Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz

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 Präsentation transkript:

Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz 09. Juli 2009 Sibylle Schwalie

Förderinstrumente mit Fremdkapitalcharakter ISB-Darlehen Mittelstandsförderungsprogramm ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009

Mittelstandsförderungsprogramm Wer wird gefördert? Existenzgründer gewerbliche Unternehmen (KMU) Freiberufler natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten … und wer nicht? Land- und Forstwirtschaft Aquakultur und Fischerei Bergbau und vergleichbare Urproduktion Unternehmen in Schwierigkeiten und Sanierungsfälle

Mittelstandsförderungsprogramm Was wird gefördert? Investitionen in Rheinland-Pfalz - Grundstücke, Gebäude, Maschinen/Einrichtungen - Material-/Warenlager - Übernahme/Erwerb von Betrieben Betriebsmittel

Mittelstandsförderungsprogramm Wie wird gefördert? zinsgünstige Darlehen von bis zu 100 % der Kosten Investitionskredite: bis 2 Mio. EUR Betriebsmittelkredite: bis 500 TEUR 10 Jahre Laufzeit (2 Freijahre) bei Investitionskrediten 20 Jahre Laufzeit (3 Freijahre) bei überwiegend baul. Investitionen 5 Jahre Laufzeit (1 Freijahr) auch bei Betriebsmittelkrediten

Mittelstandsförderungsprogramm Wie wird gefördert? Zinssatz: 20 Basispunkte unterhalb KfW-Unternehmerkredit Der Zinssatz bei diesem Programm richtet sich nach dem Rating durch die Hausbank.

Mittelstandsförderungsprogramm

Mittelstandsförderungsprogramm Wo wird beantragt? Hausbank – Zentralinstitut – Investitions- und Strukturbank (ISB) Antragstellung auf KfW-Antrag (bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken elektronisch) durchschnittliche Bearbeitungszeit: i.d.R. 5 Tage Antragsfristen analog KfW-Regelungen (= Antrag kann noch spätestens drei Monate nach den ersten, in den Akten festgehaltenen Finanzierungsgesprächen eingereicht werden, Vorhaben muss aber zu weniger als 50 % realisiert sein!)

ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009 Wer wird gefördert? gewerbliche Unternehmen (i.d.R. KMU) und Freiberufler zusätzlicher oder erneuerter Ausbildungsplatz in einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte Ausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung

ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009 Wie wird gefördert? Darlehen in Höhe von 35 T€ je geschaffenem oder erneuertem Ausbildungsplatz (max. ein erneuerter Ausbildungsplatz je Betrieb) Auszahlung 100 % 5 Jahre Laufzeit bei 2 Freijahren 50 %-ige Haftungsfreistellung möglich (ab 75 T€ Bürgschaft) Zinssatz derzeit 2,55 % p.a. (3,30 % p.a. bei Inanspruchnahme Haftungsfreistellung)

ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009 Was wird gefördert? Darlehen ohne Haftungsfreistellung: - kann für betriebliche Zwecke verwendet werden Darlehen mit Haftungsfreistellung: - Mittel müssen im Zusammenhang mit der Schaffung und Besetzung des Ausbildungsplatzes stehen Generell kann keine Umschuldung finanziert werden Antragstellung: Hausbank – Zentralinstitut - ISB

Regionalförderung Fördergebiets- karte

Wer wird gefördert? Gewerbliche Unternehmen Produktionsbetriebe Dienstleistungsbetriebe Handwerksbetriebe - Positivliste - Überregional tätige Unternehmen (mehr als 50% überregionale Umsätze in einem Umkreis von >50 KM von der Gemeinde der Betriebsstätte) Einzelfallnachweis

… und wer nicht? Land- und Forstwirtschaft Bauhauptgewerbe Einzelhandel soweit nicht Versandhandel Transport- und Lagergewerbe Krankhäuser, Kliniken u.ä. Betriebe Energieerzeugende Anlagen, die nicht überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen Unternehmen in Schwierigkeiten

Was wird gefördert? Errichtung einer Betriebsstätte Erweiterung einer Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte

Welche Kosten sind förderfähig? Investitionen in das betriebliche Sachanlagevermögen bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter (Lizenzen, Patente, Software) Nicht förderfähig sind insbesondere: Gebrauchte Wirtschaftsgüter Grund- und Boden Fahrzeuge mit Verkehrzulassung Firmenwert

Wie wird gefördert? i.d.R. in Form verlorener Zuschüsse Fördersätze sind abhängig von: der Art des Fördergebiets (GA-Gebiet / Regionales Landesfördergebiet) der Unternehmensgröße der Art der Fördermaßnahme

Regionales Landesförderprogramm Fördersätze (ohne Beherbergungsbetriebe): Kleine Unternehmen: max. 15 % Mittlere Unternehmen: max. 10 % keine Förderung von Großunternehmen möglich

GA-Förderprogramm Fördersätze (ohne Beherbergungsbetriebe): Kleine Unternehmen: max. 27 % Mittlere Unternehmen: max. 24 % Große Unternehmen: max. 15 %

Was ist sonst zu beachten? max. 500 T€ Investitionsvolumen pro geschaffenem bzw. 250 T€ pro gesichertem Dauerarbeitsplatz max. Investitionszeitraum 36 Monate Bindungszeitraum 5 Jahre Einschränkung der Kumulierung mit anderen Förderprogrammen

WICHTIG!!! Mit einem Vorhaben darf erst dann begonnen werden, wenn der Förderantrag gestellt wurde und die Eingangsbestätigung der ISB dem Unternehmen vorliegt. Maßnahmenbeginn = Abschluss eines ersten der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z.B. auch Darlehensverträge)

Impulse für Erfolg Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz (ISB) GmbH   Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit. Sibylle Schwalie - Abteilungsleiterin Regionalförderung - 06131/985-310 Sibylle.Schwalie@isb.rlp.de