 2009

WRS-VO §10 (4) Über verhängte Maßnahmen nach § 90 Abs. 3 Nr. 2 b) - d) SchG wird die kooperierende Schule informiert. Bei der Beratung über eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme nach § 90 Abs. 3 Nr. 2 e) - g) SchG nimmt der Schulleiter der kooperierenden Schule oder eine von ihm beauftragte Lehrkraft mit Stimmrecht an der Klassenkonferenz der befassten Schule teil. Referat 45 November 2009

Ort und Zeit der Prüfung WRS-VO § 12 Teile der Prüfung Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftlichen Prüfung, der Sprachprüfung, der mündlich-praktischen Prüfung und gegebenenfalls der mündlichen Prüfung. § 13 Ort und Zeit der Prüfung (1) Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und an den staatlich anerkannten Werkrealschulen sowie an öffentlichen und staatlich anerkannten Sonderschulen mit Bildungsgang Werkrealschule abgehalten, hinsichtlich der an der beruflichen Schule unterrichteten Fächer wird die Abschlussprüfung an der beruflichen Schule abgehalten. Referat 45 November 2009

WRS-VO Prüfungsausschuss, Fachausschüsse § 15 Prüfungsausschuss, Fachausschüsse (1) Für die Durchführung der Prüfung wird ein Prüfungsausschuss gebildet, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung verantwortlich ist. Diesem gehören an: 1. als Vorsitzender der Schulleiter der Werkrealschule, 2. als stellvertretender Vorsitzender eine von dem Leiter der beruflichen Schule zu bestimmende Lehrkraft, 3. die in den Prüfungsklassen unterrichtenden Lehrkräfte der Werkrealschule, 4. die in den Prüfungsklassen unterrichtenden Lehrkräfte der beruflichen Schule, 5. weitere vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestellte Mitglieder. Referat 45 November 2009

2. die Fachlehrkraft der Klasse als Prüfer, WRS-VO (3) Für die mündlichen Prüfungen in den einzelnen Fächern und die mündlich-praktische Prüfung bildet der Vorsitzende aus den Mitgliedern des Prüfungsausschusses Fachaus-schüsse. Jedem Fachausschuss gehören an: 1. der Vorsitzende oder ein von ihm bestelltes Mitglied des Prüfungsausschusses als Leiter, bei der mündlichen Prüfung in berufsfachlicher Kompetenz leitet eine vom Leiter der beruflichen Schule zu bestimmende Lehrkraft als Vorsitzender den Fachausschuss, 2. die Fachlehrkraft der Klasse als Prüfer, 3. ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses zugleich als Protokollführer. Referat 45 November 2009

WRS-VO § 16 Schriftliche Prüfung (1) Die Leitung der schriftlichen Prüfung obliegt dem Schulleiter der Schule, an der die schriftliche Prüfung stattfindet. (2) Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Berufsfachliche Kompetenz. Referat 45 November 2009

WRS-VO (3) Die Prüfungsaufgaben werden hinsichtlich der an der Werkrealschule oder gegebenenfalls Sonderschule mit entsprechendem Bildungsgang geprüften Fächer überwiegend dem Stoffgebiet der Klasse 10 der Werkrealschule entnommen, hinsichtlich der an der berufli-chen Schule geprüften Fächer dem Stoffgebiet des ersten Jahres der beruflichen Schule entnommen und vom Kultusministerium landeseinheitlich gestellt. (4) Als Prüfungsaufgaben sind eine oder mehrere Aufgaben aus verschiedenen Stoffgebieten zu fertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt in Deutsch und Mathematik 240 Minuten und in Englisch und Berufsfachlicher Kompetenz 120 Minuten. Referat 45 November 2009

WRS-VO § 16 Schriftliche Prüfung (1) Die Leitung der schriftlichen Prüfung obliegt dem Schulleiter der Schule, an der die schriftliche Prüfung stattfindet. (2) Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Berufsfachliche Kompetenz. Referat 45 November 2009

WRS-VO § 18 Mündliche Prüfung, mündlich-praktische Prüfung (1) Im Fach Berufspraktische Kompetenz findet eine mündlich-praktische Prüfung statt. (3) … etwa zwanzig Minuten geprüft. Referat 45 November 2009

WRS-VO Religionslehre / Ethik1 9 2 Deutsch 23 5 Mathematik 21 I. Pflichtbereich Klasse 5 bis 9 Klasse 10 Religionslehre / Ethik1 9 2 Deutsch 23 5 Mathematik 21 Förderung Basiskompetenzen Deutsch, Mathematik 2 3 Englisch 18 Welt - Zeit - Gesellschaft (Geschichte, Gemeinschaftskunde, Politik, Erdkunde, Wirtschaftslehre) 3 17 Materie - Natur - Technik (Biologie, Chemie, Physik, Technik, Hauswirtschaft /Textiles Werken (HTW)) 3 Wirtschaft - Arbeit - Gesundheit (Wirtschaftslehre, Biologie, Hauswirtschaft/Textiles Werken, Technik) 3 15 Musik - Sport - Gestalten (Musik (mit Tanz), Sport einschließlich Neigungssport, Bildende Kunst, Biologie, Technik, Textiles Werken) 3 27 Referat 45 November 2009

WRS-VO Kompetenzanalyse mit individueller Förderung5 1 Individuelle Förderung6 10 Berufsfachliche Kompetenz 4 - 77 Berufspraktische Kompetenz 2 - 97 Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) 27 II. Wahlpflichtbereich Natur und Technik8 4 Wirtschaft und Informationstechnik8 Gesundheit und Soziales8 Berufliches Vertiefungsfach9 2 - 47 Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) 9 III. Ergänzende Angebote10 6 Referat 45 November 2009

WRS-VO Besonderheiten: Aufnahme in die 2BFS: zukünftig beinhaltet die Bildungsempfehlung für die 10. Klasse der WRS auch die Möglichkeit zur Aufnahme in die 2BFS Für die Aufnahme am BG werden zukünftig Gruppen (RS, WRS, 2BFS) gebildet Referat 45 November 2009

6 Richtungen des Beruflichen Gymnasiums (Schj. 2009/10) mittlerer Bildungsabschluss TG Technisches Gymnasium AG Agrarwissen- schaftliches 5 Standorte 68 631 Schüler 4.649 allgemeine Hochschulreife EG Ernährungs- wissenschaftl. 35 15.023 3.191 BTG Biotechno- logisches 28 WG Wirtschafts- gymnasium 74 (+5) 23.144 (+778) 1147 SG Sozialwissen- 17 zusammen 41 hauswirtschaftliche Standorte (Quelle: Schulstatistik, vorläufige Zahlen)

½ der BG-Schüler/innen am WG ⅓ der BG-Schüler/innen am TG Berufliche Gymnasien, Schülerzahlen der Oberstufe nach Richtungen Summe: 47.785 [+ 778 in Mittelstufe = 48.563] ½ der BG-Schüler/innen am WG ⅓ der BG-Schüler/innen am TG ½ der Schüler/innen am BG in einer naturwissen- schaftlichen oder technischen Richtung (MINT) (Quelle: Schulstatistik, vorläufige Zahlen) Referat 45 November 2009