Stadtrat streicht Mittel für Orchester Gotha- Suhl (OTZ, )

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 Präsentation transkript:

Stadtrat streicht Mittel für Orchester Gotha- Suhl (OTZ, 29.09.07) Kulturpflicht muss in die Verfassung (TLZ, 03.10.07) Ausweg für Philharmonie gesucht! (TA 26.09.07) Verhandlungen sind ins Stocken geraten (TLZ 05.10.07) Suhl bläst Philharmonie das Licht aus (TA, 25.09.07) Suhl: Sanierung statt nur Überbrückung (Freies Wort, 11.09.07)

Lage und Perspektive der Jenaer Philharmonie ______________________________________ unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte und möglicher Rechtsformen

Thüringens größtes Kulturorchester heute ... Seit Gründung des Eigenbetriebes JenaKultur im Jahr 2005 als Einrichtung des Unternehmens geführt Betrieb gewerblicher Art (BgA) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gemäß § 4 Abs. 1 KStG hebt sich mit Verlust deutlich aus der GuV des Eigenbetriebes hervor

§ 4 Abs. 1 KStG: Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öff. Rechts = Einrichtung, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Die Absicht Gewinn zu erzielen und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich.

Thüringens größtes Kulturorchester heute ... Seit Gründung des Eigenbetriebes JenaKultur im Jahr 2005 als Einrichtung des Unternehmens geführt Betrieb gewerblicher Art einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gemäß § 4 Abs. 1 KStG hebt sich mit Verlust deutlich aus der GuV des Eigenbetriebes JenaKultur hervor

Welche alternativen Rechtsformen kommen für die Jenaer Philharmonie in Frage um die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren?

Ziele, die mit einer Verselbstständigung des Orchesters erreicht werden sollen: Versachlichung von Entscheidungen Höhere Wirtschaftlichkeit durch mehr Eigenverantwortung Flexiblere Wirtschaftsführung Bessere Erfolgskontrolle Entlastung des Haushalts von JenaKultur und bessere Planbarkeit Erzielung von Steuerersparnissen

Rahmenbedingungen einer Rechtsformwahl Rechtsform und Rechtsträger öffentlich-rechtlich privatrechtlich ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechts- persönlichkeit ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechts- persönlichkeit Regiebetrieb Eigenbetrieb Rechtsträger sind hier die Gebiets- körperschaften Zweckverband Gesellschaft bürgerl. Rechts Ebenfalls mit einer Gebietskörperschaft als Rechtsträger e.V. GmbH

Rahmenbedingungen einer Rechtsformwahl Rechtsform und Rechtsträger öffentlich-rechtlich privatrechtlich ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechts- persönlichkeit ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechts- persönlichkeit Regiebetrieb Eigenbetrieb Rechtsträger sind hier die Gebiets- körperschaften Zweckverband Gesellschaft bürgerl. Rechts Ebenfalls mit einer Gebietskörperschaft als Rechtsträger e.V. GmbH

Rahmenbedingungen einer Rechtsformwahl Rechtsform und Rechtsträger öffentlich-rechtlich privatrechtlich ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechts- persönlichkeit ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechts- persönlichkeit Regiebetrieb Eigenbetrieb Rechtsträger sind hier die Gebiets- körperschaften Zweckverband Gesellschaft bürgerl. Rechts Ebenfalls mit einer Gebietskörperschaft als Rechtsträger e.V. GmbH

Rahmenbedingungen einer Rechtsformwahl Rechtsform und Rechtsträger öffentlich-rechtlich privatrechtlich ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechts- persönlichkeit ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechts- persönlichkeit Regiebetrieb Eigenbetrieb Rechtsträger sind hier die Gebiets- körperschaften Zweckverband Gesellschaft bürgerl. Rechts Ebenfalls mit einer Gebietskörperschaft als Rechtsträger e.V. GmbH

Rahmenbedingungen einer Rechtsformwahl Rechtsform und Rechtsträger öffentlich-rechtlich privatrechtlich ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechts- persönlichkeit ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechts- persönlichkeit Regiebetrieb Eigenbetrieb Rechtsträger sind hier die Gebiets- körperschaften Zweckverband Gesellschaft bürgerl. Rechts Ebenfalls mit einer Gebietskörperschaft als Rechtsträger e.V. GmbH

Ergebnis der Untersuchung: Rechtsform Wertung Begründung . öffentlich- rechtliche Rechtsformen: Regiebetrieb (-) steht entgegen der Ziele, die mit einer Verselbständigung erreicht werden sollen Eigenbetrieb (+)/ (-) Transparenz wirtschaftlicher Entscheidungen gesetzte Ziele können so erreicht werden jedoch unzweckmäßig Zweckverband (-) Problem der Partnerschaft

Rechtsform Wertung Begründung privatrechtliche Rechtsformen: GbR (-) keine beschränkte Haftung e.V. (-) keine Pflicht zur kaufmänn. Buchführung gGmbH (+) steuerrechtl. Vorteile bleiben erhalten und eigenverantwortliche Kostensteuerung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Katrin Richter - MOE 05 Praxispartner: JenaKultur